Also:
Herr Mustermann zieht die 3864,00 € von seinem zu versteuernden Einkommen
ab. Auf das was übrig bleibt wird dann die Einkommenssteuer berechnet.
Wenn Du also nach Abzug aller Abzüge
mit Deinem zu versteuernden
Einkommen bei 35% Einkommenssteuer liegst, bekommst Du quasi 65% der
3864,00 € zurück.
Dienstwagen (da kenn' ich mich aus):
Wenn Du den Dienstwagen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
nutzt, musst Du dafür den geldwerten Vorteuil versteuern. Das sind zur Zeit
3% von 1% des Listenneupreises (brutto also incl. USt) des Autos pro
Entfernungskilometer pro Monat.
Beispiel: Listenneupreis: 30.000 €, Einfache Strecke Whg. -> Arbeitsstätte = 20 km
0,01 (1%) x 30.000 € (Listenneupreis) x 0,03 (3%) x 20 km = 180 € pro Monat
Dagegen kannst Du dann allerdings die oben erwähnte Kilometerpauschale
voll anrechnen. Nun hängt es prinzipiell vom Neupreis des Wagens ab,
ob es günstiger ist, das ganze Jahr so zu versteuern, als wärest Du
jeden Tag zur Arbeitsstätte gefahren, also 0,3% versteuern und Kilometer
geld für 230 Tage anrechnen, oder ob Du per Fahrtenbuch nachweist,
dass Du nur an 100 Tagen zur Arbeitsstätte gefahren bist.
Mein Beispiel lautet:
0,01 x 23826€ x 0,03 x 19 km = 135,81 € zu versteuern (12 Monate = 1630 €)
Kilometergeld: (10 x 0,36 € + 9 x 0,40 €) x 230 Arbeitstage = 1656 €
Ich rechne also so, als wäre ich täglich ins Büro gefahren, der Unterschied
beträgt 26 € zu meinen Gunsten.
Mein nächstes Auto wird aber teurer
sein, da mache ich es anders herum.
Wenn Du auf direkt zur Arbeitsstätte fährst, ist es eine Privatfahrt, musst
Du vorab noch einen Kundenbesuch machen, ist es eine Dienstfahrt.
Wenn Du allerdings nur auf Montagen bist, gilt das oben geschriebene nicht,
denn Du hast keine Arbeitsstätte im Sinne des Gesetzes, dieses ist in Deinem
Arbeitsvertrag geregelt.
Ach ja: Wenn Du ein 10 Jahre altes Gebrauchtfahrzeug als Dienstwagen
hast, versteuerst Du dennoch den Listenneupreis zum Zeitpunkt der Anschaffung.
Und: Dieses hier beschriebene hat nichts mit der Versteuerung von 1% des
Listenneupreises zu tun, dieses 1% (die um satte 50% auf 1,5% erhöht werden
sollen) fallen nur an, wenn das Fahrzeug auch privat genutzt wird.