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ProphetCHRIS
01.01.1970, 01:00
hey sepp, <br><br>habe da mal eine frage der anderen art...<br><br>ich weiss das es sich sicherlich nicht um dein fachgebiet handelt, es geht um familien recht und unterhaltszahlungen...<br><br><br>ist ein mann verpflichtet nach einer scheidung für die kinder zu zahlen?<br><br>und man muss für unterhaltszahlung auch geschieden sein oder wie ist das, wenn man noch verheiratet ist ?!<br><br>und wie sieht es aus, kannst du dich vielleicht, wenn du mal zeit hast, mal rausfinden, wie dieses recht von deutschland, in frankreich aussieht?<br><br>welche änderungen es gibt, oder ob es wegen der einigung europas schon mehr übereinstimmend ist ?!<br><br>wäre echt nett, muss ein wenig drüber wissen &nbsp;::) ::) ::)<br><br>danke, mfg

Sepp
01.01.1970, 01:00
1. ja<br>2. ja<br>3. grds. wird der Unterhaltsanspruch da geltend gemacht, wo die Frau und das Kind sind. Wenn das also in D sein sollte, ist egal, wo der Mensch ist, der zahlen soll. Zu belangen ist Mann da sicher schwerer, aber wenn Mann mal wieder nach D kommt, kann es sein, dass, wenn man nicht bezahlt hat, sie einen an der Grenze direkt verhaften :((<br>Ich finde im übrigen auch, dass man für seine Kinder schon aus eigener Verantwortung heraus zahlen sollte.<br><br>

ProphetCHRIS
01.01.1970, 01:00
ja das erzähle mal ihrem mann.... &gt;:( &gt;:( &gt;:(<br><br>er wohnt in frankreich und ich eben in deutschland, wollte jetzt nurmal fragen ob es da probs geben könnte, aber bin jetzt auch gut aufgeklärt, DANKE<br><br>mfg

Sepp
01.01.1970, 01:00
np



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