Computerbase &. tweakers4u setzen 6

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Morepheus

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Hi,

früher in der Schule bekam man eine Sechs wenn man bei seinem Nachbarn abgeschrieben hat. Im Internet bekommt man eine eigene Hardwareseite *buck* .

Ich hab nach einem Test des Zalmann CNPS 9500 gesucht und bin auf die Seiten von tweakers4u und Computerbase gestoßen.

Jetzt schaut auch doch mal bitte die "Finale Einschätzung" auf Computerbase und auf tweakers4u an.

Fällt euch irgendwas auf? :]


Sogar das Bild und der Text darunter sind gleich.

Ich weiß nicht wer von wem abgeschrieben hat, aber das ist ziemlich dreist oder?
Darf man sowas eigentlich, da müsste bei einem doch mindestens eine Quellenangabe stehen, oder?

Naja ich find es jedenfalls sehr interessant. Soviel zu Hadrwaretests im Netz:-X
 
fragt sich, ob man da in irgendeiner form einer der webseiten die schuld geben kann.

denn der autor ist in beiden fällen der gleiche ... Martin Eckardt.

edit: wenn ich das jetzt richtig gesehen habe, dann ist Martin Eckardt gleichzeitig redakteur bei computerbase sowie inhaber von tweakers4u
 
Zuletzt bearbeitet:
pff, kann man beide knicken!

Derzeit bester 92-mm-Kühler
-> quark! das sind immer noch dimoda, square, silent-tank und Tower102 mit dual-fan

Hohe Kompatibilität, kompakte Ausmaße
-> viele andere passen auch auf sockelA ... und fan-ducts kann man auch knicken

Sehr gute Verarbeitung und Optik
-> OPTIK is geschmackssache und kann nur herhalten, wenn einem sonst nix einfällt

und warum is bei cons net die lautstärke im 12V betrieb erwähnt?
 
... und warum is bei cons net die lautstärke im 12V betrieb erwähnt?
Weil nicht viele deine Erfahrung haben? 8) ;D *suspect* -> "Kühler-DB" [orthy.de].

@Morepheus

Das ist kein Abschreiben, der Autor hat seinen Artikel schlicht für 2 Seiten autorisiert ... ein ziemlich entscheidender Unterschied!

MFG Bobo(2006)
 
Zuletzt bearbeitet:
Plagiatismus ist eine weit verbreitete Krankheit unter Journalisten (bzw. solchen die sich dafür halten) und vor allem im Web sehr oft anzutreffen.
Strafbar bzw. verboten? Nun ja, wo kein Kläger da kein Richter.
Grade bei Printmedien kommt es schon häufiger vor, dass man seinen Artikel plötzlich an unerwarteter Stelle wiederfindet ( ich spreche da aus eigener, leidvoller Erfahrung).

Wenn so etwas vorkommt und es handelt sich wirklich um ein Plagiat, dann wird man sich in der Branche oft hinter den Kulissen einigen. Also nach dem Motto " Ok, zahl mir das Zeilenhonorar und dann vergessen wir die Sache", das Problem ist bloß nachzuweisen, dass es sich um ein wirkliche Plagiat handelt und das ist schwer.

Informationen sind heute breit gestreut und fast jedem zugänglich. Pressemitteilungen werden dutzendweise am Tag verbreitet und oft genauso auch wiedergegeben. Agenturmeldungen gehen sogar häufig nicht mal mehr durch die Redaktion sondern werden gleich in den Satz geschickt.

Nachweisen kann man ein Plagiat wirklich nur, wenn es sich um eine exklusive Information handelt oder eben um ein ursprüngliches Werk des Autors ( wie eben so einen Testbericht).

Wenn der gute Mann dann, wie hier der Fall, auch noch ein Bein auf beiden Sites hat, dann ist das schwerlich als abkupfern zu bezeichnen. Na ja, vieleicht etwas ungeschickt aber legitim.

Als Autor und Rechteinhaber kann er mit seinen Werken machen was er will, sofern er nicht die Rechte Dritter berührt.
 
Zuletzt bearbeitet:
@pinbot
was ist daran verkehrt?
in jedem lokalen Zeitungsblättchen werden doch auch die Artikel der DPA 1:1 übernommen, lediglich die Berichte über den örtlichen Hasenzüchterverein schreiben die noch selber. Willst du das auch als unglücklich bezeichnen ?
 
Sorr mein Fehler :-[ ,

ich hatte nicht gesehen das der Artikel von dem gleichen geschrieben wurde. Er aknn natürlich mit seinem Werk machen was er will.

@Mod
Bitte diesen Thread closen.
 
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