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Alt 13.06.2012, 10:23   Posting #1 (im Thread / einzeln)
Matran
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DPD stellt Paket einfach ab = Paket weg!

Moin!

Ich war vor 2 Wochen bei meinem Vater zu besuch und hatte mir dorthin auch 2 neue Autoreifen liefern lassen. Kostenpunkt: 189€.

Mein Vater (Eigenheim) hatte 2009 bei DPD eine Abstellgenehmigung auf seinem Namen unterzeichnet, sodass DPD alle Pakete einfach irgendwo am Haus abstellen darf. Nun ist in der Genehmigung nicht ersichtlich, ob dies nur Pakete auf seinem Namen betrifft, oder eben Pakete für alle Namen, die an diese Adresse gehen. Das Paket ist jedenfalls nicht auffindbar und ich hatte dann beim Reifenlieferanten eine eidesstattliche Versicherung unterzeichnet, dass das Paket nicht auffindbar sei und ich dies nicht erhalten habe. 3 Tage später bekam ich eine Ersatzlieferung!

Nun teilt der Reifenlieferant mit, dass die an DPD gestellte Abstellgenehmigung für ALLE Pakete gilt, die an die besagte Adresse gehen. Das muss man sich im Extremfall so vorstellen: Ihr wohnt in einem Mehrfamilienhaus mit 8 Familien und EINER unterzeichnet bei DPD eine Abstellgenehmigung. Dann darf - so die Aussage - DPD das Paket - völlig egal von wem es im Haus bestellt wurde - irgendwo am Haus oder an einer bestimmten Stelle ablegen. Hää?! Was ich mit meinem Nachbarn zu tun habe, konnte man mir irgendwie nicht beantworten und Google spuckt dazu nichts passendes aus.

Habt ihr so etwas schon mal gehört?!
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Alt 13.06.2012, 12:50   Posting #2 (im Thread / einzeln)
heiner.hemken
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Dann frage ich mich, wie es möglich sein soll, daß ein (Mit)bewohner für einen anderen die Willenserklärung abgeben kann.

Laß Dir doch einfach mal die vermeintlichen Stellen in der Genehmigung zeigen.
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Alt 13.06.2012, 13:16   Posting #3 (im Thread / einzeln)
Neo
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Zitat:
Zitat von Matran Beitrag anzeigen
Das muss man sich im Extremfall so vorstellen: Ihr wohnt in einem Mehrfamilienhaus mit 8 Familien und EINER unterzeichnet bei DPD eine Abstellgenehmigung. Dann darf - so die Aussage - DPD das Paket - völlig egal von wem es im Haus bestellt wurde - irgendwo am Haus oder an einer bestimmten Stelle ablegen. Hää?! Was ich mit meinem Nachbarn zu tun habe, konnte man mir irgendwie nicht beantworten und Google spuckt dazu nichts passendes aus.

Habt ihr so etwas schon mal gehört?!
Also ich denke nicht das dies mit "ALLE Pakete[...], die an die besagte Adresse gehen." gemeint ist. Ist wirklich von Adresse, oder "Anschrift" die Rede?

Was steht auf dem Klingelschild? Nur der Nachname von Deinem Vater? Dann würde es mich nicht wundern.
Und für die Nachbarn gilt das natürlich nicht, denn die haben ja wohl alle eine eigene Anschrift unter selber Adresse
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Die Lüge ist wahrer als die Wahrheit, weil die Wahrheit so verlogen ist.
Schwarz, sagt Ihr, ist die Farbe des Bösen. Doch Ihr irrt!!! Nicht mehr ist Schwarz als die Farbe der Dunkelheit.
Ist es Schuld des Dunklen, dass sich das Böse von Zeit zu Zeit unter seinem schützenden Mantel verkriecht? Versteckt es sich nicht ebenso im gleißenden Licht, das die Menschen blendet und so über seinen wahren Charakter täuscht?
Schwarz aber ist die Farbe der Geborgenheit.

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Alt 13.06.2012, 13:25   Posting #4 (im Thread / einzeln)
aalerich
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Eigenheim, wahrscheinlich gleicher Familienname, in diesem Falle kann ich die Post verstehen.
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Alt 13.06.2012, 15:13   Posting #5 (im Thread / einzeln)
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Zitat:
Zitat von aalerich Beitrag anzeigen
Eigenheim, wahrscheinlich gleicher Familienname, in diesem Falle kann ich die Post verstehen.
Ist halt praktisch.

Aber dennoch bleibt es dabei, daß der Vater in diesem Fall nicht für alle einfach die Willenserklärung abgeben kann, es sei denn der Dienstleister macht das Einverständnis zur Bedingung.
Bei der Schilderung des TEs mit mehreren Mietparteien ist diese Vorgabe aber wiederum unsinnig, da es unwahrscheinlich ist, daß alle an einer Adresse wohnenden, ihr Einverstädnis geben würden.
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Alt 13.06.2012, 15:29   Posting #6 (im Thread / einzeln)
Matran
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Ich hatte mir das Teil nochmals angesehen. Die hatten mir via Mail ja eine Kopie des Erlaubnis geschickt. Es steht weder drin, dass diese Erklärung für alle Pakete gilt, noch dass die Erklätung nur für Pakete die meines Vaters gilt. Ich habe darum gebeten, mir eine Kopie zu übersenden, auf der mein Name steht. Dieser Bitte wurde nicht nachgekommen. Klar, ich habe ja auch nichts unterschrieben.

Zu der Sache mit dem Namensschild: An der Türe steht der Name meines Vaters, Mutter, Schwester und mir (Vor- und Nachname!).
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Alt 13.06.2012, 16:18   Posting #7 (im Thread / einzeln)
aalerich
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Hmmm:
Du wußtest davon und die Post weiß, daß Du davon weißt?

@ Heiner:
Natürlich hast Du damit recht, keine Frage. Aber Verständnis hab' ich dennoch.
Einfamilienhaus, der Haushaltsvorstand erklärt sein Einverständnis. Damit sehe ich zumindest teilweise IHN, den Haushaltsvorstand, in der Pflicht, abzuklären, daß diese Erklärung für alle gilt.
Jetzt kam noch die Information, daß ein weiteres vermutlich volljähriges Haushaltsmitglied von der Vereinbarung wußte und nicht widersprochen hat.

Das wird schwierig ...
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Alt 13.06.2012, 16:23   Posting #8 (im Thread / einzeln)
Matran
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Dass ich von was weiß? Dass eine Genehmigung vorliegt? Nö, davon wusste ich biszuletzt nichts! Ich bin der festen Überzeugung, dass die Abstellgenehmigung nicht für mich gilt. Ich habe nichts unterschrieben und in der Genehmigung ist auch über Dritte etc. nichts aufgeführt...

Zudem gehöre ich diesem Haushalt gar nicht an und war nur zu Besuch dort!
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Alt 13.06.2012, 19:12   Posting #9 (im Thread / einzeln)
aalerich
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Ich hatte Dein vorheriges Post dahingehend verstanden, daß Du davon wußtest.

Verstehe mich nicht falsch, ich bin der letzte, der sich zum Fürsprecher der Post macht. Aber wenn ich mich in deren Situation versetze, hätte ich wohl ebenso gehandelt.
Woher soll die Post wissen, wer nun zum Haushalt gehört und wer nicht? Dein Name steht auf dem Klingelschild und Du selbst hast beim Versender diese Adresse angegeben. Die Post kann ja normalerweise nicht einmal wissen, ob Du volljährig bist, ob eine deinerseitige Willenserklärung überhaupt erforderlich ist (Nachtrag: und ggf. überhaupt wirksam wäre).

Ich würde davon ausgehen, daß Du bei einem Rechtsstreit sehr schlechte Karten hast. Darum möchte ich zur Vorsicht raten, mehr nicht.

Geändert von aalerich (13.06.2012 um 19:14 Uhr)
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Alt 14.06.2012, 07:31   Posting #10 (im Thread / einzeln)
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Zitat:
Zitat von aalerich Beitrag anzeigen
...
@ Heiner:
Natürlich hast Du damit recht, keine Frage. Aber Verständnis hab' ich dennoch.
Einfamilienhaus, der Haushaltsvorstand erklärt sein Einverständnis. Damit sehe ich zumindest teilweise IHN, den Haushaltsvorstand, in der Pflicht, abzuklären, daß diese Erklärung für alle gilt.
Jetzt kam noch die Information, daß ein weiteres vermutlich volljähriges Haushaltsmitglied von der Vereinbarung wußte und nicht widersprochen hat.

Das wird schwierig ...
Ich sehe da wegen des nicht vorgenommenen Widerspruchs, also einer stillschweigenden Zustimmung, die es so nicht gibt, Probleme. Einfache Begründung hierzu, wie will man demjenigen, der zu widersprechen hat, nachweisen, daß er darüber Kenntnis hat?


Auch der Erklärungsinhalt, den der TE hier angeführt hat, hatte auch keinen Passus, der den Unterzeichner verpflichtet für Kenntnis und Einverständnis zu sorgen.

Zitat:
Zitat von aalerich Beitrag anzeigen
...
Woher soll die Post wissen, wer nun zum Haushalt gehört und wer nicht? Dein Name steht auf dem Klingelschild und Du selbst hast beim Versender diese Adresse angegeben. Die Post kann ja normalerweise nicht einmal wissen, ob Du volljährig bist, ob eine deinerseitige Willenserklärung überhaupt erforderlich ist (Nachtrag: und ggf. überhaupt wirksam wäre).

Ich würde davon ausgehen, daß Du bei einem Rechtsstreit sehr schlechte Karten hast. Darum möchte ich zur Vorsicht raten, mehr nicht.
Gerade aber weil die Post nicht weiß, wer zum Haushalt gehört, müsste doch dann den "Normalzustand", also der perösnlichen Zustellung , bedeuten.
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Geändert von heiner.hemken (14.06.2012 um 20:36 Uhr) Grund: Rechtschreibkorrektur
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Alt 14.06.2012, 08:13   Posting #11 (im Thread / einzeln)
Onkel Homie
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Man kann sich für jeden Zusteller das entsprechende Formular aus dem Netz besorgen.
http://www.paketda.de/paket-abstellerlaubnis.php

Hier z.B. DPD: http://www.paketda.de/img/abstellgenehmigung-dpd.pdf

Und da steht eben direkt drin:
Zitat:
Ich/Wir ermächtige/n den Deutschen Paketdienst (DPD)...
Wenn da also nur eine Familie Haus wohnt oder nur eine Person (hier z.B. der Vater) und das eben für sich ausfüllt erteilt er eben die Vollmacht soweit so gut.

Jetzt kommt ein Paket wo der Nachname wohl mit dem auf dem Klingelschild und somit auch mit dem auf der Genehmigung übereinstimmt. Von daher stellt der Fahrer das Paket eben ab.
Ich gehe auch mal stark davon aus das hier der Vater eben die Genehmigung eh für alle Pakete die da ankommen erteilt hat und eben nicht drauf geschrieben hat "aber nur wenn sie für mich sind und nicht für meine Frau".
So genau ist das Formular da ja an sich auch nicht. Man gibt zwar Nachname und ggf. Vorname an, aber bei nem Eigenheim ist dann eben schon davon auszugehen das alle der Familie gemeint sind.

Denn ganz ehrlich:
Bei dem Druck/Stress den die Fahrer haben wäre es auch etwas viel verlangt das sie bei Gleichheit des Nachnamen erst mal gucken "ah ja Pakete für Peter sind ok, für Susi nicht, Stefan geht wieder...".

Zumal:
Es geht doch meist eh nur um den Nachnamen. Als würde da ein Fahrer auch nur ernsthaft darauf achten (können, wie erwähnt Druck/Stress usw.) für wen exakt da was ist.
Bei uns im Büro kommen täglich sich Pakete an und es wird meist nach "Paket für Herrn XY gefragt" auch wenn da an sich "Frau XY" draufsteht.
Nachname, Unterschrift, weiter hetzen. Ist leider so.

Für ein Mietshaus bzw. andere Nachnamen sieht das dann aber wieder anders aus so wie ich es verstehe und daher ist diese Situation a la einer stellt die genehmigung für sich aus und alle Pakete des Hauses werden draußen abgestellt wohl eher nicht gegeben.

Hier müssten dann auf der Genehmigung wohl stehen "Wir die Mieter des Hauses", dann würde das auch gehen.
Aber da bräuchte man dann eben auch mehrere Unterschriften, oder von mir aus einen der im Auftrag der anderen unterschreibt und dann aber auch der Dumme ist wenn was weg kommt.
Denn für den Schaden haftet ja eben Derjenige, der die Genehmigung erteilt hat.

Etwas OT aber wer sich mal etwas informieren will:
http://www.zeit.de/2012/23/Wallraff-Paketzusteller

Ein Bekannter von mir hat bei GLS gearbeitet. Das in dem Artikel trifft nicht auf jeden Betrieb so 100pro zu aber leider schon zu großen Teilen.
Da darf man sich dann eben nicht wundern wenn solche Sachen vorkommen.

Und Unwissenheit schützt ja nun mal vor nix.

edit:
Weiterhin bezweifle ich auch das der Fahrer da wohl für jedes Haus und jede Frima die exakt ausgefüllte Genehmigung dabei hat und vorher draufguckt.
Auf seinem Scanner wird dann wohl stehen "Pakat abstellen für <Nachname> erlaubt" oder eben "...für <Firma>...".
Denn auch das funktioniert für ein Mietshaus mit mehreren Parteien ja locker, da heißen ja eben alle anders.

Geändert von Onkel Homie (14.06.2012 um 08:32 Uhr)
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Alt 14.06.2012, 10:22   Posting #12 (im Thread / einzeln)
otti503
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Kann interessant werden! in dem Formular von DPD ist nur allgemein von Paketen die Rede,
die erteilte Vollmacht kann sich imho aber nur auf Pakete an den Bevollmächtiger selbst beziehen.
Nicht aufgeben, ggf Rechtsanwalt einschalten. Die Paketzustellsklaven sind allerdings wirklich so im Stress daß die Vornamen und ähnliches oft nicht überprüft werden, wie überall in der renditeoptimierten Wirtschaft ...
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Alt 14.06.2012, 10:39   Posting #13 (im Thread / einzeln)
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Womöglich da aber auch ein wichtiger Punkt:

Zitat:
Zitat von Matran Beitrag anzeigen
Zudem gehöre ich diesem Haushalt gar nicht an und war nur zu Besuch dort!
gegenüber

Zitat:
Zitat von Matran
Zu der Sache mit dem Namensschild: An der Türe steht der Name meines Vaters, Mutter, Schwester und mir (Vor- und Nachname!).
Da soll jetzt der Zusteller wissen das der Sohn schon längst ausgezogen ist?

Ich bin kein Jurist und mit genug Spitzfindigkeiten kann man da womöglich so einiges reininterpretieren, auseinander nehmen usw.
Aber wenn es da um eine Zustellung an eine Familie geht und auf dem Paket nicht so was steht wie "nur z.H." oder so, was soll der Paketzusteller (hier nicht nur der Fahrer sondern auch das Unternehmen an sich) groß machen?

Womöglich kommt es ja wirklich drauf an wie Genehmigung ausgefüllt wurde. Ob eben mit Vorname des Vaters oder nur dem Familiennamen. Und womöglich lässt sich da was rausschlagen bzw. Matran bekommt sein Geld zurück.
Das halte ich aber für sehr unwahrscheinlich.

Geändert von Onkel Homie (14.06.2012 um 10:43 Uhr)
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Alt 15.06.2012, 12:42   Posting #14 (im Thread / einzeln)
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Wenn ich ein Paket an eine Adresse schicken lasse, wo ich nicht wohne und ggf. nur ab und zu mal zu Besuch bin, kläre ich das mit dem, der da wohnt vorher ab, ob das so in Ordnung ist.
Wenn ich vergessen habe, alle damit verbundenen Umstände (und dazu gehört unter anderem auch, ob evtl. eine Abstellerlaubnis existiert) zu klären, muss ich leider die Konsequenzen tragen, wenn es wegen etwas Vergessenem schief geht.

Interessant wird es meines Erachtens, wenn gesagt wird, dass verschiedene Namen an der Türe stehen. Für mich stellt sich jetzt die Frage, ob es ein Haushalt ist oder ob jeder Name einen eigenen Haushalt (=eigener Zustellort) darstellt.
Denn die Zustellgenehmigung gilt nur für den einen Zustellort und nicht für einen anderen.

Lediglich meine Sichtweise.

Geändert von altesocke (15.06.2012 um 12:44 Uhr)
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Alt 15.06.2012, 12:45   Posting #15 (im Thread / einzeln)
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Bezüglich des "Klingelschilds" müsste man da auch noch wissen:
Hat da jeder seine eigene Klingel? Was dann ggf. auch getrennte Haushalte hinweisen würde.
Oder ist es eher nur so eine bunte Klamotte a la "Hier wohnen .... und Hund" die sich manche Leute an die Tür packen.
Denn dann würde ich eher sagen das es halt ein Haushalt ist und Vater o. Mutter füllen dann so einen Zettel eher einvernehmlich für den ganzen Haushalt aus.
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Alt 15.06.2012, 13:04   Posting #16 (im Thread / einzeln)
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Zitat:
Zitat von Onkel Homie Beitrag anzeigen
Hat da jeder seine eigene Klingel?
Ja, ich weiß zwar nicht ob das juristisch bestand hat, weil ein Haushalt sich ja nicht über die eigene Klingel definiert.
Aber soweit ich weiß, ist das gängige Praxis.

Um sicher zu gehen müsste man auch mal Hinterfragen ob wirklich Haushalt=Zustellort ist.
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Alt 15.06.2012, 13:08   Posting #17 (im Thread / einzeln)
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Hier liest es sich aber eher wie:
Da gibts halt ein Schild an der Haustür auf dem steht "Hier wohnt Familie Schmidt, Peter, Rosi, Julia, Frank und Hund Wuffel" (bitte jetzt keine Streitereien ob man nen Hund hat oder nicht *g* es geht mir darum wie das Schild aussieht und wie es wohl interpretiert wird).

Was dann in meinen Augen für einen Postboten/Paketzusteller eben relativ klar bedeutet das es ein ganz normaler Haushalt ist wo eben nur einer für alle die Genehmigung erteilt hat.
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Alt 15.06.2012, 13:24   Posting #18 (im Thread / einzeln)
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Meine Vermutung geht auch eher in die Richtung dass es der Haushalt des Vaters ist, an den der TE sein Packet hat liefern lassen.

Ich könnte mir gut vorstellen, dass auch ein Richter danach entscheiden würde, wie es den äußeren Anschein hat.

Eine Klingel und Schild mit Vater, Muter, Sohn, Tochter, Hund, Katze und Maus lässt auf einen Haushalt schließen. Damit ist auch nur eine Abstellerlaubnis erforderlich.

Mehrere Klingeln mit eigenen Namen lassen auf mehrere eigene Haushalte schließen.
In dem Fall könnte mir vorstellen, dass dieser Anschein evtl. ausreicht, eine Abstellgenehmigung nur auf den Vater zu begrenzen.
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Alt 16.06.2012, 09:59   Posting #19 (im Thread / einzeln)
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Also das Klingelschild ist ein großes mit allen Namen drauf. Aber! Dieses Schild ist von einer großen Tanne bedeckt und selbst wenn man direkt vor der Haustür steht, nicht lesbar/einsehbar. Aber es ist eben dennoch vorhanden!

Richtig... Ich/wir ermächtigen.. Da ist keines der Bezeichnungen durchgestrichen. Korrekt müsste in diesem Fall das Wort "Wir" durchgestrichen sein. Wenn ich eine Abstellerlaubnis erteile, dann unterschreibe ich diese auch. Wenn ich diese nicht erteile, dann unterschreibe ich nicht! Und genau das ist hier der Fall. Wegen diesem Betrag zum Rechtsanwalt zu gehen, erscheint mir ein Bisschen.. Auch wenn ich hier Vollrechtschutz ohne Selbstbeteiligung habe.

Ich könnte mir dennoch eine Bestätigung von meinem Vater holen, dass die von ihm erteilte Abstellerlaubnis nur für seine Pakete gilt und eben nicht für alle anderen auch.
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Alt 16.06.2012, 10:13   Posting #20 (im Thread / einzeln)
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Bei allem Verständnis für den Ärger und den Verlust, aber ich frage mich noch immer was man da eben von einem Paketboten erwartet.

Wenn du auch noch selber sagst das Schild ist schlecht erkennbar. Woher soll der Bote denn dann wissen ob da nun Robert oder Peter wohnt? Auf dem Paket eben der Nachname bei nem Eigenheim, kann man eben sehr stark davon ausgehen das da einer für alle unterschreibt. Zumal hier wohl, wenn ich es jetzt richtig verstehe, auch von deinem Vater auch eben das "wir" nicht durchgestrichen wurde. Ergo gilt dann auch beides bzw. es liest sich wie "das Familienoberhaupt erlaubt es für alle".

Selbst wenn man damit vor Gericht oder was auch immer ziehen würde, möchte ich mal behaupten das der Bote hier absolut im Recht war, weil man das ganze System mit irgendwie ad absurdum führen würde. Sinn und Zweck der Abstellgenehmigung ist es ja, dass Ganze etwas zu vereinfachen und zu beschleunigen, für beide Parteien. Und jetzt soll da jeder Fahrer bei jedem Haus (Eigenheim, nicht Mehrfamilienhaus) ne Liste der Bewohner mitführen und bei jedem Paket dann prüfen ob er es abstellen darf oder nicht? Da kann er ja besser jedes Mal weiterhin einen Zettel in den Briefkasten schmeißen das keiner da war.

Wie gesagt, den Ärger kann ich gut nachvollziehen. Zumal es hier um keine kleine Summe geht. Aber da muss ich auch sagen: warum erkundigt man sich bei sowas auch nicht vorher bzw. sagt halt mal eben Bescheid "ich lasse mir da Reifen zu euch schicken, ist das ok?". Ne tut mir leid hier würde ich vom reinen Menschenverstand her sagen das Problem liegt bei dir/euch und nicht beim DPD. Ob das juristisch (und damit mit normalem Menschenverstand nicht immer so nachvollziehbar) anders aussieht kann ich aber nicht sagen).
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Alt 16.06.2012, 10:27   Posting #21 (im Thread / einzeln)
Antarctica
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Das wird dir nix nützen, aber mach mal und berichte wie es ausgeht.

DPD kann ja nicht wissen, dass die Abstellgenehmigung ausschließlich für deinen Vater gilt. Wenn ein Haushaltsvorstand eine Abstellgenehmigung unterzeichnet, gilt die normalerweise für den gesamten Haushalt. (Alles andere würde keinen Sinn machen - müsste ja eh jemand zu Hause sein der die Pakete für die anderen annimmt...)
Wenn er dir jetzt bestätigt, dass er nur sich meinte, weiß DPD davon immer noch nichts, und konnte nach Treu und Glauben davon ausgehen, dass der gesamte Haushalt gemeint ist. Und damit, so suggerieren es das Klingelschild und die Gesamtumstände (Einfamilienhaus), gilt die Ermächtigung für alle Pakete, die an diese Anschrift gehen.
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Alt 16.06.2012, 16:29   Posting #22 (im Thread / einzeln)
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Zitat:
Zitat von Onkel Homie Beitrag anzeigen
...
Ergo gilt dann auch beides bzw. es liest sich wie "das Familienoberhaupt erlaubt es für alle".
Das Familienoberhaupt hat aber nicht automatisch auch die Bevollmächtigung, die Geschäfte zu besorgen.

Zitat:
Zitat von Onkel Homie Beitrag anzeigen
...
Selbst wenn man damit vor Gericht oder was auch immer ziehen würde, möchte ich mal behaupten das der Bote hier absolut im Recht war, weil man das ganze System mit irgendwie ad absurdum führen würde. Sinn und Zweck der Abstellgenehmigung ist es ja, dass Ganze etwas zu vereinfachen und zu beschleunigen, für beide Parteien. ...
Du schreibst es richtig: für beide Parteien und wer aber ist nun Partei und wer nicht?

Ad absudrum geführt würde es nur, wenn für keinen Empfänger an der Anschrift die Abstellerlaubnis gelten würde.
Auch wenn die Zustellunternehmen es am liebsten hätten, daß man die Pakete bei ihnen abholt, allen Wünschen muß man dann doch nicht Rechnung tragen.

Bei allem Verständnis für die Annahme, daß hier eine Gesamtabstellerlaubnis erteilt worden sein soll, hadere ich immer noch einerseits damit, daß man DPD zugestehen will, anzunehmen, es handelt sich um eine solche Gesamterlaubnis, ohne, daß dieser Passus in dem Dokument explizit Erwähnung findet. Andererseits kann DPD auch nicht ohne eine Angabe, wer ermächtigt ist, diese Gesamterlaubnis zu erteilen, einfach annehmen, daß der Unterzeichner hierzu bevollmächtigt worden ist.

Sehe ich mir hier das Formular an:

http://www.elsenecks-barfshop.de/DPD...gung:_:10.html bzw.
http://www.barf-tierwelt.de/shop/cat...enehmigung.pdf

Dann stützt das im Ganzen meine Meinung, daß eben nicht einer für alle eine Abstellgenehmigung erteilen kann/darf. Stichworte: "Unterschrift des Empfänger oder eines Bevollmächtigten"

Und von letzterem muß sich der Zustelldienst überzeugen, denn sonst ist die Abstellerlaubnis im Ganzen unwirksam.

Schon alleine, weil es hier um die Einschränkung der Rechte der Betroffenen geht, kann man nicht einfach so annehmen, daß da alle ohne explizite Unterzeichnung auf Ihre Rechte verzichtet haben.
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Alt 17.06.2012, 12:45   Posting #23 (im Thread / einzeln)
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Zitat:
Zitat von heiner.hemken Beitrag anzeigen
Das Familienoberhaupt hat aber nicht automatisch auch die Bevollmächtigung die Geschäfte zu besorgen.
Man kann es aber auch so sehen, dass der TE die Adresse des Vaters nur benutzt hat.
Für diese Adresse hat der Vater als Haushaltsvorstand mit DPD einen Vertrag abgeschlossen was sein gutes Recht ist. Wenn der TE nur ein Mitbenutzer dieser Adresse ist, gelten die Vertragsbedingungen, auf die sich der Vater eingelassen hat und hat sich diesen unterzuordnen.
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Alt 17.06.2012, 12:53   Posting #24 (im Thread / einzeln)
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Und letztendlich wird DPD ohne Klage sowieso einen scheiß darauf geben was der Themenstarter meint, weiß, und will.
Also entweder geht er zum Anwalt und lässt es den regeln zahlt für die Beratung schon mehr als die Räder gekostet haben, mit einem ungewissen Ausgang in Monaten oder Jahren. Oder er schreibt die Räder einfach ab.

Wie man sieht scheint das ganze wohl nicht so eindeutig zu sein.
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Alt 17.06.2012, 13:29   Posting #25 (im Thread / einzeln)
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Zitat:
Zitat von altesocke Beitrag anzeigen
Man kann es aber auch so sehen, dass der TE die Adresse des Vaters nur benutzt hat.
Für diese Adresse hat der Vater als Haushaltsvorstand mit DPD einen Vertrag abgeschlossen was sein gutes Recht ist. Wenn der TE nur ein Mitbenutzer dieser Adresse ist, gelten die Vertragsbedingungen, auf die sich der Vater eingelassen hat und hat sich diesen unterzuordnen.
Dann fragen wir mal andersherum. Was macht ein Familienmitglied, welches eben nicht möchte, daß seine Pakete einfach abgestellt werden?
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Geändert von heiner.hemken (17.06.2012 um 13:46 Uhr)
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