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Kampagne gegen Urheberrechtsreform
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Die Urheberrechtsreform ist nicht erst seit ihrer Einführung 2003 umstritten. Sie stellte das Umgehen von Kopierschutzmaßnahmen unter Strafe und schaffte die Privatkopie damit de facto ab. Auch das Tauschen geschützter Werke über Internettauschbörsen ist seitdem ausdrücklich verboten.
Eine zweite Reform des Urheberrechtsgesetzes wird derzeit heiß diskutiert. Sie sah ursprünglich eine sogenannte Bagatellklausel vor, d. h. geringfügige Urheberrechtsverletzungen sollten straffrei bleiben. Diese Regelung wurde jedoch inzwischen gestrichen. Auch eine zwischenzeitlich angeregte Stärkung der Privatkopie gegenüber Kopierschutzmaßnahmen findet im aktuellen Entwurf keine Beachtung.
Stattdessen soll die Unterhaltungsbranche in Zukunft direkten Zugriff (ohne Umweg über die Staatsanwaltschaft) auf private Verbindungsdaten von Internet Service Providern erhalten. Das Vervielfältigen von urheberrechtlich geschütztem Material zu Bildungszwecken soll ebenfalls erheblich eingeschränkt werden.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen, <a href="http://www.vzbv.de/" target="b">vzbv</a>, ruft nun die Verbraucher auf, die Bundesregierung per E-Mail zur Stärkung der Verbraucherrechte aufzufordern. Ein entsprechendes <a href="http://www.vzbv.de/go/urheberrechtskampagne" target="b">Musterschreiben</a> ist auf den Seiten des vzbv zu finden.
Desweiteren werden die Lizenzbedingungen verschiedener Angebote auf Rechtsverstöße untersucht. Erste Unterlassungserklärungen wurden bereits u. a. an Apple und die Nero AG verschickt. Bei Apple beanstandet man u. a. vier Punkte der iTunes-Lizenzbedingungen:<ol><li><i>Songs dürfen nicht auf mp3-Playern der Konkurrenz, sondern nur auf dem iPod abgespielt werden.</i></li><li><i>Weitergabe oder Wiederverkauf von Dateien wird nicht gestattet.</i></li><li><i>Technische Maßnahmen dürfen nicht umgangen oder entfernt werden.</i></li><li><i>Bedingungen können jederzeit einseitig zu Lasten des Nutzers geändert werden.</i></li></ol>
Bei Nero beanstandet man folgende zwei Punkte:<ol><li><i>Pflicht zur Aufbewahrung der Originaldatenträger sowie von Sicherungskopien an einem gesicherten Ort.</i></li><li><i>Im Verkaufsfall Pflicht zur umgehenden schriftlichen Information an Nero über Namen und vollständige Anschrift des Käufers.</i></li></ol>
Die Forderungen des vzbv:<ul><li><i>Das Recht auf Privatkopie darf nicht durch Kopierschutztechniken beliebig eingeschränkt werden. Eine Bagatellklausel muss den Nutzern Straffreiheit bei der Umgehung technischer Beschränkungen gewähren, wenn dies nur zur Wahrnehmung legitimer Nutzungen (z.B. Sicherheitskopien, Umformatierungen) im privaten Bereich erfolgt. Die Strafverfolgung muss sich stattdessen auf die massenhafte Verbreitung und gewerbsmäßige Raubkopierer konzentrieren.</i></li><li><i>Das Verbot von DRM- und Kopierschutzsystemen, die in das Betriebssystem eingreifen und Sicherheits- und Datenschutzrisiken verursachen.</i></li><li><i>Die uneingeschränkte Zulassung des elektronischen Dokumentenversands und digitaler Leseplätze in Bibliotheken. Der freie Zugang zu Wissen und Kultur muss sichergestellt werden. Dies gilt besonders für Forschungsergebnisse, die mit öffentlichen Mitteln finanziert wurden.</i></li><li><i>Den Einsatz von digitalen Medien für Unterrichtszwecke. Schulen muss es dauerhaft erlaubt sein, Unterrichtsmaterial in schuleigenen Intranets zur Verfügung zu stellen. Die gerade erst bis Ende 2008 verlängerte Erlaubnis muss endlich entfristet werden, um Rechts- und Investitionssicherheit für Schulen zu schaffen.</i></li><li><i>Kein Auskunftsanspruch gegen Internet Service Provider zur Herausgabe privater Nutzungsdaten von angeblichen Rechtsverletzern. Dies muss den Staatsanwaltschaften vorbehalten bleiben.</i></li></ul>
<b>Links zum Thema:</b><ul><li><a href="http://www.vzbv.de/go/presse/749/index.html" target="b">Pressemitteilung des vzbv</a></li><li><a href="http://www.vzbv.de/go/urheberrechtskampagne" target="b">Musterschreiben an die Bundesregierung</a></li><li><a href="http://www.heise.de/ct/hintergrund/meldung/68064" target="b">"Die Auseinandersetzung um das Urheberrecht in der digitalen Welt" (c't)</a></li></ul>
Eine zweite Reform des Urheberrechtsgesetzes wird derzeit heiß diskutiert. Sie sah ursprünglich eine sogenannte Bagatellklausel vor, d. h. geringfügige Urheberrechtsverletzungen sollten straffrei bleiben. Diese Regelung wurde jedoch inzwischen gestrichen. Auch eine zwischenzeitlich angeregte Stärkung der Privatkopie gegenüber Kopierschutzmaßnahmen findet im aktuellen Entwurf keine Beachtung.
Stattdessen soll die Unterhaltungsbranche in Zukunft direkten Zugriff (ohne Umweg über die Staatsanwaltschaft) auf private Verbindungsdaten von Internet Service Providern erhalten. Das Vervielfältigen von urheberrechtlich geschütztem Material zu Bildungszwecken soll ebenfalls erheblich eingeschränkt werden.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen, <a href="http://www.vzbv.de/" target="b">vzbv</a>, ruft nun die Verbraucher auf, die Bundesregierung per E-Mail zur Stärkung der Verbraucherrechte aufzufordern. Ein entsprechendes <a href="http://www.vzbv.de/go/urheberrechtskampagne" target="b">Musterschreiben</a> ist auf den Seiten des vzbv zu finden.
Desweiteren werden die Lizenzbedingungen verschiedener Angebote auf Rechtsverstöße untersucht. Erste Unterlassungserklärungen wurden bereits u. a. an Apple und die Nero AG verschickt. Bei Apple beanstandet man u. a. vier Punkte der iTunes-Lizenzbedingungen:<ol><li><i>Songs dürfen nicht auf mp3-Playern der Konkurrenz, sondern nur auf dem iPod abgespielt werden.</i></li><li><i>Weitergabe oder Wiederverkauf von Dateien wird nicht gestattet.</i></li><li><i>Technische Maßnahmen dürfen nicht umgangen oder entfernt werden.</i></li><li><i>Bedingungen können jederzeit einseitig zu Lasten des Nutzers geändert werden.</i></li></ol>
Bei Nero beanstandet man folgende zwei Punkte:<ol><li><i>Pflicht zur Aufbewahrung der Originaldatenträger sowie von Sicherungskopien an einem gesicherten Ort.</i></li><li><i>Im Verkaufsfall Pflicht zur umgehenden schriftlichen Information an Nero über Namen und vollständige Anschrift des Käufers.</i></li></ol>
Die Forderungen des vzbv:<ul><li><i>Das Recht auf Privatkopie darf nicht durch Kopierschutztechniken beliebig eingeschränkt werden. Eine Bagatellklausel muss den Nutzern Straffreiheit bei der Umgehung technischer Beschränkungen gewähren, wenn dies nur zur Wahrnehmung legitimer Nutzungen (z.B. Sicherheitskopien, Umformatierungen) im privaten Bereich erfolgt. Die Strafverfolgung muss sich stattdessen auf die massenhafte Verbreitung und gewerbsmäßige Raubkopierer konzentrieren.</i></li><li><i>Das Verbot von DRM- und Kopierschutzsystemen, die in das Betriebssystem eingreifen und Sicherheits- und Datenschutzrisiken verursachen.</i></li><li><i>Die uneingeschränkte Zulassung des elektronischen Dokumentenversands und digitaler Leseplätze in Bibliotheken. Der freie Zugang zu Wissen und Kultur muss sichergestellt werden. Dies gilt besonders für Forschungsergebnisse, die mit öffentlichen Mitteln finanziert wurden.</i></li><li><i>Den Einsatz von digitalen Medien für Unterrichtszwecke. Schulen muss es dauerhaft erlaubt sein, Unterrichtsmaterial in schuleigenen Intranets zur Verfügung zu stellen. Die gerade erst bis Ende 2008 verlängerte Erlaubnis muss endlich entfristet werden, um Rechts- und Investitionssicherheit für Schulen zu schaffen.</i></li><li><i>Kein Auskunftsanspruch gegen Internet Service Provider zur Herausgabe privater Nutzungsdaten von angeblichen Rechtsverletzern. Dies muss den Staatsanwaltschaften vorbehalten bleiben.</i></li></ul>
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Sonic
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Wenn sich genug von diesen Schreiben, bei den Abgeordneten im Postfach wiederfinden, tut sich vielleicht sogar was...
Gleich mal an Franz-Josef Holzenkamp und Gabriele Groneberg weiter geschickt...
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Zuletzt bearbeitet:
Sonic
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mal ne dumme frage: sind die abgeordneten dazu verpflichtet , diese mails zu lesen oder können die gleich gelöscht werden ?
Es macht auf jeden Fall was aus wenn das Postfach voll ist und eigentlich sollten sie ja auf die Wünsche ihrer Wähler/Bürger eingehen oder zumindest lesen
Sonic
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Auf jeden Fall macht es einen Unterschied, ob da 1.000 oder 100.000 Mails eintreffen
Auch wenn sie sich den Inhalt der 3. identischen Mail nicht mehr ansehen...
Auch wenn sie sich den Inhalt der 3. identischen Mail nicht mehr ansehen...
kuppi
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Ähm afaik ist eine Mail nicht so gut wie wirkliche Post.
1. Kann man eine Mail nicht unterschreiben
2. Kann man sie mit einem Click löschen. Sie ist somit nicht so nervig, wie wenn man nen Brief bekommt ihn aufmachen muss und dann erst wegschmeißen kann
3. Zeigt die Tatsache, dass man 1,10 € ausgegeben hat, dass man es Ernst meint.
1. Kann man eine Mail nicht unterschreiben
2. Kann man sie mit einem Click löschen. Sie ist somit nicht so nervig, wie wenn man nen Brief bekommt ihn aufmachen muss und dann erst wegschmeißen kann
3. Zeigt die Tatsache, dass man 1,10 € ausgegeben hat, dass man es Ernst meint.
LordAndrax
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Ich würde mal sagen.
Ein Wort eines Managers ist mehr Wert als 10 Milliarden E-Mails.
Was solls denn bringen wenn sich die Politiker schon fast drumm schlagen den Käufer zu entrechten.
Sie sagen vielleicht wir werden uns drumm kümmern.
Gähn.
Ein Wort eines Managers ist mehr Wert als 10 Milliarden E-Mails.
Was solls denn bringen wenn sich die Politiker schon fast drumm schlagen den Käufer zu entrechten.
Sie sagen vielleicht wir werden uns drumm kümmern.
Gähn.
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Na wenn wir schon so an die Sache rangehen, ist klar, dass sich nie etwas ändert. Schaden kann so eine Mail eigentlich nicht.Ich würde mal sagen.
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birki2k
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Na wenn wir schon so an die Sache rangehen, ist klar, dass sich nie etwas ändert. Schaden kann so eine Mail eigentlich nicht.
Ja, selbst wenns dann nicht hilft sind 10sec nicht zuviel
Denniss
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Irgendwie vermisse ich bei den Forderungen etwas wichtiges: Wenn der Kopierschutz nicht umgangen werden darf dann muß ein Hersteller kopiergeschützter Medien (Audio/Video-/Spiele-CD/DVD) ein Umtauschrecht bei beschädigten Medien einräumen (zumindestens für ca 5 Jahre nach Erscheinen des Produkts).
Es kann ja nicht sein das die uns nur den Kopierschutz aufdrücken ohne eine Möglichkeit eines Backups und bei Beschädigung darf man sich das Teil gleich wieder neu kaufen .....
Es kann ja nicht sein das die uns nur den Kopierschutz aufdrücken ohne eine Möglichkeit eines Backups und bei Beschädigung darf man sich das Teil gleich wieder neu kaufen .....
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Also den vorgeschlagenen Text habe ich nicht so abgeschickt. Wieso soll ich meinen Volksvertreter anbetteln, er wurde verdammt nochmal gewählt um die Interessen der Mehrheit zu vertreten, um meine Interessen zu vertreten.
Also habe ich das Gebettel herausgenommen und wirklich nett darauf hingewiesen, dass mein Wahlverhalten von dieser Entscheidung grundlegend beeinflusst werden wird. Natürlich hab ich die Punkte um die es geht hervorgehoben. Ich glaube auch einen Hinweis auf offensichtlichen Lobbyismus hinterlassen zu haben.
Hab zwar wenig Hoffnung das das auch nur eine Sau liest, aber vielleicht fällt es doch auf, wenn die ein oder andere mail sich abhebt.
Aber wer es nicht versucht, hat schon verloren. Also in diesem Sinne ... MITMACHEN!
Also habe ich das Gebettel herausgenommen und wirklich nett darauf hingewiesen, dass mein Wahlverhalten von dieser Entscheidung grundlegend beeinflusst werden wird. Natürlich hab ich die Punkte um die es geht hervorgehoben. Ich glaube auch einen Hinweis auf offensichtlichen Lobbyismus hinterlassen zu haben.
Hab zwar wenig Hoffnung das das auch nur eine Sau liest, aber vielleicht fällt es doch auf, wenn die ein oder andere mail sich abhebt.
Aber wer es nicht versucht, hat schon verloren. Also in diesem Sinne ... MITMACHEN!
Swiffer25
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Was mich irritiert ist folgender Satz
"Im Verkaufsfall Pflicht zur umgehenden schriftlichen Information an Nero über Namen und vollständige Anschrift des Käufers"
Im Verkaufsfall von z.b meiner OriginalMusik e.t.xC Musik CD's mit der Kopie?
Sendet Nero etwa Home wie oft man seine CDs kopiert??
"Im Verkaufsfall Pflicht zur umgehenden schriftlichen Information an Nero über Namen und vollständige Anschrift des Käufers"
Im Verkaufsfall von z.b meiner OriginalMusik e.t.xC Musik CD's mit der Kopie?
Sendet Nero etwa Home wie oft man seine CDs kopiert??
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Grand Admiral Special
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Ich denke, da gehts eher um den Verkauf von Nero 7 zum Beispiel.
mr_shaba
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Bin der Meinung das wird schwierig bis unmöglich was zu bewegen, denn die letzte Reform hat schon sehr die Interessen der Unterhaltungsbranche unterstützt. Nun ist die Unterhaltungsbranche in der Beziehung schon zu sehr gefestigt und im Vorteil um sie noch ins Wackeln zu bringen.
Zudem sollte klar sein dass die gesamte Unterhaltungsbranche finanziell sehr sehr mächtig ist. Daher ist es nur verständlich dass die Politiker sich um diese Geschichte reissen und gegen ein nettes Bonbon und evtl. höhere Steuereinnahmen die Interessen der Unterhaltungsbranche vertreten, denn davon haben die mehr als von uns dem normalen Volk. Was glaubt Ihr warum es meist mehr (und meist so schnell und einfach!) im Interesse der Unternehmen zugeschnitten ist als dem gemeinem Folk?! Sollte keine Unterstellung sein, neeee. Aber ich denke die mehrheit der Leute weiss wie solche Sachen auf dieser Etage geregelt werden und man braucht auch keine Worte, geschweige denn Energie für sowas zu verschwenden.
Ich weiss, das ist ein sehr empfindliches Thema, aber es sollte langsam so jedem klar sein dass es meist nur darum geht, egal in welcher Branche, auch wenn es niemand gerne sieht und erst recht nicht zugibt.
Zudem sollte klar sein dass die gesamte Unterhaltungsbranche finanziell sehr sehr mächtig ist. Daher ist es nur verständlich dass die Politiker sich um diese Geschichte reissen und gegen ein nettes Bonbon und evtl. höhere Steuereinnahmen die Interessen der Unterhaltungsbranche vertreten, denn davon haben die mehr als von uns dem normalen Volk. Was glaubt Ihr warum es meist mehr (und meist so schnell und einfach!) im Interesse der Unternehmen zugeschnitten ist als dem gemeinem Folk?! Sollte keine Unterstellung sein, neeee. Aber ich denke die mehrheit der Leute weiss wie solche Sachen auf dieser Etage geregelt werden und man braucht auch keine Worte, geschweige denn Energie für sowas zu verschwenden.
Ich weiss, das ist ein sehr empfindliches Thema, aber es sollte langsam so jedem klar sein dass es meist nur darum geht, egal in welcher Branche, auch wenn es niemand gerne sieht und erst recht nicht zugibt.
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algeron
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Verstehe ich nicht<ul><li><i>Das Recht auf Privatkopie darf nicht durch Kopierschutztechniken beliebig eingeschränkt werden. Eine Bagatellklausel muss den Nutzern Straffreiheit bei der Umgehung technischer Beschränkungen gewähren, wenn dies nur zur Wahrnehmung legitimer Nutzungen (z.B. Sicherheitskopien, Umformatierungen) im privaten Bereich erfolgt. Die Strafverfolgung muss sich stattdessen auf die massenhafte Verbreitung und gewerbsmäßige Raubkopierer konzentrieren.</i></li>
Das Anfertigen von Sicherheitskopien von Software ist sowieso erlaubt, sofern man vom Hersteller keinen Ersatzdatenträger erhält/bekommt und das Kopieren von Audio/Videodatenträgern für den Privatbereich ist auch nicht strafbar.
SPINA
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Es geht um die Umgehung von technischen Kopierschutzmaßnahmen. Selbst für die Erstellung einer Privatkopie darf man diese nicht umgehen, solange sie wirksam sind. Weil inzwischen viele Datenträger mit Kopierschützen versehen sind, wird es immer schwieriger Sicherungskopien zu erstellen und dem möchte man mit dieser Forderung wohl entgegenwirken.
algeron
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Gut, der Rechteinhaber hat noch Ansprüche gegen den Kopierer, aber die Straffreiheit für den privaten Bereich gibt es ja schon.Es geht um die Umgehung von technischen Kopierschutzmaßnahmen. Selbst für die Erstellung einer Privatkopie darf man diese nicht umgehen, solange sie wirksam sind. Weil inzwischen viele Datenträger mit Kopierschützen versehen sind, wird es immer schwieriger Sicherungskopien zu erstellen und dem möchte man mit dieser Forderung wohl entgegenwirken.
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Ich habe auch die Email geschickt. Unter anderen an meinen Wahlkreisbeauftragten. Folgendes habe ich zurückbekommen:
Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank für Ihre E-mail vom 23.07, die Sie u.a. mir geschickt haben. Lassen Sie mich dazu Folgendes ausführen:
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht im Vergleich zur bestehenden Rechtslage bei der Privatkopie nur eine Klarstellung für das Herunterladen von Werken aus dem Internet vor. Ansonsten bleibt alles beim alten. Insofern tritt durch die Gesetzesnovelle keine Verschlechterung für den Verbraucher gegenüber der jetzigen Gesetzeslage ein.
Die Privatkopie soll auch in Zukunft zulässig bleiben. Wer daher legal erworbene Musik für private Zwecke vervielfältigt, braucht keine Angst vor einer strafrechtlichen Verfolgung zu haben. Die Bagatellklausel sollte vielmehr dazu dienen, den illegalen Erwerb von Werken straffrei zu stellen. Dies würde aber eine Ungleichbehandlung von geistigem gegenüber körperlichem Eigentum bedeuten. Denn schließlich wird ein Ladendiebstahl strafrechtlich auch verfolgt, wenn die geklaute Sache nur einen Cent-Wert hat. Diese Ungleichbehandlung wäre gerade in der heutigen Wissens- und Informationsgesellschaft nicht mehr nachvollziehbar.
Der Kopierschutz soll digitale Kopien verhindern, da sie so gut wie keinen qualitativen Verlust mit sich bringen. Das Problem des Raubkopierens ist erst im digitalen Zeitalter akut geworden, da der Preis für den Rohling, die Schnelligkeit der Herstellung und die Qualität einer Kopie neue Dimensionen erreicht haben, welche eine Unterscheidung mit dem Original kaum noch ermöglichen. Daher ist dem Urheber die Möglichkeit einzuräumen, sein Werk effektiv gegen unbefugte Zugriffe zu schützen.
Dauerhaft werden sich jedoch DRM-Systeme durchsetzen, die im Gegensatz zum Kopierschutz auf die Bedürfnisse des Verbrauchers gezielter eingehen können. So können beispielsweise DRM-Systeme gerade eine bestimmte Anzahl von Kopien zulassen. Sicherlich befinden sich DRM-Systeme noch am Anfang ihrer technischen Entwicklung, so dass sie noch nicht bis ins letzte ausgereift sind. Daher mag es im Moment auch noch teilweise zu technischen Problemen kommen. Auf lange Sicht aber werden DRM-Systeme zu einem gerechten Vergütungssystem führen und Vorteile für die Verbraucher bringen. Denn mit der Zunahme von DRM-Systemen werden auch die Pauschalabgaben auf Geräte und Leerträgermedien weiter sinken, da nun der Urheber das Kopierverhalten der Nutzer steuern kann – anders als noch 1965 bei der Aufnahme der Privatkopie ins Urheberechtsgesetz.
Ihre Forderung nach einem freien Zugang zu Wissen und Kultur ist unterstützenswert. Der freie Zugang darf aber nicht mit einer kostenlosen Nutzung gleich gesetzt werden. Schließlich besteht für jeden Bürger der freie Zugang zu kulturellen Einrichtungen wie einem Stadttheater; trotzdem muß er für die konkrete Nutzung in Form des Besuchs einer Theatervorstellung eine Karte käuflich erwerben. Nichts anderes gilt auch für Werke aus der Wissenschaft.
Der von Ihnen angesprochene § 52 a UrhG wurde zunächst mit einer Befristung bis Ende 2006 versehen, um die wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Regelung für Schulbuch- und Wissenschaftsverlage zu untersuchen. Da noch keine belastbaren Zahlen vorliegen, wurde die Befristung noch einmal um zwei Jahre verlängert. Die freie Verfügbarkeit von Unterrichtsmaterial darf aber nicht dazu führen, dass Schulbuch- und Wissenschaftslage ihr Geschäftsmodell nur noch unwirtschaftlich betreiben könnten.
Die Neuregelung beim elektronischen Kopienversand versucht einen Ausgleich zwischen den Interessen von Wissenschaftsverlagen und Nutzern zu erreichen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Erstverwertung durch die Abonnierung einer Zeitschrift immer mehr in den Hintergrund rückt und gerade durch die elektronische Verfügbarkeit im Internet ein Zugriff nun öfter auf einzelne Artikel erfolgt. Ökonomisch sind die Verlage daher auf eine Verwertung der einzelnen Artikel angewiesen, die ihnen aber faktisch unmöglich gemacht wird, wenn die Bibliotheken dies zum Selbstkostenpreis machen dürfen. Daher halte ich es durchaus für vertretbar, den Nutzer auf das Angebot der Verlage zu verweisen, um an die Informationen zu kommen.
Der zivilrechtliche Auskunftsanspruch ist nicht Teil des Zweiten Korbes, sondern wird in einem eigenen Gesetzentwurf behandelt. Er ist Teil einer EU-Richtlinie, die in deutsches Recht umzusetzen ist. Ein Urheber, der zurzeit im Internet eine Rechtsverletzung gegenüber seinem Werk feststellen muss, hat keine Möglichkeit an die Identität des Rechteverletzers heranzukommen. Vielmehr muss er Strafanzeige stellen, damit die Strafverfolgungsbehörden die Ermittlungen aufnehmen können, die ohne Probleme an die Identität mittels Auskunft der Internet-Service-Provider gelangen. Erst dann kann er seine Schadensersatzforderung geltend machen. Zukünftig wird es nun nicht mehr nötig sein, Polizei und Staatsanwaltschaft einzuschalten.
Die Urheber haben nur einen Anspruch auf Auskunft über die Identität des Rechteverletzers. Sie haben hingegen keinen Anspruch darauf, in Erfahrung zu bringen, wann der Täter im Internet war oder mit wem er telefoniert hat. Diese Daten hingegen werden von der Vorratsdatenspeicherung erfasst und dienen ausschließlich zu Zwecken der Strafverfolgung.
Mit freundlichen Grüssen
Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank für Ihre E-mail vom 23.07, die Sie u.a. mir geschickt haben. Lassen Sie mich dazu Folgendes ausführen:
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht im Vergleich zur bestehenden Rechtslage bei der Privatkopie nur eine Klarstellung für das Herunterladen von Werken aus dem Internet vor. Ansonsten bleibt alles beim alten. Insofern tritt durch die Gesetzesnovelle keine Verschlechterung für den Verbraucher gegenüber der jetzigen Gesetzeslage ein.
Die Privatkopie soll auch in Zukunft zulässig bleiben. Wer daher legal erworbene Musik für private Zwecke vervielfältigt, braucht keine Angst vor einer strafrechtlichen Verfolgung zu haben. Die Bagatellklausel sollte vielmehr dazu dienen, den illegalen Erwerb von Werken straffrei zu stellen. Dies würde aber eine Ungleichbehandlung von geistigem gegenüber körperlichem Eigentum bedeuten. Denn schließlich wird ein Ladendiebstahl strafrechtlich auch verfolgt, wenn die geklaute Sache nur einen Cent-Wert hat. Diese Ungleichbehandlung wäre gerade in der heutigen Wissens- und Informationsgesellschaft nicht mehr nachvollziehbar.
Der Kopierschutz soll digitale Kopien verhindern, da sie so gut wie keinen qualitativen Verlust mit sich bringen. Das Problem des Raubkopierens ist erst im digitalen Zeitalter akut geworden, da der Preis für den Rohling, die Schnelligkeit der Herstellung und die Qualität einer Kopie neue Dimensionen erreicht haben, welche eine Unterscheidung mit dem Original kaum noch ermöglichen. Daher ist dem Urheber die Möglichkeit einzuräumen, sein Werk effektiv gegen unbefugte Zugriffe zu schützen.
Dauerhaft werden sich jedoch DRM-Systeme durchsetzen, die im Gegensatz zum Kopierschutz auf die Bedürfnisse des Verbrauchers gezielter eingehen können. So können beispielsweise DRM-Systeme gerade eine bestimmte Anzahl von Kopien zulassen. Sicherlich befinden sich DRM-Systeme noch am Anfang ihrer technischen Entwicklung, so dass sie noch nicht bis ins letzte ausgereift sind. Daher mag es im Moment auch noch teilweise zu technischen Problemen kommen. Auf lange Sicht aber werden DRM-Systeme zu einem gerechten Vergütungssystem führen und Vorteile für die Verbraucher bringen. Denn mit der Zunahme von DRM-Systemen werden auch die Pauschalabgaben auf Geräte und Leerträgermedien weiter sinken, da nun der Urheber das Kopierverhalten der Nutzer steuern kann – anders als noch 1965 bei der Aufnahme der Privatkopie ins Urheberechtsgesetz.
Ihre Forderung nach einem freien Zugang zu Wissen und Kultur ist unterstützenswert. Der freie Zugang darf aber nicht mit einer kostenlosen Nutzung gleich gesetzt werden. Schließlich besteht für jeden Bürger der freie Zugang zu kulturellen Einrichtungen wie einem Stadttheater; trotzdem muß er für die konkrete Nutzung in Form des Besuchs einer Theatervorstellung eine Karte käuflich erwerben. Nichts anderes gilt auch für Werke aus der Wissenschaft.
Der von Ihnen angesprochene § 52 a UrhG wurde zunächst mit einer Befristung bis Ende 2006 versehen, um die wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Regelung für Schulbuch- und Wissenschaftsverlage zu untersuchen. Da noch keine belastbaren Zahlen vorliegen, wurde die Befristung noch einmal um zwei Jahre verlängert. Die freie Verfügbarkeit von Unterrichtsmaterial darf aber nicht dazu führen, dass Schulbuch- und Wissenschaftslage ihr Geschäftsmodell nur noch unwirtschaftlich betreiben könnten.
Die Neuregelung beim elektronischen Kopienversand versucht einen Ausgleich zwischen den Interessen von Wissenschaftsverlagen und Nutzern zu erreichen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Erstverwertung durch die Abonnierung einer Zeitschrift immer mehr in den Hintergrund rückt und gerade durch die elektronische Verfügbarkeit im Internet ein Zugriff nun öfter auf einzelne Artikel erfolgt. Ökonomisch sind die Verlage daher auf eine Verwertung der einzelnen Artikel angewiesen, die ihnen aber faktisch unmöglich gemacht wird, wenn die Bibliotheken dies zum Selbstkostenpreis machen dürfen. Daher halte ich es durchaus für vertretbar, den Nutzer auf das Angebot der Verlage zu verweisen, um an die Informationen zu kommen.
Der zivilrechtliche Auskunftsanspruch ist nicht Teil des Zweiten Korbes, sondern wird in einem eigenen Gesetzentwurf behandelt. Er ist Teil einer EU-Richtlinie, die in deutsches Recht umzusetzen ist. Ein Urheber, der zurzeit im Internet eine Rechtsverletzung gegenüber seinem Werk feststellen muss, hat keine Möglichkeit an die Identität des Rechteverletzers heranzukommen. Vielmehr muss er Strafanzeige stellen, damit die Strafverfolgungsbehörden die Ermittlungen aufnehmen können, die ohne Probleme an die Identität mittels Auskunft der Internet-Service-Provider gelangen. Erst dann kann er seine Schadensersatzforderung geltend machen. Zukünftig wird es nun nicht mehr nötig sein, Polizei und Staatsanwaltschaft einzuschalten.
Die Urheber haben nur einen Anspruch auf Auskunft über die Identität des Rechteverletzers. Sie haben hingegen keinen Anspruch darauf, in Erfahrung zu bringen, wann der Täter im Internet war oder mit wem er telefoniert hat. Diese Daten hingegen werden von der Vorratsdatenspeicherung erfasst und dienen ausschließlich zu Zwecken der Strafverfolgung.
Mit freundlichen Grüssen
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