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Alt 12.09.2012, 17:29   Posting #151 (im Thread / einzeln)
Markus Everson
Grand Admiral
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Grand Admiral
 
Benutzerbild von Markus Everson
 
Registriert seit: 22.10.2004
Ort: Deutschland
Beiträge: 5.066
Zitat:
Zitat von SPINA Beitrag anzeigen
Es kommt natürlich auf die Patientenverfügung an. Insoweit hast du recht:
Quelle: ntv
Zitat:
Ein Großteil der Toten kommt daher gar nicht als Organspender in Frage, selbst wenn sie einen Ausweis haben.
Ich halte Dein n-tv und erhöhe um ein Klinikum :-)
http://www.klinikum-augsburg.de/2803...gen/Archiv.htm

Zitat:
„Die Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen bei einem hirntoten Spender ist keine Weiterbehandlung und vor allem keine Lebensverlängerung“
Wenn sich die Differenzierung zwischen lebenserhaltenden einerseits und organerhaltenden Maßnahmen andererseits als konsensfähig erweist löst sich das Problem m.E. weitestgehend in Wohlgefallen auf. Ich hätte damit für meine Person (bzw. meinen Körper) kein Problem.
 
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