steuer frage zum wegegeld !

top-secret

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hi


sagt mal ha einer von euch plan was man vom finanzamt wiederbekommt bzw wie es mit dem wegegeld genau gerechnet wird?und wiviel €uros bekommt man für einen km?

nur eine strecke wird annerkannt das weis ich aber nachdem man es dann augerechnet hat was kommt davon dann noch ab? ist es % anteil der abkommt oder wie rechnen sie es?


thx
 
hi


nur leider steht dirt auch nicht wie es nun genau berechnet wird also was kommen dann für abzüge ab ect. bei meiner summe die ich ausgerechnet habe kann so nicht angehen deshalb möchte ich wissen was sie von der endrechnung abziehen !
 
Zunächst wird nichts abgezogen.
Wenn Du allerdings eine tägliche Strecke von 200 km (z.B.) angibst,
kann es sein, dass Du ein Fahrtenbuch führen musst oder das ein
Höchstbetrag festgelegt wird.

Beispiel: Einfache Wegstrecke = 43 km
Kilometerpauschale: 10 x 0,36€ + 33 x 0,40€ = 16,80€
16,80€/tag x 230 tage = 3864,00€
Um diesen Betrag wird Dein zu versteuerndes Einkommen gemindert.
Da die Pauschale für Werbungskosten 1000€ beträgt, lohnt sich das
erst, wenn die Summe aller abzugfähigen Werbungskosten diese
1000€ übersteigt (km-Geld, Kleidung, Bildung, Telephon, Wohnung, etc, etc).
 
hi


sorry aber was bekommt nun der mustermann ;D in deiner rechnug netto wieder wenn er gerechnet 3864,00€ raus hat


und bekommt man überhaupt was wenn man zb einen firmenwagen hat und ne tankkarte?(keine private nutzung nur arbeit und nach hause )
 
Hi,
also damit beschäftigen sich Steuerleute den ganzen Tag....wie soll man dabei alle faktoren kennen ?
Bei 3000€ raus sollte Musterman sich nen Steuerberater leisten können....der kostet bei ~90.000 DM/Jahr Einkommen brutto was um die 350€ (so wars bei mir letztes Jahr, deswegen DM und Euro).
Fürn Firmenwagen gibts IMHO nüscht, da Mustermann ja keinen Pfennig bezahlen muß und der Rest ist doch einfach ;)
alles was über 1000€ an Werbungskosten o.ä. liegt kann angesetzt werden, ob das Amt das auch anerkennt ist ne ganz andere Sache ;)....
Naja, ist schon schwerer da in so ner Abrechnung alles mögliche berücksichtigt werden muß.
Wiso Sparbuch kaufen und die Abrechnung selbst machen.....hab ich bis vorletztes Jahr auch, dann wurde es zuviel mit dem drumherum und ich hab nen Steuerberater gebraucht :(

MFG
 
Also:
Herr Mustermann zieht die 3864,00 € von seinem zu versteuernden Einkommen
ab. Auf das was übrig bleibt wird dann die Einkommenssteuer berechnet.

Wenn Du also nach Abzug aller Abzüge ;D mit Deinem zu versteuernden
Einkommen bei 35% Einkommenssteuer liegst, bekommst Du quasi 65% der
3864,00 € zurück.

Dienstwagen (da kenn' ich mich aus):
Wenn Du den Dienstwagen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
nutzt, musst Du dafür den geldwerten Vorteuil versteuern. Das sind zur Zeit
3% von 1% des Listenneupreises (brutto also incl. USt) des Autos pro
Entfernungskilometer pro Monat.
Beispiel: Listenneupreis: 30.000 €, Einfache Strecke Whg. -> Arbeitsstätte = 20 km
0,01 (1%) x 30.000 € (Listenneupreis) x 0,03 (3%) x 20 km = 180 € pro Monat

Dagegen kannst Du dann allerdings die oben erwähnte Kilometerpauschale
voll anrechnen. Nun hängt es prinzipiell vom Neupreis des Wagens ab,
ob es günstiger ist, das ganze Jahr so zu versteuern, als wärest Du
jeden Tag zur Arbeitsstätte gefahren, also 0,3% versteuern und Kilometer
geld für 230 Tage anrechnen, oder ob Du per Fahrtenbuch nachweist,
dass Du nur an 100 Tagen zur Arbeitsstätte gefahren bist.

Mein Beispiel lautet:
0,01 x 23826€ x 0,03 x 19 km = 135,81 € zu versteuern (12 Monate = 1630 €)
Kilometergeld: (10 x 0,36 € + 9 x 0,40 €) x 230 Arbeitstage = 1656 €
Ich rechne also so, als wäre ich täglich ins Büro gefahren, der Unterschied
beträgt 26 € zu meinen Gunsten. *lol* Mein nächstes Auto wird aber teurer
sein, da mache ich es anders herum.

Wenn Du auf direkt zur Arbeitsstätte fährst, ist es eine Privatfahrt, musst
Du vorab noch einen Kundenbesuch machen, ist es eine Dienstfahrt. ;)

Wenn Du allerdings nur auf Montagen bist, gilt das oben geschriebene nicht,
denn Du hast keine Arbeitsstätte im Sinne des Gesetzes, dieses ist in Deinem
Arbeitsvertrag geregelt.

Ach ja: Wenn Du ein 10 Jahre altes Gebrauchtfahrzeug als Dienstwagen
hast, versteuerst Du dennoch den Listenneupreis zum Zeitpunkt der Anschaffung.

Und: Dieses hier beschriebene hat nichts mit der Versteuerung von 1% des
Listenneupreises zu tun, dieses 1% (die um satte 50% auf 1,5% erhöht werden
sollen) fallen nur an, wenn das Fahrzeug auch privat genutzt wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
HI


ERSTMAL DANKE FÜR EURE HILFEN ABER HABEN DIE ES EXTRA SO KoMPLIEZIERT GEMACHT ?


also ich fahre jeden tag eine strecke 45km habe einen firmenwagen mercedes sprinter mit tankkarte darf ihn aber nur von zu hause bis zur arbeitsstätte nutzen also habe ich dann anspruch auf das wegegeld?


oder lohnt sich sone steuererklärung überhaupt?
 
Original geschrieben von top-secret
HI


ERSTMAL DANKE FÜR EURE HILFEN ABER HABEN DIE ES EXTRA SO KoMPLIEZIERT GEMACHT ?


also ich fahre jeden tag eine strecke 45km habe einen firmenwagen mercedes sprinter mit tankkarte darf ihn aber nur von zu hause bis zur arbeitsstätte nutzen also habe ich dann anspruch auf das wegegeld?


oder lohnt sich sone steuererklärung überhaupt?

Ja, hast Du, allerdings hat Vater Staat seinerseits Anspruch auf die
Einkommensteuer wegen des geldwerten Vorteils, hoffentlich weiß Dein
Brötchengeber das.
Die Tankkarte spielt keine Rolle.

Bei Deinen 45 km würde sich die Steuererklärung schon lohnen, zumal Du
nicht allzuviel ausfüllen und einreichen musst (ich gehe mal davon aus, dass
Du abhängig beschäftigt bist). Damit reduziert sich das dann fast auf
Lohnsteuerkarte plus Werbungskosten. Ist in 20 min erledigt.
 
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