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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : mahnung per email rechtens ?


asus
01.01.1970, 01:00
hi<br>habe heute ne mahnung per mail bekommen .<br>es handelt sich um eine zahlungsaufforderung der letzten rechnung , aber ich bin nicht gewillt die zu zahlen da ebay einige fehler in der rechnungsaufstellung unterlaufen sind .<br>sind mahnungen per mail jetzt ernstzunehmen ?<br>mfg asus

Sepp
01.01.1970, 01:00
Also:<br>grds. ist man eh 4 Wochen nach Rechnugstellung in Verzug.<br>Ab da kann die andere Seite Verzugszinsen nehmen.<br>Bei einer Mahnung muss der Mahnende den Zugan grds. BEWEISEN!<br>Das dürfte net so einfach sein.<br>

Big Lou
01.01.1970, 01:00
Soweit ich weiss, sind E-Mail Mahnungen durchaus ernstzunehmen.

Bibo
01.01.1970, 01:00
Nur wie will der Mahnende feststellen, das seine Mahnung auch richtig zugestellt worden ist! Gut, man kann auch die Lesebestätigung anfordern, kann sie aber auch ignorieren!<br><br>Aber der Mahnende hat doch nicht wirkliches in der Hand!<br><br>Also ich halte eine Mahnung per email für WischiWaschi<br><br>Gruß Bibo

skyphab
01.01.1970, 01:00
nana vorsicht!<br>mahnungen sind seit anfang des jahres als ein netter service unserer verkäufer anzusehen ;)<br>mahnen muss ja gar keiner mehr. so gesehen ist es dem gläubiger wurscht ob du die bekommst oder nicht. wenn du im verzug bist bist im verzug. basta ;)

skyphab
01.01.1970, 01:00
btw. ich hatte genau den fall. meine bankleitzahl hat sich geändert und superconnect wollte eine offene rechnung buchen, von der ich aber nichts wusste (zu lange her).<br>nach 6 monaten kam dann der bescheid vom inkasso unternehmen. 100% aufschlag und ne mahnung hab ich nie gesehen! )((



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