Kündigung wegen Diebstahl. Wie vorgehen ?

KGBerlin

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....


Person A und Person B, weiter der Wir/uns/unser bezeichnet, waren als Gebäudereiniger für Firma A im Auftrag von Firma B tätig.

In Firma B wurde in der Arbeitsraum von Firma A ( wo alle Materialien stehen ) in Abwesenheit von Person A und B untersucht.
Dabei fanden sich nach Aussage der Firma B diverse Gegenstände die Eigentum der Firma B sind.
Es wurde keine Gegenstände sichergestellt.
Nun sollten wir am nächsten Tag, als wir darüber informiert wurden alle uns bekannten Gegenstände der Firma B sammeln und dem Chef übergeben.
Dies taten wir auch.
Nun folgte die Belehrung das wir nicht alle Gegenstände abgegeben haben die zuvor gefunden worden waren.
Diese Gegenstände kannten wir aber nicht oder sind uns bewußt diese jemals in dem Raum gelagert zu haben.
Alle uns bekannten dort gelagerten Sachen waren auch dem Chef der Firma B bekannt.
Zudem behauptet der Chef der Firma B das nur wir und die Chefetage zugang zu diesem Raum hatten, was definitv nicht stimmt.
Zudem fehlten am Folgetag noch Gegenstände der Firma A die nun mit auf der Liste des Eigentums der Firma B standen, trotz gegenteiliger Aussage meinerseits.
Sprich ich sollte von Firma B "gesichtete" Gegenstände abliefern deren Existenz mir völlig unbekannt waren und sind.
Was wir natürlich nicht konnten, können.
Zudem war der Chef der Firma A anwesend im Gespräch mit der Firma B.
Das einzigste was er zu uns sagte ist das wir auf einen Anruf warten sollen, da er nach einem neuen Beschäftigungsort für uns suchen müße.
In der Kündigung steht allerdings drin das er uns schon bei diesem Gespräch die sofortige Kündigung ausgesprochen haben will.
Heute haben wir noch erfahren das zudem einer der "verschwundenen" Gegenstände im Hausmüll gefunden wurde.

Auf Anfrage beim Chef der Firma B das wir eine Anzeige wegen Diebstahls haben wollen, da uns eben dies vorgeworfen wurde, verneinte der Chef dies mit dem Kommentar der nichtzuständigkeit.

Fazit:
- Es wurden Gegenstände gesehen die wir nicht abliefern konnten da diese bei unserer Anwesenheit nicht vorhanden waren.
Es gibt aber wohl 5 Zeugen dafür. Welche dies sind ist uns unbekannt.
- Die Aussage des unzugänglichen Raumes die nicht stimmt.
- Die Entnahme fremden Firmeneigentums als Beweis für den Diebstahl des eigenen Eigentums.
- Die Behauptung der mündlichen Kündigung die nicht stimmt.
- 2 Personen wurden wegen Diebstahls entlassen obwohl keiner der beiden der Tat eindeutig überführt wurde.
- keine Anzeige wegen Diebstahl an einen der beiden
- keine sicherstellung der "gestohlenen" Gegenstände bei der Untersuchung des Raumes.
- Diebstahl ? Die Gegenstände befanden sich immer im Gebäude und wurden nie entfernt.
Zumindest die uns bekannten, die eben auch der Firmenleitung B bekannt waren.
- All dies ( Kündigung wegen Diebstahl usw. ) basiert auf den uns unbekannten Gegenständen die wir nicht abgeliefert haben, da wir es nicht konnten, weil eben diese nicht vorhanden waren.

Was in welcher Reihenfolge müßten wir nun tun.

- Zum Arbeitsamt, arbeitslos melden
- zum Gericht einen Beratungsgutschein holen.
- dann zum Anwalt

Uns geht es um die Reihenfolge da die auf dem Gericht wegen dem Gutschein ja Verdienstnachweise ect. haben wollen.
Oder eben den Schein vom Amt.
Ein Gehalt bekommen wir ja noch.

Wie gehen wir am besten vor.
Vor allem der Verwurf des Diebstahls widert uns zutiefst an, vorallem auf welchen "Beweisen" er basiert.
Kann man dagegen etwas unternehmen.
Anzeige wegen Verleumdung ?
Was mache ich jetzt wie am besten ?
Das Arbeitsamt wird mir deswegen bestimmt auch eine Sperre geben weil ich "die Kündigung" selbst verschuldet habe.
Das wäre so ziemlich unser Ruin.
 
Zuletzt bearbeitet:
- Zum Arbeitsamt, arbeitslos melden
- zum Gericht einen Beratungsgutschein holen.
- dann zum Anwalt

Würde schleunigst zum Gericht gehen und mir den Gutschein besorgen.
Danach zum Anwalt, so du einen Rechtschutz hast, bzw. dort einen Termin besorgen.

Das Arbeitsamt würde ich gleich hinten anhängen.

Alt Tip: Vllt. gibt es über die Verbraucherschutzzentrale auch eine Möglichkeit zu einem Gespräch, trifft zwar nicht ganz, aber die helfen recht gerne, wenn auch manchmal nur mit dem einen oder anderen guten Tip!
Fragen, Rumfragen, Fragen, so kommst sicher weiter!

Was anderes: Nach deutschem Recht führt der Ankläger die Beweislast, was heist, er müsste dir oder deiner Mutter erstmal was nachweisen.
Eine Kündigung auf Grund eines Verdachtest ist m.W. unrechtmäßig, da wiederum wäre dann auch ein Gang zum Arbeitsgericht dringend angesagt!

Klingt viel, ist es aber nicht! Packs an, nach und nach und lass dich beraten. Insbesondere das Arbeitsgericht würde ich schnell aufsuchen, insofern du eine tatsächliche Kündigung hast, bzw. diese "Verleumdung"

hoffe das ist erst mal ein kleines Trostpflaster!
und hoffe du hast nen Rechtschutz! Ansonsten muß das Arbeitsgericht aber auch helfen, wenn du dich ungerechtfertigt verleumdet und gekündigt fühlst *noahnung*
Das Arbeitsgericht vermeiden Arbeitgeber übrigens möglichst, es bedeutet oftmals sehr hohe Kosten für den AG....
Vllt. auch nochmal den AG ansprechen ob er sich das alles gut überlegt hat und bei der Aussage/Kündigung bleiben will etc... da du dann dorthin gehst ???
 
Zuletzt bearbeitet:
ARGE / Arbeitsamt (je nach finanzieller Situation) melden, Antrag stellen: http://www.arbeitsagentur.de/nn_266...eitslosengeld-II/Arbeitslosengeld-II-Nav.html / bzw. http://www.arbeitsagentur.de/nn_266...er/Arbeitslosengeld/Arbeitslosengeld-Nav.html wenn Du Ansprüche hast.

Nun mit einem Rechtsanwalt sprechen. Selber kann ich Dir TommySZB sehr empfehlen, der ein extrem engagierter RA ist. Er wird Dich über weitere Möglichkeiten aufklären.

Beim Amtsgericht benötigst Du Deine aktuelle Einkunftsbescheinigung, wenn Du einen Beratungsschein holen magst. Ich nehme allerdings an, das euer Beider Einkommen nicht sonderlich hoch sein wird. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird man Dir den Beratungsschein gleich mitgeben, nachdem Du den Zweck und die Situation erläutert hast.

Auf keinen Fall ignorieren! Auch nicht in Foren mit Ratschlägen, seien sie auch noch so gut gemeint, zufriedengeben. Wir Normalos sind keine RAes und es gibt durchaus Unterschied zu rechtsempfinden und tatsächlichem Recht. Gerade die ARGE ist in Sachen "selbstverschuldeter" Kündigung wenig verständnisvoll. Die Zeit drängt, nicht warten, gleich informieren!
 
@KGBerlin


Ändere mal DRINGEND! ICH und MEINE MUTTER in Mutter und Sohn, sonst verstösst der Fred gegen das RDG!

Also zuerst einmal ist der Gang zum Anwalt wichtig, damit Mutter und Sohn gegen die Kündigung vorgehen können. Parallel dazu müssten sie sich an das Abseitsamt wenden, damit kein Nachteil wegen verspäteter Arbeitslosmeldung entsteht.

Ich sehe dass, soweit die Vorwürfe, die zur Kündigung geführt haben haltlos sind, eher als Chance denn als Problem. Das kann ganz schnell, ganz schön teuer für den ehemaligen Arbeitgeber werden, da aufgrund der Situation, die Möglichkeit, die ehemaligen Arbeitnehmer wieder einzustellen, wegen des zerütteten Vertrauensverhältnisses wohl hinfällig ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mein Mitgefühl, so ein Mist...

Aber wie schon alle vorher bekundet haben, auf zum Anwalt mit Fachgebiet Arbeitsrecht, ich kenne ne Menge Fälle wo die ordentlich was raus hohlen können... an was man selbst gar nicht denkt, schon allein durch Verfahrensfehler bei der Kündigung. ;)

...sonst verstösst der Fred gegen das RDG!

Gegen was? und wer ist Fred?
 
Mein Mitgefühl, so ein Mist...

Aber wie schon alle vorher bekundet haben, auf zum Anwalt mit Fachgebiet Arbeitsrecht, ich kenne ne Menge Fälle wo die ordentlich was raus hohlen können... an was man selbst gar nicht denkt, schon allein durch Verfahrensfehler bei der Kündigung. ;)



Gegen was? und wer ist Fred?

Er meint das Rechtsdienstleistungsgesetz, der Nachfolger des Rechtsberatungsgesetzes ;)

Gruss
 
Mein Mitgefühl, so ein Mist...

Aber wie schon alle vorher bekundet haben, auf zum Anwalt mit Fachgebiet Arbeitsrecht, ich kenne ne Menge Fälle wo die ordentlich was raus hohlen können... an was man selbst gar nicht denkt, schon allein durch Verfahrensfehler bei der Kündigung. ;)



Gegen was? und wer ist Fred?

Na, das RDG ist das Rechtsdienstleistungsgesetz und der Fred ist der Thread, den KGBerlin mit der Schilderung des Problems aufgemacht hat.:]
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke erstmal für die Antworten.

Folgend werden dann Person A und B *drooling* muß ja sein.... das Arbeitsamt und dann das Amtsgericht aufsuchen.
Alleine schon damit das Amtsgericht den Beweis hat das man Arbeitslos ist und mit sicherheit eine Sperre bekommen hat :]
Und dann schnellst möglich zu einem Anwalt.

Adressen von Arbeitsrechtsanwälten aus der Umgebung wurden schon rausgesucht.
Alles auf postalischen Wege ? Ich möchte niemanden zu Nahe treten aber persönlich gehts meißt doch besser. Hofft Person A zumindest.

Den Personen würde schon eine ordentliche Kündigung reichen, denn Lust auf ein weiteres Arbeitsverhältnis verspühren diese nicht.


Worauf man vorher nicht geachtet hat fällt nun auf.
Beide Personen haben mehrer Arbeitsverträge und die Verlängerungen dazu.
Verwirrung pur.

Seit 07 bestehen Arbeitsverträge die unbefristet sind.
08 kamen Verträge die wieder befristet waren und eine Änderung das die Befristung auf 2010 verlängert wird.
Gekündigt wurden nun diese befristeten Verträge aus 08.
Haben nun die unbefristeten Verträge aus 07 überhaupt noch eine Gültigkeit ?
Sind nun nur die befristeten Verträge aus 08 gekündigt oder hatten diese jemals eine Gültigkeit ?

Ich weiß das klingt alles recht eigenartig, aber wenn man nichts böses vermutet, mal eben eine "Änderung" am Mittagstisch unterzeichnet die sich dann laut Schriftstück als Arbeitsvertrag herausstellt.
Person A hat 3 Arbeitsverträge und 5 Änderungen und nun eben nur 1 Kündigung.
???³

Hoffentlich kann der Anwalt da etwas Licht ins Dunkel bringen.

Edit:
... und der Fred ist der Thread, den Du mit der Schilderung des Problems aufgemacht hast.:]
Nicht er, ich. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Also KG, das ganze klingt sicher nicht nur für mich, sondern auch für nen halbwegs frischen Anwalt sehr *suspect*
guck dich vllt. sogar als erstes nach nem brauchbaren interessierten Anwalt um, der nen fixen Eindruck macht!
Ein guter Anwalt wird dir bei dem ersten Gespräch übrigens erstmal gar nichts berechnen und nur mal schnuppern....daran siehst dann auch gleich, ganz gut, wie fix der ist...und kriegst sicher Tips was als nächstes dringend im Zeitverzug ist!

Da sollte schon was gehen, das klingt nicht gut für den Arbeitgeberchen...(Das stinkt schon beim lesen!) ;)

PS: noch was: Wenn du nen Rechtschutz hast, mußt du den unbedingt vorher Kontakten, ruf dort einfach an!
 
Zuletzt bearbeitet:
Also KG, das ganze klingt sicher nicht nur für mich, sondern auch für nen halbwegs frischen Anwalt sehr *suspect*
guck dich vllt. sogar als erstes nach nem brauchbaren interessierten Anwalt um, der nen fixen Eindruck macht!
Ein guter Anwalt wird dir bei dem ersten Gespräch übrigens erstmal gar nichts berechnen und nur mal schnuppern....daran siehst dann auch gleich, ganz gut, wie fix der ist...und kriegst sicher Tips was als nächstes dringend im Zeitverzug ist!

Da sollte schon was gehen, das klingt nicht gut für den Arbeitgeberchen...(Das stinkt schon beim lesen!) ;)

Full ACK!

@KGBerlin

Hast recht, da war ich ein wenig durcheinander.

Der ehemalige Arbeitgeber hat aber sowas von schlechte Karten, insbesondere dann, wenn er wegen der unbefristeteten Arbeitsverträge keine Änderungskündigung vorgenommen hat.

Mann, da liegt aber viel bei dem im Argen in der Geschäftsführung (sowohl in persona als auch auf dem Gebiet).

Halt uns bitte auf dem Laufenden.;)
 
Hi,
erst mal Toitoitoi zu dem Weg der den Betroffenen nun wohl bevorsteht.

1) Eine fristlose Kündigung bedarf keiner Form, ist also auch mündlich möglich. Sie muss nur innerhalb 14 Tagen erfolgen, andernfalls ist sie wegen eines Verfahrensfehlers unwirksam.

2) Fristlose Kündigungen wegen des Verdachts auf eine Straftat sind dann unwirksam wenn dieser Verdacht nicht auf konkreten Indizien beruht (z.B. regelmäßiger Verkauf von Waren die im Betrieb benutzt/vertrieben werden ohne dass deren Herkunft erklärt werden kann oder ein echter kausaler Zusammenhang zwischen Diebstählen und der alleinigen Anwesenheit). Der Zugang zu einem Raum in welchem sich angeblich gestohlene Dinge befanden ist kein solches Indiz wenn auch noch andere Personen Zugang dort hatten.
Es muss aber nicht zwingend eine Anzeige vom AG erstattet werden da generell keine rechtliche Verpflichtung besteht Straftaten anzuzeigen.
Um eine Kündigunsschutzklage werden A und B aber nicht drumrumkommen da der AG erst dann gefordert ist, vorher reicht ihm ja der Vorwurf des Diebstahls (wie man neuerdings immer mal wieder in den Medien sehen kann).

3) Nur weil A und B verwandt sind bedeutet das noch nicht dass hier gemeinschaftlicher Diebstahl unterstellt werden kann, auch das wird vor einem Arbeitsgericht kaum haltbar sein (womit der AG den Diebstahl einer Person zuordnen müsste). Hierzu habe ich aber nichts finden können, wenn man aber mal mit den Begriffen fristlose Kündigung Diebstahlsverdacht googelt findet man auch Urteile (Beispiel).

Daumen drück
Babba63
 
Danke, der Link ist sehr interessant.

Wie gesagt liegt laut Auftraggeber der Verdacht eines Diebstahls nahe.
Wohlgemerkt ist dies nur die Vermutung der Personen A und B da sich weder Auftrags- noch Arbeitgeber dazu irgendwie deutlich geäußert haben.
Eher im Gegenteil.
In den Gesprächen wurde es so dargestellt als ob einer Weiterbeschäftigung nichts im Wege stehe.

Der AG kündigte hingegen Person A und B wegen Diebstahls, nicht wegen Verdachts oder ähnlichem.

Sollte es Neuigkeiten geben, werde ich gerne darüber Bericht erstatten.
Die Personen A und B haben zumindest erstmal beschlossen sämtliche Kommunikation über den Anwalt laufen zu lassen.
 
Das ist auch richtig so, KGB.... Bis demnächst!
 
Hi,
erst mal Toitoitoi zu dem Weg der den Betroffenen nun wohl bevorsteht.

1) Eine fristlose Kündigung bedarf keiner Form, ist also auch mündlich möglich. Sie muss nur innerhalb 14 Tagen erfolgen, andernfalls ist sie wegen eines Verfahrensfehlers unwirksam.

Sei so freundlich und bennene mal für die nicht notwendige Formerfordernis und die genannte Frist eine Quelle.

Danke.
 
Zweiwochenfrist ist richtig.

Die Kündigung bedarf aber immer der schriftform

Gibt es einen Betriebsrat? Wenn ja, wurde er angehört?

Auf jeden Fall einen Anwalt einschalten und Kündigungsschutzklage einreichen. Dann ist der Ball erstmal beim Arbeitgeber. Bei dem geschilderten Sachverhalt wird der AG aber in Erklärungsnot kommen.
 
Sei so freundlich und bennene mal für die nicht notwendige Formerfordernis und die genannte Frist eine Quelle.

Danke.

0Ahnung hat recht, seit 2000 ist nach §623 BGB die schriftliche Form Pflicht (das war vorher nicht so), zudem ist sicherzustellen dass die Kündigung "in den Machtbereich" des Adressaten kommt (der Nachweis dass das Schreiben in den Briefkasten geworfen wurde reicht hier aus). Die 14-tägige Frist ergibt sich aus §626 Absatz 2 BGB.

Gruß Babba63
 
0Ahnung hat recht, seit 2000 ist nach §623 BGB die schriftliche Form Pflicht (das war vorher nicht so), zudem ist sicherzustellen dass die Kündigung "in den Machtbereich" des Adressaten kommt (der Nachweis dass das Schreiben in den Briefkasten geworfen wurde reicht hier aus). Die 14-tägige Frist ergibt sich aus §626 Absatz 2 BGB.

Gruß Babba63

Danke Dir, mein letzter Kenntnisstand war auch die vorgeschriebene Schriftform und hatte deshalb nachgefragt. In den heutigen Zeiten der Klientelpolitik ist das Rad wieder zurückdrehbar, es hätte mich also nicht gewundert, wenn dem so gewesen wäre, dass einfach ein mündliches "Du bist gekündigt!" gereicht hätte.
 
...wenn dem so gewesen wäre, dass einfach ein mündliches "Du bist gekündigt!" gereicht hätte.

Dem ist ja entgegen der Aussage im Kündigungsschreiben nicht so gewesen.
Es gab keine mündliche Kündigung.

Arbeitsamt, Amtsgericht ist erledigt.
Beratungsscheine liegen abgestempelt im Ordner.
Montag geht es zum Anwalt wegen einem Termin oder gleich zur Beratung, je nachdem wie der Zeit hat.

Wegen der Frist zum Widerspruch.
Ich dachte dies wären 3 Wochen ?
2 reichen mir ja auch aber nur mal der Ordnung wegen.
 
die frist beträgt 3 wochen
also nicht verstreichen lassen

wie lange arbeitet ihr den schon da?

KSchG:
§ 3 Kündigungseinspruch
Hält der Arbeitnehmer eine Kündigung für sozial ungerechtfertigt, so kann er binnen einer Woche nach der Kündigung Einspruch beim Betriebsrat einlegen. Erachtet der Betriebsrat den Einspruch für begründet, so hat er zu versuchen, eine Verständigung mit dem Arbeitgeber herbeizuführen. Er hat seine Stellungnahme zu dem Einspruch dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber auf Verlangen schriftlich mitzuteilen.
§ 7 Wirksamwerden der Kündigung
Wird die Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung nicht rechtzeitig geltend gemacht (§ 4 Satz 1, §§ 5 und 6), so gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam; ein vom Arbeitnehmer nach § 2 erklärter Vorbehalt erlischt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dem ist ja entgegen der Aussage im Kündigungsschreiben nicht so gewesen.
Es gab keine mündliche Kündigung.

Hatte ich schon so gelesen, nur Babba63 hatte behauptet, eine mündliche Kündigung sein möglich, daher hatte ich Ihn gebeten, da ein Quelle für anzugeben.

Arbeitsamt, Amtsgericht ist erledigt.
Beratungsscheine liegen abgestempelt im Ordner.
Montag geht es zum Anwalt wegen einem Termin oder gleich zur Beratung, je nachdem wie der Zeit hat.

Hat das Abseitsamt Probleme gemacht oder ist da alles glatt gelaufen?
 
....

wie lange arbeitet ihr den schon da?

Das ist eine gute Frage.
Der erste Vertrag ist von Februar 2004 (befristet).
Danach folgten aber noch ein paar andere Verträge und deren Änderungen.
Den letzten "richtigen" Vertrag den Person A vorliegen hat ist von 2008, danach noch eine Änderung.
Auf dieses Jahr beruft sich auch die Kündigung, indem sie von "der seit XX.XX.2008 bestehenden Beschäftigung" ausgeht.
Falls nun ein neuer Vertrag automatisch den alten aufhebt, haben sich die Personen A und B schön über den Tisch ziehen lassen.
Denn wie schon weiter oben erwähnt gab es 2007 unbefristete Verträge und 2008 dann wieder befristete (mit Lohnerhöhung).
Obwohl das ja bei der Art von Kündigung auch egal wäre, ob der Vertrag befristet ist oder nicht.
Irgendwann wurde auch mal die Firma gesplittet aber das hat Person A nun nicht alles so direkt im Kopf.

Allerdings beruft sich die Kündigung der Person A auf einen Monat des Jahres 2008 zudem Person A keinen Vertrag vorzuliegen hat, sondern nur den eines anderes Monats aus 2008.
Ehrlich gesagt sieht Person A da auch nicht ganz durch *suspect*
Auf einem Vertrag steht sogar das falsche Geburtsdatum.
Das kommt davon wenn man dem Chef und seinen Gehilfen blindlings vertraut und Sachen nebenbei beim spendierten Kaffee unterschreibt, mit süß klingenden Worten in den Ohren.
Deswegen ja die Meinung das dies alles der Anwalt klären solle und eventuell fehlende Schriftsätze, Verträge oder was auch immer nachfordert.


....

Hat das Abseitsamt Probleme gemacht oder ist da alles glatt gelaufen?

Das übliche. Man kann noch nichts sagen, da man noch nichts sagen kann.
Das geht durch die Prüfung und dann entscheidet der Sachbearbeiter, Fallmanager oder der Hausmeister.
Also abwarten, Tee tringen und auf die Sperre warten :]
 
Zuletzt bearbeitet:
gut wieviele Leute beschäftigt der Betrieb?

wenn mehr als 10 greift ja das Kündigungsschutzgesetz,
was euch eigentlich einen guten Schutz bietet gegen Kündigungen die nicht begründet sind.
 
Wieviele weiß ich nicht.
Jedenfalls arbeiten schon in den Büros mehr als 6 Leute.
Dann noch die ganzen Arbeiter dazu.
Das sind deutlich über 10.

Laut "Buschfunk" scheinen Person A und B nicht die ersten zu sein die es so erwischt hat und die sich erfolgreich dagegen wehren konnten.
Ist aber wie gesagt "Buschfunk".

Warten wir erstmal ab was der Anwalt sagt, bevor es zuviel durcheinander und querbeet geht ;)
 
Für die die es interessiert.

Heute war Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht.
Der Geschäftsführer meiner Exfirma war nur durch seinen Anwalt vertreten.
Wilde Behauptungen über Firmenzugehörigkeit, Bilder samt Vermutungen usw.
Das Übliche *suspect*

Da ich die Sache aber möglichst schnell über die Bühne haben wollte habe ich mich mit meiner Anwältin beraten, dann zurückgesteckt und einer ordentliche Kündigung zu hauptsächlich "Exfirmenkonditionen" zugestimmt.
So wurde dann nicht außerordentlich zum 3.2.2010 gekündigt sondern ordentlich betriebsbedingt zum 15.3.2010.
Damit entfällt zwar auch dann der Anspruch auf die Abrechnung des Urlaubs aber wenigstens ist nun "fast" alles unter Dach und Fach.
Fast deswegen weil der Ex Chef der Sache noch innerhalb 2 Wochen durch bejahung oder einfach durch nichts machen zustimmen muß.

Sollte er nicht zustimmen geht es um die Kündigung zum 30.4.2010, Entschädigungszahlungen ,oder wie man das nennt, für 6 Jahre Firmenzugehörigkeit.
Also nehme ich mal an das er zustimmen wird. Ich hoffe es :]

So mag mir zwar eventuell etwas Geld durch die Finger gegangen sein aber darum ging es mir nur indirekt und obendrein hätte sowieso das Amt die Taschen aufgehalten.

Im großen und ganzen bin ich zufrieden mit der hoffentlich erzielten Einigung.
 
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