KFZ Steuer Mahngebührenfalle!

unterstudienrat

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Habe vor einiger Zeit vom Zollamt ein schreiben bekommen

"Änderung der Bankverbindung für die Entrichtung der KFZ Steuer"
Anfänglich habe ich mir gedacht "oh ein Infoschreiben, betrifft mich aber nicht da ich selber überweise!"
Lastschrifteinzug möchte ich nicht, die Zahlungsaufforderung kommt ja.
Letzt Woche dachte ich noch, mensch die müßte eigendlich fällig werden.
Habe mir das betreffene Schreiben dann noch mal rausgesucht (zum Glück nicht entsorgt, wie ich es sonst mit Infobriefen mache) und was muß ich unter Punkt 2 lesen.

2. Sie möchten fällige KFZ Steuer selber überweisen.
Bitte achten Sie dann darauf, die Steuer rechtzeitig auf das u.g. Konto des für Sie zuständigen Zollamtes unter Angabe des Kassenzeichens sowie des amtlichen KennzeichensIhres Fahrzeuges anzuweisen. ....... Die Höhe des zu überweisenden Steuerbetrages sowie die Zahlungstermine entmehen Sie bitte dem letzten Steuerbescheid des FA. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie die Fälligkeitszeitpunkte selbst überwachen müssen. Sie erhalten künftig keinen gesonderten Hinweis mehr!

So kann man jemanden auch ins Lastschrifteinzugsverfahren zwingen.
Ich bin geneigt diese LEV zukünftig regemäßig zu erteilen und dann zu wiederufen.
Aber selbst in der Presse steht das durch fehlerhafte Datensätze falsche Beträge abgebucht werden.

Presse LINK1; LINK2; LINK3

Wie sieht es bei Euch aus?



Gruß

D.U.
 
Zuletzt bearbeitet:
meine ~350€ werden erst im Oktober fällig... Muss ich dann wohl mal schauen was die abbuchen
 
Öhm, müste nicht schon längst per Gesetz Lastschriftverfahren verfügt worden sein?
 
Man könnte auch einen Dauerauftrag vom Konto einrichten, dann bräuchtest du keine Lastschrift.

Da ich umgezogen bin und dort das Nummernschild zu wechseln noch Pflicht war, musste ich auch vom Selbstbezahler zum Lastschriftzahler wechseln.
 
Mir geht es eher um die Aufmachung des Schreibens (siehe Überschrift).
Erst im vorvorletzen Satz steht das keine gesonderten Hinweise mehr geschickt werden.
Auch wäre es nicht all zu schwer gewesen den korrekten Betrag (in Verknüpfung an das angegebene Kennzeichen) mit anzugeben.
Als den Hinweis "bitte entnehmen sie den Betrag aus Ihren letzten Steuerbescheid"


Gruß

D.U.
 
Das steht aber auf jeder Anmeldung so wenn Du Deinen ersten KFZ-Steuerbescheid bekommst. Im Prinzip is das ja gut, denn es wird nicht sinnlos Papier rumgeschickt. Dennoch birgt dass eben das Risiko die Zahlung zu vergessen.
Unabhängig davon frage ich mich aber, wieso nicht ändlich die KFZ-Steuer bei der jährlichen Steuererklärung angegeben werden kann. Aber naja, Behörden...
 
Und vor allem wer da abbucht! Du hast sicher deine Einzugsermächtigung dem Finanzamt ausgestellt und nicht dem Zoll.

VG

Das "Info Schreiben" teilt unter Punkt 1 schon mit das man dem Zollamt die LEV erteilen kann incl dazugehörigem Formular


Gruß

D.U.
 
Nein, BigRick meint was anderes. Rein rechtlich dürften die garnicht abbuchen da ich denen kein Mandat erteilt habe. So gesehen müssten alle Einzugsermächtigungen die vom Finanzamt an den Zoll übergegangen sind ungültig sein.

Edit: Grad mal nachgeschaut, sind ja bei mir "nur" 317,25€ KFZ-Steuer pro Jahr ;)
 
Das steht aber auf jeder Anmeldung so wenn Du Deinen ersten KFZ-Steuerbescheid bekommst. Im Prinzip is das ja gut, denn es wird nicht sinnlos Papier rumgeschickt. Dennoch birgt dass eben das Risiko die Zahlung zu vergessen.
Unabhängig davon frage ich mich aber, wieso nicht ändlich die KFZ-Steuer bei der jährlichen Steuererklärung angegeben werden kann. Aber naja, Behörden...

Das ist doch einfach. Die Lohn- und Einkommensteuer ist Ländersache (machen die Finanzämter). Die KfZ-Steuer ist Bundessache (Zoll). Die haben nichts miteinander gemein. Also gibt es auch nicht die Möglichkeit einer Anrechnung. Und man sieht in dem Zusammenhang auch, dass die Landesbehörden wesentlich kundenfreundlicher waren/sind. Die haben nämlich vorher eine kleine Erinnerung auf postalischem Wege verschickt. Hat die Bundesbehörde wohl scheinbar nicht nötig oder die sparen sich wieder zu Tode. Rechnungslauf, Kuvertierung und Versand (Porto) sind nun einmal auch keine unwesentlichen Kosten.
 
Nein, BigRick meint was anderes. Rein rechtlich dürften die garnicht abbuchen da ich denen kein Mandat erteilt habe. So gesehen müssten alle Einzugsermächtigungen die vom Finanzamt an den Zoll übergegangen sind ungültig sein.

Richtig, auch wenn es für diese Fall hier nicht relevant ist wollt ich das mal loswerden. Selbiges gilt auch für den "Beitragsservice" was früher mal GEZ war und Paypal und Amazon und und und... keiner von den hat ein gültiges Lastschriftmandat von mir (wäre auch datenschutzrechtlich interessant zu wissen ob es rechtens ist das der Beitragsservice Daten von GEZ hat und der Zoll Daten vom Finanzamt).

Aber das nur am Rande, zurück zum Thema...

VG
 
Naja, nicht ganz. Wenn Du vor der SEPA-Einführung bei einem Unternehmen eine Einzugsermächtigung erteilt hast, müssen diese Dir nur die Mandatsreferenznummer die daraus generiert wurde mitteilen (das geht auch schon per Kontoauszug). Wenn also Amazon mit SEPA abbucht ist das OK, solange Du dem Unternehmen vorher eine Einzugsermächtigung erteilt hast. Bei der GEZ könnte man einwerfen, das es eine "umfirmierung" war, sehe ich aber trotzdem kritisch.
Beim Finanzamt / Zoll sind das aber zwei grundverschiedene "Vertragspartner", wie das hier gehen soll dass die einfach die Einzugsermächtigung übernehmen ist mir schleierhaft
 
Ach du sch***.
Danke für den Thread, den Brief habe ich geschreddert, während ich auf den Steuerbescheid warte.

Neuwagen kann man ja seit 20XX nur noch per Abbuchung anmelden, allerdings habe ich bisher immer einen Überweisungsschein erhalten.
Na super.
Woher bekomme ich jetzt die Nummern raus? *chatt*
 
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