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Alt 31.10.2006, 13:53   Posting #1 (im Thread / einzeln)
r0bb
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Post von der Staatsanwaltschaft. Hilfe!

ich bin baff!

heute morgen bekomme ich also einen brief von der staatsanwaltschaft köln, indem steht, dass ich im zeitraum dez 05 und feb 06, musik im edonkey netzwerk freigeben haben soll.
so wie es aussieht wurde das verfahren eingestellt, da ich ja vorher nie aufgefallen sei und die menge sehr gering gewesen sein soll.

ganz ehrlich, ich benutze kein edonkey! aber im gegensatz zu einem ähnlichen thread hier im board, bin ich mir nicht sicher ob es mitbenutzer gab. wir hatten mal ne lan party hier und naja... möglich ist alles

in dem brief heißt es, dass zwar die staatsanwaltschaft die klage fallen gelassen hat, jedoch die urheber der musikdateien schadensersatz stellen werden. also ich solle mich zumindest darauf gefasst machen.

hilfe! was heißt das nun?? bekomme ich jetzt auch so eine utopische geldstrafe von irgendwas im 5 stelligen bereich aufgedrückt?

wie verhalte ich mich nun am besten?

grüße


ein verzweifelter, ziemlich saurer robb
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Alt 31.10.2006, 17:37   Posting #2 (im Thread / einzeln)
jubo14
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Eine LAN-Party über 2 Monate?

Fest steht, gesetzt der Fall der Brief ist echt, dass Du ein großes Problem hast.
Wenn Deine Daten ermittelt wurden (über Deinen Provider von der Staatsanwaltschaft) und nun an die Rechteinhaber weiter gegeben worden sind, dann dürfte Deine "Preisvorstellung" wohl durchaus im Bereich des Möglichen liegen.
Folglich solltest Du, sobald eine Forderung bei Dir eintrifft (was noch ein paar Wochen dauern kann) sofort einen Anwalt aufsuchen. Selbst wenn der, je nach Streitwert, durchaus auch einen drei- bis vierstelligen Betrag haben will, kannst Du so vielleicht noch ein paar Tausender "sparen".
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JuBo14

Ich würde nie behaupten, andere Menschen sind doof.
Allerdings bin ich der Meinung, dass einige Menschen völlig anders denken als ich!
jubo14 ist offline  
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Alt 31.10.2006, 18:36   Posting #3 (im Thread / einzeln)
Blutengel_6_6_6
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hey

wie gesagt wen der brief echt ist ...
weil ich kenne das ein bischen anders ...
das voher die polizei bei dir auf taucht und den pc mit nehmen tuht und sich die wohnung genauer anschaut ..

ich würde zum anwalt gehen und um rat fragen was mann machne kann im so ein fall.

gruß
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Alt 01.11.2006, 01:52   Posting #4 (im Thread / einzeln)
gast0972
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Zitat von Blutengel_6_6_6 Beitrag anzeigen
hey

wie gesagt wen der brief echt ist ...
weil ich kenne das ein bischen anders ...
das voher die polizei bei dir auf taucht und den pc mit nehmen tuht und sich die wohnung genauer anschaut ..

ich würde zum anwalt gehen und um rat fragen was mann machne kann im so ein fall.

gruß
Es kommt auf die Menge an. Ich vermute mal, er wurde geloggt (IFP und Logistep lassen grüßen). Deren Auftraggeber stellten Strafanzeige gegen unbekannt und die Staatsanwaltschaft ermittelte über den Provider die persönlichen Daten.
Da anscheinend unter 100 Dateien erfaßt wurden, hat die Staatsanwaltschaft das als "Bagatelle" abgelegt (Logistep sei Dank dürfen sie sich ja Tag für Tag mit Hunderten solcher Strafanzeigen befassen und lassen dafür Kinderschänder, Mörder und Betrüger sausen).
Die Staatsanwaltschaft wird in diesem Falle weder eine Hausdurchsuchung veranlassen, oder sonstwas machen (Hausdurchsuchung nur, wenn mehr als 100 zum UL angebotene Lieder, oder illegale Sachen vermutet werden).

Naja... rechne auf jeden Fall damit, das was kommen wird. Die sind im Moment alle auf dem "Exempel-statuieren-Trip".

Tipp für die Zukunft: Finger weg von P2P und Bit Torrent, wenn man sein Netzwerk nicht unter Kontrolle hat und "Besucher" (immer sind's die Anderen) was saugen läßt.

Naja, rechtlich gesehen haftet der Anschlußinhaber, wenn Du den Täter nich nachweisen kannst.
 
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Alt 01.11.2006, 10:12   Posting #5 (im Thread / einzeln)
TommySZB
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Wenn der Brief so echt ist (wovon ich mal ausgehe) hast du strafrechtlich nichts mehr zu erwarten, das heisst, es wird keine irgendwie geartete Geldstrafe geben.

Anders sieht es bei den angekündigten Ansprüchen der Rechteinhaber aus, diese werden, wenn es sich lohnt zivilrechtlich an dich herantreten, da können dann wirklich größere Beträge auf dich zukommen, was ich allerdings auch nicht glaube, da die Menge anscheinend wirklich klein war und damit auch der Anknüpfungspunkt für Schadensersatzforderungen entsprechend geringer ausfällt.

Es heisst für dich jetzt einfach abwarten und schauen, ob etwas kommt, ggf. mit dem Anspruchsschreiben zum Anwalt gehen und schauen, was der meint.

Das Schreiben kommt dann aber vom Rechteinhaber (bzw. dessen Anwalt) und nicht von der Staatsanwaltschaft.

Gruss
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Alt 01.11.2006, 10:29   Posting #6 (im Thread / einzeln)
r0bb
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danke für die antworten!

weiß jemand aus erfahrung, was für geldmengen rechteinhaber bei geringem angebot verlangen? hier war gerade die rede vom guten alten exempel. kann es also sein, dass selbst bei geringen mengen, ein vierstelliger betrag fällig ist? hier mal en schöner text von einer kanzlei: xxx.streifler.de/aktuelle-abmahnungen-der-musikindustrie_772.html

hier ist die rede von 4000€ im normalfall. wenn sowas eintritt, sehe ich schwarz. wie kommen die auf solch utopische mengen?

grüße

robb
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Alt 01.11.2006, 11:13   Posting #7 (im Thread / einzeln)
netbuster
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falls logistep dahinter steckt rechne mal mit 300 bis 600 euro.
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Zitat:
Original geschrieben von D'Espice
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Alt 01.11.2006, 11:17   Posting #8 (im Thread / einzeln)
r0bb
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na das hört sich wenigstens mal human an. auch wenn es eine menge geld ist.
ich hörte gerade, dass jemand hier von unter 100 dateien ausgeht. ist das ein erfahrungs- oder schätzwert?

grüße
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Alt 01.11.2006, 12:20   Posting #9 (im Thread / einzeln)
gast0972
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Zitat:
Zitat von r0bb Beitrag anzeigen
na das hört sich wenigstens mal human an. auch wenn es eine menge geld ist.
ich hörte gerade, dass jemand hier von unter 100 dateien ausgeht. ist das ein erfahrungs- oder schätzwert?

grüße
Eine Aussage mehrerer staatlicher Ermittlungsbehörden. Dank Logistep und IFPI durften diese nämlich schon weit mehr als 100.000 Strafanzeigen verfolgen; um dieser täglich wachsenden Strafanzeigenflut Herr zu werden, hat man eben diese inoffizielle Beschränkung eingebracht.
Anderenfalls würde das Rechtssystem in Deutschland wohl mehr, oder weniger, zum Erliegen kommen.
Alles im Sinne des Copyrights

Mach' Dich nicht verrückt, ändern kannst Du sowieso nichts mehr. Gehe es mit einem kühlen Kopf an und warte ab. Immerhin hast Du Niemanden abgemurkst...
 
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Alt 01.11.2006, 17:50   Posting #10 (im Thread / einzeln)
Franzbrandwein
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Zitat:
Zitat von Blutengel_6_6_6 Beitrag anzeigen
hey

wie gesagt wen der brief echt ist ...
weil ich kenne das ein bischen anders ...
das voher die polizei bei dir auf taucht und den pc mit nehmen tuht und sich die wohnung genauer anschaut ..

ich würde zum anwalt gehen und um rat fragen was mann machne kann im so ein fall.

gruß

Also normal sollte ne Hausdurchsuchung gemacht werden! Edonkey zu nutzen ist ja nicht illigal, solange man Sachen läd und anbietet die nicht geschützt sind! Also wie bitte sollen sie ihm beweisen was er genau dort rein gestellt hat? Zudem ich finde sowas immer lächerlich, in Deutschland werden Kinder ermordet und vergewaltigt und die Täter kommen nach paar Jahren wieder Frei oder gar Bewährung! Naja GEld ist Macht und Menschen sind hier nichts mehr Wert in diesem scheiß Staat!
Franzbrandwein ist offline  
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Alt 01.11.2006, 17:53   Posting #11 (im Thread / einzeln)
r0bb
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Zitat:
Zitat von ShiningDragon Beitrag anzeigen
Eine Aussage mehrerer staatlicher Ermittlungsbehörden. Dank Logistep und IFPI durften diese nämlich schon weit mehr als 100.000 Strafanzeigen verfolgen; um dieser täglich wachsenden Strafanzeigenflut Herr zu werden, hat man eben diese inoffizielle Beschränkung eingebracht.
Anderenfalls würde das Rechtssystem in Deutschland wohl mehr, oder weniger, zum Erliegen kommen.
Alles im Sinne des Copyrights

Mach' Dich nicht verrückt, ändern kannst Du sowieso nichts mehr. Gehe es mit einem kühlen Kopf an und warte ab. Immerhin hast Du Niemanden abgemurkst...
Zitat:
Zitat von Franzbrandwein Beitrag anzeigen
Also normal sollte ne Hausdurchsuchung gemacht werden! Edonkey zu nutzen ist ja nicht illigal, solange man Sachen läd und anbietet die nicht geschützt sind! Also wie bitte sollen sie ihm beweisen was er genau dort rein gestellt hat? Zudem ich finde sowas immer lächerlich, in Deutschland werden Kinder ermordet und vergewaltigt und die Täter kommen nach paar Jahren wieder Frei oder gar Bewährung! Naja GEld ist Macht und Menschen sind hier nichts mehr Wert in diesem scheiß Staat!
hausdurchsuchung? oha. naja aber wenn das verfahren nun wegen geringer menge schon eingestellt wurde, muss ich doch nicht mit einer hausdurchsuchung rechnen, oder?
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Alt 01.11.2006, 18:02   Posting #12 (im Thread / einzeln)
TommySZB
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Zitat:
Zitat von r0bb Beitrag anzeigen
hausdurchsuchung? oha. naja aber wenn das verfahren nun wegen geringer menge schon eingestellt wurde, muss ich doch nicht mit einer hausdurchsuchung rechnen, oder?
Nein, die Hausdurchsuchung ist ein Mittel zur Ermittlung des Sachverhaltes und wenn die Staatsanwaltschaft den wegen Geringfügigkeit einstellt hält sie ihn für ausermittelt.
@Franzbranntwein: Wieso sollte immer ne Hausdurchsuchung erfolgen, man sollte bei der ganzen Diskussion mal nicht die Verhältnismäßigkeit der Mittel vergessen.

Gruss
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Alt 02.11.2006, 08:12   Posting #13 (im Thread / einzeln)
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Wenn er sagt er hats nie genutzt hat er auch nichts zu befürchten. Es soll ja auch schon vorkommen sein das IP Adressen "verdreht" wurden und somit ein falscher Nutzer ermittelt worden ist - was zugegebener Weise aber doch recht unwahrscheinlich ist.
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Alt 03.11.2006, 17:46   Posting #14 (im Thread / einzeln)
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wenn ich diesen fall mal in den strassenverkehr übertrage , müsste *imho* folgendes gelten-
mal angenommen mit meinem auto wird ein unfall verursacht und der fahrer begeht unfallflucht , das kennzeichen wird aber "geloggt" ;-)

dann muss der staatsanwalt natürlich den täter suchen . wenn mir nicht nachgewiesen werden kann , das ich am steuer saß , bin ich aus dem schneider - und angehörige muss ich nicht belasten . natürlich werde ich dann zum führen eines fahrtenbuches verpflichtet .

muss dasselbe nicht auch im fall des threadstarters gelten ? wenn ihm nicht nachgewiesen werden kann , das er geschützte files angeboten hat , sollte er auf der sicheren seite stehen.

kann sich ja wer weiß wer in seinen router eingeklinkt haben , oder seinen rechner ferngesteuert haben .

wenn die erwähnten files natürlich bei einer hausdurchsuchung gefunden werden und einwandfrei identifiziert werden , dann sähe die sache anders aus ...

mfg birne
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Alt 03.11.2006, 17:49   Posting #15 (im Thread / einzeln)
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Zitat:
Zitat von Birne_ Beitrag anzeigen
kann sich ja wer weiß wer in seinen router eingeklinkt haben , oder seinen rechner ferngesteuert haben .
Diese Lücke wurde geschlossen. Es haftet grundsätzlich der Anschlußinhaber für die Nutzung seines Anschlußes; selbst wenn sein W-LAN gehackt worden wäre, MÜSSTE er dafür gerade stehen (auch ein Grund, weshalb ich das Spielzeug W-LAN niemals ernsthaft nutzen würde).
 
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Alt 03.11.2006, 18:07   Posting #16 (im Thread / einzeln)
Devastators
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Zitat von ShiningDragon Beitrag anzeigen
selbst wenn sein W-LAN gehackt worden wäre, MÜSSTE er dafür gerade stehen

gibt es dazu eine Quelle?

Ich habe nur folgendes Urteil gefunden:

http://shortnews.stern.de/shownews.c...TOKEN=28942355

Zitat:
Urteil: Wer sein WLan nicht schützt, muss bei Missbrauch durch Dritte mit haften
es geht also explizit um ungesicherte Netze, also als wenn Du Waffen im Vorgarten liegen hast.
Sind sie eingeschlossen im Keller, dann kannst Du nichts dafür wenn jemand einbricht, sie klaut und jemanden ermordet.
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Alt 03.11.2006, 18:08   Posting #17 (im Thread / einzeln)
MrBad
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Zitat von Birne_ Beitrag anzeigen
wenn ich diesen fall mal in den strassenverkehr übertrage , müsste *imho* folgendes gelten-
mal angenommen mit meinem auto wird ein unfall verursacht und der fahrer begeht unfallflucht , das kennzeichen wird aber "geloggt" ;-)

dann muss der staatsanwalt natürlich den täter suchen . wenn mir nicht nachgewiesen werden kann , das ich am steuer saß , bin ich aus dem schneider - und angehörige muss ich nicht belasten . natürlich werde ich dann zum führen eines fahrtenbuches verpflichtet .



mfg birne
Hi!
Schlechtes Beispiel. Genau DAS ist mir mal paßiert. Mein Auto (der älteste und häßlichste Golf1 Diesel in der ganzen Stadt) wurde geklaut um 300m weiter einen neuen Audi zu zerstören. Der Dieb flüchtete durch nahe Gärten.
Für mich galt (nachdem ICH noch meine Unschuld beweisen mußte) die sog. "Haftungssolidarität". D.h. meine Versicherung übernahm den Schaden und Ich wurde höher eingestuft, zahlte also indirekt den Schaden.

Nur mal so angemerkt.
Bye

MB
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Alt 03.11.2006, 18:09   Posting #18 (im Thread / einzeln)
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Zitat von Devastators Beitrag anzeigen
gibt es dazu eine Quelle?

Ich habe nur folgendes Urteil gefunden:

http://shortnews.stern.de/shownews.c...TOKEN=28942355


es geht also explizit um ungesicherte Netze, also als wenn Du Waffen im Vorgarten liegen hast.
Sind sie eingeschlossen im Keller, dann kannst Du nichts dafür wenn jemand einbricht, sie klaut und jemanden ermordet.
Tja... nun definiere mal "sichere" Netze... WEP? WPA? Oder nichts von Beidem? ;-) Wie willst Du nachweisen, das Dein W-LAN zu dieser Zeit gesichert war ^^
 
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Alt 03.11.2006, 18:58   Posting #19 (im Thread / einzeln)
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Zitat:
Zitat von ShiningDragon Beitrag anzeigen
Tja... nun definiere mal "sichere" Netze... WEP? WPA? Oder nichts von Beidem? ;-) Wie willst Du nachweisen, das Dein W-LAN zu dieser Zeit gesichert war ^^



sind das jetzt Deine persönlichen Meinungen, oder juristisch klar Formulierte?

Das billigste und kleinste Schloss am Fahrrad reicht um es bei der Versicherung als geklaut zu melden.
Gib dort mal an, dass es garnicht abgeschlossen war, dann bekommst Du auch nix

i.A. heisst es doch, wenn man Sicherungseinrichtungen umgehen muss, dann ist die Sache doch klar, also reicht m.E. auch eine MAC Filterung die aktiviert war.
Im Zweifelsfall erstmal für den Angeklagten, der natürlich dann einen guten Anwalt an seiner Seite hat

Der Fall mit dem Auto ist natürlich Mist und da hätte ich mich auch mit Händen und Füssen gegen gewehrt.
Bei Akte irgendwas (Sat1) war doch auch der Fall wo Axa den KFZ Diebstahl nicht bezahlen wollte, weil die Zeit des Diebstahles ungewöhnlich kurz gewesen ist (Verdacht auf Versicherungsbetrug?) Infolge der Berichterstattung hat man dann herausgefunden, dass es kein Problem war den Wagen so schnell zu klauen, was die Versicherung aber nicht einsehen wollte und weiterhin nicht bezahlte.

Klar, Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe, aber man darf genannte Einzelfälle auch nicht verallgemeinern.
Devastators ist offline  
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Alt 03.11.2006, 19:05   Posting #20 (im Thread / einzeln)
gast0972
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Zitat:
Zitat von Devastators Beitrag anzeigen
sind das jetzt Deine persönlichen Meinungen, oder juristisch klar Formulierte?
Das sind Aussagen, die durch Logistep und IFPI ermittelte und verurteilte "Täter" erwartet haben. Ersterer hat bspw. nicht mehr nur Versäumnisurteile auf ihrer HP.

Zitat:
Zitat von Devastators Beitrag anzeigen
Im Zweifelsfall erstmal für den Angeklagten, der natürlich dann einen guten Anwalt an seiner Seite hat
Das gilt nur für Zivilrecht; nicht für Strafrecht. Da muß der Beschuldigte seine Unschuld nachweisen.

Zitat:
Zitat von Devastators Beitrag anzeigen
Klar, Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe, aber man darf genannte Einzelfälle auch nicht verallgemeinern.
Logistep hatte bereits innerhalb der ersten 2 oder 3 Monate über 20.000 "Verbrecher" ermitteln lassen und diese Informationen den Auftraggebern zukommen lassen.
Sie alle durften bluten; die, die sich tatsächlich trauten sich vor Gericht zu wehren, wurden verurteilt.

Moment, hier ein Link: http://www.logistepag.com/de/Urteil%202ZuxxezEarth.pdf
 
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Alt 04.11.2006, 20:20   Posting #21 (im Thread / einzeln)
Birne_
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Hi!
Schlechtes Beispiel. Genau DAS ist mir mal paßiert. Mein Auto (der älteste und häßlichste Golf1 Diesel in der ganzen Stadt) wurde geklaut um 300m weiter einen neuen Audi zu zerstören. Der Dieb flüchtete durch nahe Gärten.
Für mich galt (nachdem ICH noch meine Unschuld beweisen mußte) die sog. "Haftungssolidarität". D.h. meine Versicherung übernahm den Schaden und Ich wurde höher eingestuft, zahlte also indirekt den Schaden.

Nur mal so angemerkt.
Bye

MB
das dir sowas passiert ist , ist bedauerlich , aber du musstest ja den audi nicht bezahlen , oder wurdest strafrechtlich belangt - würde (mal angenommen) nachgewiesen , das du am steuer gesessen hast und ev. betrunken warst , hättest du alles zu zahlen .

der umstand , das deine versicherung bezahlt hat und du hochgestuft wurdest - wie gesagt , bedauerlich , aber in meinen augen gerechtfertigt . die haftpflicht ist ja an das auto gebunden , nicht an den fahrer .

wenn du von einem gestohlenen wagen verletzt würdest und der fahrer wäre nicht zu ermitteln - du wärst sicher froh , das die haftpflicht zahlt .

das wird aber zu o.t. - was ich sagen wollte - *imho* muss man dem anschlussinhaber nachweisen , das er "dreck am stecken" hat .

das wäre mit einer hausdurchsuchung möglich , aber die wurde ja nicht vorgenommen .

so kann die gvu nur sagen : vom anschluss des herrn xyz wurden files angeboten und nicht : von herrn xyz wurden files angeboten .

so ist mein rechtsverständnis - aber ob das wirklich so klappt ?

mfg birne

p.s. ich hab mir ebend nochmal das logistep - urteil in obigem link durchgelesen , wenn ich es richtig verstanden habe , wäre das urteil anders ausgefallen , wenn die beklagte die richtigkeit der mitgeloggten ip bestritten hätte - das hat sie laut urteilsbegründung nicht getan , als zweiter fehler der beklagten - sie hat eingeräumt , das sie ihren anschluss ihren kindern UND DEREN FREUNDEN zur verfügung gestellt hat . meiner lesart des urteils nach , hätte sie ihre kinder nur bei begründetem verdacht kontrollieren müssen .

Geändert von Birne_ (04.11.2006 um 20:38 Uhr)
Birne_ ist offline  
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