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Alt 01.12.2007, 21:42   Posting #1 (im Thread / einzeln)
aklue
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meldepflicht wg einer verurteilung beim arbeitgeber??

hi,

ein paar leute haben hier ein paar juristische probleme und daher steht hier gerade die frage im raum, ob man im falle einer rechtskräftigen verurteilung (konkreter fall: gefährliche körperverletzung) dies seinem arbeitgeber mitteilen muss, bzw dazu verpflichtet ist.

danke schon mal für die hilfe!

grüßle
 
Alt 01.12.2007, 21:58   Posting #2 (im Thread / einzeln)
M
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Es ergibt sich wohl ein fristloses Kündigungsrecht des Arbeitgebers, wenn die Umstände dazu führen, dass das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses, nicht mehr zuzumuten wäre i.S.d. § 626 BGB

Aber bzgl Auskunftspflichten bin ich grad och etwas wackelig......wie gesagt, unproblematisch bei Bewerbungen und der Auskunftspflicht über Straftaten, die im Bezug zur Arbeit stehen...
.
EDIT :
.

Wie lange hätte die Frage Zeit? Mich interessierts auch grade......evtl könnt ich mich mitte nächster Woche mal schlau machen...
 
Alt 01.12.2007, 22:14   Posting #3 (im Thread / einzeln)
aklue
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hi,

danke schon mal für die antwort!

hat schon ein paar tage zeit. interessiert uns nur gerade, daher jetzt der wochenendliche eintrag.
wollte die woche dann auch mal schauen, dass ich infos zusammentrage.
aber vielleicht erfährst du schon eher etwas und wir können die ergebnisse dann ja hier auch verknüpfen.

danke für die bemühungen schon mal
 
Alt 01.12.2007, 22:16   Posting #4 (im Thread / einzeln)
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ich will im Voraus nix versprechen, frage aber mal nen Prof und ehemaligen Anwalt für Arbeitsrecht
 
Alt 01.12.2007, 22:17   Posting #5 (im Thread / einzeln)
larsbo
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Wenn man weiter seiner Arbeit nachgehen kann (also nicht in den Knast wandert, was aus meiner Sicht für eine gefährliche Körperverletzung ruhig grundsätzlich zur Pflicht werden könnte), und das ganze Verfahren nicht irgendwie mit der Arbeit in Zusammenhang stand wüsste ich eigentlich nicht, wieso man das melden sollte. Wenn das nicht arbeitsvertraglich geregelt ist. Allenfalls im Beamtenrecht ist das anders, da geht ja auch ab einer bestimmten Strafhöhe die Pension flöten. Ob da dann automatisch die Meldung durch das Gericht an den Dienstherren ergeht weiß ich allerdings nicht.
 
Alt 10.12.2007, 09:00   Posting #6 (im Thread / einzeln)
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Juhu, habe ein erstes Statement vorzuweisen...

Davor ist zu sagen, dass es im
Arbeitsrecht diverse Nebenpflichten gibt, z.B. Loyalität gegenüber dem Arbeitgeber oder ein Offenkundigkeitsprinzip, bezüglich diverser Sachverhalte.

Dieses vermutete ich und schrieb es so dem Prof, welcher antwortete:
Zitat:
(...)ich sehe grds. keine Offenbarungspflicht, sofern kein Freiheitsentzug und damit Arbeitsausfall droht und soweit der ArbN keine besondere Vertrauensstellung, für die die Tat einschlägig ist, einnimmt. Ich schaue aber mal, ob ich was drüber finde.
Sollte da noch was nachkommen, reich ich das nach
 
Alt 10.12.2007, 09:53   Posting #7 (im Thread / einzeln)
aklue
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ok,

vielen dank dir M !!

macht auch sinn. hätte das sonst auch fast ein wenig krass bzw. beängstigend gefunden, hätte eine solche meldepflicht bestanden.
 
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