News Europäischer Gerichtshof erklärt Vorratdatenspeicherung in seiner jetzigen Form für ungültig

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Von Einbecker

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Luxemburg - Der Europäische Gerichtshof hat heuer die bisherige Praxis personenbezogene Daten über 2 Jahre ohne genauere Differenzierung zu speichern für unzulässig erklärt. Insbesondere der Zugriff auf die Daten ohne richterliche Anordnung verstößt demnach gegen europäisches Recht. Der in Deutschland, von der großen Koalition, angestrebte Kompromiss steht nun allem Anschein nach auf der Kippe.

http://www.heise.de/newsticker/meld...herung-verstossen-gegen-EU-Recht-2165604.html
 
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