Darf ein Fahrzeug auf einem Privatparklatz ohne Ermittlung des Besitzers einfach abgeschleppt werden ?

G

Gast29012019_2

Guest
Hallo,

mein Bruder hatte sein Fahrzeug auf dem E-Center Parkplatz unter der Woche einmal über Nacht stehen lassen. Am folgenden Tag, war das Fahrzeug abgeschleppt worden, vermutlich (morgens in der Frühe vor Ladenöffnung.)

Beim Anruf eines Abschleppdienst in der nähe, wurde er fündig und wollte sein Fahrzeug heute abholen, trotz Öffnungszeiten und Absprache war der Laden geschlossen.

Kosten betragen 160 Euro .........

Wie sieht es nun rechtlich aus, ist es heute erlaubt einfach ein Fahrzeug ohne Ermittlung des Halters einfach so abzuschleppen, soweit ich das anhand eines eigenen Beispiels nicht !

Hatte mein Fahrzeug vor meine ungünstig vor meine Garage gestellt, ein Platz mit 8 Reihengaragen. Am folgenden morgen klingelte es bei mir, und die Polizei bat mich mein Fahrzeug umzufahren, hatte ich sofort gemacht, gab kein Ärger, keine Strafe konnte alles in meinen Augen zivilisiert erledigt werden. Bezogen auf den E-Center ist das ebenfalls ein Privatgelände, was dem gegenüberliegenden Haus gehört, und ich dort eine Garage gemietet habe.

Weitere Gründe gegen das Abschleppen, es bestand kein absolutes Halteverbot/Parkverbot, der Parkplatz ist quasi leer gewesen, wurde wohl nur abgeschleppt, weil er in der nähe der Ausfahrt stand, andere Autos die da standen wie Audi TT, sowie Autos von einem Elektrounternehmen wurden nicht abgeschleppt.

Oder alles legal, sprich dumm gelaufen weil er hätte da ebend nicht zu Ladenschlusszeiten parken dürfen, bei unserem E-Center haben die noch nie Fahrzeuge abgeschleppt, obwohl die Schilder auch dort, bzw. wie bei unserem Parkplatz vor dem Haus stehen.
 
Wenn dein auto auf meinem parkplatz steht,darf ich selbstverstaendlich ein unternehmen beauftragen dieses fahrzeug auf kosten des halters professionell zu entfernen. Dort stehen ja auch schilder, die ein parken nur fuer eine gewisse zeit erlauben und sonst abschleppen androhen, oder? Aber selbst wenn diese nicht dort stuenden, hat der Grundbesitzer keine pflicht auch noch die polizei einzuschalten, um den halter ausfindig zu machen
 
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Kosten betragen 160 Euro .........

Wie sieht es nun rechtlich aus, ist es heute erlaubt einfach ein Fahrzeug ohne Ermittlung des Halters einfach so abzuschleppen, soweit ich das anhand eines eigenen Beispiels nicht !
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Siehe hier:

http://juris.bundesgerichtshof.de/c...4276cf8b54892d&client=12&nr=48214&pos=0&anz=8

Wenn dein auto auf meinem parkplatz steht,darf ich selbstverstaendlich ein unternehmen beauftragen dieses fahrzeug auf kosten des halters professionell zu entfernen. ..
Wie soll das auf Kosten eines Dritten gehen? Du bist nicht berechtigt im Namen eines Dritten, einen Abschleppauftrag zu erteilen. Das machst Du ganz allein auf Deine Kosten und musst Dir das Geld nachher vom Halter der Fahrzeugs wiederholen.
Das wird dann interessant, wenn das Abschleppunternehmen das Fahrzeug ohne Zahlung rechtswidrig nicht herausgeben will. Die wenigsten Abschleppunternehmen haben eine Inkassozulassung.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Netbuster,

1. Polizei anrufen, ................

2. Halter wird ermittelt, bzw. Fahrzeug beim nicht ermitteln abgeschleppt, insbesondere dann wenn es eine Behinderung darstellt.

3. Die Polizei ist quasi dann der Auftraggeber, beauftragt das Abschleppunternehmen, die Kosten trägt der Verursacher.

Das wird beim E-Center anders sein, dort wird der Inhaber sein Geld los, ohne ein Cent zu sehen aber dafür ist ein freistehendes Fahrzeug weniger auf dem Platz.

Verdienen tut hier im Grunde nur das Abschleppunternehmen, alleine das würde ich mir als Besitzer eines Einkaufsmarktes nerven.

Würde es über die Polizei laufen, und bin im Recht hat man keine Kosten, aber dazu müsste ich selbst mein Grundstück überwachen, anstatt des einen Unternehmen zu überlassen.
 
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Warum sollte es nicht erlaubt sein?
Auf meinem Privatgrundstück kann ich machen, was ich will.
Wenn es bei Dir netterweise vorher mit Halterermittlung kostenlos ausging, ist das reine Kulanz gewesen. Wahrscheinlich wollte die betroffene Privatperson sich nicht den Ärger mit dem Abschleppdienst aufhalsen. Oder der Parkplatz bei Dir war ein gemeinschaftliches Privatgrundstück.
Ein Supermarkt macht sowas bestimmt öfter, der zögert nicht lange.
 
Jeder der dort eine Garage gemietet hat, darf quasi diesen Platz verwenden um in seine Garage zu kommen, nur mit dem Unterschied das es kein Öffentlicher Parkplatz ist, ähnlich dem wo nur bestimmte Personen parken dürfen, sprich eine Garage haben.

Wie gesagt, möchte ich in so einem Fall kein Stress mit den Leuten, wenn man da wohnt und nicht die Kosten selbst tragen muss, wäre ich bestrebt es vernünftig zu lösen, aber es gibt ebend solche und solche. Dem Inhaber des Marktes ist es egal, der hat Geld ohne Ende und wenn halt das Auto in seinen Augen stört, unabhängig einer Behinderung, wie in meinem Fall wo jemand nicht oder in die Garage reinfahren konnte, ist aber laut Urteil ja unerheblich, da hätte ich dann trotzdem abgeschleppt werden können, da ich es versäumte in meine Garage zu fahren.

Ergänzend, hatte nun mein Bruder das Problem sein Fahrzeug erst Montag abholen zu können, darf das Abschleppunternehmen die Kosten in höhe von 20 Euro für die 4 Tage draufschlagen, obwohl bei telefonischer Rücksprache am Freitag das Unternehmen bis 18 Uhr geöffnet hatte, und er bereits schon vor 17:30 Uhr da war und vor verschlossenen Türen stand.
 
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Er war ja sicherlichd mit einemd Zeugen da?
 
Wie soll das auf Kosten eines Dritten gehen? Du bist nicht berechtigt im Namen eines Dritten, einen Abschleppauftrag zu erteilen. Das machst Du ganz allein auf Deine Kosten und musst Dir das Geld nachher vom Halter der Fahrzeugs wiederholen.

ich erteile den auftrag, das bei mir auf dem hof abgestellte fahrzeug zu entfernen. es könnte auch müll sein oder ne angebundene kuh - ICH erteile den auftrag zur verbringung an einen anderen ort, weil mein gelände entgegen meiner wünsche genutzt wird.

ob ich in vorkasse gehen muss und das geld nachher zivilrechtlich einklage oder das abschleppunternehmen das fahrzeug für mich kostenfrei entfernt und nur nach zahlung des angefallenen betrages herausgibt, ist dabei vollkommen egal. es gibt mitlerweile eine menge abschleppunternehmen, welche nach besitznachweis / mietvertrag / pachtvertrag etc. für ein grundstück o.ä., ein fahrzeug abschleppen, ohne von mir als auftraggeber auch nur einen cent zu kassieren - dafür gibt es vorgefertigte abtretungserklärungen, mit denen du als auftraggeber bei unrechtmäßigem abschleppen zahlungspflichtig gegenüber dem unternehmen bist, und das abschleppunternehmen kümmert sich um den rest.
 
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Wenn die Polizei dein Fahrzeug abschleppen lässt hin zur Verwahrstelle, weil du falsch geparkt hast, darfst auch du die kompletten Kosten tragen für das ganze Prozedere, sonst siehst du eben dein Auto nimmer.

Bei dem privaten Parkplatz ist das nichts anderes. Die meisten Läden sind sogar so nett und stellen diverse Schilder auf, dass Abschleppen eine Option ist, wenn unbefugt geparkt wird.
 
Ich denke, man muss hier zwei Aspekte trennen. Das Abschleppen an sich dürfte wohl volllkommen rechtens sein. Als problematisch hingegen sehe ich die Sache mit dem geplatzten Abholtermin und den dadurch zusätzlich entstandenen Kosten an. Sollte hier Schlamperei seitens des Abschleppunternehmens im Spiel sein, so wären die Kosten für die zusätzliche Dauer wohl klar zurück zu erstatten sein. Wobei im Zweifelsfall natürlich ein Zeuge für die Zusage des vereinbarten Termins und den Versuch der Abholung während der Öffnungszeiten beizubringen sein müsste...
 
Man könnte jetzt viel darüber reden und schreiben, ob das die "feine Art" ist, den Wagen direkt abschleppen zu lassen, oder ob es nicht ein kleiner Zettel mit dem Hinweis "du böser du, nächstes Mal kommt die Karre an den Haken" getan hätte.

Wir wissen von dir ja auch nur, daß er einmal sein Fahrzeug dort stehen hatte. Vielleicht stand er da schonmal und die Betreiber hatten sein Kennzeichen schonmal notiert - für den Fall des Wiederholungsfalles.

In der Regel gilt aber, das es sich dort um Kundenparkplätze handelt und wenn dort geraume Zeit vor Ladenöffnung ein Fahrzeug steht, ist es offensichtlich kein Kunde. Häufig werden Fahrzeughalter auch per mehrmaligem Durchrufen im Geschäft aufmerksam gemacht - nur wenn dann keiner reagiert, ist es auch offensichtlich kein Kunde.

Der Parkraum fällt auch unter das Hausrecht des Betreibers. Und das setzt er durch. Da ist es egal, ob es ein randalierender Kunde ist, der von der Polizei hinausbegleitet wird, oder ob es ein Fahrzeug eines nicht-Kunden ist.

Wenn dein Bruder sich in dem Bereich öfters aufhält oder es an Parkraum mangelt, würde ich mit dem Betreiber des Centers sprechen, ob man gegen Gebühr x nicht sowas wie eine kleine Parkkarte mit dem Hinweis von bis Uhrzeit bekommen kann.
 
Die Sache ist doch eindeutig - jedenfalls für mich als Laie: Auf Privatgrundstück darf der Eigentümer/Pächter abschleppen lassen, aber muss erstmal selbst die Kosten tragen. Wenn das Abschleppunternehmen das Fahrzeug nicht rausrückt, Polizei rufen. Die Polizei oder das Ordnungsamt schleppt nicht auf Privatgrundstücken ab. Das Abschleppunternehmen hat keinen Anspruch gegenüber dem Fahrzeughalter, und es würde sich eigentlich einer Unterschlagung strafbar machen (§ 246 StGB). Der Auftraggeber des Abschleppunternehmens kann dann zivilrechtlich versuchen vom Fahrzeughalter/-fahrer sein Geld zu bekommen.
 
richtig, die polizei hat auf privatgründstücken garnix zu melden, was das abschleppen von autos angeht.
um diesen ganzen hickhack mit der zivilrechtlichen eintreibung der kohle zu umgehen, gibt es mitlerweile abschleppunternehmen, welche den auftraggeber nach eigentums/pacht/mietnachweis fürs grundstück eine abtretung unterschreiben lassen und um den ganzen rest kümmert sich dann das unternehmen.
 
Ist für mich unklar, warum solche Themen, die ja völlig kalter Kaffee sind, hier nochmal extra einen Thread kriegen und dann auch noch diskutiert werden. Hier steht alles, erstes Google-Ergebnis:

http://www.adac.de/infotestrat/adac-im-einsatz/motorwelt/abschleppen_privatparkplatz.aspx

Danke für den Link.

bzgl. Deines Begleitschreibens:
Ich denke 99% aller Frage-Threads in einem Forum sind bereits "kalter Kaffee" bevor der Fragesteller den Thread erstellt hat.
Das sich daraus eine Diskussion entwickelt zeigt doch nur die Sinnigkeit solcher "kalter-Kaffee-Threads" ;)
 
Denke auch: Rechtsschutzversicherung und mal vom Anwalt prüfen lassen, da nützen Tipps im Internet nicht viel.
 
warum? die rechtslage ist hier eindeutig. mein grundstück und ich kann abschleppen was ich will. wer sein auto unberechtigt auf meinem grundstück abstellt, darf es am nächsten tag beim abschleppdienst abholen.
 
warum? die rechtslage ist hier eindeutig. mein grundstück und ich kann abschleppen was ich will. wer sein auto unberechtigt auf meinem grundstück abstellt, darf es am nächsten tag beim abschleppdienst abholen.

Ändert aber erst mal nichts daran das du selbst das Abschleppunternehmen, im Gegensatz zu dem Gewerblichen E-Center aufgrund eines Auftragsgebenden Subunternehmers die 160 Euro oder mehr selbst vorstrecken must. Daher würde ich z.b wenn hier jemand von meiner Wohnung meinen Parkplatz blockiert, die Polizei rufen, wird der Halter nicht ermittelt wird das Fahrzeug abgeschleppt, und ich habe mit den Kosten nichts am Hut. Aber das muss jeder selbst wissen wie er das handhabt.

Was meinen Bruder angeht, hat er das Fahrzeug am Montag abgeholt und brauchte für die Tage nichts weiter bezahlen. Des letzteren hätte er im späteren Verlauf die Möglichkeit gehabt, beim Chef des E-Centers anzufragen ob er sein Fahrzeug dort abstellen kann, hätte dann eine Karte erhalten die man hinter der Scheibe legt und diese Fahrzeuge werden dann stehen gelassen.

Damit sehe ich das Thema als erledigt an, ......... closed.
 
Nur sagt bei gewerblichen Parkplätzen die Polizei. Ja dann hol doch nen Abschleppwagen.
 
Ich hatte ja jetzt von Privat und nicht von Gewerblich gesprochen !

--- Update ---

Ich hatte ja jetzt von Privat und nicht von Gewerblich gesprochen, da im @Netbuster Beispiel er selbst die Knete vorstrecken muss. Das wäre mir zu blöd !

Als ich hier selbst bei uns so blöd geparkt habe das keiner rausfahren konnte, hätte die angeforderte Polizei das Fahrzeug entfernt wenn man mich nicht erreicht hätte, da ich ja quasi eine Behinderung verursacht habe. Ob Privat oder nicht ist da wurscht.
 
wie gesagt, abtretung ausfüllen, haftungsanspruch unterschreiben und du zahlst mitlerweile auch von privat bei ein paar wenigen abschleppunternehmen keinen cent.
 
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