Also als Stadt hast Du mE. nur ein Recht an dem Stadtnamen. hnliche Namen sind da nicht drinne.
Verbieten kann die Stadt das öffentlich - rechtlich (per Verwaltungsakt ) wohl nicht. Sie müsste wohl eine Klage vor dem Zivilgericht wegen § 12 BGB/NAmensrecht erheben.
Ich habe kein Urteil gefunden auf die Schnelle. Ich halte es aber nicht für sehr wahrscheinlich, dass man gegen die Stadt Frankfurt wegen Namensähnlichkeit bei
www.frankfurter.de gewinnt.
Soweit die jedoch nicht klagen, sehe ich da kein Problem.