Gesellschaft für Informatik kritisiert Hackerparagraphen

pipin

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Die Gesellschaft für Informatik hat die Verschärfung des sogenannten Hackerparagraphen (§ 202c StGB) erneut kritisiert und den Bundesrat dazu aufgerufen, den Entwurf nicht in der bislang geplanten Ausführung zu verabschieden.

Nach der neuen Regelung wären sämtliche Möglichkeiten durch Programme die Sicherheit von einzelnen PCs oder Netzwerken zu prüfen verboten und würden sogar mit der Strafandrohung Freiheitsentzug bis zu einem Jahr versehen sein.

"Alle im IT-Bereich tätigen Personen stehen damit mit einem Bein im Gefängnis, wenn sie die Tools besitzen, nutzen oder über ihren Einsatz sprechen", so Hartmut Pohl, Sprecher des Arbeitskreises Datenschutz und IT-Sicherheit der GI.

Der Entwurf zur Neufassung des entsprechenden Paragraphen war vom Bundestag ohne Debatte beschlossen worden, obwohl zahlreiche IT-Spezialisten und Juristen ihre Bedenken sogar in Expertenanhörungen geäußert hatten.

<b>Quelle:</b> <a href="http://www.zdnet.de/security/news/0,39029460,39156001,00.htm" target="b">Informatiker kritisieren Hackerparagraphen</a>
 
ich weiss grad nicht... soll ich weinen, aus Mitleid, oder soll ich lachen, dass ich davon nicht betroffen bin (da ich nicht in Deutschland lebe)?

stattdessen mach ich ein grimmiges Gesicht ob der Menge an xxx (böses Wort hier einsetzen) die in manchen Köpfen rumwandern muss *suspect*
 
Da sieht man mal wieder, dass Politiker anscheinend nur auf die Lobbyisten hören die auch genug Geld mit in der Tasche führen. :]
Wieviel Arroganz muss vorhanden sein um gegen die eindeutigen Ratschläge der Experten hinweg zu entscheiden?

Kanns immer noch nicht fassen ... das schreit doch zum Himmel. Ich meine wie blöd kann man überhaupt sein sich ein solches Gesetz überhaupt auszudenken?
Das ist doch sonnenklar, dass man damit nur diejenigen einschränkt die damit bisher legal arbeiten.
Wer seine Schadsoftware oder Tools dafür zu illegalen Zwecken erstellt, der macht auch trotz des Gesetzes. Als ob dann jetzt durch dieses Gesetz nun mehr "böse Buben" dingfest gemacht und verurteilt werden könnten.
Und für den Fall, dass jemand solche Software einsetzt und damit schaden anrichtet gibt es schon genug Gesetze die ihn darauf hin seine Strafe zukommen lassen.

Ist kein Spaß immer wieder erleben zu müssen, dass der Großteil der Politiker in den meisten Bereichen null Kompetenz hat und irrsinnige Entscheidungen fällt.
 
Da sieht man mal wieder, dass Politiker anscheinend nur auf die Lobbyisten hören die auch genug Geld mit in der Tasche führen. :]
Wieviel Arroganz muss vorhanden sein um gegen die eindeutigen Ratschläge der Experten hinweg zu entscheiden?

Kanns immer noch nicht fassen ... das schreit doch zum Himmel. Ich meine wie blöd kann man überhaupt sein sich ein solches Gesetz überhaupt auszudenken?....

Ist kein Spaß immer wieder erleben zu müssen, dass der Großteil der Politiker in den meisten Bereichen null Kompetenz hat und irrsinnige Entscheidungen fällt.
Ich sag nur
s044.gif
Kinder fragen Politiker nach dem Internet , noch Fragen? :-X

EDIT: @Mr T ...Hab glatt deinen Beitrag überlesen...

Am besten find die GW. "Computer sind für mich so ein ganz einfaches Instrument, wie Hammer und Nagel..."
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Dikussion hatten wir doch schon einmal. Man sollte sich erst einmal den Gesetzestext anschauen.
Das Strafgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), wird wie folgt geändert:

§ 202a
Ausspähen von Daten

(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 202b
Abfangen von Daten

Wer unbefugt sich oder einem anderen unter Anwendung von technischen Mitteln nicht für ihn bestimmte Daten (§ 202a Abs. 2) aus einer nichtöffentlichen Datenübermittlung oder aus der elektromagnetischen Abstrahlung einer Datenverarbeitungsanlage verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

§ 202c
Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten

(1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er :
1. Passworte oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Quelle: http://www.bmj.bund.de/media/archive/1317.pdf

Wie man sieht ist die derzeitige Berichterstattung sehr einseitig und entbehrt jeder Grundlage.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dennoch sind einige der Formulierungen überaus schwammig und dehnbar.
 
nicht realistisch, weil politik und wirtschaft sich somit ins eigene fleisch schneiden

§202a, 202b und 202c reichen meines erachtens aus
 
2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Richtig tolle Idee. Solche Software ist in jeder Linux-Distribution vorhanden, und Jeder, der in den letzten Jahrzehnten Informatik studiert hat, hat davon einige Exemplare in der Ecke liegen. Dann müßte die gesamte Informatik-Branche eingesperrt werden. Auch eine Form von "Wirtschaftsförderung".

Im Prinzip ist das der Versuch, Computer-Terrorismus dadurch zu bekämpfen, daß man die Sicherheitskräfte entwaffnet. Als Nächstes wird dann wohl der Al Kaida-Terror dadurch bekämpft, daß man Bundeswehr und Polizei entwaffnet.*lol*
 
Dann müßte die gesamte Informatik-Branche eingesperrt werden.
Nein, das würde am Schutzzweck der Norm vorbeigehen. Es geht darum, dass verhindert werden soll, dass wenigstens bedingt vorsätzlich Programme zugänglich gemacht werden, die dazu dienen sich Daten zu verschaffen die nicht für einen bestimmt sind. Wenn es sich jedoch um ein Programm handelt, dass in erster Linie zum Erlangen von Daten, die für einen bestimmt sind, handelt, greift der Straftatbestand nicht. Das ergibt sich so auch aus den Gesetzgebungsmaterialien. Einzig und allein Programme, die nur einen einzigen Zweck haben, nämlich sich widerrechtlich Daten anzueigenen sind somit verboten und ihre Zugänglichmachung steht unter Strafe.
 
Noch ein Beispiel, wie tief der Lobbyismus der Wirtschaft in die Politik eingreift. (Und wie wenig der Lobbyismus des Volkes, was daran rütteln kann):

http://www.barebonecenter.de/index.php?option=com_content&task=view&id=3794&Itemid=118

Irgendwie verliert man den Mut, je mehr es solcher Nachrichten aus der Politikwelt gibt. Man hat das Gefühl, die machen Politik komplett vorbei an den Wünschen der Bevölkerung :(. Fraglich, welche Interessen die vertreten ;).
 
Langsam glaube ich, dass sobald hier manche Begriff wie folgende fallen:

- GEZ
- GEMA
- GVU
- Bundesregierung

...sofort alle Scheuklappen aufsetzen und keine vernünftige Debatte mehr möglich ist.
 
Ich sag nur
s044.gif
Kinder fragen Politiker nach dem Internet , noch Fragen? :-X

EDIT: @Mr T ...Hab glatt deinen Beitrag überlesen...

Am besten find die GW. "Computer sind für mich so ein ganz einfaches Instrument, wie Hammer und Nagel..."


Die Politiker haben überhaupt keinen blassen schimmer vom Thema PC, Internet, etc., wollen aber Gesetze raus bringen (Onlinedurchsuchungen, Bundestrojaner, etc.) Die haben doch nicht alle Tassen im Schrank, wissen nicht mal was ein Browser ist, oh Frau Zypries, Sie haben echt den Bock abgeschossen, loooooooool.

PSYCHO
 
...
(Onlinedurchsuchungen, Bundestrojaner, etc.)
...
PSYCHO
...
Zitat:
<TABLE cellSpacing=0 cellPadding=6 width="100%" border=0><TBODY><TR><TD class=alt2 style="BORDER-RIGHT: 1px inset; BORDER-TOP: 1px inset; BORDER-LEFT: 1px inset; BORDER-BOTTOM: 1px inset">...
§ 202c
Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten

(1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er :
1. Passworte oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. </TD></TR></TBODY></TABLE>
...
Bin ich der Einzige, der einen Konflikt zwischen diesen zwei forderungen sieht?
 
Noch ein Beispiel, wie tief der Lobbyismus der Wirtschaft in die Politik eingreift. (Und wie wenig der Lobbyismus des Volkes, was daran rütteln kann):

http://www.barebonecenter.de/index.php?option=com_content&task=view&id=3794&Itemid=118

Irgendwie verliert man den Mut, je mehr es solcher Nachrichten aus der Politikwelt gibt. Man hat das Gefühl, die machen Politik komplett vorbei an den Wünschen der Bevölkerung :(. Fraglich, welche Interessen die vertreten ;).

Warum machen es sich der Staat und all die Unternehmen nur so schwer uns das Geld aus der Tasche zu ziehen? Hier ne Steuererhöhung, da steigende Strompreise, utopische Abgaben an Verwertungsgesellschaften des Urheberrechts und und und...

Dabei wäre es doch so einfach: man versteuert einfach das gesamte Einkommen der Bundesbürger, die Knete teilen sich dann Staat und Wirtschaft fifty-fifty. Dann kann man sich all die Spitzfindigkeiten, Lobbyarbeiten, Korruption, Vetternwirtschaft etc schenken. Kein Ausgaben mehr für Werbung, die Firmen kriegen ja eh die gesamte Kohle der Bevölkerung.

Die Abgeordneten müssten sich nicht mehr in Bundestagsdebatten darüber ankeifen, wie man de Bürgern am effektivsten das Geld aus der Tasche ziehen kann, sondern sie können sich mit wirklich wichtigen Dingen beschäftigen wie Lustreisen, Konsum von Luxusgütern und Ähnlichem.

Also, schreibt euren Volksverarsch.. ähh -vertretern, macht euch stark für die einzig wahre Steuer, die TOTALSTEUER.
 
Bin ich der Einzige, der einen Konflikt zwischen diesen zwei forderungen sieht?
Nö. Aber da gibts dann sicherlich rechtzeitig Paragraph 202d "Obige Bestimmungen gelten nicht für Polizei, Bundesbehörden, Politiker" oder so ähnlich.
 
Nö. Aber da gibts dann sicherlich rechtzeitig Paragraph 202d "Obige Bestimmungen gelten nicht für Polizei, Bundesbehörden, Politiker" oder so ähnlich.

wenn, würd ich dann den admins eine gesonderte lizenz erteilen, damit sie ihrer aufgabe gerecht werden können, ohne dabei unter beschuß der ermittlungsbehörden zu geraten, auf arbeit sollte die nutzung solcher progrämchen legetimiert sein und bei ärger oder verdacht muß dann derjenige sich ausweisen bzw. die berechtigung vorlegen
 
Bin ich der Einzige, der einen Konflikt zwischen diesen zwei forderungen sieht?
Nich Konflikt, sondern logische Abfolge!
--> Der sog. Hackerparagraph dient IMHO zu nichts anderem als dazu, alle Möglichkeiten, das Eindringen und Funktionieren des "Bundestrojaners" zu erkennen und zu verhindern, zu verbieten...
Der Einsatz solcher für den Bürger dann illegaler Mittel durch den Staat wird ja durch das staatliche Gewaltmonopol abgedeckt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Einsatz solcher für den Bürger dann illegaler Mittel durch den Staat wird ja durch das staatliche Gewaltmonopol abgedeckt.
Nochmals. Auch der Bürger darf sie verwenden, wenn er sie zum Umgang mit eigenen Daten dienen. Das ergibt sich ganz klar aus dem Gesetzestext. Nur Werkzeuge die ausschließlich oder überwiegend dazu dienen sich fremde Daten zu verschaffen sind verboten. Wenn man sich die Gesetzgebungsmaterialien anschaut wird ganz schnell klar, was damit für Programme gemeint sind. Nämlich Schadsoftwarer aller Art wie Viren, Würmer, Trojanische Pferde und Artgenossen.
 
- Wenn die Verbreitung verboten wird, is der Einsatz für private Zwecke faktisch unmöglich - oder kommen die Proggis dann aus der Wasserleitung?
- Die Beschreibung im Gesetzestext is eindeutig zu schwammig, um eine klare Begrenzung auf Malware erkennen zu lassen! Außerdem is der Einsatz von Malware bzw. Malware-ähnlichem Code unabdingbar, um Sicherheitslücken aufzuspüren und Abwehrmaßnahmen zu testen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Nochmals. Auch der Bürger darf sie verwenden, wenn er sie zum Umgang mit eigenen Daten dienen. Das ergibt sich ganz klar aus dem Gesetzestext. Nur Werkzeuge die ausschließlich oder überwiegend dazu dienen sich fremde Daten zu verschaffen sind verboten. Wenn man sich die Gesetzgebungsmaterialien anschaut wird ganz schnell klar, was damit für Programme gemeint sind. Nämlich Schadsoftwarer aller Art wie Viren, Würmer, Trojanische Pferde und Artgenossen.

Woran willst du festmachen, wozu eine Software gedacht ist? Woran willst du entscheiden, mit welcher Intention eine Software wie z.B. aircrack eingesetzt werden wird? Dieser Paragraph ist genauso "sinnvoll" wie das Verbot von Messern, wenn sie zum begehen einer Straftat hergestellt werden sollten. Hier wird kein bisschen zusätzliche Sicherheit geschaffen, sondern im Gegenteil eine gehörige Portion Rechtsunsicherheit. Wir dürfen jetzt abwarten, wie die Rechtssprechung diesen Paragraphen auslegen wird, und was in aller Unwissenheit jetzt plötzlich verboten wird. Einen Nutzen gibt es nicht. Oder glaubst du im Ernst, dass jetzt auf Grund dieses Paragraphen weniger Computerkriminalität stattfinden wird?
 
Im Grunde ist es ganz einfach. Alle Administratorprogramme müssen nur so umgeschrieben werden, wenn sie das nicht schon sind, dass man sie einzig und allein auf die eigenen Systeme anwenden kann und nicht auf fremde. Dann bleiben sie weiterhin erlaubt und niemand wird sich daran stören. Ich denke das müsste sich technisch durchaus machen lassen. Oder wenn das nicht möglich ist setzt man an anderer Stelle an und gibt den Herstellern auf sie nur an vertrauenswürdige Einrichtungen zu lizensieren, sodass sichergestellt ist, dass sie nicht zum Zugang zu fremden Daten missbraucht werden. Das würde auf jeden Fall den Vorsatz des Herstellers beziehungweise Verkäufers ausschließen und die Tatbestandsmäßigkeit seines Tuns entfallen lassen.
 
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