Autoschaden - was tun?

Das ist kein Auffahrunfall sondern ein Abbigeunfall. Da gilt der Anscheinsbeweis immer zugunsten des auffahrenden, will meinen, der Abbiegende muss im Zweifel nachweisen, das er geblinkt hat, Schulterblick (2 mal) und sich zur Mitte eingeordnet hat.
 
Original geschrieben von Sepp
Das ist kein Auffahrunfall sondern ein Abbigeunfall. Da gilt der Anscheinsbeweis immer zugunsten des auffahrenden, will meinen, der Abbiegende muss im Zweifel nachweisen, das er geblinkt hat, Schulterblick (2 mal) und sich zur Mitte eingeordnet hat.
geblinkt hat er auch laut aussage der auffahrenden frau ;)
der schulterblick soll relevant sein wenn jemand hinten auffährt ??
und wie jetzt zur mitte einordnen ??


er fuhr nur langsamer (umgebungsbedingt) und hatte schon geblinkt..
die frau fuhr ihm drauf weil er langsamer unterwegs war..
 
§ 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren

(1) Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links einzuordnen, und zwar rechtzeitig. Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn er kein Schienenfahrzeug behindert. Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.

(...)
 
Original geschrieben von Sepp
ich hätte jetzt gesagt man lernt nie aus..



aber der schulterblick und das achten auf nachfolgenden verkehr macht irgendwie nur sinn beim spurwechsel ;)
 
Original geschrieben von Sepp
Das ist kein Auffahrunfall sondern ein Abbigeunfall. Da gilt der Anscheinsbeweis immer zugunsten des auffahrenden, will meinen, der Abbiegende muss im Zweifel nachweisen, das er geblinkt hat, Schulterblick (2 mal) und sich zur Mitte eingeordnet hat.
Also, rein theoretisch gesehen, ist man im o. g. Fall als Vorausfahrender besser bedient zu behaupten, man hätte garnicht abbiegen, sondern geradeaus fahren wollen, für den Fall, daß der Auffahrende behauptet, man hätte nicht geblinkt. *buck*
Wäre halt was vors Auto gelaufen, daß man scharf bremsen mußte.
In dem Fall wäre dann vermutlich wieder der Auffahrende schuld. *lol*
 
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