PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wann verjährt `ne Beleidigung? (Wenn überhaupt...)


Nomadsoul
25.12.2001, 19:32
Gehen wir mal von dem rein hypothetischen Fall aus jemand hat einen anderen im I-Net Forum (so wie das hier) Beleidigt. Der andere hat auch ziemlich rumgemotzt aber ist nie direkt geworden. Der, der beleidigt hat kannte nur den Nickname des anderen, also er wusste gar net wen er eigentlich da beleidigt.
Der andere bekommt aber den Namen des Beleidigers raus und droht mit ner Klage.

Frage: Wie lange kann er darauf rumreiten und drohen, also wann ist die Sache quasi "verjährt"? (Ich glaub bei Mord sinds 20 Jahre )*lol*

thx

Bibo
25.12.2001, 19:40
Also Mord wird wohl nie verjähren und ich glaube bei Beleidigungen, übler Nachrede und sonem Zeugs beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre!
Aber das wird Sepp wohl genauer wissen! Übrigens im Internet wird mehr rumgesponnen als sonst wo und jede Menge heisse Luft verbreitet! Nicht verrückt machen lassen! Selbst wenn, dann wird die Beweislast nicht gerade einfach sein!

Nomadsoul
25.12.2001, 20:02
Original geschrieben von Bibo
Also Mord wird wohl nie verjähren und ich glaube bei Beleidigungen, übler Nachrede und sonem Zeugs beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre!
Aber das wird Sepp wohl genauer wissen! Übrigens im Internet wird mehr rumgesponnen als sonst wo und jede Menge heisse Luft verbreitet! Nicht verrückt machen lassen! Selbst wenn, dann wird die Beweislast nicht gerade einfach sein!

Wer is Sepp? 3 Jahre find ich schon ziemlich extrem...ich mein, stell dir vor son Sack kommt zu dir und sagt: Hey, vor 2 1/2 Jahren haste mich "Arschloch" genannt, jetzt biste dran! *lol*

Bibo
25.12.2001, 20:11
Sepp ist der Mod von Internetrecht und Onlinemedien!Und wie ich mal annehme Jurastudent, aber jetzt bitte nicht hauen, wenn er was anderes macht!?;D

Sepp
26.12.2001, 09:13
§ 185 StGB Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


§ 78 Verjährungsfrist

(...)

(3) Soweit die Verfolgung verjährt, beträgt die Verjährungsfrist

1. dreißig Jahre bei Taten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind,

2. zwanzig Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als zehn Jahren bedroht sind,

3. zehn Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als fünf Jahren bis zu zehn Jahren bedroht sind,

4. fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind,

5. drei Jahre bei den übrigen Taten.

Also 5 Jahre, beginnend ab Beendigung der Tat. Wird aber von stattlicher Seite normalerweise eingestellt wegen mangelndem öffentlichen Interesse. Dann kann der Beleidigte noch den Privatklageweg beschreiten. Macht aber im Ergebnis keine Sau.

Nomadsoul
26.12.2001, 12:34
"mangelndes öffentliches Interesse" find ich toll.... *lol*
Was ist denn bei sowas die Mindeststrafe ? (Also nach "Straffreiheit" natürlich)

Sepp
26.12.2001, 21:40
Lies doch mal!


mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft

Nomadsoul
26.12.2001, 22:57
Original geschrieben von Sepp
Lies doch mal!




ja, aber das is doch die höchststrafe (2 Jahre) bzw. geld. Was is denn die mindeststrafe?

Sepp
26.12.2001, 23:01
???
Wie jetzt?

*nixraff...
Also:
Für Beleidigung bekommste eine Strafe zwischen Geldstrafe und 2 Jahre. Mindeststrafe ist also Geldstrafe. Dabei ist es ins ermessen des Richters gesetzt, wieviele Tagessätze er Dir aufdrückt. Die sind dann immer so hoch, wie du netto an einem Tage verdienst.

Nomadsoul
27.12.2001, 01:25
Achsooo...sach das doch gleich... ;D

Ok, nehmen wir mal an der Beleidiger bekommt 50,- Taschengeld im Monat und verdient nix...wie hoch wäre dann ne Geldstrafe? ;D *lol* ;)

GrisuMZ
27.12.2001, 09:31
50 DM Taschengeld im MONAT ?
Glaubt doch eh kein Richter...

50 DM die WOCHE wären ja schon verdammt wenig....

lemonstre
27.12.2001, 09:53
die frage ist einfach ob er einen anwalt bekommt der ihm ernsthaft empfiehl für diesen fall aktiv zu werden. es gibt zwar anwälte wie sand am mehr aber dennoch glaube ich nicht das jemand für so einen kleinen fisch krumm macht. also mal ne nacht ruhig drüber schlafen und dann weiter sehen.

a

Faffner
27.12.2001, 10:02
hi nomadsoul, die einfachste möglichkeit ist, wenn du ihn z.b. in einem forum öffentlich beleidigt hast, dich auch dort öffentlich zu entschuldigen - dann helfen dir auch automatisch die forumsmitglieder dort und die sache ist aus der welt ;)

und der kläger dürfte auch dann große schwierigkeiten mit einem verfahren haben, wenn du dich dort öffentlich bei ihm entschuldigst ;)

Nomadsoul
27.12.2001, 12:34
Original geschrieben von GrisuMZ
50 DM Taschengeld im MONAT ?
Glaubt doch eh kein Richter...

50 DM die WOCHE wären ja schon verdammt wenig....

Entschuldige mal, wo lebst du? Ich kenn Leute die noch weniger bekommen, manche auch gar nix von ihren Eltern. Ich weiß ja nicht wie alt du bist, aber was hast du denn früher bekommen? :]

Maniac
21.02.2002, 23:53
[QUOTE]Original geschrieben von Sepp
§ 185 StGB Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


§ 78 Verjährungsfrist

(...)

(3) Soweit die Verfolgung verjährt, beträgt die Verjährungsfrist

1. dreißig Jahre bei Taten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind,

2. zwanzig Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als zehn Jahren bedroht sind,

3. zehn Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als fünf Jahren bis zu zehn Jahren bedroht sind,

4. fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind,

5. drei Jahre bei den übrigen Taten.

Also 5 Jahre, beginnend ab Beendigung der Tat. Wird aber von stattlicher Seite normalerweise eingestellt wegen mangelndem öffentlichen Interesse. Dann kann der Beleidigte noch den Privatklageweg beschreiten. Macht aber im Ergebnis keine Sau. [/QUOTE



Die Anfrage ist zwar schon etwas länger her, aber da ich mich zum ersten Mal eingeloggt habe, konnte ich mich erst jetzt dazu äußern.

Also Sepp, Du hast schon die richtige Vorschrift gefunden, jedoch fälschlicherweise § 78 Abs. 3 Nr. 4 (5 Jahre) angewendet. Bei Ziffer 4 muss die Strafandrohung von 1 bis 5 Jahren liegen, damit die Verjährung 5 Jahre betrifft.
Der Tatbestand der Beleidigung ( § 185 StGB ) sieht aber nur eine Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren vor. Mindeststrafe ist, wenn das Gesetz wie bei der Beleidigung keine Mindeststrafe angibt, hierbei 1 Monat ( § 38 Abs. 2 StGB). Die Geldstrafe ist nicht Mindeststrafe, sondern wird alternativ verhängt, wenn die Schuld des Täters geringer ist.

Daher beträgt die Verjährung bei einer Beleidigung nach § 78 Abs. 3 Nr. 5 ("in allen anderen Fällen") nur 3 Jahre.

Allerdings ist zu beachten, dass es sich hierbei um ein absolutes Antragsdelikt handelt. Dies bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft nur auf Strafantrag des Beleidigten einschreitet. Ein öffentliches Interesse kann einen fehlenden Antrag nicht ersetzen. Dieser Antrag ( §§ 185, 77ff StGB ) muss jedoch gemäß § 77b Abs. 1 StGB innerhalb von 3 Monaten gestellt werden. Ansonsten ist der Strafantrag "verjährt". Auch wenn die Tat an sich noch nich verjährt ist, kann die Staatsanwaltschaft nach 3 Monaten nicht mehr einschreiten. Es fehlt an einer Prozessvoraussetzung.

:) :) :) :) :) :) :) :) :)

Nomadsoul
22.02.2002, 01:26
Original geschrieben von Maniac


Die Anfrage ist zwar schon etwas länger her, aber da ich mich zum ersten Mal eingeloggt habe, konnte ich mich erst jetzt dazu äußern.

Also Sepp, Du hast schon die richtige Vorschrift gefunden, jedoch fälschlicherweise § 78 Abs. 3 Nr. 4 (5 Jahre) angewendet. Bei Ziffer 4 muss die Strafandrohung von 1 bis 5 Jahren liegen, damit die Verjährung 5 Jahre betrifft.
Der Tatbestand der Beleidigung ( § 185 StGB ) sieht aber nur eine Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren vor. Mindeststrafe ist, wenn das Gesetz wie bei der Beleidigung keine Mindeststrafe angibt, hierbei 1 Monat ( § 38 Abs. 2 StGB). Die Geldstrafe ist nicht Mindeststrafe, sondern wird alternativ verhängt, wenn die Schuld des Täters geringer ist.

Daher beträgt die Verjährung bei einer Beleidigung nach § 78 Abs. 3 Nr. 5 ("in allen anderen Fällen") nur 3 Jahre.

Allerdings ist zu beachten, dass es sich hierbei um ein absolutes Antragsdelikt handelt. Dies bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft nur auf Strafantrag des Beleidigten einschreitet. Ein öffentliches Interesse kann einen fehlenden Antrag nicht ersetzen. Dieser Antrag ( §§ 185, 77ff StGB ) muss jedoch gemäß § 77b Abs. 1 StGB innerhalb von 3 Monaten gestellt werden. Ansonsten ist der Strafantrag "verjährt". Auch wenn die Tat an sich noch nich verjährt ist, kann die Staatsanwaltschaft nach 3 Monaten nicht mehr einschreiten. Es fehlt an einer Prozessvoraussetzung.

:) :) :) :) :) :) :) :) :)

thx, tja, ich hätte gleich jmd. fragen sollen, der sich damit auskennt ;D (Nix gegen dich Sepp!) Das mit den 3 Jahren hätte mich auch extrem gewundert ("Hey, du hast mich Anfang `01 doch mal Arsch genannt - jetzt biste dran ") ;D

SUNSHINE
22.02.2002, 12:11
Anfang 01... So, so..
Dann lies nochmal besonders die Stelle mit dem ANTRAGSERFORDERNIS

Maniac
22.02.2002, 15:30
Tja....

Hört nur auf Sunshine, der hat es nämlich drauf ;D

Ach so, zur Korrektur. Das mit dem Antragserfordernis steht in § 194 Abs. 1 Satz 1 StGB und nicht in § 185 selbst.

SUNSHINE
22.02.2002, 16:04
LOL

Der weiße Mann (Staatsanwalt) hat mit gespaltener Zunge gesprochen..hough

;D ;D

Nomadsoul
22.02.2002, 16:58
Original geschrieben von SUNSHINE
Anfang 01... So, so..
Dann lies nochmal besonders die Stelle mit dem ANTRAGSERFORDERNIS

kapier ich nich...anfang 01 is doch schon mehr als 3monate her...oder was?? Das war auch nur n beispiel....

Sepp
22.02.2002, 19:51
ups. Fehler!
hehhee
Gut aufgepasst
*schulterklopf

SUNSHINE
22.02.2002, 23:48
Mach Dir nix draus...
Mein Post mit dem "weißen Mann" hat nämlich zumindest ein wahres Substrat, was die Staatsanwaltschaft betrifft. Insoweit muße ihm das auffallen, sonst häts von mir Ohrlaschen gegeben.
Ist ein Freund von mir und ich hab ihn auf Planet3dnow aufmerksam gemacht.
Und Seniore Maniac ist unser "Juristischer Brenner"
Obwohl: hmmm..
Ich erinnere mich an eine Zeit in der war Strafrecht eigentlich nicht so sein Aushängeschild...´

Also @ Maniac:
Lob mich mal brav weiter sonst schreib ich meine Memos hinter Deinen nächsten Post.. (von § 240 StGB möchte ich mich dabei - in Anbetracht Deiner Tätigkeit - aber distanzieren..)

;D ;D ;D ;D

Maniac
27.02.2002, 23:21
So, so....

Wenn hier mit solchen Methoden gearbeitet wird....

Aber so sei es Seniore Sunshine und Maniac halten Augen und Ohren offen. Doch wer kann Stoney toppen?

Ich erinnere nur an seinen Beitrag zur Schuldrechtsreform und deren Anwendbarkeit( Art. 229 § 5, § 6 EGBGB ).

:o

Tobias Claren
06.12.2005, 20:03
Meist wird ja im Falle einer Strafe wohl die Geldstrafe gewählt.

a) Was ist, wenn derjenige gar kein Einkommen hat?
Egal ob Sozialhilfe oder ein paar Millionen auf der Bank, aber keine Einkünfte (Zinsen = Einkommen?)

b) An wen geht die Geldstrafe?
Ich denke da zwar nicht unbedingt, dass ich das bekommen müsste (obwohl ein bestimmter Prozentsatz zur persönlichen Genugtuung angemessen wäre), aber ich muss es ja auch nicht begrüßen dass das an irgend welche "hilfsbedürftigen Kinder" geht.
Das ist nicht der Sinn der Sache!

Hinterher fühlt sich der Bestrafte mit der "Spende" noch gut.
Zur Not sollte ich x Wochen Zeit haben um selbt eine in irgendeiner Form anerkannte Einrichtung zu benennen.
Und wenn es ein aktive Sterbehilfe oder eine eugenische Sache (freiwillig, das hat nichts mit der Eugenik unter A.H. zu tun) ist. Bestimmte Partnervermittlungen praktizieren das ja genau genommen schon. Samenbanken mit Nobelpreisträgern gibt es schon.....
Hauptsache Angeklagter UND Richter finden es nicht gut.


c) Hat der Angeklagte die Möglichkeit die Zahlung zu verweigern?
Können bzw. tun die Behörden das Geld zwangsweise einziehen?
Oder kann ich sie durch nichtzahlung zu einer Ersatzweisen Haft zwingen?
Wer das will, sollte natürlich schon vor Gericht damit prahlen dass man die Strafe nicht bezahlt und sie statt dessen lieber auf Staatskosten absitzt und so noch Lebenshaltungskosten spart. Das muss man so sagen, um in diesen wunden Punkt >der kostet uns (bzw. der Allgemeinheit) noch Geld statt das wir welches bekommen< zu stoßen.
So steht man am Ende immer als Sieger da, auch wenn gegen einen geurteilt wurde.
Daran kann auch der Richter nichts rütteln. Wenn man zeigt dass man das will, ist die Strafe keine Strafe mehr.
Quasi das Märtyrertum-Prinzip.

DerrickDeluXe
10.12.2005, 22:47
Ehm....das ist seit 3 Jahren nicht mehr aktuell...

>kq
12.12.2005, 05:14
Nu isses wirklich verjährt ;-)
>kq

Tobias Claren
26.12.2005, 03:43
Ehm....das ist seit 3 Jahren nicht mehr aktuell...

Also ich wüsste nicht wann das nicht aktuell wäre ???

AMDFan
26.12.2005, 16:03
Meist wird ja im Falle einer Strafe wohl die Geldstrafe gewählt.

a) Was ist, wenn derjenige gar kein Einkommen hat?
Egal ob Sozialhilfe oder ein paar Millionen auf der Bank, aber keine Einkünfte (Zinsen = Einkommen?)
Nettoeinkommen, § 40 II StGB


b) An wen geht die Geldstrafe?
Ich denke da zwar nicht unbedingt, dass ich das bekommen müsste (obwohl ein bestimmter Prozentsatz zur persönlichen Genugtuung angemessen wäre), aber ich muss es ja auch nicht begrüßen dass das an irgend welche "hilfsbedürftigen Kinder" geht.
Das ist nicht der Sinn der Sache!
Staatskasse; wer als Verletzter Geld haben will, der muss das selber einklagen. Mit der Geldstrafe hat das nichts zu tun.


Hinterher fühlt sich der Bestrafte mit der "Spende" noch gut.
Zur Not sollte ich x Wochen Zeit haben um selbt eine in irgendeiner Form anerkannte Einrichtung zu benennen.
Und wenn es ein aktive Sterbehilfe oder eine eugenische Sache (freiwillig, das hat nichts mit der Eugenik unter A.H. zu tun) ist. Bestimmte Partnervermittlungen praktizieren das ja genau genommen schon. Samenbanken mit Nobelpreisträgern gibt es schon.....
Hauptsache Angeklagter UND Richter finden es nicht gut.

Die Strafe ergibt sich aus dem Gesetz, dem gemeinen Volk muss die Strafe nicht gefallen.


c) Hat der Angeklagte die Möglichkeit die Zahlung zu verweigern?
Können bzw. tun die Behörden das Geld zwangsweise einziehen?
Oder kann ich sie durch nichtzahlung zu einer Ersatzweisen Haft zwingen?
Wer das will, sollte natürlich schon vor Gericht damit prahlen dass man die Strafe nicht bezahlt und sie statt dessen lieber auf Staatskosten absitzt und so noch Lebenshaltungskosten spart. Das muss man so sagen, um in diesen wunden Punkt >der kostet uns (bzw. der Allgemeinheit) noch Geld statt das wir welches bekommen< zu stoßen.
§ 43 StGB


So steht man am Ende immer als Sieger da, auch wenn gegen einen geurteilt wurde.
Daran kann auch der Richter nichts rütteln. Wenn man zeigt dass man das will, ist die Strafe keine Strafe mehr.
Quasi das Märtyrertum-Prinzip.
Offensichtlich warst Du noch nicht im Gefängnis. Schon das Essen da ist eine Strafe.
Und warum gräbst Du ein fast 4 Jahre altes Thema wieder aus? Bist Du gerade Opfer einer Straftat geworden und von der Justiz enttäuscht?

Tobias Claren
29.12.2005, 04:58
An die Staatskasse? Warum?
Wieso soll der Staat davon profitieren? Die Frage hat schon ihren Grund.
Dann darf der Staat aber Prozesskosten höchstens in der Differenz zur Strafe erhalten. Die Strafe sollte also die Prozesskosten senken! Wenn schon, denn schon.....

Ja, aber steht im Gesetz an wen Strafen gehen sollen? Wenn es zum einen an den Staat geht (auf welcher international anerkannten Rechtsgrundlage auch immer) geht es an den, aber es gibt doch acuh Fälle wo es an private gemeinnützige geht, oder ist das falsch? Und da soll festgelegt sein an wen es geht? Evtl. ist ja festgelegt dass das Geld zweckgebunden gespendet wird? Und wenn es wirklich eine >Spende< ist, könnte der Verurteilte diese Strafe dann nicht von der Steuer absetzen? Denn eine Spendenquittung müsste er doch verlangen können. Ich habe keine Ahnung welchen finaziellen "Vorteil" so eine von der Steuer abgesetzte Spende generell hat.



§ 43
Ersatzfreiheitsstrafe

An die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe tritt Freiheitsstrafe. Einem Tagessatz entspricht ein Tag Freiheitsstrafe. Das Mindestmaß der Ersatzfreiheitsstrafe ist ein Tag.


Das sagt nicht alles. Was ist eine "uneinbringliche Geldstrafe"? Wenn ich mich weigere zu zahlen? Ist das schon "uneinbringlich"? Darum geht es mir ja. Denn das ist ein "langer Hebel" gegenüber dem Gericht/Richter wenn ich mich einfach weigern kann es zu zahlen und dem Richter so einen reinwürgen kann. Wenn da Publikum ist, dann stelle ich das Gericht bzw. ihn doch quasi öffentlich bloss. Und das auch noch absolut legal. Keine Möglichkeit mir einen in Sachen $185 reinzuwürgen. "Ordnungsgeld" ist eine andere Sache, die ich dann aber genauso abtun kann. Das Gericht/der Richter sitzen also ohne Handhabe da wenn mir eine Haftstrafe nichts ausmacht und ich sie als bezahlten Urlaub darstellen kann. DIese "Strafe" quasi entwerte.

Ich habe dieses Thema über Google gefunden. Es ist zeitlos, daher sehe ich kein Problem.
Das Essen? Ich habe damit kein Problem. Ich bin wahrscheinlich nicht mit besserem aufgewachsen. Ich kenne die Kost nicht (du anscheinend schon ;- ] ), aber ich glaube nicht dass sie so schlimm ist. Ich kenne Krankenhauskost. Auch BW-Kost kenne ich nicht (hatte leider nicht das Glück totalverweigern zu dürfen). Aber die JVA-Kost kann nicht so unterschiedlich sein. Die Kost der französichen Armee soll sehr gut sein.

Nein, ich wurde nicht Opfer einer Straftat oder hatte mit der Justiz zu tun. Ich habe bei Google zum Thema Beleidigung gesucht. Ausserdem wäre ich als Opfer ja nicht in der Situation.
Ich suchte bei Google unter anderem weil es einen evtl. treffen könnte wenn man sich z.B. Aufkleber mit Beleidigungen gegen Gruppen zum Zwecke der Provokation auf sein FZ aufbringt. Mag doof klingen, aber Provokation kann man ganz ernst mit Hintergrund betreiben. Z.B. wenn man um es im Kochjargon zu umschreiben "Abschaum" (weisser Schaum der beim Kochen von eiweisshaltigem wie Fleisch entsteht und mit dem Schaumlöffel abgeschöpft wird) provozieren will um sie bloßzustellen.

"Soldaten sind Mörder" ist alt, aber so ein Beispiel. Das ist ja durchgekaut und nicht verboten. Heute gibt es z.B. "Soldaten sind Killer". Das ist differenzierter, da es darauf abzielt dass sie für das töten bezahlt werden. Das ist ja noch schlimmer, da Mörder wenigstens noch ein "gutes" Motiv haben. Aber Killer machen es nur für das Geld. Denn das stimmt ja auch. Wer argumentiert, dass die ja noch anderes machen, dem kann man erwiedern dass die Feuerwehr auch noch Katzen vom Baum holt und Keller leerpumpt, aber trotzdem primär Feuer löscht.
Da hat ein hoher BWler auch einen Koller bekommen und Anzeige erstattet. Wegen Volksverhetzung! Weil Sodfaten sind ja doch ein eigenes "Volk", und keine "Staatsbürger in Uniform". Ich habe es ja immer gewusst. Die sind eben nicht sehr helle und lernen nicht aus so etwas.

Dann gibt es noch die Abkürzung "A.C.A.B." die Polizisten provoziert, da die englische Misikgruppe All Cops Are Bastards heisst. Der Dummkopf von Polizist der da geklagt hat hat verloren. Ich kann verstehen dass den das besonders provoziert hat, weil der sich evtl. dachte dass die dies genau zu diesem Zwecke tragen aber erklären dass es ja der eingetragene Name einer Band ist (und sogar in Deutschland eine geschützte Marke ist). Wenn man denen noch süffisant erklärt dass es "allway Carry A Bible" heisst, kann man sich die hilflosigkeit des Polizisten vorstellen. Solcherlei Provokation wirkt noch besser als eine direkte offensichtliche Beleidigung. So kann man noch effektiver solche Personen Ehrverletzen ohne dass sie etwas tun können. Dies ist nach meiner emotionalen Einschätzung sogar Ehrverletzender als eine direkte Beleidigung wo der Gegenüber weniger verletzt ist weil er die Rechtsprechnung auf seiner Seite wähnt.
Kann der Gegenüber aber nichts machen (Polizist der A.C.A.B. liest usw), wird die Ehrverletzung durch die Hilflosigkeit (wenn ich es ihm nicht direkt ins Gesicht rufe, hat er keine Handhabe dass ich ihn persönlich meinte) noch verstärkt.
Das ist eine emotionale Einschätzung! Man muss sich nur vorstellen wie man selbst als ANgegriffener dasteht. Da ist es unwichtig was die Gesetzgebung als Beleidigung ansieht. Wenn der sich Ehrverletzt fühlt, aber das Gesetz das nicht abdeckt, dann ist es ein Punkt für mich.


Warum machen RTL, Sat.1 und Co. Tests mit versteckter Kamera? Sie wollen den "Abschaum" bloß stellen (den sie leider seit einiger Zeit noch unkenntlicher machen).
Wo ist der Unterschied wenn ich hier in Köln 2006 mit "gegen den Polizeiabschaum" (was ja logisch nur den Abschaum der Polizei meint den es statistisch auf jeden Fall gibt) auf dem FZ um das Stadion und auf den Strecken zwischen Stadion und Bahnhof hin und her fahre?
Ich provoziere einige Polizisten. Ich treffe so nämlich nur die Polizisten die sich angesprochen fühlen. Wer etwas gegen den Aufkleber hat (muss ein professioneller sein [kann man heute selbst drucken], da das die Wirkung verstärkt), gehört ja zu meiner Zielgruppe. Um das zu dokumentieren habe ich ja immer eine Audioaufzeichnung laufen (maximal mit meiner mp3-Uhr, 17,3 Stunden am Stück wenn der Akku das schafft). Evtl. noch eine Kamera im FZ (2x2cm-Kameras kosten ~20 Euro).
Was das bringt sieht man hier: http://shortnews.stern.de/web/id/573303/robot/1/x_id/Polizist%20in%20GB%20suspendiert:%20%ABI'll%20smash%20your%20Arab%20face%20in%BB/start.cfm
Das ist auch auf Deutschland zu übertragen, denn solche Aufnahmen sind auch hier zulässig. Und zur Not veröffentlicht man sie selbst (z.B. an die Medien und/oder im Netz), und bekommt so Gehör der Druck erzeugt.



Copyright © 1999 - 2011 Planet 3DNow!
Rechtliche Hinweise