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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage an ASUS-Mitarbeiter!!!!


Acidphonk
12.03.2004, 19:27
Hi,

zunächst möchte ich erwähnen, dass ich mich darüber freuen würde, wenn die "inkognito-Mitarbeiter" von Asus dazu was sagen würden!

Im folgenden lese ich in einem anderen Forum eine Geschichte, die mich ziemlich nachdenklich macht!

Ist es richtig, dass Endkunden nun dazu gewzungen sind, nach Ablauf einer 6 monatigen Frist SELBER den Beweis (in Form eines Gutachtens) liefern müssen, dass das Mainboard z. B. fehlerhaft produziert war, um einen Austausch zu erhalten?
Der Hintergrund ist, dass z. B. Asus als Hersteller (aber auch andere Hersteller) diese Beweisführung vom Zwischenhändler verlangt, dieser jedoch gibt das an den Händler weiter, und der Händler gibt die Beweisführung in inzwischen einigen OnlineShops an den Kunden weiter?

Bullet4u
12.03.2004, 20:18
die Beweislastumkehr nach 6 Monaten ist doch nur bei der Gewährleistung vom Händler? *noahnung*

GSachse
12.03.2004, 20:49
scheint leider fast überal so zu kommen..
selbst wenn teilweise die garantie läuft nehmen viele hersteller die sachen nur vom händler zurück welcher das aber zum teil nur gegen bezahlung macht..
tja servicewüste deutschland..
aber man kann die händler und hersteller auch irgendwo verstehen...
fag&co und leute die das mächtig ausnutzen sind halt eine mächtige belastung..


tja aber was will man machen das recht dazu haben sie..

p.s.
das mit dem beweis erbringen lohnt eh nicht weil der aufwand meist grösser als der schaden ist ;)

Acidphonk
12.03.2004, 21:26
Wenn mein Board in den ersten 24 Monaten kaputt ist, geh ich zu meinem Verkäufer und will das gleiche neue, oder einen gleichwertigen Ersatz. Macht er das nicht, kaufe ich nicht mehr bei ihm!

Was aber definiert bzw. ist Gewährleistung und was Garantieleistung?

GSachse
12.03.2004, 21:57
Original geschrieben von Acidphonk
Wenn mein Board in den ersten 24 Monaten kaputt ist, geh ich zu meinem Verkäufer und will das gleiche neue, oder einen gleichwertigen Ersatz. Macht er das nicht, kaufe ich nicht mehr bei ihm!

Was aber definiert bzw. ist Gewährleistung und was Garantieleistung?

ich hoffe das ist der richtige link
faq (http://www.planet3dnow.de/vbulletin/showthread.php3?s=&threadid=64188)

PCKatze
12.03.2004, 23:38
Mir ist vor ein paar Monaten ein Artec CD Brenner kaput gegangen. Das Gerät war ein Jahr alt. Ich hab das Teil zum Händler gebracht, der hat es dann zum Hersteller geschickt. Nach zwei Wochen hab ich dann, weil es das Gerät nicht mehr gibt, den vollen Kaufpreis zurück bekommen.

PS: Jede Stadt hat eine Verbraucherberatungsstelle. Da gibts zu dem Thema genug Infos.

larsbo
14.03.2004, 13:41
Der FAQ-link sagt ja schon alles.
Es gibt die gesetzliche Gewährleistung. Die gilt eigentlich zwei Jahre, aber nach ablauf eines halben Jahres muss der Käufer halt nachweisen, dass die Sache schon bei Kauf kaputt war bzw ein Mangel vorlag, der jetzt zum Ausfall führt. Innerhalb des ersten halben Jahres wird das automatisch angenommen, und der Händler muss nachweisen, dass dem nicht so ist (z.B. Defekt durch oc).

Garantie ist was ganz anderes, das hat der Käufer mit dem Hersteller oder Händler individuell ausgehandelt. Wenn als Epox 3 Jahre Garantie gibt und sagt es wird auf jeden Fall umgetauscht oder repariert, sofern nicht Epox Manipulationen nachweist, dann gilt das natürlich auch i.S. einer privatrechtlichen Vereinbarung.

Wenn also Asus keine Garantie gibt, so ist das Verhalten von Asus offiziell völlig korrekt, wenn auch sicher nicht besonders populär.....aber man kann ja auch Epox kaufen;)

gruß
larsbo

PS: ich gehör weder zu Asus noch zu Epox, nur so am Rande.....

Bullet4u
14.03.2004, 13:58
Wenn also Asus keine Garantie gibt, so ist das Verhalten von Asus offiziell völlig korrekt, wenn auch sicher nicht besonders populär.....

Asus gibt doch meines Wissens in der Regel auch 3 Jahre Garantie...

larsbo
14.03.2004, 17:19
Stimmt, Zitat aus der Produktbeschreibung des A7N8X-E Del.: "Hinter allen ASUS-Motherboards steht eine eingeschränkte 3-Jahres-Garantie."

Details habe ich aber nicht gefunden. Weiß also nicht, was hier eingeschränkt bedeutet. Das kann Asus frei definieren.

PayDay
14.03.2004, 21:02
Original geschrieben von larsbo
Das kann Asus frei definieren.


nein können sie nicht, das muss klar divinitiert sein sonst hat es absulut keine bedeutung und man hat volle garantie. zitat" es muss jederzeit klar ersichtlich sein"

Acidphonk
17.03.2004, 14:16
Was ist nun aber seitens Asus definiert?

SWL
17.03.2004, 19:12
http://www.asuscom.de/support/rma/rma.htm (http://www.asuscom.de/support/rma/rma.htm)



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