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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neue Garantie bzw. Gewährleistung


_Firehawk_
01.01.1970, 01:00
Gehört zwar nicht direkt zum Internet, betrifft es aber schon! :)<br><br>Frage: Wie wird diese neue Regelung genau funktionieren (wird ja EU-weit sein, also auch bei mir in Österreich, oder??)??

skyphab
01.01.1970, 01:00
wie meinst funktionieren ? so wie jetzt auch, nur eben 2 jahre ? ???

_Firehawk_
01.01.1970, 01:00
nein, ich glaub da ändert sich mehr!!

Fandoo
01.01.1970, 01:00
die neue eu-richtlinie wird am 01.01.2002 auch in deutschland gültiges recht. die gewährleistungsfrist verlängert sich auf 2 jahre. desweiteren liegt die beweislast innerhalb des ersten halben jahres jetzt auf seiten des verkäufers und nicht mehr beim käufer. für gebrauchtgüter kann die gewährleistungsfrist vertraglich auf ein halbes jahr verkürzt werden. mängelbeseitigung erhält vorang vor wandelung (rückgängigmachung des kaufvertrages). dies gilt so auch für österreich.

pipin
01.01.1970, 01:00
also waere es ja zum Beispiel quatsch sich im Dezember ein Notebook, auf das nur ein Jahr Garantie ist, zu holen, wenn man es nicht ganz so eilig hat, oder? ;-)

Sepp
01.01.1970, 01:00
Also:<br>Die Schuldrechtsreform, in der u.a. die EU Regelungen zum Kauf eingearbeitet sind, wird hier mit 1.1.2002 geltendes Recht. Weitreichende Veränderungen geschehen hier, deutlich zu umfangreich und auch für den normalen verbraucher zu uninteressant, um drüber zu schreiben.<br>Nur einige wichtige Punkte in Kürze:<br><br>1.) Die Verjährungsfrist ist grds. verkürzt, jedoch im Bereich des Kaufrechtes (Gewährleistung) wie schon ausgefüht, verlängert. Das gilt jedoch nur für Verträge, die nach dem 1.1.02 geschlossen wurden.<br><br>2.) Die Wandlung als Rechtsinstitut ist weggefallen, die Geschichte läuft nun über die normalen Rücktrittsregeln.Jedoch ist Schadensersatz nun auch neben dem Rücktritt/Minderung möglich.<br><br>3.) Das Institut des Schadensersatzes auch für geleistet Aufwendungen hat in das BGB Einzug gehalten, mit noch nicht absehbaren Folgen.<br><br>4.) etliches Richterrecht ist nunmehr in BGB kodifiziert worden. So z.B pvv (positive Vertragsversetzung, ein Institut, was den Vertragspartner auch bei Leistungsstörungen in Bezug auf vertragliche Nebenpflichten schützt) und cic (culpa in contrahendo, meint Schutz für den Vertragspartner auch bei der Anbahnung eines Vertrages)<br><br>So sieht es im kurzen aus. Für weitergehende Lektüre folgende links:<br><br>http://www2.student.uni-augsburg.de/~fsjura/index.htm?fachschaft/schuldrechtsreform.html<br><br>http://www.uni-koeln.de/jur-fak/lbrah/schuldrecht/schuldrecht_idx.htm<br><br>http://ranieri.jura.uni-sb.de/Veroeffentlichungen/schuldrechtsreform.htm



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