Rückgabe von HW

Kali

Vice Admiral Special
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Hi @ll
Eine Bekannte von mir hat gerade massive Probs mit mit einer Digital-Kamera und will diese wandeln (nachgebessert wurde zweimal nicht).
Aus diesem Grund hat Sich sich etwas schlau gemacht was die Rechte des Käufers angeht.

Ist es richtig, bzw. wusstet Ihr, das ein Käufer ALLES, ohne Angaben von Gründen nach §631a BGB innerhalb von zwei Wochen zurückgeben kann?

Übers Internet gekaufe Sachen sogar innerhalb von vier (4!!!) Monaten.

Das eröffnet doch ganz neue Perpektiven!
Alternate:
2 GHz AMD für 2000 DM kaufen, nach 3 Monaten, 25 Tagen wieder zurück geben.

Naja, das wird A. nur einmal machen, aber man hat betimmt 500 DM gespart.
Und dann gibt es da ja noch ...  ;-)

 
also das ist nen schlechter scherz oda ???

pack doch sowas ins offtopic ):(

du kannst das zeugs nur ungenuzt und orginalverpackt und -verschlossen zurückgeben !

und das die cpu genutzt wurde sieht man !
 
Der (Cunlean) hat recht!! Das was du vorhast od. deien theorie es so zu machen! Ist Strafbar! Ist ein betrug! Sowas kann die im wiederholten Fall 1 bis 5 Jahre einbringen!
Stall dir 5 Jahre ohne PC vor!! ;D
 
Hi!
Also ich war, und bin noch immer, der Meinung, das die Mehrheit noch nichts von diesen/seinen Rechten weiß, deswegen habe ich das "grosse" Board gewählt!
Gerade im Hinblick auf nicht laufende Hardware.
(siehe [Hersteller-] Garantie in diesem Board)

- Wie häufig musste ich auf "das Testergebnis" warten und habe das erst dann die vor 3 Wochen bezahlte Neue Hardware bekommen.
- Wie häufig musste ich eine teurer Komponente kaufen, weil die alte zum tausch "gerade nicht da" war.
- Habe eine Gutschein bekommen.

Ich wusst es bisher nicht!

Und ab heute wird es mit mein zurückgeben von Ware anders laufen. Ich werde nicht mehr der Bittende sein, sondern der Fordere.
Mehr wollte ich nicht sagen.

>du kannst das zeugs nur ungenuzt und orginalverpackt und -verschlossen zurückgeben !

Stimmt so nicht! (-> siehe meine Freundin)

---

Uhups, das mit A. (oder anderen) haben vielleicht einigen in den falschen Hals bekommen.
Es sollte einfach nur ein wenig witzig sein, _kein_ Aufruf es so zu machen!
 
Also hab ich es fallsch verstanden! Ich war noch nie der Bittende hab immer Gefodert! Aber das was Du heute geschilldert hast wusste ich schon!
Trotzdem Danke ;)
 
ok

@kali natürlich sollst du bei support immer der fordernde sein. ist ist aber auch das recht des händlers 2 mal reparienen zu dürfen. erst da nach kann man wandeln (geld zurück). allerdings solltet ihr auf kürzere barbeitungszeiten pochen !!! also druck hilft auch mal... nur solltet ihr bedenken, dass meistens nicht der verkäufer sondern der hersteller mit langen supportzeiten schuld ist.

man sollte sich nicht alles gefallen lassen, aber die verkäufer sind meistens nur das frontend zum kunden und somit Ar*** vom Dienst - sorry

na sowas da hab ich doch anderthalb stunden gebraucht um zu posten !!! da war jemand schneller *schnief* muss halt arbeiten...
 
Hallo!

>ist ist aber auch das recht des händlers 2 mal reparienen zu dürfen.

Ist das wirklich so?
Wenn etwas defekt ist, darf der Händler nachbessern. Das habe ich auch so im Hinterkopf ... damals, Rechnungswesen  :-)

Aber laut der Schilderung (m)einer Freundin, hat jeder das Recht OHNE ANGABE VON GRÜNDEN die erworbene Waren zurückzugeben.

Wie dem sei.
Ich werde jetzt auch etwas dreister sein.
Und ich werde mich auf §631a BGB beziehen. Hört sich auf alle Fälle gut an  ;-)

Cy@

Kali
 
nope

in der kaufmännischen ausbildung hies es 2mal nachbessern ist recht des händlers, dann kann der kunde wandlung verlangen !!

einige internetversender bieten aber von sich aus 2 wochen rückgaberecht an. damit meinen sie aber nicht 2 wochen voll testen sondern bei falschbestellungen (irrtümer sollen vorkommen) kann man die ware gerade wieder zurückschicken. das ist aber service der einzelnen unternehmen und nicht gesetz ! (anders bei haustürgeschäften)

so mal sehen wer noch vor mir geschrieben hat. habe wieder mal 2h für die komplette antwort gebraucht  ;D ;D ;D
 
Im Versandhandel gilt seit Ende letztes Jahr !
Rückgabe des Produkts ohne irgendwelche Begründungen innerhalb von 2 Wochen ! (kaufe cpu
teste 1 1/2 wochen, schick sie zurück , krieg mein geld...)

warenwert > 80 DM
handel trägt gebühr
wert < 80 Dm
besitzer trägt gebühr

basta !
und auf diese Regeln, müssen die Händler in den AGBs hinweisen....
hoffentlich wiederhole ich hier jemanden nicht ;)
 
>Rückgabe des Produkts ohne irgendwelche Begründungen innerhalb von 2 Wochen

Juhu, es scheit zu stimmen ...
... mein Reden, oder habe ich etwas anderes geschrieben?

Nur das mit dem Versandhandel scheine ich mit mitbekommen zu haben.

Kali
 
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