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Alt 20.01.2007, 12:39   Posting #1 (im Thread / einzeln)
BBolek
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Abmahnung/Unterlassungserklärung wegen Urheberrechtsverletzung

Hallo@all!

Ich habe heute Post von der Anwaltskanzlei Urmann & Wagner (Regensburg) bekommen.
Mir wird vorgeworfen, im Oktober letzten Jahres unerlaubter Weise das Spiel Geheimakte Tunguska aus dem P2P Netzwerk torrent gezogen und unerlaubt zum weitern Upload bereitgestellt zu haben.

In dem Schreiben werden mir ziemlich viele Paragraphen vorgeworfen, deren Rechte ich verletzt habe und natürlich die Klägerin Namendlich: Koch Media Deutschland GmbH mitgeteilt. Eine Vollmacht der Koch Media GmbH ist als Anhang dem Schreiben begefügt.

Der Streitwert des Schreibens beziffert sich auf 25.000€ ermittelt aus einem laut Schreiben ähnlichen Fall des Landgericht Nürnbergs (AZ. 3 O 430/05)

Mir wird im Einvernehmen der Klägerin (Koch Media Deutschland GmbH) gegen eine Zahlung von 100€ zugesichert keine weiteren zivilrechtlichen Schritte mehr gegen mich zu unternehmen.
Das gleiche gilt für eine Zahlung von 50€ für die Schadensersatzansprüche.

Sprich für eine gesamt Zahlung von 150€ und der Unterschrft auf der Unterlassungserklärung würde das zivilrechtliche Belangen damit abgegolten sein.

Ich habe bis jetzt versucht Informationen darüber im Netz zu finden, einige Seiten sind der Ansicht derartige Abmahnungen nicht zu bezahlen?
Andere Seiten meinten das der Gang zum Anwalt, auf jeden Fall lohnt?

Zurückliegende Fälle wie Earth 2150 zeigten auch in der Urteilsverkündung das der Streitwert ind vielen Fällen von 25.000€ zu hoch gegen eine Privat Person ist!
Was meint Ihr dazu, soll ich die 150€ zahlen und es mir eine Lehre sein lassen oder sollte ich tatsächlich zum Anwalt gehen und einen anderen Vergleich anstreben mit ggf. veränderter Unterlassungserklärung?

Wäre sehr dankbar für Eure Hilfe, vielleicht haben andere das ja schon mal mit Earth 2150 erlebt und können mir sagen:

Was ich jetzt tun soll?

Vielen, vielen Dank im Vorraus schonmal.....

Geändert von BBolek (21.01.2007 um 15:26 Uhr) Grund: Beginn von Rechtsverhandlungen
BBolek ist offline  
Alt 20.01.2007, 12:44   Posting #2 (im Thread / einzeln)
gast146
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Zahl die 150 und freu dich, das es nur 150 sind!
 
Alt 20.01.2007, 13:04   Posting #3 (im Thread / einzeln)
grinder_1974
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grinder_1974 wird schon bald berühmt werden
Zitat:
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P.S: bevor jemand schimpft ja ich bin ein Trottel, hab mich erwischen lassen *schnief*
An sich sollte man wegen solcher Aussagen schimpfen. Du bist kein Trottel, weil Du dich hast erwischen lassen. Du bist ein Trottel, weil Du dir Software nicht im Laden kauft, sondern illegal über P2P-Netzwerke zahlst.
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Alt 20.01.2007, 13:54   Posting #4 (im Thread / einzeln)
no_watchmaker
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Zahl die 150€ und lerne daraus - alles andere kostet Dich mit ziemlicher Sicherheit deutlich mehr Geld.
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Alt 20.01.2007, 14:14   Posting #5 (im Thread / einzeln)
Sepp
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Sind mit den 150 € auch die Anwaltskosten abgegolten?
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Zitat:
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Alt 20.01.2007, 15:11   Posting #6 (im Thread / einzeln)
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@Sepp das weis ich nicht so genau?

Vielleicht kann mir das jemand sagen ob die dann abgegolten sind!

da steht:

Punkt1. Ich verpflichte mich das ganz zu unterlassen etc. bei einer Vertragsstrafe von 25.000€

Punkt2. Ich erkenne im Grunde die Schadensersatzansprüche aus der Verletztung der rechte gem. Punkt1 an.

Punkt3. Ich habe die Kosten der Inanspruchnahme von Urmann&Wagner nach RVG VV 2400 Streitwert 25000€ zu tragen

Punkt4. Die Ansprücher aus Punkt2 und 3 sind abgegolten, wenn ich bis zum 26.01.07 einen Abgeltungsbetrag von 150€ bezahle
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Alt 20.01.2007, 18:05   Posting #7 (im Thread / einzeln)
Sepp
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D.h. alles ist OK, wenn Du 150 € zahlst. Ohne Anwalt macht ein Vorgehen keinen Sinn. Das wäre aber im Ergebnis teurer. Zudem ist der Verstoß ja tatsächlich unstreitig.

Aus wirtschaftlichen Überlegungen heraus würde ich zahlen.
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Sepp

Zitat:
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Alt 20.01.2007, 23:41   Posting #8 (im Thread / einzeln)
ogltw
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Zitat:
Zitat von Sepp Beitrag anzeigen
D.h. alles ist OK, wenn Du 150 € zahlst. Ohne Anwalt macht ein Vorgehen keinen Sinn. Das wäre aber im Ergebnis teurer. Zudem ist der Verstoß ja tatsächlich unstreitig.

Aus wirtschaftlichen Überlegungen heraus würde ich zahlen.
Gibt aber auch nicht wenige "erwischte", die das nicht so sehen. Auch heise.de hat dazu vor kurzem was interessantes geschrieben:

z.B.: http://www.heise.de/newsticker/meldung/83335

Soweit ich weiß gab es wohl bisher noch gar keine gerichtl. Auseinandersetzung in solch einem "Abmahn-Fall" ; manche glauben das das daran liegt, weil der Richter dann Logistep und Co. dazu auffordern würde, ihre "Suchsoftware" mit dem sie Filesharer jagen genauer darzulegen und die Funktion offenzulegen

Weiß nicht, ob sowas dann beweiskräftig genug wäre, um vor Gericht standzuhalten... Theoretisch hätten in dem File "Geheimakte Tunguska" ja auch Kochrezepte oder Urlaubsvideos sein können die einer aus Jux oder weil er Fan des Spiels ist so dumm umbenannt hat Und um das zu widerlegen hätte die Kanzlei oder Logistep oder wer auch immer das überwacht hat die komplette Datei vom beklagten runterladen müssen um sicher zu gehen das auch wirklich das drin ist, was drauf stand

Auf jeden Fall würde ich da erstmal einen Anwalt mit einbeziehen und diesen befragen !

Und bevor ich es vergesse: Ich würde auch beim Internet-Provider nachfragen, ob, wann und wer dort IP's gespeichert hat. Denn dies ist soweit ich weiß im Falle einer Flatrate nämlich gar nicht zulässig...
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Geändert von ogltw (20.01.2007 um 23:44 Uhr)
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Alt 21.01.2007, 00:13   Posting #9 (im Thread / einzeln)
Saulus
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Zitat:
Zitat von BBolek Beitrag anzeigen
@Sepp das weis ich nicht so genau?

Vielleicht kann mir das jemand sagen ob die dann abgegolten sind!

da steht:

Punkt1. Ich verpflichte mich das ganz zu unterlassen etc. bei einer Vertragsstrafe von 25.000€

Punkt2. Ich erkenne im Grunde die Schadensersatzansprüche aus der Verletztung der rechte gem. Punkt1 an.

Punkt3. Ich habe die Kosten der Inanspruchnahme von Urmann&Wagner nach RVG VV 2400 Streitwert 25000€ zu tragen

Punkt4. Die Ansprücher aus Punkt2 und 3 sind abgegolten, wenn ich bis zum 26.01.07 einen Abgeltungsbetrag von 150€ bezahle
Punkt 1 zu unterschreiben ist Irrsinn! Damit kannst du dein P2P begraben. Diese 25000€ Streitwert haben überhaupt keine Grundlage. Der ganze Schaden den du verursacht hast ist nur der Kaufpreis zum Zeitpunkt des illegalen saugen. Du hast dieses Spiel überhaupt keinem komplett gegeben, du hast nur einigen kleine Teile zukommen lassen. Die müssen dir eigentlich nun nachweisen wie viele das waren. Und dann bist du auch nur zu dem Teil den du diesen Personen zukommen lassen hast haftbar. Waren das 100 Personen von denen jeder 1% von dir gezogen hat, sind das 2x der Kaufpreis. Nur der erst Einstellter ist für den Gesamtschaden verantwortlich. Problem ist nur einen Anwalt zu finden der das so einem Richter verklickert das er es genau so sieht.

Weiter ist es doch sehr unnormal das ein Anwalt auf sein Honorar verzichtet wenn du nur 150€ bezahlst, laut Punkt 4. Das klingt für mich schon sehr danach das sie selber wissen auf extrem wackligen Beinen zu stehen. Denn 150€ ist eine Summe bei der keiner weiter zögert und das lieber sofort bezahlt. Bei den üblichen 2000€ und mehr schaut die Sache bekanntlich schon anders aus.

Geändert von Saulus (21.01.2007 um 00:16 Uhr)
Saulus ist offline  
Alt 21.01.2007, 00:20   Posting #10 (im Thread / einzeln)
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ich denke der Streitwert ist nicht nur angesetzt von dem "wieviele bei dir wieviel gezogen haben"

sondern weil du die Kette weiter getrieben hast und den nächsten die Möglichkeit gegeben hast es weiter zu verteilen, ein nie endenwollender Kreislauf.

Ganz ehrlich, mit 150€ kommst du mir mehr als 2 blauen Augen davon, rein wirtschaftlich gesehen hätte ich dir das 10fache aufgebrummt.

Zumal solche Streitwerte auch größtenteils nur als Abschreckung dienen, sollte es zur Verhandlung kommen wird der Streitwert sowieso überprüft.
OsiRis2k ist offline  
Alt 21.01.2007, 09:52   Posting #11 (im Thread / einzeln)
ogltw
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Zitat:
Zitat von OsiRis2k Beitrag anzeigen
ich denke der Streitwert ist nicht nur angesetzt von dem "wieviele bei dir wieviel gezogen haben"

sondern weil du die Kette weiter getrieben hast und den nächsten die Möglichkeit gegeben hast es weiter zu verteilen, ein nie endenwollender Kreislauf.

Ganz ehrlich, mit 150€ kommst du mir mehr als 2 blauen Augen davon, rein wirtschaftlich gesehen hätte ich dir das 10fache aufgebrummt.

Zumal solche Streitwerte auch größtenteils nur als Abschreckung dienen, sollte es zur Verhandlung kommen wird der Streitwert sowieso überprüft.

Klar hat er Mist gemacht mit dem Filesharing des Spiels, aber jetzt von vielen Seiten die oberschullehrerhaften Belehrungen wie „hätte dir das 10fache aufgebrummt“ oder „zahle lieber sofort und halt die Klappe“ finde ich auch nicht angebracht.

Und diese Streitwerte sind nicht nur zur Abschreckung so übertrieben hoch angebracht, sondern auch damit die Anwälte die Gebühr recht hoch setzen können. Offenbar wissen es immer noch wenige Leute, daß diese feinen Abmahn-Anwälte mit diesen Serienbrief-Abmahnungen die fette Kasse machen da sie für jeden Brief eine Gebühr kassieren (meistens 50 Euro für den Spielepublisher [also den eigentlich "Geschädigten"] und 100 Euro für den Anwalt). Bei einigen tausend Abmahnungen pro Monat - die Logistep-Maschinerie, die jeden Monat nach eigenen Aussagen die Staatsanwaltschaften mit 20.000 Klagen füttern könnte oder z.T. auch will, lässt grüßen - (sind ja versch. Spiele und Anwendungen die da abgemahnt werden, von Musik ganz zu schweigen) macht das schon eine hübsche Summe, die die Anwälte da einsacken.

Mit Aussagen wie oben stärkt man solche Anwalts-Haie nur noch den Rücken und eines Tages haben wir amerik. Verhältnisse wonach ein MP3 Song aus dem Netz mit 250.000 Dollar Schadensersatz geahndet wird ( http://www.heise.de/newsticker/meldung/84004/from/rss09 )...

Die Bundesregierung will den Abmahnanwälten ja offensichtlich einen Riegel vorschieben und die erste Abmahnung auf höchstens 50 Euro begrenzen oder evtl. sogar komplett kostenfrei machen. Es geht ja nicht nur um P2P-Abmahnungen sondern generell um überzogene Abmahnungen (bspw. wenn ein Teenie auf seiner Homepage Bilder seines Lieblingssängers veröffentlicht und Abmahnanwälte deswegen dann zig Tausend Euro verlangen)... Denn auch eine Abmahnung ohne das man was zahlen muß ist ein ausreichender Warnschuss vor den Bug.

Ich würde auf jeden Fall einen Anwalt konsultieren der sich auch etwas mit der Internet-Materie auskennt…
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ogltw ist offline  
Alt 21.01.2007, 15:35   Posting #12 (im Thread / einzeln)
BBolek
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kurzes Feedback: ( Auch zur Hilfe von anderen Abgemahnten)

Habe auf das Schreiben von K&W einen Widerspruch eingelegt.
Fristen zur Zahlungsaufforderung von weniger als vier Tagen sind unzulässig, die gesetzliche Frist beträgt 14 Tage ab Zustellung des Schreibens.
Widerspruch begründet mit Endgültige Klärung, der Rechtmäßigkeit der Massenabmahnung bei der Staatsanwaltschaft des für mich zuständigen Oberlandesgericht.

Werde am Dienstag zu einer kostenlosen Rechtsberatung beim Oberlandesgericht, die Rechtmässigkeit feststellen lassen, ggf. weiter durch einen vertrettenden Fachanwalt für Internet und Onlinerecht mir Unterstützung zukommen lassen.

Die Unterlassungserklärung werde ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht in der Form unterschreiben, weil dies einen absoluten Schuldeingeständniss gleich kämme.
Um so weiter rechliche Schritte gegen mich auszuschließen.

Halte Euch auf den laufenden.

Gruß BB

Geändert von BBolek (21.01.2007 um 15:37 Uhr)
BBolek ist offline  
Alt 22.01.2007, 10:52   Posting #13 (im Thread / einzeln)
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Vor allem sollte man im Sinne des baldigen Supernature Urteils etwas mehr darauf achten, was man öffentlich von sich gibt.
Mich juckts zwar nicht...aber die P3d betreiber dann umso mehr.
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OSCAR WILDE
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Alt 22.01.2007, 11:59   Posting #14 (im Thread / einzeln)
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na ja, jetzt wird man die geister nicht mehr los, die man gerufen hat
ich würde sagen: dumm gelaufen
und in zukunft: lass die finger von solchen sachen

HGW
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Alt 22.01.2007, 12:13   Posting #15 (im Thread / einzeln)
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Zitat von Saulus Beitrag anzeigen
Weiter ist es doch sehr unnormal das ein Anwalt auf sein Honorar verzichtet wenn du nur 150€ bezahlst, laut Punkt 4. Das klingt für mich schon sehr danach das sie selber wissen auf extrem wackligen Beinen zu stehen.

kann man so nicht sagen.
Eine Teilschuld hat man ja auf jeden Fall, da die Tat ja begangen wurde.
Somit wird man in jedem Fall mit Kosten belastet.

Und da keine Rechtschutz solche Fälle übernimmt, kommt man an den entstehenden Umkosten eh nicht mehr herum.

Somit sind die 150€ vielleicht auch ein gutes Mittel was man mit einem Prozess auch erziehlen könnte, nur das die 150€ so keine Arbeit machen


btw: Wer genau bekommt die Abmahnungssumme eigentlich?
Der Anwalt oder der Geschädigte?
Devastators ist offline  
Alt 22.01.2007, 13:38   Posting #16 (im Thread / einzeln)
Saulus
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Zitat von Devastators Beitrag anzeigen
btw: Wer genau bekommt die Abmahnungssumme eigentlich?
Der Anwalt oder der Geschädigte?
Das steht im Vertrag zwischen Anwalt und Mandanten.
Saulus ist offline  
Alt 22.01.2007, 13:57   Posting #17 (im Thread / einzeln)
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Normalerweise 2/3 der Summe die Anwälte und 1/3 der Geschädigte (Spielepublisher/Softwareentwickler). Darum lohnen sich die Massenabmahnungen so für die Anwalts-Haie...
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Alt 22.01.2007, 18:10   Posting #18 (im Thread / einzeln)
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Zitat:
Zitat von ogltw Beitrag anzeigen
Normalerweise 2/3 der Summe die Anwälte und 1/3 der Geschädigte (Spielepublisher/Softwareentwickler). Darum lohnen sich die Massenabmahnungen so für die Anwalts-Haie...
schneller kann man nicht an das geld anderer leute kommen

HGW
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Alt 22.01.2007, 18:16   Posting #19 (im Thread / einzeln)
gast146
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boah, das so zum kotzen, überall wird gedroht, mit Anwälten und Co, macht alles keinen Spass mehr! Die Leute sind unfähig geworden einen mm nachzugeben, einfach verdorben, von der Gesellschafft oder was?
 
Alt 22.01.2007, 20:02   Posting #20 (im Thread / einzeln)
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Zitat:
Zitat von Albatroner Beitrag anzeigen
boah, das so zum kotzen, überall wird gedroht, mit Anwälten und Co, macht alles keinen Spass mehr! Die Leute sind unfähig geworden einen mm nachzugeben, einfach verdorben, von der Gesellschafft oder was?

Grundsetzlich gebe ich Dir Recht, dieser Abmahnwelle ist zum kotzen und juristisch viel zu Einseitig begünstigt.
Man darf jedoch nicht vergessen, dass (ich schätze mal) zu 95% aller Abmahnungen tatsächlich vorsätzlich eine Urheberrechtsverletzung stattgefunden hat.
Anders ausgedrückt: Der Abgemahnte hat geklaut PUNKT.

Wer sich anständig benimmt hat i.d.R. auch nichts zu befürchten.
Ich habe jedenfalls hier noch von niemanden gelesen, der wirklich 100% unschuldig gewesen ist.

Viel ätzender als solche Abmahnungen wie hier (wo man mit 150€ wirklich gut davon kommt! Lass Dich mal im Laden erwischen!) finde ich Abmahnungen wegen wirklich popeligen und unwissentlichen "Bilderklau", z.B. um bei eBay ein Produkt zu verkaufen.
Oder Abmahnungen gegen Foren etc.
Devastators ist offline  
Alt 23.01.2007, 22:20   Posting #21 (im Thread / einzeln)
Starfall
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Zitat:
Zitat von Emploi Beitrag anzeigen
Das ist genau so nicht legal wie die "offensichtlichen Kopien" aus Thailand, wenn du nach dem ausleihen kein Original mehr besitzt und die Kopie nicht vernichtest...

Der EGay Weg ist wohl der Legalste. Wenn mann das Spiel einfach weiter verkauft und die Kopien vernichtet oder erst gar keine macht...
Die Spiele aus Thailand sind Originale. Halt steht da drauf Not for Sale Outside Thailand, aber das importieren ist genauso legal wie wenn man DVDs aus den USA oder Japan importiert. Auch aus Russland kann man günstige Spiele kaufen. Die sind halt auf Englisch, aber das ist mir lieber als lieblose Übersetzungen. Und aus der Videothek ist illegal, aber dies hab ich ja auch gesagt. Nur da ist die Chance geringer erwischt zu werden als runterladen. Ich kaufe mir aber lieber 1-2 Spiele pro Monat, als zu kopieren.
Starfall ist offline  
Alt 24.01.2007, 14:11   Posting #22 (im Thread / einzeln)
ogltw
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Ganz interessant dazu auch diese Meldung:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/84201/from/rss09

Gericht attestiert Logistep-Massenabmahnern Gebührenschinderei
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ogltw ist offline  
Alt 24.01.2007, 18:09   Posting #23 (im Thread / einzeln)
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Massenabmahnungen sind im Ergebnis rechtswidrig.

Das ist schon in den FAQ beschrieben.

Allerdings muss man als Abgemahnter im Falle einer Klage nachweisen, dass es sich eben um eine Massenabmahnung handelt.Und das kann im Ergebnis schwer werden.

Zumal in einem Fall, wo der Urheberrechtsverstoß unstreitig stattgefunden hat. Und der Schadenersatz also grds. angefallen ist.

Alleine die Anwaltskosten wären ggf. nicht durchsetzbar. Und wie hoch die sind, weiss man ja nicht. Vielleicht ist eine Pauschale vereinbart für viele Verfahren, die dem Anwalt wenig Geld pro Verfahren einbringt. Dann wäre wenig zu gewinnen.

Darum wäre es m.E. im Falle einer klaren Verstoßes gegen das UrhG ratsamer, zu zahlen.
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Sepp

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Alt 26.01.2007, 19:12   Posting #24 (im Thread / einzeln)
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@BBolek: Was hat sich bei dir ergeben? Du warst ja am Dienstag bei dem Gespräch.
Bevor ich die 150€ zahle, will ich auch über meine Rechte informiert sein oder zumindest über deren
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Alt 26.01.2007, 19:18   Posting #25 (im Thread / einzeln)
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ogltw sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphäreogltw sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphäreogltw sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphäre
Mich würde auch mal etwas anderes interessieren: Wie lange habt ihr eigentlich das vollständig geladene File (Spiel) zum Upload angeboten (also im "Share" gehabt) ?
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