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Alt 19.05.2011, 18:27   Posting #1 (im Thread / einzeln)
Ray2k
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SIMAP Race: Teilnehmer am SIMAP Race gegen SETI.USA 
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Ebay Ware beim Versand vertauscht

Moin,
habe bei Ebay 2 Artikel verkauft und versehentlich beim Versand die Paketlabel vertauscht.
Daraufhin meldete sich der eine Käufer(der der den preiswerteren Artikel bekommen hat umgehend)
Der 2. beteiligte Käufer erst auf Nachfrage einen Tag später ich habe mit beiden vereinbart, dass ich Ihnen jeweils ein Paketlabel schicke damit sie die "Geiseln" austauschen können. Nun ist aber seit 4 Tagen Funkstille und die Label sind noch unbenutzt.
Wie würdet ihr nun weiter vorgehen und wie ist die rechtliche Lage zu bewerten?
Die Preisdifferenz zwischen den beiden Artikeln beträgt 200€
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Quelle:Overclockers.com
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Alt 19.05.2011, 21:44   Posting #2 (im Thread / einzeln)
dFeNsE
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dFeNsE kann auf vieles stolz seindFeNsE kann auf vieles stolz seindFeNsE kann auf vieles stolz seindFeNsE kann auf vieles stolz seindFeNsE kann auf vieles stolz seindFeNsE kann auf vieles stolz seindFeNsE kann auf vieles stolz seindFeNsE kann auf vieles stolz seindFeNsE kann auf vieles stolz seindFeNsE kann auf vieles stolz sein
dFeNsE eine Nachricht über ICQ schicken
ist natürlich blöd für dich.
du kannst sie evtl abholen lassen....musst aber dann mit den empfängern nen termin absprechen. generell sind si eaber verpflichtet die teile rauszurücken wenn du sie abholen lassen willst.
ob du hingegen von denen verlangen kannst selber zur post zu rennen, da bin ich mir nicht sicher. ich denke eher nicht. ist ja immerhin dein "verschulden".

die kosten dafür sind natürlich dann sowas wie lehrgeld.

vernünftiger wär's allemal sie würden sich deinem angebot annehmen.
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"Die Vereine heißen drüben ja nicht mal wie richtige Vereine. Das hört sich alles an wie’n Maschinenpark: Dynamo,Lokomotive"
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Alt 19.05.2011, 22:40   Posting #3 (im Thread / einzeln)
migmicha
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Um die rechtliche Lage würde ich mir weniger Gedanken machen als um die Umsetzung dieser. Wenn es wirklich über die Gerichte geht, kostet es nur und wann der Kunde am Ende wirklich die Kosten für alles bezahlt, weiß auch keiner.

Der Händler ist blöd dran, weil verpflichtet im Zweifelsfall auch die Ware abholen zu lassen.
Der Kunde muß die Ware jedoch zwingend herausgeben(muß dem Händler oder den Postboten natürlich nicht die Tür öffnen, nur Polizei darf sich den Zutritt erzwingen).

Auszüge BGB:

§ 434 - Sachmangel
"(3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert."
(Anm: zu teuer oder zu günstig steht nicht drin -> falsch=falsch)

§ 241a - Unbestellte Leistungen

"(2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können."
( Anm: -> wenn der Empfänger es weiß, kann der Händler rechtlich vorgehen wie z.B. die Preisdifferenz verlangen oder wenn er/sie es benutzt Schadenersatz für den Gebrauch)

§ 812 - Herausgabeanspruch

"(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.

(2) Als Leistung gilt auch die durch Vertrag erfolgte Anerkennung des Bestehens oder des Nichtbestehens eines Schuldverhältnisses."
.
EDIT :
.

Zitat:
Zitat von Ray2k Beitrag anzeigen
einen Tag später ich habe mit beiden vereinbart, dass ich Ihnen jeweils ein Paketlabel schicke damit sie die "Geiseln" austauschen können.
Mit beiden schriftlich und bestätigt vereinbart?
Ich meine, dann hast du evtl. etwas in der Hand, womit dein Anwalt etwas anfangen kann.

Geändert von migmicha (19.05.2011 um 22:35 Uhr)
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Alt 20.05.2011, 07:33   Posting #4 (im Thread / einzeln)
Allfred
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ich habs gestern gelesen und denke immer noch: Ab an Telefon und mit dem Leuten reden, danch ab ins Auto und du dehst mit dem Auto eine Runde duchs schöne Deutschland. Klar geht dabei ein Urlaubstag flöten, aber so ist die Sache aus der Welt.
(Nur so kannst du auch gleich prüfen, ob die Waren wirklich noch 100% so sind wie versand - sonst kommst du vom 100sten ins 1000ste)
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Alt 20.05.2011, 08:49   Posting #5 (im Thread / einzeln)
Ray2k
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Naja das mit ins Auto setzen würde ich bei 200-300km entfernung ja tun es sind aber leider 800KM ein Weg.
Ich hatte Anfang der Woche mit beiden bereits gesprochen.
Ich denke ich werde wenn da jetzt bis heute abend nix passiert beide Transaktionen abbrechen. Und jeweils eine Abholung per DHL versuchen bzw abstimmen.
@migmicha
Es war ein Privatverkauf
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Alt 20.05.2011, 08:54   Posting #6 (im Thread / einzeln)
Allfred
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Zitat:
Zitat von Ray2k Beitrag anzeigen
Ich denke ich werde wenn da jetzt bis heute abend nix passiert beide Transaktionen abbrechen. Und jeweils eine Abholung per DHL versuchen bzw abstimmen.
Nenn mich ängslich, aber wenn nicht das was erwartet im zurückgeholten Packet liegt, nicht in der ursprünglichen Qualität - zieht das wieder so einen Rattenschwanz von Ärger nach sich... bei persönlicher Übergabe weißt Du was Du hast.
Vll kannst du auch hier auf P3D einen lokalen "Treuhänder" für die Abholung finden.
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Alt 20.05.2011, 09:27   Posting #7 (im Thread / einzeln)
Sagi T 754
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Alt 20.05.2011, 09:29   Posting #8 (im Thread / einzeln)
Ray2k
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Danke fürs Angebot
Es geht hier um Potsdam aber ich habe im Notfall auch wohl jemanden den ich losschicken kann nur wer sagt mir das der überhaupt die Tür aufmacht
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Alt 20.05.2011, 09:34   Posting #9 (im Thread / einzeln)
Allfred
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Dazu gibts ein Telefon - mach einen Termin aus, an dem es ihm passt. Lass dir auch noch die Handynummer geben, um bei "Stau" ihn kurzfristig erreichen zu können. So in der Art
Wer dann in der Realität an der Tür erscheint steht auf einem anderen Blatt.
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Alt 20.05.2011, 12:59   Posting #10 (im Thread / einzeln)
heiner.hemken
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Zitat:
Zitat von migmicha Beitrag anzeigen
....

Der Kunde muß die Ware jedoch zwingend herausgeben(muß dem Händler oder den Postboten natürlich nicht die Tür öffnen, nur Polizei darf sich den Zutritt erzwingen).
....
Dafür hätte ich gerne mal die Rechtsgrundlage gesehen bzw. benannt.
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Bei manchen gilt die Maxime:

"Besser eine starke Behauptung als ein schwacher Beweis!"
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Alt 20.05.2011, 13:24   Posting #11 (im Thread / einzeln)
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@heiner.hemken
Wie darf ich deinen Einwand interpretieren?
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Alt 20.05.2011, 14:44   Posting #12 (im Thread / einzeln)
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Ich glaube, das es hemken um den rein juristischen Aspekt der betreffenden Aussage ging, weniger um Dein Topic an sich.
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Alt 20.05.2011, 15:28   Posting #13 (im Thread / einzeln)
heiner.hemken
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Zitat:
Zitat von Ray2k Beitrag anzeigen
@heiner.hemken
Wie darf ich deinen Einwand interpretieren?
Dahingehend, daß ich von migmicha wissen wollte, ob er auch eine Rechtsgrundlage für die Behauptung, die Polizei dürfe sich in dieser Angelegenheit, mit Zwang Zutritt verschaffen.

Anscheinend hat er da aber mehr als das Zitierens der anderen Gesetzestexte wohl nicht gewollt.

Zur praktischen Abhandlung ist schon alles, bsonders von "Allfred", geschrieben, allein von der rechtlichen Seite, hast Du die Möglichkeit, den Beteiligten eine Frist zur Herausgabe zu setzen.
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Geändert von heiner.hemken (20.05.2011 um 15:30 Uhr)
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Alt 20.05.2011, 16:01   Posting #14 (im Thread / einzeln)
migmicha
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Zitat:
Zitat von heiner.hemken Beitrag anzeigen
Dahingehend, daß ich von migmicha wissen wollte, ob er auch eine Rechtsgrundlage für die Behauptung, die Polizei dürfe sich in dieser Angelegenheit, mit Zwang Zutritt verschaffen.
Vorher würde ich gerne wissen, an welcher Stelle ich dies behauptet hätte.

Zitat:
Zitat von heiner.hemken Beitrag anzeigen
Anscheinend hat er da aber mehr als das Zitierens der anderen Gesetzestexte wohl nicht gewollt.
Ich finde es auffällig, dass du für auch mit die kleinsten Punkte Belege verlangst, jedoch das Vorhandensein von Belegen negativ kritisierst.
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Alt 20.05.2011, 16:24   Posting #15 (im Thread / einzeln)
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Muss ich den beiden bei Abruch der Transaktion den Kaufbetrag erstatten oder erst nach erhalt der falschen Ware
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Alt 20.05.2011, 16:38   Posting #16 (im Thread / einzeln)
heiner.hemken
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Zitat:
Zitat von migmicha Beitrag anzeigen
Vorher würde ich gerne wissen, an welcher Stelle ich dies behauptet hätte.
Siehe Deinen Post #3 und mein Zitat in Post#10

Das wars Du doch, der das geschrieben hat, oder nicht?

Zitat:
Zitat von migmicha Beitrag anzeigen
Ich finde es auffällig, dass du für auch mit die kleinsten Punkte Belege verlangst, jedoch das Vorhandensein von Belegen negativ kritisierst.
Insofern sie nicht stimmen (§241a BGB), ja.

Andererseits, wie passt es zusammen, daß Du schreibst, der Wert der Sache ist nicht maßgebend, führst dann aber den §812 BGB an?

Vielleicht bist Du so gut und erklärst in diesem Zusammenhang den §812 BGB? Ich lerne gerne dazu.

Zitat:
Zitat von Ray2k Beitrag anzeigen
Muss ich den beiden bei Abruch der Transaktion den Kaufbetrag erstatten oder erst nach erhalt der falschen Ware
Wenn dann Zug um Zug. Ich sehe aber da noch nichts als gescheitert an. Du kannst ja nach Rückerhalt der Ware immer noch die Verträge erfüllen.
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Geändert von heiner.hemken (20.05.2011 um 16:47 Uhr)
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Alt 20.05.2011, 17:02   Posting #17 (im Thread / einzeln)
Ray2k
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Kleines Update
Ich bin einen Schritt weiter. Der erste der beiden hat sich bewegt und den Artikel versand.
Zwar den preiswerteren aber immerhin.Könnte somit gut ausgehen.
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Alt 20.05.2011, 17:46   Posting #18 (im Thread / einzeln)
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Zitat:
Zitat von heiner.hemken Beitrag anzeigen
Wenn dann Zug um Zug.
Leider für Dich Ray2k, bedeutet es doch, daß Du den Käufern zu erst den gesamten Kaufbetrag plus Versandkosten (evtl. sogar die Verpackungskosten) und die Rücksendegebühren erstatten müsstest. Erst dann ist der Käufer am "Zug" und sendet dir zu.
Zitat:
Zitat von heiner.hemken Beitrag anzeigen
Ich sehe aber da noch nichts als gescheitert an. Du kannst ja nach Rückerhalt der Ware immer noch die Verträge erfüllen.
Er trägt aber das volle Risiko für die Ware, welche derzeit seiner Kontrolle entzogen ist. Das Prinzip Hoffnung... Dennoch hast Du recht, wenn alles klappt, können sich (fast) alle freuen.
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Geändert von Allfred (20.05.2011 um 17:52 Uhr)
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Alt 20.05.2011, 17:51   Posting #19 (im Thread / einzeln)
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Naja das würde ich etwas anders interpretieren.
Aber so wie es ja im moment aussieht müsste ich ja eh nur noch einem der beiden das Geld erstatten, da der andere Kaufvertrag ja nun nachweisslich erfüllt ist.
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Alt 20.05.2011, 19:33   Posting #20 (im Thread / einzeln)
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Zitat:
Zitat von Allfred Beitrag anzeigen
Leider für Dich Ray2k, bedeutet es doch, daß Du den Käufern zu erst den gesamten Kaufbetrag plus Versandkosten (evtl. sogar die Verpackungskosten) und die Rücksendegebühren erstatten müsstest. Erst dann ist der Käufer am "Zug" und sendet dir zu.
Wie kommst Du darauf?

Es handelt sich in beiden Fällen um eine Nacherfüllungsanspruch der Käufer gegen den Verkäufer und dazu muß der Verkäufer den Kaufvertrag nicht rückabwickeln.

Zitat:
Zitat von Allfred Beitrag anzeigen
Er trägt aber das volle Risiko für die Ware, welche derzeit seiner Kontrolle entzogen ist. Das Prinzip Hoffnung... Dennoch hast Du recht, wenn alles klappt, können sich (fast) alle freuen.
Wieso das?

Alle Schäden, die durch den Käufer verursacht wurden, hat dieser dem Verkäufer zu ersetzen.
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Alt 20.05.2011, 19:47   Posting #21 (im Thread / einzeln)
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Zitat von heiner.hemken Beitrag anzeigen
Alle Schäden, die durch den Käufer verursacht wurden, hat dieser dem Verkäufer zu ersetzen.
Richtig, aber in der Realität sind nur gerichtsfest nachweisbare Schäden einklagbar, oft heißt das praktisch "nichts".

Ersteres bezog sich doch nur auf die Zug um Zug (Rück~) Abwicklung. Also explizit ging es mir um das "Wenn dann Zug um Zug." Wenn nicht, dann nicht.
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Alt 20.05.2011, 20:22   Posting #22 (im Thread / einzeln)
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