App installieren
How to install the app on iOS
Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder ein alternativer Browser verwenden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder ein alternativer Browser verwenden.
Gesellschaft für Informatik kritisiert Hackerparagraphen
- Ersteller pipin
- Erstellt am
- Mitglied seit
- 16.10.2000
- Beiträge
- 24.368
- Renomée
- 9.694
- Standort
- East Fishkill, Minga, Xanten
- Aktuelle Projekte
- Je nach Gusto
- Meine Systeme
- Ryzen 9 5900X, Ryzen 7 3700X
- BOINC-Statistiken
- Folding@Home-Statistiken
- Mein Laptop
- Samsung P35 (16 Jahre alt ;) )
- Prozessor
- AMD Ryzen 9 5900X
- Mainboard
- ASRock B550
- Speicher
- 2x 16 GB DDR4 3200
- Grafikprozessor
- GeForce GTX 1650
- Display
- 27 Zoll Acer + 24 Zoll DELL
- SSD
- Samsung 980 Pro 256 GB
- HDD
- diverse
- Soundkarte
- Onboard
- Gehäuse
- Fractal Design R5
- Netzteil
- be quiet! Straight Power 10 CM 500W
- Tastatur
- Logitech Cordless Desktop
- Maus
- Logitech G502
- Betriebssystem
- Windows 10
- Webbrowser
- Firefox, Vivaldi
- Internetanbindung
- ▼250 MBit ▲40 MBit
Die Gesellschaft für Informatik hat die Verschärfung des sogenannten Hackerparagraphen (§ 202c StGB) erneut kritisiert und den Bundesrat dazu aufgerufen, den Entwurf nicht in der bislang geplanten Ausführung zu verabschieden.
Nach der neuen Regelung wären sämtliche Möglichkeiten durch Programme die Sicherheit von einzelnen PCs oder Netzwerken zu prüfen verboten und würden sogar mit der Strafandrohung Freiheitsentzug bis zu einem Jahr versehen sein.
"Alle im IT-Bereich tätigen Personen stehen damit mit einem Bein im Gefängnis, wenn sie die Tools besitzen, nutzen oder über ihren Einsatz sprechen", so Hartmut Pohl, Sprecher des Arbeitskreises Datenschutz und IT-Sicherheit der GI.
Der Entwurf zur Neufassung des entsprechenden Paragraphen war vom Bundestag ohne Debatte beschlossen worden, obwohl zahlreiche IT-Spezialisten und Juristen ihre Bedenken sogar in Expertenanhörungen geäußert hatten.
<b>Quelle:</b> <a href="http://www.zdnet.de/security/news/0,39029460,39156001,00.htm" target="b">Informatiker kritisieren Hackerparagraphen</a>
Nach der neuen Regelung wären sämtliche Möglichkeiten durch Programme die Sicherheit von einzelnen PCs oder Netzwerken zu prüfen verboten und würden sogar mit der Strafandrohung Freiheitsentzug bis zu einem Jahr versehen sein.
"Alle im IT-Bereich tätigen Personen stehen damit mit einem Bein im Gefängnis, wenn sie die Tools besitzen, nutzen oder über ihren Einsatz sprechen", so Hartmut Pohl, Sprecher des Arbeitskreises Datenschutz und IT-Sicherheit der GI.
Der Entwurf zur Neufassung des entsprechenden Paragraphen war vom Bundestag ohne Debatte beschlossen worden, obwohl zahlreiche IT-Spezialisten und Juristen ihre Bedenken sogar in Expertenanhörungen geäußert hatten.
<b>Quelle:</b> <a href="http://www.zdnet.de/security/news/0,39029460,39156001,00.htm" target="b">Informatiker kritisieren Hackerparagraphen</a>
BLJ
Admiral Special
ich weiss grad nicht... soll ich weinen, aus Mitleid, oder soll ich lachen, dass ich davon nicht betroffen bin (da ich nicht in Deutschland lebe)?
stattdessen mach ich ein grimmiges Gesicht ob der Menge an xxx (böses Wort hier einsetzen) die in manchen Köpfen rumwandern muss
stattdessen mach ich ein grimmiges Gesicht ob der Menge an xxx (böses Wort hier einsetzen) die in manchen Köpfen rumwandern muss
Nightshift
Grand Admiral Special
- Mitglied seit
- 19.08.2002
- Beiträge
- 4.447
- Renomée
- 81
- Standort
- Tief im Weeeeeesss-teheheheeen ;-)
- Mitglied der Planet 3DNow! Kavallerie!
- Aktuelle Projekte
- SIMAP, Docking, POEM
- Lieblingsprojekt
- SIMAP
- Meine Systeme
- Ci7-3770K@3,8 GHz, C2Q 9550@3,4 GHz, AthlonII 620 X4 (+ 2x Ci3-2100, 2x C2D 8400, 9x A4-3420, E-450)
- BOINC-Statistiken
- Prozessor
- Ryzen 7 3700X @stock
- Mainboard
- Gigabyte X570 Aorus Elite
- Kühlung
- Noctua NH-D15 chromax.black
- Speicher
- 2x 16 GB Corsair Vengeance LPX (schwarz) PC4-25600U (DDR4-3200) CL16-18-18-36 @stock
- Grafikprozessor
- Powercolor RX 5700 Red Dragon @stock
- Display
- Eizo FlexScan EV2750
- SSD
- Corsair MP600 1TB M.2 NVMe | Kingston A2000 NVMe PCIe SSD 1TB | Samsung 850 EVO 500 GB
- Optisches Laufwerk
- LG BH16NS55| NEC AD-7203S
- Soundkarte
- onboard :-P der Hardwaregott habe meine Creative Audgiy 2ZS selig
- Gehäuse
- Nanoxia Deep Silence 5, schallgedämmt
- Netzteil
- be quiet! Straight Power E11 650W
- Tastatur
- Razer Ornata Chroma
- Maus
- Logitech Lift for Business
- Betriebssystem
- Win 10 Pro 64bit
- Webbrowser
- Firefox
- Verschiedenes
- rockstable & silent
- Schau Dir das System auf sysprofile.de an
Da sieht man mal wieder, dass Politiker anscheinend nur auf die Lobbyisten hören die auch genug Geld mit in der Tasche führen.
Wieviel Arroganz muss vorhanden sein um gegen die eindeutigen Ratschläge der Experten hinweg zu entscheiden?
Kanns immer noch nicht fassen ... das schreit doch zum Himmel. Ich meine wie blöd kann man überhaupt sein sich ein solches Gesetz überhaupt auszudenken?
Das ist doch sonnenklar, dass man damit nur diejenigen einschränkt die damit bisher legal arbeiten.
Wer seine Schadsoftware oder Tools dafür zu illegalen Zwecken erstellt, der macht auch trotz des Gesetzes. Als ob dann jetzt durch dieses Gesetz nun mehr "böse Buben" dingfest gemacht und verurteilt werden könnten.
Und für den Fall, dass jemand solche Software einsetzt und damit schaden anrichtet gibt es schon genug Gesetze die ihn darauf hin seine Strafe zukommen lassen.
Ist kein Spaß immer wieder erleben zu müssen, dass der Großteil der Politiker in den meisten Bereichen null Kompetenz hat und irrsinnige Entscheidungen fällt.
Wieviel Arroganz muss vorhanden sein um gegen die eindeutigen Ratschläge der Experten hinweg zu entscheiden?
Kanns immer noch nicht fassen ... das schreit doch zum Himmel. Ich meine wie blöd kann man überhaupt sein sich ein solches Gesetz überhaupt auszudenken?
Das ist doch sonnenklar, dass man damit nur diejenigen einschränkt die damit bisher legal arbeiten.
Wer seine Schadsoftware oder Tools dafür zu illegalen Zwecken erstellt, der macht auch trotz des Gesetzes. Als ob dann jetzt durch dieses Gesetz nun mehr "böse Buben" dingfest gemacht und verurteilt werden könnten.
Und für den Fall, dass jemand solche Software einsetzt und damit schaden anrichtet gibt es schon genug Gesetze die ihn darauf hin seine Strafe zukommen lassen.
Ist kein Spaß immer wieder erleben zu müssen, dass der Großteil der Politiker in den meisten Bereichen null Kompetenz hat und irrsinnige Entscheidungen fällt.
ich empfehle das hier:
http://netzpolitik.org/2007/kinderreporter-fragen-politiker-nach-dem-internet/
und
http://blog.handelsblatt.de/indiskretion/eintrag.php?id=1167
damit sollte die vorhande Kompetenz weiter Teile der Politik betreffend IT Themen klar sein . Die einzige die da einigermaßen gut weg kommt ist die Bundeskanzlerin (mit naturwissenschaftlichem Studium eigentlich auch selbstverständlich).
http://netzpolitik.org/2007/kinderreporter-fragen-politiker-nach-dem-internet/
und
http://blog.handelsblatt.de/indiskretion/eintrag.php?id=1167
damit sollte die vorhande Kompetenz weiter Teile der Politik betreffend IT Themen klar sein . Die einzige die da einigermaßen gut weg kommt ist die Bundeskanzlerin (mit naturwissenschaftlichem Studium eigentlich auch selbstverständlich).
Emploi
Grand Admiral Special
- Mitglied seit
- 20.10.2005
- Beiträge
- 10.674
- Renomée
- 951
- Standort
- Elbflorenz
- Aktuelle Projekte
- WCG
- Lieblingsprojekt
- LatticeProject, Virtual Prairie (ViP), World Community Grid
- Meine Systeme
- Ein Haswell, Cloudnet GO RK3188, CX-919
- BOINC-Statistiken
- Mein Desktopsystem
- Tanz der Bonbonfee
- Mein Laptop
- HP Envy x360 Ryzen 5 2500u Vega 8
- Prozessor
- AMD Ryzen 7 5950X
- Mainboard
- MSI MAG B550 TOMAHAWK
- Kühlung
- Raijintek Orcus Core 360
- Speicher
- 2x32GB Thermaltake R009R432GX2-3600C18A
- Grafikprozessor
- AMD Radeon RX 6900 XT Biggest Navi21 XTX
- Display
- AORUS FV43U + Viewsonic VP2365WB
- SSD
- Kingston FYR 4TB, HP SSD EX950 2TB (HP 8088), Samsung 840 EVO 1TB
- HDD
- 2015 abgeschafft
- Optisches Laufwerk
- 2005 abgeschafft
- Soundkarte
- RealTek ALC1200
- Gehäuse
- Sharkoon REV200
- Netzteil
- Corsair AX760i Platinum
- Tastatur
- Logitech K120
- Maus
- Speedlink TARIOS / DECUS
- Betriebssystem
- Win10 Pro AMD64
- Webbrowser
- Diverse
- Verschiedenes
- TIE Studio TUR88 Supernova, X-Board V2 (nur Headshots)
- Internetanbindung
-
▼1154 Mb/s
▲54 Mb/s
Ich sag nurDa sieht man mal wieder, dass Politiker anscheinend nur auf die Lobbyisten hören die auch genug Geld mit in der Tasche führen.
Wieviel Arroganz muss vorhanden sein um gegen die eindeutigen Ratschläge der Experten hinweg zu entscheiden?
Kanns immer noch nicht fassen ... das schreit doch zum Himmel. Ich meine wie blöd kann man überhaupt sein sich ein solches Gesetz überhaupt auszudenken?....
Ist kein Spaß immer wieder erleben zu müssen, dass der Großteil der Politiker in den meisten Bereichen null Kompetenz hat und irrsinnige Entscheidungen fällt.
EDIT: @Mr T ...Hab glatt deinen Beitrag überlesen...
Am besten find die GW. "Computer sind für mich so ein ganz einfaches Instrument, wie Hammer und Nagel..."
Zuletzt bearbeitet:
SPINA
Grand Admiral Special
- Mitglied seit
- 07.12.2003
- Beiträge
- 18.122
- Renomée
- 985
- Mein Laptop
- Lenovo IdeaPad Gaming 3 (15ARH05-82EY003NGE)
- Prozessor
- AMD Ryzen 7 3700X
- Mainboard
- ASUS PRIME X370-PRO
- Kühlung
- AMD Wraith Prism
- Speicher
- 2x Micron 32GB PC4-25600E (MTA18ASF4G72AZ-3G2R)
- Grafikprozessor
- Sapphire Pulse Radeon RX 7600 8GB
- Display
- LG Electronics 27UD58P-B
- SSD
- Samsung 980 PRO (MZ-V8P1T0CW)
- HDD
- 2x Samsung 870 QVO (MZ-77Q2T0BW)
- Optisches Laufwerk
- HL Data Storage BH16NS55
- Gehäuse
- Lian Li PC-7NB
- Netzteil
- Seasonic PRIME Gold 650W
- Betriebssystem
- Debian 12.x (x86-64)
- Verschiedenes
- ASUS TPM-M R2.0
Die Dikussion hatten wir doch schon einmal. Man sollte sich erst einmal den Gesetzestext anschauen.
Wie man sieht ist die derzeitige Berichterstattung sehr einseitig und entbehrt jeder Grundlage.
Quelle: http://www.bmj.bund.de/media/archive/1317.pdfDas Strafgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), wird wie folgt geändert:
§ 202a
Ausspähen von Daten
(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 202b
Abfangen von Daten
Wer unbefugt sich oder einem anderen unter Anwendung von technischen Mitteln nicht für ihn bestimmte Daten (§ 202a Abs. 2) aus einer nichtöffentlichen Datenübermittlung oder aus der elektromagnetischen Abstrahlung einer Datenverarbeitungsanlage verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
§ 202c
Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten
(1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er :
1. Passworte oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Wie man sieht ist die derzeitige Berichterstattung sehr einseitig und entbehrt jeder Grundlage.
Zuletzt bearbeitet:
- Mitglied seit
- 11.11.2001
- Beiträge
- 9.607
- Renomée
- 422
- Standort
- Bayern, am Rande des Wahnsinns
- Aktuelle Projekte
- Dieses und jenes
- BOINC-Statistiken
- Mein Laptop
- HP EliteBook 840 G2, Elitebook 850 G3
- Prozessor
- Ryzen7 5800X3D
- Mainboard
- Asus TUF B550 Plus
- Kühlung
- BeQuiet DarkRock4
- Speicher
- 4x16GB DDR4-3200 Crucial
- Grafikprozessor
- XFX RX6700XT 12GB
- Display
- 2x HP X27i
- SSD
- NVMe: 970EVO 1TB, SATA: WD Blue 1TB, 870QVO 4TB, Acer RE100 4TB, 870QVO 8TB
- Optisches Laufwerk
- LG BluRay-Brenner
- Soundkarte
- Realtek ALC1200
- Gehäuse
- Fractal Define R5
- Netzteil
- Seasonic Focus 650W
- Tastatur
- Keychron K4
- Maus
- Logitech MX518
- Betriebssystem
- Win10 Pro/64, Linux 64bit (wechselnd)
- Webbrowser
- Primär: Firefox, sekundär: Wechselnd
- Internetanbindung
- ▼100 MBit ▲32 MBit
Dennoch sind einige der Formulierungen überaus schwammig und dehnbar.
Ich sag nurKinder fragen Politiker nach dem Internet , noch Fragen?
EDIT: @Mr T ...Hab glatt deinen Beitrag überlesen...
Am besten find die GW. "Computer sind für mich so ein ganz einfaches Instrument, wie Hammer und Nagel..."
Der hat doch nen Hammer nur in der Hand, wenn er den seinem Lebensgefährten reicht, damit der ein Kleiderhacken in die Wand hauen kann!
SPINA
Grand Admiral Special
- Mitglied seit
- 07.12.2003
- Beiträge
- 18.122
- Renomée
- 985
- Mein Laptop
- Lenovo IdeaPad Gaming 3 (15ARH05-82EY003NGE)
- Prozessor
- AMD Ryzen 7 3700X
- Mainboard
- ASUS PRIME X370-PRO
- Kühlung
- AMD Wraith Prism
- Speicher
- 2x Micron 32GB PC4-25600E (MTA18ASF4G72AZ-3G2R)
- Grafikprozessor
- Sapphire Pulse Radeon RX 7600 8GB
- Display
- LG Electronics 27UD58P-B
- SSD
- Samsung 980 PRO (MZ-V8P1T0CW)
- HDD
- 2x Samsung 870 QVO (MZ-77Q2T0BW)
- Optisches Laufwerk
- HL Data Storage BH16NS55
- Gehäuse
- Lian Li PC-7NB
- Netzteil
- Seasonic PRIME Gold 650W
- Betriebssystem
- Debian 12.x (x86-64)
- Verschiedenes
- ASUS TPM-M R2.0
Das ist doch gerade der Witz. § 202b und § 202c StGB gibt es noch gar nicht.§202a, 202b und 202c reichen meines erachtens aus
Richtig tolle Idee. Solche Software ist in jeder Linux-Distribution vorhanden, und Jeder, der in den letzten Jahrzehnten Informatik studiert hat, hat davon einige Exemplare in der Ecke liegen. Dann müßte die gesamte Informatik-Branche eingesperrt werden. Auch eine Form von "Wirtschaftsförderung".2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Im Prinzip ist das der Versuch, Computer-Terrorismus dadurch zu bekämpfen, daß man die Sicherheitskräfte entwaffnet. Als Nächstes wird dann wohl der Al Kaida-Terror dadurch bekämpft, daß man Bundeswehr und Polizei entwaffnet.
SPINA
Grand Admiral Special
- Mitglied seit
- 07.12.2003
- Beiträge
- 18.122
- Renomée
- 985
- Mein Laptop
- Lenovo IdeaPad Gaming 3 (15ARH05-82EY003NGE)
- Prozessor
- AMD Ryzen 7 3700X
- Mainboard
- ASUS PRIME X370-PRO
- Kühlung
- AMD Wraith Prism
- Speicher
- 2x Micron 32GB PC4-25600E (MTA18ASF4G72AZ-3G2R)
- Grafikprozessor
- Sapphire Pulse Radeon RX 7600 8GB
- Display
- LG Electronics 27UD58P-B
- SSD
- Samsung 980 PRO (MZ-V8P1T0CW)
- HDD
- 2x Samsung 870 QVO (MZ-77Q2T0BW)
- Optisches Laufwerk
- HL Data Storage BH16NS55
- Gehäuse
- Lian Li PC-7NB
- Netzteil
- Seasonic PRIME Gold 650W
- Betriebssystem
- Debian 12.x (x86-64)
- Verschiedenes
- ASUS TPM-M R2.0
Nein, das würde am Schutzzweck der Norm vorbeigehen. Es geht darum, dass verhindert werden soll, dass wenigstens bedingt vorsätzlich Programme zugänglich gemacht werden, die dazu dienen sich Daten zu verschaffen die nicht für einen bestimmt sind. Wenn es sich jedoch um ein Programm handelt, dass in erster Linie zum Erlangen von Daten, die für einen bestimmt sind, handelt, greift der Straftatbestand nicht. Das ergibt sich so auch aus den Gesetzgebungsmaterialien. Einzig und allein Programme, die nur einen einzigen Zweck haben, nämlich sich widerrechtlich Daten anzueigenen sind somit verboten und ihre Zugänglichmachung steht unter Strafe.Dann müßte die gesamte Informatik-Branche eingesperrt werden.
Donnervogel
Vice Admiral Special
Noch ein Beispiel, wie tief der Lobbyismus der Wirtschaft in die Politik eingreift. (Und wie wenig der Lobbyismus des Volkes, was daran rütteln kann):
http://www.barebonecenter.de/index.php?option=com_content&task=view&id=3794&Itemid=118
Irgendwie verliert man den Mut, je mehr es solcher Nachrichten aus der Politikwelt gibt. Man hat das Gefühl, die machen Politik komplett vorbei an den Wünschen der Bevölkerung . Fraglich, welche Interessen die vertreten .
http://www.barebonecenter.de/index.php?option=com_content&task=view&id=3794&Itemid=118
Irgendwie verliert man den Mut, je mehr es solcher Nachrichten aus der Politikwelt gibt. Man hat das Gefühl, die machen Politik komplett vorbei an den Wünschen der Bevölkerung . Fraglich, welche Interessen die vertreten .
SPINA
Grand Admiral Special
- Mitglied seit
- 07.12.2003
- Beiträge
- 18.122
- Renomée
- 985
- Mein Laptop
- Lenovo IdeaPad Gaming 3 (15ARH05-82EY003NGE)
- Prozessor
- AMD Ryzen 7 3700X
- Mainboard
- ASUS PRIME X370-PRO
- Kühlung
- AMD Wraith Prism
- Speicher
- 2x Micron 32GB PC4-25600E (MTA18ASF4G72AZ-3G2R)
- Grafikprozessor
- Sapphire Pulse Radeon RX 7600 8GB
- Display
- LG Electronics 27UD58P-B
- SSD
- Samsung 980 PRO (MZ-V8P1T0CW)
- HDD
- 2x Samsung 870 QVO (MZ-77Q2T0BW)
- Optisches Laufwerk
- HL Data Storage BH16NS55
- Gehäuse
- Lian Li PC-7NB
- Netzteil
- Seasonic PRIME Gold 650W
- Betriebssystem
- Debian 12.x (x86-64)
- Verschiedenes
- ASUS TPM-M R2.0
Langsam glaube ich, dass sobald hier manche Begriff wie folgende fallen:
- GEZ
- GEMA
- GVU
- Bundesregierung
...sofort alle Scheuklappen aufsetzen und keine vernünftige Debatte mehr möglich ist.
- GEZ
- GEMA
- GVU
- Bundesregierung
...sofort alle Scheuklappen aufsetzen und keine vernünftige Debatte mehr möglich ist.
Psychodelik
Admiral Special
- Mitglied seit
- 29.02.2004
- Beiträge
- 1.224
- Renomée
- 22
- Prozessor
- Intel Core i7-3770 K
- Mainboard
- Gigabyte GA-Z77X-UD5H
- Kühlung
- top-blow Kühler inkl. 2 x 140 mm Lüfter
- Speicher
- G-skill 2 x 8 GB RAM
- Grafikprozessor
- Sapphire R9-390 NITRO with backplate, 8GB RAM
- Display
- HP ZR2440w
- SSD
- Samsung SSD 830 Series
- HDD
- Samsung HD240 UI
- Optisches Laufwerk
- LG Blue-Ray Brenner, LG DVD Brenner
- Soundkarte
- Creative Sound Blaster ZxR
- Netzteil
- Enermax 750 Watt Netzteil inkl. Kabelmanagement
- Betriebssystem
- Microsoft Windows 10 Pro x64 Edition
- Webbrowser
- Firefox, Vivaldi
Ich sag nurKinder fragen Politiker nach dem Internet , noch Fragen?
EDIT: @Mr T ...Hab glatt deinen Beitrag überlesen...
Am besten find die GW. "Computer sind für mich so ein ganz einfaches Instrument, wie Hammer und Nagel..."
Die Politiker haben überhaupt keinen blassen schimmer vom Thema PC, Internet, etc., wollen aber Gesetze raus bringen (Onlinedurchsuchungen, Bundestrojaner, etc.) Die haben doch nicht alle Tassen im Schrank, wissen nicht mal was ein Browser ist, oh Frau Zypries, Sie haben echt den Bock abgeschossen, loooooooool.
PSYCHO
Donnervogel
Vice Admiral Special
oh Frau Zypries, Sie haben echt den Bock abgeschossen, loooooooool.PSYCHO
Du meinst wohl den Vogel .
oneofone
Admiral Special
- Mitglied seit
- 22.07.2005
- Beiträge
- 1.096
- Renomée
- 9
- Prozessor
- Intel Core i7 3770K
- Mainboard
- Gigabyte Z77X-D3H
- Kühlung
- Alpenföhn Broken2 / Front 2x 140mm Fractal / Heck 140mm SilentWing
- Speicher
- 2x 4096 MB G.Skill (12800)
- Grafikprozessor
- Sapphire Radeon R9 290X Tri-X OC 4GB
- Display
- Dell UltraSharp U2311H 23", 1920x1080
- SSD
- 128 GB Samsung 830 Series
- HDD
- 2TB Hitachi Deskstar 7K3000
- Optisches Laufwerk
- BD-R LG BH10LS38
- Soundkarte
- Teufel C200 USB
- Gehäuse
- Fractal Design define R4
- Netzteil
- be quiet! Dark Power Pro p10 650W
- Betriebssystem
- Win 7 Pro SP1 64Bit
- Webbrowser
- Firefox
- Verschiedenes
- G19 + G700 (+Logitech MX-1000); , Teufel Concept C 200
- Schau Dir das System auf sysprofile.de an
...
(Onlinedurchsuchungen, Bundestrojaner, etc.)
...
PSYCHO
Bin ich der Einzige, der einen Konflikt zwischen diesen zwei forderungen sieht?...
Zitat:
<TABLE cellSpacing=0 cellPadding=6 width="100%" border=0><TBODY><TR><TD class=alt2 style="BORDER-RIGHT: 1px inset; BORDER-TOP: 1px inset; BORDER-LEFT: 1px inset; BORDER-BOTTOM: 1px inset">...
§ 202c
Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten
(1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er :
1. Passworte oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. </TD></TR></TBODY></TABLE>
...
Black Lion
Commander
- Mitglied seit
- 14.07.2006
- Beiträge
- 179
- Renomée
- 2
Noch ein Beispiel, wie tief der Lobbyismus der Wirtschaft in die Politik eingreift. (Und wie wenig der Lobbyismus des Volkes, was daran rütteln kann):
http://www.barebonecenter.de/index.php?option=com_content&task=view&id=3794&Itemid=118
Irgendwie verliert man den Mut, je mehr es solcher Nachrichten aus der Politikwelt gibt. Man hat das Gefühl, die machen Politik komplett vorbei an den Wünschen der Bevölkerung . Fraglich, welche Interessen die vertreten .
Warum machen es sich der Staat und all die Unternehmen nur so schwer uns das Geld aus der Tasche zu ziehen? Hier ne Steuererhöhung, da steigende Strompreise, utopische Abgaben an Verwertungsgesellschaften des Urheberrechts und und und...
Dabei wäre es doch so einfach: man versteuert einfach das gesamte Einkommen der Bundesbürger, die Knete teilen sich dann Staat und Wirtschaft fifty-fifty. Dann kann man sich all die Spitzfindigkeiten, Lobbyarbeiten, Korruption, Vetternwirtschaft etc schenken. Kein Ausgaben mehr für Werbung, die Firmen kriegen ja eh die gesamte Kohle der Bevölkerung.
Die Abgeordneten müssten sich nicht mehr in Bundestagsdebatten darüber ankeifen, wie man de Bürgern am effektivsten das Geld aus der Tasche ziehen kann, sondern sie können sich mit wirklich wichtigen Dingen beschäftigen wie Lustreisen, Konsum von Luxusgütern und Ähnlichem.
Also, schreibt euren Volksverarsch.. ähh -vertretern, macht euch stark für die einzig wahre Steuer, die TOTALSTEUER.
- Mitglied seit
- 16.11.2001
- Beiträge
- 21.664
- Renomée
- 1.247
- Standort
- München
- Aktuelle Projekte
- World Community Grid
- Lieblingsprojekt
- Folding@Home
- Meine Systeme
- AMD Ryzen 9 5950X
- BOINC-Statistiken
- Folding@Home-Statistiken
- Prozessor
- AMD Ryzen 9 5950X
- Mainboard
- ASUS TUF Gaming X570-Pro [WI-FI]
- Kühlung
- be quiet! Shadow Rock 3
- Speicher
- 4x 16GB DDR4-3200 Corsair Vengeance LPX
- Grafikprozessor
- ASRock Radeon RX 550 Phantom Gaming Aktiv 2GB
- Display
- LG 27UL850-W, 27"
- SSD
- Samsung 980 PRO 2TB, Samsung 840 EVO 500GB
- HDD
- Seagate Barracuda 7200.14 3TB SATA3
- Optisches Laufwerk
- Samsung SH-S183A SATA schwarz (im externen Gehäuse)
- Gehäuse
- be quiet! Silent Base 802 schwarz
- Netzteil
- be quiet! Straight Power 11 Platinum 550W
- Tastatur
- Logitech G613 Lightspeed
- Maus
- Logitech M510
- Betriebssystem
- Ubuntu Linux 22.04
- Webbrowser
- Vivaldi
- Internetanbindung
-
▼100 MBit
▲40 MBit
Nö. Aber da gibts dann sicherlich rechtzeitig Paragraph 202d "Obige Bestimmungen gelten nicht für Polizei, Bundesbehörden, Politiker" oder so ähnlich.Bin ich der Einzige, der einen Konflikt zwischen diesen zwei forderungen sieht?
Nö. Aber da gibts dann sicherlich rechtzeitig Paragraph 202d "Obige Bestimmungen gelten nicht für Polizei, Bundesbehörden, Politiker" oder so ähnlich.
wenn, würd ich dann den admins eine gesonderte lizenz erteilen, damit sie ihrer aufgabe gerecht werden können, ohne dabei unter beschuß der ermittlungsbehörden zu geraten, auf arbeit sollte die nutzung solcher progrämchen legetimiert sein und bei ärger oder verdacht muß dann derjenige sich ausweisen bzw. die berechtigung vorlegen
boidsen
Grand Admiral Special
- Mitglied seit
- 21.11.2004
- Beiträge
- 18.214
- Renomée
- 153
- Standort
- Negnidürtressaw
- Mein Laptop
- DIN-A 5, kariert, ohne Rand
- Prozessor
- Brain 2.0
- Verschiedenes
- System?!? Ähhh - bin total unsystematisch... LOL
Nich Konflikt, sondern logische Abfolge!Bin ich der Einzige, der einen Konflikt zwischen diesen zwei forderungen sieht?
--> Der sog. Hackerparagraph dient IMHO zu nichts anderem als dazu, alle Möglichkeiten, das Eindringen und Funktionieren des "Bundestrojaners" zu erkennen und zu verhindern, zu verbieten...
Der Einsatz solcher für den Bürger dann illegaler Mittel durch den Staat wird ja durch das staatliche Gewaltmonopol abgedeckt.
Zuletzt bearbeitet:
SPINA
Grand Admiral Special
- Mitglied seit
- 07.12.2003
- Beiträge
- 18.122
- Renomée
- 985
- Mein Laptop
- Lenovo IdeaPad Gaming 3 (15ARH05-82EY003NGE)
- Prozessor
- AMD Ryzen 7 3700X
- Mainboard
- ASUS PRIME X370-PRO
- Kühlung
- AMD Wraith Prism
- Speicher
- 2x Micron 32GB PC4-25600E (MTA18ASF4G72AZ-3G2R)
- Grafikprozessor
- Sapphire Pulse Radeon RX 7600 8GB
- Display
- LG Electronics 27UD58P-B
- SSD
- Samsung 980 PRO (MZ-V8P1T0CW)
- HDD
- 2x Samsung 870 QVO (MZ-77Q2T0BW)
- Optisches Laufwerk
- HL Data Storage BH16NS55
- Gehäuse
- Lian Li PC-7NB
- Netzteil
- Seasonic PRIME Gold 650W
- Betriebssystem
- Debian 12.x (x86-64)
- Verschiedenes
- ASUS TPM-M R2.0
Nochmals. Auch der Bürger darf sie verwenden, wenn er sie zum Umgang mit eigenen Daten dienen. Das ergibt sich ganz klar aus dem Gesetzestext. Nur Werkzeuge die ausschließlich oder überwiegend dazu dienen sich fremde Daten zu verschaffen sind verboten. Wenn man sich die Gesetzgebungsmaterialien anschaut wird ganz schnell klar, was damit für Programme gemeint sind. Nämlich Schadsoftwarer aller Art wie Viren, Würmer, Trojanische Pferde und Artgenossen.Der Einsatz solcher für den Bürger dann illegaler Mittel durch den Staat wird ja durch das staatliche Gewaltmonopol abgedeckt.
boidsen
Grand Admiral Special
- Mitglied seit
- 21.11.2004
- Beiträge
- 18.214
- Renomée
- 153
- Standort
- Negnidürtressaw
- Mein Laptop
- DIN-A 5, kariert, ohne Rand
- Prozessor
- Brain 2.0
- Verschiedenes
- System?!? Ähhh - bin total unsystematisch... LOL
- Wenn die Verbreitung verboten wird, is der Einsatz für private Zwecke faktisch unmöglich - oder kommen die Proggis dann aus der Wasserleitung?
- Die Beschreibung im Gesetzestext is eindeutig zu schwammig, um eine klare Begrenzung auf Malware erkennen zu lassen! Außerdem is der Einsatz von Malware bzw. Malware-ähnlichem Code unabdingbar, um Sicherheitslücken aufzuspüren und Abwehrmaßnahmen zu testen...
- Die Beschreibung im Gesetzestext is eindeutig zu schwammig, um eine klare Begrenzung auf Malware erkennen zu lassen! Außerdem is der Einsatz von Malware bzw. Malware-ähnlichem Code unabdingbar, um Sicherheitslücken aufzuspüren und Abwehrmaßnahmen zu testen...
Zuletzt bearbeitet:
PuckPoltergeist
Grand Admiral Special
Nochmals. Auch der Bürger darf sie verwenden, wenn er sie zum Umgang mit eigenen Daten dienen. Das ergibt sich ganz klar aus dem Gesetzestext. Nur Werkzeuge die ausschließlich oder überwiegend dazu dienen sich fremde Daten zu verschaffen sind verboten. Wenn man sich die Gesetzgebungsmaterialien anschaut wird ganz schnell klar, was damit für Programme gemeint sind. Nämlich Schadsoftwarer aller Art wie Viren, Würmer, Trojanische Pferde und Artgenossen.
Woran willst du festmachen, wozu eine Software gedacht ist? Woran willst du entscheiden, mit welcher Intention eine Software wie z.B. aircrack eingesetzt werden wird? Dieser Paragraph ist genauso "sinnvoll" wie das Verbot von Messern, wenn sie zum begehen einer Straftat hergestellt werden sollten. Hier wird kein bisschen zusätzliche Sicherheit geschaffen, sondern im Gegenteil eine gehörige Portion Rechtsunsicherheit. Wir dürfen jetzt abwarten, wie die Rechtssprechung diesen Paragraphen auslegen wird, und was in aller Unwissenheit jetzt plötzlich verboten wird. Einen Nutzen gibt es nicht. Oder glaubst du im Ernst, dass jetzt auf Grund dieses Paragraphen weniger Computerkriminalität stattfinden wird?
SPINA
Grand Admiral Special
- Mitglied seit
- 07.12.2003
- Beiträge
- 18.122
- Renomée
- 985
- Mein Laptop
- Lenovo IdeaPad Gaming 3 (15ARH05-82EY003NGE)
- Prozessor
- AMD Ryzen 7 3700X
- Mainboard
- ASUS PRIME X370-PRO
- Kühlung
- AMD Wraith Prism
- Speicher
- 2x Micron 32GB PC4-25600E (MTA18ASF4G72AZ-3G2R)
- Grafikprozessor
- Sapphire Pulse Radeon RX 7600 8GB
- Display
- LG Electronics 27UD58P-B
- SSD
- Samsung 980 PRO (MZ-V8P1T0CW)
- HDD
- 2x Samsung 870 QVO (MZ-77Q2T0BW)
- Optisches Laufwerk
- HL Data Storage BH16NS55
- Gehäuse
- Lian Li PC-7NB
- Netzteil
- Seasonic PRIME Gold 650W
- Betriebssystem
- Debian 12.x (x86-64)
- Verschiedenes
- ASUS TPM-M R2.0
Im Grunde ist es ganz einfach. Alle Administratorprogramme müssen nur so umgeschrieben werden, wenn sie das nicht schon sind, dass man sie einzig und allein auf die eigenen Systeme anwenden kann und nicht auf fremde. Dann bleiben sie weiterhin erlaubt und niemand wird sich daran stören. Ich denke das müsste sich technisch durchaus machen lassen. Oder wenn das nicht möglich ist setzt man an anderer Stelle an und gibt den Herstellern auf sie nur an vertrauenswürdige Einrichtungen zu lizensieren, sodass sichergestellt ist, dass sie nicht zum Zugang zu fremden Daten missbraucht werden. Das würde auf jeden Fall den Vorsatz des Herstellers beziehungweise Verkäufers ausschließen und die Tatbestandsmäßigkeit seines Tuns entfallen lassen.
Zuletzt bearbeitet:
Ähnliche Themen
- Antworten
- 35
- Aufrufe
- 4K
G