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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Großes Problem mit I-Shop


DarkPhantomX
22.04.2002, 19:46
Hi

ich hab mal bei einem internet shop denn ich net nennen möchte eine graka für 260€ (ohne versand) bestellt, nach dem mir nicht das geliefert wurde was ich wollte, schickte ich die nach 6 tagen zurück.
(Es war schon was ich bestellt hatte, nur waren da 4ns speicher statt normal 3.6 drauf (his radeon 8500))
Dann bekamm ich am nächsten Tag eine Mail in der stand das mein Wideruf bearbeitet wird und ich nur 236 € bekomme, weil es 6 tage a 3 € und beschädigte verpackung 5€ abgezogen werden.

Ich war net sehr begeistert das zu hören, weil in den agb´s davon nichts stand.
So in der Mail stand das ich das Geld in 4 Wochen überwiesen bekommen soll.
Aber bis jetzt hat sich nichts getan. Am 26 April wirds grad 1 Monat.

Hab schon so 20 mal versucht in der letzten woche anzurufen, aber es ist immer besetzt (oder die ar....öcher machen das extra so)

Ich will meine 236 € was ja immerhin 480 mark sind zurückhaben
aber wie???

skyphab
22.04.2002, 23:18
hi!

moment was ist denn hier am gange.

du schickst das ding zurück. ok sie ziehen dir 5 euro für die kaputte verpackung ab. naja, das lässt sich ja gerade noch verkraften, aber was sind diese pro tag 6€ ? so ein quatsch. wahrscheinlich dürften die dir nichtmal die verpackung abziehen, das geht alles auf ihre kappe.

das ist ja wohl eine eindeutig mangelhafte lieferung. wenn du 3.6ns bestellst hast, bekommst du auch 3.6. alles andere ist betrug. wenn die dir falsch liefern, musst du nicht noch dafür bezahlen, ich glaube denen hackts

wie heisst denn der onlineshop ? ich würde mir gern mal den laden anschauen.

an deiner stelle würde ich jetzt sofort darauf bestehen, dass sie dir das geld überweisen. machs am besten schriftlich. entweder per mail oder besser per einschreiben.

da es hier um 260€ geht, würde ich es per einschreiben machen.
sag, dass du umgehend dein geld überwiesen haben willst und du dir rechtliche schritte vorbehälst.

wenn das auch nicht fruchtet, würde ich mir das nicht gefallen lassen. hast du rechtsschutz ?
aus welchem bundesland kommst du ? für baden württemberg +nrw gibts ja ein verbraucherschutz zentrum, für andere bundesländer gibts eigene.
http://www.vz-nrw.de/SES43482044/doc1A.html

da kann man sich beraten lassen, was allerdings was kostet :(

boah, also das ist ja der oberhammer. die gehen nicht ans telefon ? also sag bitte echt mal was das für ein schlamperladen ist.

troublemaker
23.04.2002, 10:14
Hallo Leute!

Würde ich für absolut rechtswidrig halten!

1. Hast Du 14-tägiges Widerrufsrecht, ohne Begründung, deshalb dürfen die Dir nicht pro Tag ne "Benutzungsgebühr" abziehen!

2. Beschädigte Verpackung? Was hast den damit gemacht? Halte ich für Schwachsinn!


Das sind ganz miese Abzocker! IMHO ist eine weitere Frist nicht mehr zumutbar!
Leite ein Mahnverfahren ein!!!

Wenn Du allerdings Pech hast, ist der Laden längst Pleite!


THX & CU

troublemaker 8)

DarkPhantomX
23.04.2002, 11:06
So der laden heist funcomputer
müsten ja einigen kennen hier

das mit dem nicht bezahlne geht nicht, weil ich nachnahme bezahlt hab

troublemaker
23.04.2002, 11:16
tja, einer unseren beliebten Discounter!

"Knappe Preise -knapper Service!"


THX & CU

troublemaker 8)

troublemaker
23.04.2002, 11:20
IMHO hilft da wirklich nur noch nen Mahnverfahren! Alles andere iss Zeitverschwendung!

Erklär den Zustand der Verpackung mal genauer!

DarkPhantomX
23.04.2002, 13:19
tja was soll ich zur verpackung sagen

die graka war in so ner follienpackung drin, der mit einem gelben aufkleber zu war.
ich hab den aufkleber abgemacht um die graka rauszunehmen.
Hab die dann reingebaut, die treiber von der beiligenden cd installiert und mal probe gespielt.
Doch als das Bild im 2d modus flakerte und die spiele rukelten, bin ich in´s internet um zu schauen was mit diesem ding los ist.
Als ich dann in zahlreichen foren laas, das die graka´s mit 4ns mist sind wollt ich sie nur zurück schicken.
Hab alles sauber verpackt, den aufkleber einigermassen dran gemacht weil er net mehr klebte und ab damit zur post.

Ja an der packung selber, waren so weisse spuren wo sich die farbe abrieb oder so.
So als ob sie einige zeit rumgeschoben wär oder oft aufgemacht wurde. Aber diese spuren waren net von mir.

DarkPhantomX
23.04.2002, 13:23
was meinst du mit mahnverfahren?

habe keinen rechtsanwalt oder sonst was mit dem ich ihnen feuer unter den ar... machen könnte

[ab]noname
23.04.2002, 13:28
Es reicht wenn du erstmal heftig per Brief mit rechtlichen Schritten drohst! Vor Gericht hättest du imo recht, weil man in der Tat 14 Tage Geld - Rückgabe - Recht hat... Theoretisch musst du nicht einmal das Porto zahlen.

Wie alt bist du wenn man fragen darf?

DarkPhantomX
23.04.2002, 13:43
ich bin 17

bestellt hab ich´s auf meinen vater
wenn ´s dir weiter hilft

ahso das geld muss ich zahlen:-/


so noch was

in der einen mail stand auch das die dazu verpflichtet sind das geld innerhalb von 4 wochen zu überweisen und ich eine mail bekomm wenn es so weit ist.
Nur sind es ja noch rechnerisch glaub ich keine 4 wochen.
Oder doch? hab´s am 25 oder 26 März abgeschickt
soll ich vielleicht noch 3-4 tage warten?

[ab]noname
23.04.2002, 14:01
Mir gings wegen dem Alter um die Frage, ob du selber nen Anwalt für den Ernstfall hast oder nicht... Rede am Besten mit deinem Dad drüber!

Aber wie gesagt, erstmal knallharten Drohbrief hin, mit Erläuterung der Rechtslage in der BRD!

Sepp
23.04.2002, 16:22
Original geschrieben von troublemaker
Hallo Leute!

Würde ich für absolut rechtswidrig halten!

1. Hast Du 14-tägiges Widerrufsrecht, ohne Begründung, deshalb dürfen die Dir nicht pro Tag ne "Benutzungsgebühr" abziehen!

2. Beschädigte Verpackung? Was hast den damit gemacht? Halte ich für Schwachsinn!


Das sind ganz miese Abzocker! IMHO ist eine weitere Frist nicht mehr zumutbar!
Leite ein Mahnverfahren ein!!!

Wenn Du allerdings Pech hast, ist der Laden längst Pleite!


THX & CU

troublemaker 8)

Recht hat er. Benutzungsgebühr und Verpackungskosten müssen die Dir nachweisen. Mahnbescheid ist das richtige hier. Problematisch erscheint mir hier der Nachweis mit den 3.6 ns. Kannst Du nachweisen, dass Du nur die wolltest und nicht eine mit 4ns? Wenn Du das kannst, dann hast du etwas falsches bekommen. Dann würde ich auch das Mahnverfahren einleiten. Vordrucke gibt es in der Rechtshilfestelle bei deinem Amtsgericht. Die helfen auch weiter, wie man das Ding ausfüllt. Kosten bei 260 € für das Mahnverfahren, in dem du im günstigsten Fall einen Vollstreckungsbescheid in den Händen hälst, betragen dann 25€.

I²K
23.04.2002, 16:35
Original geschrieben von Sepp


Problematisch erscheint mir hier der Nachweis mit den 3.6 ns. Kannst Du nachweisen, dass Du nur die wolltest und nicht eine mit 4ns?
Egal, 14 Tage Rückgaberecht is so oder so Gesetz!

DarkPhantomX
23.04.2002, 17:46
@ inge2000

da hast du recht

hab denen jetzt ne mail geschrieben mal sehen was kommt
ansonst muss ich was anderes machen:-[

wär schon froh wenn nur die 236 € kommen würden aber danach sieht´s im moment net aus

DarkPhantomX
23.04.2002, 17:54
da fällt mir ausser euren vorschlägen noch ein, dass man sich an computerbild bei solchen sachen wenden kann und die haken bei denen dann nach was los ist

naja aber ob das was hilft


was für erfahrungen habt ihr so mit widerrufen?
oder hab ihr so was noch nie gehabt?

das mit den 4ns ist so ne sache:

auf der offiziellen seite von his/enmic steht, dass die karten mit 3.6 ns gebaut werden. Bei der produkt beschreibung von dem shop steht davon nichts.
Da steht nur, dass es eine ATI OEM Karte ist. Die hab ich halt bestellt.
Wusste bei der Bestellung aber net, dass dieser mist rauskommt.

Und dann noch was und das ist mein großer fehler:

Ich hab beim Widderruf die Rechnung zurück gesandt und hab ausser dem UPS Schein keinen Beweis, wieviel das Ding wirklich gekostet hat.
Aber da steht das es 270 € sind.

Hab auch alle Bestellinfo-Mails von denen schon gelöscht ...

Also so richtig gesagt ist es eine riesen SCHEISSE
)(( )((

I²K
23.04.2002, 18:04
Ne ATI OEM hat 4ns aber trotzdem Retailtakt, is aber wie gesagt egal, da Wiederrufrecht!

Sepp
23.04.2002, 18:38
@inge2000

Stimmt, Denkfehler meinerseits.
14 Tage Rückgaberecht.

skyphab
23.04.2002, 19:33
ja eben. also ob das mit den 3.6 oder 4 ns ram nun zutrifft oder nicht, ist ja schlussendlich eh wurscht, weil er ja innerhalb der 14 tage liegt. hm
vielleicht ist da auch was falsch gelaufen bei denen, allerdings die tatsache, dass sie dir einfach mal 6 euro pro tag abziehen und die verpackung weiterbelasten zeigt schon auf sehr komische geschäftspraktiken.

ok. hmm die rechnung hättest du wirklich behalten sollen. das mit den gelöschten mails weiss ich jetzt nicht wie eklatant das ist. aber die rechnung. hmm

ich glaube da musst dir echt rechtlichen beistand holen.
wie ist denn das mit den gebühren beim amtsgericht dann. bekommt man die zurückerstattet, oder nicht ?

also das mit der computerbild ist eine gute idee. an die presse zu gehen ist immer gut und ich glaube so sachen sind für die ein kleines gefundenes fressen :)
"UNGLAUBLICH. SO WERDEN WIR ABGEZOCKT"
sowas in der art. ne aber ernsthaft. da gibts ja immerwieder die fälle, es geht ja echt nur um das geld, hol dir deine 260€ wieder, egal wie und bestell nie wieder was bei denen. frag doch mal bei den computerbildlern, vielleicht haben die intersse.

troublemaker
23.04.2002, 20:02
Hallo Leute!

Widerrufsrecht!!! Sag ich doch die ganze Zeit! ;D

Bei einem Mahnverfahren kann er selbstverständlich auch seine Kosten geltend machen! Von der Rechnungssumme über Rückporto und Mahnkosten!

Einziger Wermutstropfen könnte die weitere Verzögerung der Zahlung sein, aber wenn der Verkäufer sich nicht rührt, was hat man für Alternativen?



THX & CU

troublemaker 8)

skyphab
23.04.2002, 20:31
ah. hajo mahnenverfahren einleiten und zuschauen wie funcomputer der popo aufgeht.
dreckladen 8-(

DarkPhantomX
24.04.2002, 12:16
So hab jetzt heute eine kurze und knappe Mail bekommen, dass mir die 239 € überwiesen wurden

Hab jetzt keine Ahnung ob es wegen der droh Mail;D ist.
Vielleicht haben sie die noch gar net gelsen.

Aber egal ich hab wenigstens die 239 € und basta

wegen dem rest da kosten die ganzen anwälte mehr und was weis ich noch was
als es die 20 € mehr wert sind.

Aber bei denen bestell ich nie wieder was die alten ...... ihr wisst schon ;D

Mari
24.04.2002, 15:01
Hallo DarkPhantomX,

hab das gerade so mitverfolgt. Du hast ja für die Karte 260 € bezahlt, warum überweisen dieDir nur 239 Steine, da stimmt doch was nicht!?!
Das ist ja eine Differenz von 21 €, die sie einfach einbehalten haben.
Reklamiere nochmal! Geld ist Geld!

Noch ein Tip: Wenn Du über den Versand eine Ware bestellst und sie annimmst, z.B. bei der Post, dann schau Dir die Verpackung genau an. Im Zweifelsfall sofort reklamieren. Das gleiche gilt beim öffnen der Verpackung. Immer ein zweite volljährige Person hinzuziehen, als Zeuge!


MfG Mari

Sepp
24.04.2002, 15:52
Man hat natürlich ein Prüfungsrecht bei der Ware. Wenn Du nichts weiter machst, als die Ware prüfen, und dazu muss man sie im allgemeinen auspacken, einbauen etc, dann können sie nichts dafür verlangen. Problematisch sind hier die 6 Tage, die Du das Ding geprüft hattest...
Dann doch eher Rückgabe wegen Falscher Ware, wobei da wieder das Problem der 3.6 ns (s.o.) auftaucht.

DarkPhantomX
24.04.2002, 16:03
Ist jetzt egal

geld ist zwar geld aber wenigstens hab ich was bekommen und der rechner läuft so wie ich es mir wünschte

troublemaker
24.04.2002, 16:10
@Sepp:

Wieso findest Du 6 Tage für die Prüfung problematisch? Es soll durchaus Leute geben die beruflich viel auf Reisen sind. Solche Leute können sicher nicht immer sofort die Ware entsprechend Prüfen!

IMHO kann innerhalb der 14-Tage bei bestimmungsgemässen Gebrauch der Ware eine Rücksendung wegen zu langer Prüfung nicht abgelehnt werden!

Oder habe ich da was falsch verstanden?


@DarkPhantomX:

Ich würde mir den vollen Kaufpreis erstatten lassen und das Rückporto auch, zumal das Porto für eine frankierte Sendung billiger ist, als für eine unfreie! Da hat der Verkäufer sogar noch gespart! Naja, wenn Du das Porto zahlst hat er natürlich erst richtig gespart! ;)

Finde ich bemerkenswert, dass jemand bereit ist auf ca. 25,- € zu verzichten!



THX & CU

troublemaker 8)

I²K
24.04.2002, 16:35
Denke ich auch, 14 Tage sind gesetzlich festgeschrieben!

skyphab
24.04.2002, 18:40
Original geschrieben von troublemaker
@Sepp:

Wieso findest Du 6 Tage für die Prüfung problematisch? Es soll durchaus Leute geben die beruflich viel auf Reisen sind. Solche Leute können sicher nicht immer sofort die Ware entsprechend Prüfen!

IMHO kann innerhalb der 14-Tage bei bestimmungsgemässen Gebrauch der Ware eine Rücksendung wegen zu langer Prüfung nicht abgelehnt werden!

Oder habe ich da was falsch verstanden?
[...]



nawa. das stimmt schon. 14 tage rücktrittsrecht ist einfach fest eingeräumt.
und wenn man die grafikkarte 13 tage lang im kreis drehst und dazu in der nase bohrt, darf man sie trotzdem zurückgeben :)
und rechtfertigen muss man sich dann glücklicherweise auch nicht ;D

Sepp
25.04.2002, 11:25
BGB - § 357. [1] Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe
(1) 1 Auf das Widerrufs- und das Rückgaberecht finden, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, die Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt entsprechende Anwendung. 2 Die in § 286 Abs. 3 bestimmte Frist beginnt mit der Widerrufs- oder Rückgabeerklärung des Verbrauchers.
(2) 1 Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. 2 Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. 3 Wenn ein Widerrufsrecht besteht, dürfen dem Verbraucher bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
(3) 1 Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. 2 Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. 3 § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat.
(4) Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.


Darum gehts. Absatz 3 ist entscheidend. Inwieweit das vorliegt vermag ich nicht zu sagen.

DarkPhantomX
25.04.2002, 17:27
so in meinem fall tut sich wohl doch noch was

hab zwar schon paar stunden später ne mail bekommen dass sie mir die 239 € überwiesen haben,

hab aber heute noch ne mail von ihnen bekommen, dass die Buchhaltung den Fall bearbeitet.

Ka. ob ich das Geld bzw. mein Vater es schon überwiesen bekommen hat.

Und wie es jetzt mit dem Rest weiter laufen soll

vielleicht gibt´s ja noch etwas mehr kohle8)

skyphab
27.04.2002, 00:10
Original geschrieben von Sepp


Darum gehts. Absatz 3 ist entscheidend. Inwieweit das vorliegt vermag ich nicht zu sagen.

das ist ja interessant. was mich stutzig macht ist dieser satz:

"Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden.

nur dann können die wertminderungsersatz verlangen, aber was ist mit diesem satz gemeint ?
ok. in den agbs steht das ja mit der rechtsfolge, aber die möglichkeit sie zu vermeiden finde ich nicht ? wieso trifft die klausel dann zu ?
ich höre das sowieso zum ersten mal, dass hier wertminderung geltend gemacht wird, das gibts doch garnicht eigentlich. komische geschichte.

hat das jemand von euch schonmal mitbekommen, ich dachte immer das ist wirklich das risiko des unternehmers. hmmm. weiss jemand mehr ?

da stinkts doch vorne und hinten...


ah. DarkPhantomX:

lass dir doch mal hieb und stichfest von funcomputer erklären, warum sie dir genau 6 euro pro tag (warens 6?) abziehen dürfen und wo der hinweis steht, wie du dies verhindern hättest können, weil nur dann dürfen sie das meiner interpretation nach machen.
ich würd motzen, mach sie nürbe. darf man da als unbeteiligter fragen ? ;D

Seraphim
27.04.2002, 00:36
ich hab' zwar von jura keinen blassen schimmer, aber trotzdem kommen mir solche mutmaßungen doch merkwürdig umständlich vor. man muss nur einen blick in die (schön verteilten) agb's von funcomputer werfen:

· Wie läuft ein Widerruf ab?

Sie haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Das bedeutet, Sie können einen oder mehrere bei uns bestellte Artikel innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zurücksenden.

Senden Sie uns den/die Artikel sorgfältig verpackt zurück. Auf dem Paket sollte "Widerruf" stehen, da die Bearbeitung sonst deutlich länger dauert. Denken Sie auch an einen Post-Beleg - ansonsten können wir Ihnen die Versandkosten nicht erstatten. Es wird ausschließlich der einfache Postweg erstattet - also keine Paketversicherung, Rückscheinkosten etc.

Legen Sie unbedingt die Rechnung sowie Ihre Bankdaten bei (auch bei Bestellungen per Vorkasse!). Die Rückzahlung erfolgt innerhalb von 4 Wochen.

Bitte beachten Sie:
· Der Artikel muß (sofern mitgeliefert) in der Originalverpackung zusammen mit dem kompletten Lieferumfang sauber verpackt sein und sich in einem verkaufsfähigen Zustand befinden. (Würden Sie den Neupreis für Ware mit Gebrauchsspuren bezahlen???)
· Bei Prozessoren, Speicher, Festplatten u.ä. wird der Tagespreis (max. aber der Kaufpreis) erstattet, da diese Artikel dem ständigen Preisverfall unterliegen.
· Deutliche gebrauchte Ware, beschädigte Verpackung etc. müssen wir entsprechend in Abzug bringen.

Diese Regelung gilt ausschließlich für private Endkunden. Bei Bestellungen durch Gewerbe, Ämter, etc. gilt dies nicht.

alle unklarheiten beseitigt? also entweder sah die karte wie 'über'n acker gezogen' aus, oder die verpackung war stark beschädigt. wenn beides nicht der fall war, haben die damen und herren unseren DarkPhantomX über den tisch gezogen.

gruß, seraphim

DarkPhantomX
27.04.2002, 09:06
also abgezogen haben die mir 3 € pro tag net 6 wie hier vielle meinen. Woher habt ihr des eigentlich???

Mal sehen was sich da noch tut
hauptsache ich bekomm wenigstens die 236 € zurück
bis jetzt ist noch nichts auf dem konto

skyphab
27.04.2002, 10:57
Original geschrieben von Seraphim
[...]

Bitte beachten Sie:
· Der Artikel muß (sofern mitgeliefert) in der Originalverpackung zusammen mit dem kompletten Lieferumfang sauber verpackt sein und sich in einem verkaufsfähigen Zustand befinden. (Würden Sie den Neupreis für Ware mit Gebrauchsspuren bezahlen???)
· Bei Prozessoren, Speicher, Festplatten u.ä. wird der Tagespreis (max. aber der Kaufpreis) erstattet, da diese Artikel dem ständigen Preisverfall unterliegen.
· Deutliche gebrauchte Ware, beschädigte Verpackung etc. müssen wir entsprechend in Abzug bringen.

Diese Regelung gilt ausschließlich für private Endkunden. Bei Bestellungen durch Gewerbe, Ämter, etc. gilt dies nicht.[/color]

alle unklarheiten beseitigt? also entweder sah die karte wie 'über'n acker gezogen' aus, oder die verpackung war stark beschädigt. wenn beides nicht der fall war, haben die damen und herren unseren DarkPhantomX über den tisch gezogen.

gruß, seraphim [/B]

nanu. stand das in den agbs ? hab das garnicht gesehen, oder war das irgendwo separat ?
also meiner meinung nach geht das nicht. die können nicht den tagespreis erstatten, wenn man vom widerrufsrecht gebrauch macht. das ist deren ihr problem als shopbetreiber. auch das mit der originalpackung zieht nicht. soweit ich weiss ist das nicht der grund eine annahme zu verweigern. sollen sie halt die 5 euro abziehen für eine _fehlende_ verpackung.
also. ich hab bock was kleines zu bestellen, das zurückzuschicken und mich dann mit denen zu streiten, mal sehen was es da so gibt =)

Seraphim
27.04.2002, 11:06
Original geschrieben von skyphab


nanu. stand das in den agbs ? hab das garnicht gesehen, oder war das irgendwo separat ?

hab' eben nochmal nachgeschaut und es steht unter service&faq, also NICHT in den agb's. genauer link: http://www.funcomputer.de/default.php?page=service&part=7&kat=Widerruf&open=13.
das eigentlich interessante ist ja, dass sich in den agb's keine klausel dazu findet, sondern lediglich folgendes:

13. Widerrufsrecht
13.1 Der Käufer kann die Bestellung 2 Wochen nach Eingang der Lieferung widerrufen. Davon ausgeschlossen sind Komplettsysteme, die für den Käufer erstellt wurden (BTO und Angebote) und entsiegelte Software (auch entsprechende Zubehörsoftware zu Hardware) sowie bereits geöffnetes Verbrauchsmaterial wie z.B. Toner oder Tintenpatronen. Der Widerruf muß keine Begründung enthalten und sollte durch Rücksendung der Ware oder schriftlich per Brief oder Fax erfolgen. Der Verkäufer ist nach Eingang des Widerrufs und Erhalt der Ware verpflichtet, den Warenwert lt. BGB §347 Abs. 2 (zzgl. inländischen Rücksendekosten bei einem Warenwert über EUR 40,-) zu erstatten. Der Käufer ist zur freien Rücksendung der kompletten Ware in unbeschädigter Originalverpackung und verkaufsfähigem Zustand spätestens am 14. Tag nach Erhalt der Lieferung verpflichtet (unfreie Pakete können aus logistischen Gründen nicht angenommen werden). Die Ware muß sorgfältig verpackt sein. Auf dem Paket muß die Aufschrift Widerruf deutlich zu erkennen sein, da es sonst zu Problemen mit der Annahme kommen kann!!
Für die Nutzung bzw. den Verbrauch der Ware müssen wir gegebenenfalls Wertersatz verlangen (BGB §346 Abs.2 Nr.2). Sollte(n) der/die Artikel in einem nicht verkaufsfähigen Zustand sein (d.h. beschädigte oder verschmutzte Verpackung, Abnutzung oder Beschädigung des Artikels, etc.) müssen wir den zu erstattenden Betrag ebenfalls anpassen (BGB §346 Abs.2 Nr.3). Gewerbliche Kunden sowie Dritte (BGB §351) sind von dieser Regelung ausgeschlossen!

somit konnte man es beim allgemein üblichen zustimmen der agb's nicht finden. fragt sich nun ob die klausel so greifen kann.

skyphab
27.04.2002, 12:09
ja genau. und hier haben wir wieder den punkt, den ich ein paar kommentare vornedran beschrieben habe.
in den agbs sagen die eben, dass die eventuell ersatz verlangen können.
in dem besagten bgb paragraph allerdings steht drin, dass die das nur können, wenn sie eine möglichkeit aufzeigen, wie man das verhindern kann. was auch auch immer das heissen mag.
das wird wohl genau der grund sein, warum das sonst keiner macht. würde ja sonst jeder machen, macht aber keiner ausser denen soweit ich weiss. daraus schliesse ich. dass es einfach nicht zulässig ist. =)

Seraphim
27.04.2002, 12:20
Original geschrieben von skyphab
ja genau. und hier haben wir wieder den punkt, den ich ein paar kommentare vornedran beschrieben habe.
in den agbs sagen die eben, dass die eventuell ersatz verlangen können.
in dem besagten bgb paragraph allerdings steht drin, dass die das nur können, wenn sie eine möglichkeit aufzeigen, wie man das verhindern kann. was auch auch immer das heissen mag.
das wird wohl genau der grund sein, warum das sonst keiner macht. würde ja sonst jeder machen, macht aber keiner ausser denen soweit ich weiss. daraus schliesse ich. dass es einfach nicht zulässig ist. =)
zumindest würde ich es in dieser art für zweifelhaft halten. schliesslich können die dich ja nicht zwingen die ganze seite zu lesen. gerade um diese fragen auf einen blick zu klären, bekommt man die agb's ja vorgesetzt. da nun aber bei der bestellung nur die agb's bestätigt wurden, in denen dieser punkt ja fehlt, ist es meiner meinung nach unwirksam. ich würde denen jedenfalls keine 25€ schenken.

skyphab
27.04.2002, 13:05
ja genau. seh ich auch so
alleinig die agbs sind bindendend, vorausgesetzt sie sind nicht nichtig in bestimmten punkten.
alles was da drüber raus geht, ist nicht vertragsbestandteil, wie eben diese informationen, oder faqs oder was auch immer.

_ich_ würde denen genausowenig 25€ hinterherwerfen, das ist aber darkphantoms sache :) aber so wie ich mir das momentan feststelle, ist er froh, wenn er erstmal seine 239 euro hat. aber gefallen lassen würde ich mir das genausowenig, 25€ sind 25€!

Funcomputer
08.05.2002, 21:39
Hallo,

nachdem dieses Problem anscheinend nicht ohne die Öffentlichkeit behoben werden konnte:

Bzgl. der Dauer der Rückzahlung: Hier hat sich einiges verzögert - dies möchten wir hiermit entschuldigen. Das Geld müsste aber (soweit ich informiert bin) längst wieder beim Kunden sein.

Bzgl. des Abzugs für Verpackungsschäden: Der Artikel kam definitiv total "zerfleddert" hier an - das kann so nicht akzeptiert werden. Der Kunde ist für sorgfältige Behandlung verpflichtet.

Bzgl. des Abzugs für die Nutzung: siehe §357 des BGB: Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten. (Seit 1.1.2002 gilt das FAG ja nicht mehr sondern die neuen BGB-Bestimmungen).

Bzgl. den "3.6 ns" - wir haben nie beschrieben, dass die Karte 3.6ns Speicher besitzt (weder im Artikeltext noch in der Beschreibung). Die Karte läuft auf 275MHz - das heißt nicht automatisch, dass 3.6ns Speicher verwendet wird. Darauf haben wir ja sowieso keinen Einfluss.

Wir hoffen, dass dies etwas zur Beruhigung in diesem Thread beiträgt.

Grüsse vom FUN Computer-Team

skyphab
08.05.2002, 22:43
Original geschrieben von Funcomputer

[...]

Bzgl. des Abzugs für Verpackungsschäden: Der Artikel kam definitiv total "zerfleddert" hier an - das kann so nicht akzeptiert werden. Der Kunde ist für sorgfältige Behandlung verpflichtet.

Bzgl. des Abzugs für die Nutzung: siehe §357 des BGB: Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten. (Seit 1.1.2002 gilt das FAG ja nicht mehr sondern die neuen BGB-Bestimmungen).
[...]


BGB - § 357. [1] Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe
(2) 1 Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. 2 Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. 3 Wenn ein Widerrufsrecht besteht, dürfen dem Verbraucher bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
(3) 1 Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. 2 Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. 3 § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat.


meiner meinung nach, kann falsch sein, aber ich lege das alles folgendermaßen aus:


"2 Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. "

wenn der kunde das produkt ordentlich behandelt hat und sauber verpackt weggeschickt hat, muss es wohl an der post ag gelegen haben. wenn nicht, bitte anderes beweisen.


"1 Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. "

wertersatz ja, aber was war denn die textform, in der man auf die möglichkeit hingewiesen wird, eine abnutzung durch bestimmungsgemäße ingebrauchnahme vermeiden zu können ? würde ich gern mal lesen, weil nur dann ist man meiner auslegung des §357 zur wertverlursterstattung berechtigt.

Sepp
09.05.2002, 14:20
Wenn icht in den AGB´s anderweitig geregelt, trägt das Verandrisiko der Verkäufer.



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