Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Garantiezeit für Asus Boards in Deutschland ?
Errol777
31.12.2001, 01:01
Mir ist vor zwei Tagen mein A7V133 abgeraucht.
Jetzt würde mich nur interessieren, ob wer weiss wie lange ASUS in Deutschalnd
Garantie auf seine Boards gibt. -Länger als ein halbes Jahr ?
Aus den Support Seiten bin ich nicht so schlau geworden, da die meisten nicht funktionierten.
Geddy Lee
31.12.2001, 14:11
Hi,
also auf den Seiten von Alternate und Atelco steht, daß Asus 36 Monate Garantie gewährt.
DivX-Magic
31.12.2001, 15:34
Wenn das Board vor September 99 hergestellt wurde!! Mein ASUS P3B-F hatte keine Garantie!! konnte es aber wegen der Atelco Garantie die ich hatte reparieren lassen!!
Ciao DivX-Magic
Die Garantiezeiten findest Du auf: http://www.asuscom.de/de/support/techmain/kontakt/Garantiezeiten.htm
Allerdings muß dazu gesagt werden, daß die gesetzliche Garantie nur sechs Monate vor 2002 betrug. D.h., falls dein Händler die Asusgarantie nicht an dich weitergibt, dann bist Du angekackt. Deshalb immer beim Kauf klären, ob die Asusgarantie auch weitergegeben wird, denn direkt an Asus kannste Dich nur in Ausnahmefällen wenden (diese sind auch auf der Seite aufgeführt).
Greetings, Pumi
Luzypher
03.01.2002, 17:52
Hi folks!
Garantie darf man nicht mit Gewährleistung verwechseln! Vor 2002 musste jeder Hersteller eine gesetzlich festgelegte Gewährleistungszeit von 6 Monaten gewähren. D.h. innerhalb der ersten sechs Monate muss der Hersteller für Mängel an der Ware geradestehen! Ein Artikel OHNE Gewährleistung gibt es nicht, wohl aber ohne Garantie. Denn Garantie ist eine freiwillige Leistung.
Ab 2002 siehts da anders aus. Der Hersteller muss nun eine Gewährleistung von zwei Jahren bieten. Leider kann nun nicht mehr der Kunde die Modalitäten bei Inanspruchnahme der Garantie festlegen. Es obligt dem Hersteller/Händler ob erst bis zu zweimal nachgebessert, ausgetauscht oder gewandelt wird. Zumeist aber kann der Hersteller/Händler erst bis zu zweimal nachbessern, erst dann ist ein Umtausch möglich.
Übrigens sind nun auch Werbeanzeigen Bestandteil des Kaufvertrages. Erfüllt ein ARtikel nicht die in der Werbung angepriesenen Eigenschaften, dann ist dies ein Grund zur Reklamation. Auch Preise in Werbeanzeigen sind nun verbindlich, wenn mit Aktionen geworben wird, so muss der Händler auch innerhalb dieser Aktion den Preis an den Kunden weitergeben. Fangangebote sollen damit ausgeschlossen werden. Lest euch auch immer die AGBs durch! Werden euch beim Kauf und VOR dem Bezahlen nicht die AGBs vorgelegt oder darauf hingewiesen gilt der Kaufvertrag bei eventuellen Streitigkeiten danach als unwirksam! Ein kleiner aber oft übersehener Haken, der auch für den Verbraucher negativ ausfallen kann.
Viele Händler nehmen auch innerhalb der Garantie von vielen Kunden eine Überprüfungsgebühr. Wenn also ein Kunde mit einem vermeindlich defekten Gerät zum Händler geht, dann muss, sofern der Händler sagt, das Gerät sei aber in Ordnung, der Kunde bis zu 50,- DM (ich gewöhne mich an diesen duseligen Euro nie :-)) dafür berappen! Dies ist jedoch sittenwidrig! Zumeist steht es in den AGBs dieser "Fachhändler", da die aber kaum einsehbar sind oder man nicht darauf ausdrücklich hingewiesen wird, ist es sowieso für den Kunden unwirksam. Denn innerhalb der Garantiezeit (nun von zwei Jahren) kann ein Händler keine Gebühr für eine Überprüfung nehmen, da der Artikel ja eigentlich vom Hersteller überprüft werden müsste.
Man sollte sich auch nach 2002 seinen Händler noch gut aussuchen. Besonders bei EDV gibt es hier viele Pappenheimer, das fängt bei vielen großen bekannten an (die auch regelmäßig Werbung machen) aber auch die vielen kleinen Händler an der Ecke sind meistens eher abzockende Geschäftsleute als EDV-Fachleute (sorry, ist aber wirklich so ...).
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