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Alt 14.01.2002, 22:48   Posting #1 (im Thread / einzeln)
Mastermind
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Firmware Update des Brenners nicht Rechtens?

Moinsen...

Also, Brenner ist hops gegangen -> Ricoh MP7163A

las nur noch sporadisch die CD´s, brannte ganz selten ne CD die fehlerfrei war und dann eh nur auf max 2x und RW gar net mehr... Gut, dachte mir, im Arsch und ab zum umtausch...

Händler hat angenommen und gesagt, muss eingeschickt werden. Okay, ist zwar nervig aber wenns net anders geht, bitte.

Heute hat er angerufen, ich sollte doch mal bitte vorbeikommen, ich könnte mir das gute Stück abhohlen! Tja, ich ihn, mein Händler gibt ihn mir und sagt, das Ricoh den zurückgebracht hat wegen Manipulieren der Hardware Also nicht repariert! Nach einem kleinen hitzigen gespräch stellte sich dann raus, das Ricoh die Firmware damit meint! Ich habe dem Händler auch absolut klar gemacht, das das öffnen eines Brenners Käse ist, aber ich die Firmware von der Ricoh Website geflasht habe, was auch zu 100 % korrekt war und funzte!!! Er sagte, Ricoh hätte nö gesagt und er könnte nix machen und so bin ich "erstmal" von dannen gezogen!

Ist das überhaupt zulässig!!! Ich meine, wenn damit meine Garantie verfallen würde, müsste das doch beim Firmware update ausdrücklich ausgezeichnet sein, wäre auch das erste mal, das ich sowas höhre... War ja keine Hacked Firmware wie beim DVD um es Region Free zu machen...

Greets Master...
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Alt 15.01.2002, 06:44   Posting #2 (im Thread / einzeln)
riedwetter
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Hi,


hmmm is glaub ich ne Art Grenzfall. Gibt Hersteller die sagen ist auf eigene Gefahr und gibt Hersteller die sagen mach nur. Vom Gefühl her würde ich sagen bist Du im Recht. Hast ja nix falsch gemacht. Also hartnäckig bleiben und evtl. nochmal selbst an Ricoh wenden.


Cya Sven
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Alt 15.01.2002, 09:38   Posting #3 (im Thread / einzeln)
pipin
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Ist glaube ich hier vom rechtlichen Aspekt her besser aufgehoben!
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Gruß,
Jens
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Alt 15.01.2002, 16:24   Posting #4 (im Thread / einzeln)
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Tja, Ricoh meint nun, das ichs flashen vermasselt habe. Habe heute direkt mutr denen geredet und sie sehen sich auch nicht bereit mir das Gerät umzutauschen...

Find ich nen bissle komisch, weil der Brenner es mit der Firmware ca. 1 Monat 100 % funzte und dann auf einmal gar nicht mehr...

Für mich ist diese Firma gestorben und ich rate jedem nur von denen ab... Ich werds nochmal versuchen ne alte Firmware zu flashen und ob er dann evtl. wieder funzt, glaubs aber net...

Vielen Dank, als Zivi 250 DM in den Sand setzten (zu der Zeit) ist wirklich net so prall und wirklich leisten kann ich mir die nächsten Monate sowas auch net... Mein alter 2x leistet mir dann wohl erstmal wieder Dienste.
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Alt 15.01.2002, 18:38   Posting #5 (im Thread / einzeln)
pipin
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Tja,

ich hab mir das Grad mal bei Ricoh angesehen,
die stellen es gross heraus wenn ne neue Firmware erscheint!
Und nirgendwo wird darauf hingewiesen, dass das Flashen der Firmware eine Gefahr fuer den Brenner darstellt oder dass dadurch die Garantie erlischt!

Wenn das Geraet noch Garantie hatte, dann mach denen mal Feuer unter Arsch!
Am besten schriftlich Austausch des Geraetes verlangen!
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Gruß,
Jens
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Alt 16.01.2002, 17:48   Posting #6 (im Thread / einzeln)
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Warum bringt ein Hersteller ein Firmware-Update heraus und bietet es öffentlich an? Um Fehler der bisherigen Firmware zu beheben. Das Anbieten der neuen Firmware stellt sich daher als Nachbesserung, also als Maßnahme im Rahmen der vom Hersteller in der Regel übernommenen Garantie dar.

Dies kann jedoch dahingestellt bleiben.

Wenn Du ein Angebot des Herstellers annimmst und die zu diesem Zweck bereitgestellte Firmware flashst, kann er Dir dies nie und nimmer vorwerfen.

Anders ist das nur, wenn Du den jetzt eingetretenen Schaden selbst verursacht hast, weil Du beim Flashen etwas falsch gemacht hast. Denn für Deine eigenen Fehler muß der Hersteller im Rahmen der von ihm übernommenen Garantie natürlich ebensowenig einstehen wie der Händler im Rahmen der ihm obliegenden Gewährleistung.

Anders wäre dies nur, wenn Dein Fehler auf einen Fehler des Herstellers zurückzuführen wäre, weil beispielsweise das Flashprogramm oder die Flashanleitung fehlerhaft waren.

Dein Problem wird nur sein, die Schadensursache nachzuweisen.

Als Anspruchsteller trägst Du die Beweislast. Das bedeutet, Du müßtest Ricoh im Falle eines Rechtsstreits nachweisen, daß ein Mangel vorliegt, der unter die von Ricoh übernommene Garantie fällt. Das ginge natürlich nur durch Einholung eines Sachverständigengutachtens. Zwangsläufige Folge wäre, daß die Kosten des Rechtsstreits ruckzuck ein Vielfaches des Streitwerts betragen würden. Ohne Rechtsschutzversicherung könntest Du ein solches Risiko wohl kaum eingehen.

Der Ausgang des Prozesses wäre ungewiß. Denn wer kann schon vorhersehen, zu welchem Ergebnis ein Sachverständiger kommen würde?

Schau Dich aber mal in den einschlägigen Foren um. Wenn des öfteren von gleichen Problemen nach einem Update der Firmware zu lesen wäre, dürfte dies sehr hilfreich sein.
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Alt 18.01.2002, 19:56   Posting #7 (im Thread / einzeln)
Sepp
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Zitat:
Original geschrieben von Prof. Stony


Als Anspruchsteller trägst Du die Beweislast. Das bedeutet, Du müßtest Ricoh im Falle eines Rechtsstreits nachweisen, daß ein Mangel vorliegt, der unter die von Ricoh übernommene Garantie fällt. Das ginge natürlich nur durch Einholung eines Sachverständigengutachtens. Zwangsläufige Folge wäre, daß die Kosten des Rechtsstreits ruckzuck ein Vielfaches des Streitwerts betragen würden. Ohne Rechtsschutzversicherung könntest Du ein solches Risiko wohl kaum eingehen.

Der Ausgang des Prozesses wäre ungewiß. Denn wer kann schon vorhersehen, zu welchem Ergebnis ein Sachverständiger kommen würde?

Schau Dich aber mal in den einschlägigen Foren um. Wenn des öfteren von gleichen Problemen nach einem Update der Firmware zu lesen wäre, dürfte dies sehr hilfreich sein.
Wirf ihm den Brenner an Kopp!
Logn darfste Firmware upgraden. Und ich denke nicht, dass Du nachweisen must, dass Du das richtig gemacht hast. Was soll man da den falsch machen Das Du falsch geflashed hast, müssen die Dir nachweisen. Aber erst nachdem sie nachgewiesen haben, dass der Schaden durch falsches flashen entstanden ist.
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Sepp

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Alt 18.01.2002, 21:36   Posting #8 (im Thread / einzeln)
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Mir den Brenner an den Kopf zu werfen ist auf jeden Fall nicht erlaubt!

Und beim Flashen kann nichts schiefgehen? Dann möchte ich mal wissen, was all diejenigen gemacht haben, die ihr Bios / ihre Firmware beim Flashen getötet haben? Wahrscheinlich lag's nicht am Flashen, sondern daran, daß sie mir den Brenner oder was auch immer es war an den Kopf geworfen haben! Dabei ist es dann kaputt gegangen, denn ich habe eine harte Birne!


Dir scheint man allerdings auch etwas an den Kopf geworfen zu haben. Oder Du hast Dir etwas in selbigen geschüttet.

Denn Du scheinst nicht richtig lesen zu können. Wo habe ich denn geschrieben, daß er nachweisen muß, daß er richtig geflasht hat?

Ricoh wird aber wohl bestreiten, daß ein Mangel vorliegt, für den sie einzustehen haben. Denn sonst würden sie ja tauschen, reparieren oder sonstwas machen.

Was bleibt in solchen Fällen, wenn man das nicht hinnehmen will? Ein Prozeß, denke ich.

Und da muß Ricoh dann Deiner Meinung nach beweisen, daß der Brenner in Ordnung ist? Oder der Richter legt die Hand auf den Brenner und weiß, was Sache ist?
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Alt 19.01.2002, 00:05   Posting #9 (im Thread / einzeln)
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Also zur klarstellung:
Ich habe NICHT geraten, Dir den Brenner an den Kopf zu werfen sondern dem DAU, der ihn nicht zurücknehmen will. Sorry, wenn das missverständlich war. Die Dienstleistungswüste Deutschland verlangt eben manchmal solche Opfer. Mich nerven diese Händler, die - selbst wenn der gekeufte Artikel sofort kaputt ist - nichts davon hören wollen, es sei NICHT Schuld des Käufers.
Dem trägt ja auch die Schuldrechtsreform mit dem neuen 476 BGB Geltung.

Nun aber grundsätzlich zu solchen Fällen:

1.)
Wenn ich mit meinem kaputten Brenner zum Händler gehe, und der sendet das Ding ein, und Ricoh sagt, wir ersetzen nix, dann ist er ja schon mal nicht aus der Wertung, denn ich habe ihn ja beim Händler gekauft und nicht bei Ricoh. EIne Frage der AGB´s ggf.

2.)
Wenn die Erwiderung ist, der Brenner sei wegen "Manipulation der Hardware" nicht umtauschfähig, dann müssen sie - ggf. wie zu Recht angeführt im Prozess - beweisen, dass das wahr ist, Stichwort "Sachverständigengutachten"Das wird zwar den Rahmen sprengen, ändert aber NICHTS an der Tatsache, dass die Gegenseite dafür darlegungs- und beweispflichtig ist. Und da sie das ist, zahlt sie zunächst auch die Gutachtenkosten im Wege des Vorschusses ein. Wenn sie das nicht machen, gewinne ich, weil sie den Beweis nicht erbracht haben.

3.)
Das der Brenner überhaupt schadhaft ist, ist sicher kein Problem in der Darlegung und des Beweises. Denn der Verkäufer hat ja gerade gesagt, dass er kaputt ist, aber mastermind soll Schuld gewesen sein. Die Problematik liegt also gar nicht hier. Ich dachte, das hättest Du gesehen und ging daher davon aus, Du meintest den "Schaden durch flashen", den mastermind nachweisen muss. Das ist aber nicht so.


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Alt 19.01.2002, 02:47   Posting #10 (im Thread / einzeln)
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Da war ich doch einfach davon ausgegangen, daß der Brenner beim Händler schon aus der Gewährleistungsfrist war. War ja bis zum 31.12. schnell passiert.

Wenn nicht, dann natürlich dem Händler den Brenner an den Kopf! Und nicht mir!
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Alt 19.01.2002, 14:14   Posting #11 (im Thread / einzeln)
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Sicher dem!
Aber mal was anderes:
Du scheinst echt Ahnung zu haben und Lust, hier Sachen zu beantworten. Das finde ich SUPER!

(*entlastetsei)

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Alt 21.01.2002, 22:22   Posting #12 (im Thread / einzeln)
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Du scheinst echt Ahnung zu haben
Naja.

Zitat:
und Lust, hier Sachen zu beantworten.
Na klar! Schmarotzer, die sich anmelden, 3 Fragen posten und ihr eigenes Wissen für sich behalten, kann ich nicht leiden.

Zitat:
Biste vom Fach, Kollege oder so?
Äh, welches Fach? Kollege wovon?
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Alt 25.01.2002, 20:37   Posting #13 (im Thread / einzeln)
Sepp
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Alt 25.01.2002, 21:41   Posting #14 (im Thread / einzeln)
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Hey,
ein designender Jurist!

Ich sag doch immer: Juristen können alles werden!

Allerdings,
wenn ich hier so sehe, wie gut Du Dich mit Gewährleistungsrecht auskennst, kommen Zweifel auf, ob man Deiner Firma einen Designauftrag erteilen sollte.

Schließlich brauchst Du ja auch gleich 2 Anwälte an den schönen Herrenhäuser Gärten.

Aber das weißt Du ja schon alles. Und danach hast Du ja auch nicht gefragt.

Du bist ja neugierig und willst etwas von mir wissen.

Da muß ich gestehen: Ja, ich bin auch vom Fach.

Nein, nein, nicht Designer. Da bin ich völlig unbegabt.

Sondern auch Jurist. Aber das hast Du ja schon gemerkt. Zu viele Paragraphen zitiert, um das alles beim Friseur gehört zu haben, nicht wahr?

Mehr sage ich jetzt aber nicht. Du unterstützt ja ohnehin die Konkurrenz. :'(
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Alt 26.01.2002, 07:54   Posting #15 (im Thread / einzeln)
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Da hat wohl jemand meine website abgesuft...
Naja, da ist net mehr alles up to date.
Bei den Designern wr ich im Studium, weiter nicht.
Bei den Kollegen an den Herris war ich als Referendar, nu bin ich woanders.
Dein Hinweis auf meine Kenntnisse im Gewährleistungsrecht nehme ich mal als Kompliment auf.

Aber im Ernst, Du liebst scheinbar mehr die Anonymität.
Gut, wenn Du mal Lust hast mehr zu erzählen, kannste ja emailen oder Kurzmitteilung schreiben. Kollegen in onlineforen, die auch auf AMD stehen, gibbet nicht sooooo viele.
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Geändert von Sepp (26.01.2002 um 08:04 Uhr)
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Alt 26.01.2002, 23:57   Posting #16 (im Thread / einzeln)
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Ich hab bis jetzt immer Schwein gehabt mit kulanten Haendlern...
Aber was ist, wenn es hart auf hart kommt?

Abgesehen davon, das der Defekt nicht ursaechlich mit dem Firmwareupdate zu tun hat (Geraet lief ja noch nach dem Update), draengt sich mir doch noch einiges auf:

1) Der Haendler kann nicht haftbar sein, wenn der Kunde einen Eingriff in das Geraet vornimmt (Firmware etc...). Schliesslich hat der Haendler das Geraet ordnungsgemaess geliefert und dem Kunden hoffentlich nicht zu einem Firmwareupdate geraten.

2) Was kann die Ricoh Deutschland GmbH dafuer, wenn der Kunde fehlerhafte Programme und Firmware der Ricoh International Inc. einsetzt? Ricoh Deutschland stellt keinerlei Firmware fuer CDRW's zur Verfuegung. Fragt sich, wer in Deutschland nun rechtlich der Hersteller des Geraetes ist...

3) Wurde das Geraet ueberhaubt sachgerecht eingesetzt? Wenn der Kunde es selbst eingebaut hat, erlischt meist die CE Zulassung der Rechners. Der Kunde muesste also nachweisen, dass der Rechner CE konform ist oder war. Ansonsten kann der Haendler oder Ricoh die Gewaehrleistung ablehnen weil das Geraet unsachgemaess eingesetz wurde.

Steht der Kunde also doch bloed da am Ende?

Killeroy.
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Alt 27.01.2002, 19:02   Posting #17 (im Thread / einzeln)
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Tja, danke erstmal... nachdem ich nochmal derben Terz gemacht habe, konnte ich den Brenner einschicken... mal sehen was wird...
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