Abmahnwelle für Sony, BMG u.A. durch Rechtsanwälte Waldorf

Sepp

Grand Admiral Special
Mitglied seit
23.01.2001
Beiträge
3.968
Renomée
26
Standort
Isernhagen bei Hannover
Abmahnwelle für Sony, BMG u.A. durch Rechtsanwälte Waldorf, München

Seit geraumer Zeit mahnt die Kanzlei Waldorf aus München im Namen der BMG, Sony u.A. Musikverlage offenbar hunderte wenn nicht tausende Websites ab, die Kopierprogramme zum download anbieten. Dabei geht es um solche Programme, die einen Kopierschutz umgehen können und somit ggf. gegen §§ 95a II UrhG verstoßen. Die Programme wurden von den Abgemahnten entweder auf der eigenen Website als auch als sog. deep links zu einer anderen Website angeboten. Die Abmahngebühren betragen je nach Streitwert (zwischen 75.000 € und 250.000 €) zwischen 3.500€ und 5.000 € zahlbar an die Anwälte Waldorf. Bei Anrufen in der Kanzlei lässt sich diese Summe jedoch meist um die Hälfte reduzieren, wenn man nur schnell bezahlt und die mitgesandte Unterlassungserklärung unterzeichnet zurücksendet. Bei dem ersten Anschreiben liegt eine Vollmacht auf den speziellen Fall bezogen regelmäßig nicht bei, wird aber auf Anfrage nachgeliefert. Klagen gegen Personen, die NICHT die anwaltliche Gebühr bezahlt haben, nachdem eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben wurde, sind bis dato nicht bekannt.

Seit November 2007 ist eine neue Abmahnwelle aufgrtacuht. Wieder mahnt die KAnzlei Waldorf etliche Menschen ab, die sich vermeintlich aus Tauschbörsen urheberrechtöich geschütztes Material geladen haben. Hierfür wird Schadenersatz i.H.v. 200 € und Anwaltsgebühren i.H.v. 666 € gefordert.

Die Rechtsprechung hat dererlei Abmahnwellen schon früher als rechtsmissbräuchlich eingestuft.

Eine Rechtsmissbräuchlichkeit ist dann zu bejahen, wenn durch eine Vielzahl von Abmahnungen belegt es offenkundig nur auf die Gebühren der Abmahnung zugunsten des Anwaltes ankommt (BGH, Urteil vom 5. 10. 2000 - I ZR 237/98 ). Hierfür ist z.B. das Fehlen einer Vollmacht ein Anzeichen.

Da es sich bei den Abmahnungen um sog. Routineabmahnungen handelt, ist die Gebühr des Anwalts nicht durch den Abgemahnten zu tragen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. 2. 2001 - 20 U 194/00). Die Abmahnenden hätten via einfacher Email die Abgemahnten ohne weitere Kosten auf ihren Fehler hinweisen können.

Darüber hinaus erscheint es durchaus vertretbar, dem Abgemahnten einen Schadensersatzanspruch auf die ihm entstandenem Anwaltsgebühren zuzusprechen (OLG Hamburg, Urteil vom 19. 9. 2002 - 3 U 54/99 im Ergebnis anders, allerdings im Falle einer nicht offenkundig rechtsmissbräuchlichen Massenabmahnung)

Zusätzlich hat der Abgemahnte einen Anspruch auf Feststellung, dass er die Abmahngebühr der Anwälte nicht bezahlen muss (OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. 2. 2001 - 20 U 194/00).
 
Update

Nachdem einige Zeit ins Land gzogen ist, läutet Waldorf und Coll. nun offenbar die nächste Runde ein. Nunmehr werden die von der Abmahnung Betroffenen angeschrieben und unter Klageandrohung zur Zahlung der Anwaltsgebühren i.H.v. jeweils ca. 4.000 € aufgefordert.

Analog zu den Feststellungen bzgl. der der Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnungen besteht auch kein Anspruch auf Erstattung dieser Kosten.

Weiteres bleibt abzuwarten.

UPDATE

Aus den Verfahren 2004 hat die Kanzlei Waldorf nun auf die anwaltlichen Gebühren teilweise Klage erhoben, teilweise Mahnverfahren angestrengt. Ob das bei allen Verfahren geschehen ist und wie die Kriterien Mahnverfahren/Klageverfahren sind, ist nicht klar.

UPDATE

Bzgl eines Verfahrens aus dem Jahr 2004, wo ein Mensch eine CD mit Software bei Ebay versteigert hat, die Kopierschutz umgehen kann, hat der BGH im Rahmen einer negativen Feststellungsklage gerichtet auf die Frage, ob ein deswegen Abgemahnter die gegnerischen Anwatltsgebühren zu tragen habe, gegen den Kläger entschieden.

Nr. 138/2008

Umgehung des Kopierschutzes von Tonträgern

Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass auch Privatpersonen, die entgegen § 95a Abs. 3 UrhG Programme zur Umgehung des Kopierschutzes von Tonträgern zum Kauf anbieten, von den Tonträgerherstellern auf Unterlassung und Erstattung der Abmahnkosten in Anspruch genommen werden können.

Die Beklagten sind Tonträgerhersteller. Sie setzen technische Schutzmaßnahmen ein, um ein Kopieren der von ihnen hergestellten CDs zu verhindern. Der Kläger bot bei eBay ein Programm zum Kauf an, mit dem kopiergeschützte CDs vervielfältigt werden können. Die Beklagten mahnten den Kläger durch einen Rechtsanwalt ab. Zugleich forderten sie ihn zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und zur Zahlung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten in Höhe von 1.113,50 € auf. Der Kläger gab die geforderte Unterlassungserklärung ab, weigerte sich jedoch, die angefallenen Anwaltskosten zu erstatten. Er hat beantragt festzustellen, dass der geltend gemachte Zahlungsanspruch nicht besteht.

Das Amtsgericht hat der Klage stattgegeben. Das Berufungsgericht hat sie abgewiesen. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Klägers zurückgewiesen. Der Kläger habe gegen § 95a Abs. 3 UrhG verstoßen. Das - verfassungsrechtlich unbedenkliche - Verbot, für den Verkauf von Programmen zur Umgehung des Kopierschutzes zu werben, gelte - so der Bundesgerichtshof - auch für private und einmalige Verkaufsangebote. Da die Bestimmung dem Schutz der Tonträgerhersteller diene, seien die Beklagten berechtigt, den Kläger auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen. Dem Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten für die Abmahnung steht, wie der Bundesgerichtshof im Anschluss an sein Urteil vom 8. Mai 2008 (I ZR 83/06 – Abmahnkostenersatz) entschieden hat, nicht entgegen, dass die Beklagten über eigene Rechtsabteilungen verfügen.

Der Ersatz der Kosten für die Abmahnung von Urheberrechtsverletzungen ist nunmehr in § 97a Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 UrhG in der Fassung des Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums vom 7. Juli 2008 (BGBl. I Nr. 28 v. 11.7.2008, S. 1191) ausdrücklich geregelt worden. Die Neuregelung tritt am 1. September 2008 in Kraft und war daher in dem heute entschiedenen Fall noch nicht anwendbar.

Urteil vom 17. Juli 2008 - I ZR 219/05

AG Köln - Urteil vom 6. April 2005 - 113 C 463/04

LG Köln - Urteil vom 23. November 2005 - 28 S 6/05

CR 2006, 702 = MMR 2006, 412 = ZUM-RD 2006, 187

Karlsruhe, den 17. Juli 2008

Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/c...rt=en&Datum=2008-7&nr=44575&linked=pm&Blank=1

Das Urteil ist noch nicht in gedruckter Form vorhanden; es existiert bis dato nur eine Pressemitteilung. Inwieweit hier das Urteil auch auf links oder deep links anwendbar ist, bleibt abzuwarten.
 
Guten Abend!
Ich hab von der Kanzlei Waldorf einen Brief gekriegt mit folgendem Thema:
Abmahnung wegen illegaler Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen
- Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassenserklärung -

Mit der Abgabe einer Unterlassenserklärung hätte ich jetzt keine allzu großen Probleme, leider hängt da noch eine Zahlungsaufforderung über 866 € dran.
200 € Schadensersatz
666 € Rechtsanwaltskosten

Nach dem obigen Artikel wäre das also nciht rechtens.
Kann mir bitte jemand einen Tip geben, was ich diesbezüglich tun soll?
Wäre super!
Danke!
 
Genau das selbe Schreiben habe ich gestern auch erhalten...vorallem ist die Frist der absolute Witz!
 
Hallo,
auch ich habe gestern ein Schreiben von RA Waldorf erhalten.
Das komische ist doch, dass in unserem Schreiben exakt die gleichen Kosten aufgeführt sind,
Mit der Unterlassungserklärung hab ich auch kein Problem, und da ich nun einmal Verantwortlich für unseren DSL Anschluss bin,aber wie kann es sein, dass gleich mehrfach, scheinbar Identische Schreiben versendet werden????

200 € Schadensersatz
666 € Rechtsanwaltskosten

Wie setzen sich die Kosten für den RA zusammen???

Wäre wirklich nett, wenn sich dazu Antworten / Links /etc. finden lassen könnten.
Das schlimme ist nur, es bleibt nicht viel Zeit, diese Fristen sind wirklich sehr kurz!

Danke und ich hoffe, dass jemand Antworten hat
Gruß kauli
 
Hallo,
auch ich habe gestern ein Schreiben von RA Waldorf erhalten.
Das komische ist doch, dass in unserem Schreiben exakt die gleichen Kosten aufgeführt sind,
Mit der Unterlassungserklärung hab ich auch kein Problem, und da ich nun einmal Verantwortlich für unseren DSL Anschluss bin,aber wie kann es sein, dass gleich mehrfach, scheinbar Identische Schreiben versendet werden????

200 € Schadensersatz
666 € Rechtsanwaltskosten

Wie setzen sich die Kosten für den RA zusammen???

Wäre wirklich nett, wenn sich dazu Antworten / Links /etc. finden lassen könnten.
Das schlimme ist nur, es bleibt nicht viel Zeit, diese Fristen sind wirklich sehr kurz!

Danke und ich hoffe, dass jemand Antworten hat
Gruß kauli
Hallo,

auch ich habe zeitgleich ein Schreiben von RA Waldorf erhalten.
Es handelt sich hier auf jeden Fall um eine rechtsmisbräuchliche Sammelabmahnung, mit dem eindeutigen Ziel, möglichst viel Geld in die Kassen der Kanzlei Waldorf zu spülen.
Auch die ausgesprochenden Drohungen in dem Schreiben sind rechtlich zweifelhaft.
Ich kann nur jedem Raten, der auch diesen zweifelhaften Machenschaften zum Opfer gefallen ist,
auf keinen Fall auf dieses Schreiben in irgenteiner Form zu reagieren und umgehend seinen Rechtsanwalt aufzusuchen, auch, wenn keine Rechtschutzversicherung besteht, um gegen die Kanzlei Waldorf vorzugehen.

Auch meine Zahlungsaufforderung war wie folgt identisch:

200 € Schadensersatz
666 € Rechtsanwaltskosten

Ich möchte weiterhin jeden bitten, der auch solch ein Schreiben erhielt, sich hier oder in anderen Foren einzuloggen und seine Meinung kunt zu tun.
Je mehr bekannte Fälle auftreten und nachgewiesen werden können, desto leichter wird es sein juristisch gegen die Anwälte Waldorf vorzugehen.

MfG

Rambo 08
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo

ich habe heute auch so ein Schreiben bekommen (30.10.2007).
Zahlungaufforderung war auch wie folgt:

200€ Schadensersatz
666€ Rechtsanwaltskosten

ich werde dieses Schreiben auf jedem fall zu meinem Anwalt geben.


Mfg

Nowo
.
EDIT :
.

Hallo,
auch ich habe gestern ein Schreiben von RA Waldorf erhalten.
Das komische ist doch, dass in unserem Schreiben exakt die gleichen Kosten aufgeführt sind,
Mit der Unterlassungserklärung hab ich auch kein Problem, und da ich nun einmal Verantwortlich für unseren DSL Anschluss bin,aber wie kann es sein, dass gleich mehrfach, scheinbar Identische Schreiben versendet werden????

200 € Schadensersatz
666 € Rechtsanwaltskosten

Wie setzen sich die Kosten für den RA zusammen???

Wäre wirklich nett, wenn sich dazu Antworten / Links /etc. finden lassen könnten.
Das schlimme ist nur, es bleibt nicht viel Zeit, diese Fristen sind wirklich sehr kurz!

Danke und ich hoffe, dass jemand Antworten hat
Gruß kauli


zum Anwalt gehen und eine Fristverlängerung beantragen lassen und gleichzeitig dieses schreiben vom Anwalt prüfen lassen.
 
Hallo,

hier ist auch eine Abmahnung eingegangen. Genau die gleiche Zusammensetzung wie bei euch.

Die Fristen sind der Knaller! Heute (Freitag) ist der Brief eingegangen. Frist zur Antwort: 05.11. (Montag). Und Zahlung am Mittwoch 7.11. Geht's noch?

Wäre schön, wenn jemand der schon beim Anwalt war seine Erfahrungen berichten könnte.

Ich hoffe es ist nicht schon zu spät wenn ich Montag den Anwalt aufsuche...
 
Hallo

ich habe heute auch so ein Schreiben bekommen (30.10.2007).
Zahlungaufforderung war auch wie folgt:

200€ Schadensersatz
666€ Rechtsanwaltskosten

ich werde dieses Schreiben auf jedem fall zu meinem Anwalt geben.


Mfg

Nowo
.
EDIT :
.




zum Anwalt gehen und eine Fristverlängerung beantragen lassen und gleichzeitig dieses schreiben vom Anwalt prüfen lassen.

Bittest du selbst um eine Fristverlängerung, käme das sozusagen fast einem..Eingeständnis...der Urheberrechtsverletzung gleich.

Geh einfach nur zu deinem Anwalt und lass den das erledigen.
 
Moin,

Es handelt sich hier auf jeden Fall um eine rechtsmisbräuchliche Sammelabmahnung
...ist nicht leicht zu beweisen. :]

Mit der Unterlassungserklärung hab ich auch kein Problem
...die mitgesandten UE sind das große Problem.
Wer da ohne Rechtsbeistand unterschreibt, kann das Geld gleich überweisen und sein I-Net Anschluss kündigen. 8-(



gutes gelingen
Rosso²
(Abgemahnt von DigiProtect)
 
Ist das Schreiben nicht deshalb schon ungültig da keine angemessen Zeit zur Antwrt mit ggf Beratung mit dem eigenen Anwalt gegeben wird?
Dieser eine Werktag (ggf zwei) ist ja ein wenig kurz für eine angemessene Antwort und in der Regel viel zu kurz um angemessenen Rat eines Rechtsbeistands einzuholen.

Vielleicht sollte man sich auch mal an die Verbrauchserschutzzentralen wenden oder mal wieder die C'T anschreiben.
 
Waldorf sendet z.Zt. auch an alle Altfälle eine erneute Zahlungsaufforderung.
 
1. Die Schreiben kommen garantiert nicht als Einschreiben, ergo ist die Zustellung nicht nachweisbar. Ihr habt also Zeit zum Reagieren, im schlimmsten Falle behauptet ihr einfach nichts erhalten zu haben, die Kanzlei ist in der Beweispflicht.

2. 2 Tage Frist sind eindeutig sittenwidrig, sowenig Reaktionszeitraum kann man nicht ansprechend nutzen. Ich kann bei Zahlungsverzug auch Niemanden auffordern innerhalb von 2 Tagen zu zahlen(!).

3. Eine UE würde ich niemals unterzeichnen, denn dann könnt ihr in der Tat euren Anschluß kündigen. Ein versehentlicher Verstoß gegen Jene, und ihr seid erledigt... und die MI sowie die Kanzlei haben ausgesorgt, da sie fleissige Zahler haben die sie monatlich finanzieren.

4. ANWALT HINZUZIEHEN !!! Nicht selber kommunizieren!!! Das geht zumeist in die Hose.
 
Moin,

1. Die Schreiben kommen garantiert nicht als Einschreiben, ergo ist die Zustellung nicht nachweisbar. Ihr habt also Zeit zum Reagieren, im schlimmsten Falle behauptet ihr einfach nichts erhalten zu haben, die Kanzlei ist in der Beweispflicht.
...kommen zwar nicht oder selten als Einschreiben, aber so habe ich auch mal gedacht.
...die Kanzlei muss nur glaubhaft machen, das der Brief abgeschickt worden ist.


CU
Rosso²
 
...die Kanzlei muss nur glaubhaft machen, das der Brief abgeschickt worden ist.
Diese Meinung kann ich nich teilen. Das würde bedeuten, Fax-Journale, quittierungspflichtige Einschreiben und Zustellungen von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden durch Gerichtsvollzieher seien nicht notwendig. Man müßte ja nur glaubhaft belegen, seine Forderung/Mittelung versandt zu haben... ;-)

So leicht ist das zum Glück natürlich auch nicht. Jedes Schreiben, das irgendeine Form von Forderung (oder Kündigung) beinhaltet, sollte um es wasserdicht zu machten, Nachverfolgungsfähig sein. Idealerweise eben Fax-Sendejournal (mit Kopie), eigenhändigem Einschreiben/Rückschein oder eben Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher.

Alles andere kann man so drehen, als habe man es nie erhalten. Und was nicht zugestellt wurde, kann auch nicht gefordert werden. Da kann ja der Empfänger nichts für, wenn er keine Kenntnis erlangt.
 
Moin,

es ist, wie es ist. :(

Lass dich doch mal abmahnen! ;D


CU
Rosso²
 
Ja hallo Leute, bei mir ist heute genau das gleiche Schreiben im Briefkasten gelandet, mit 866 € Gebühr und der Zahlungsfrist 07.11.2007.

Ich werde morgen mit unserem Rechtsanwalt reden, jetzt weiß ich bloß nicht ob ich jetzt auf dieses Schreiben antworten soll oder nicht. Ich meine es laden nun mal viele Leute, dass bei jedem die gleiche Summe verlangt ist sehr suspekt, aber trotzdem schwimme ich noch im Unklaren in Sachen Rechtslage. Aber auf keinen Fall Unterlassungserklärung unterschreiben soweit ich das jetzt mitbekommen habe...
und zahlen werde ich jetzt sofort bestimmt nicht, da ich es gar nicht aufbringen kann.

Soweit so gut, das hilft nur das Beste hoffen und mit dem Schlimmsten rechnen....
 
DU antwortest gar nicht auf das Schreiben, sprich' das mit Deinem Anwalt ab, der wird Dich besser beraten können. Ein freiwilliges Melden bei den Abmahnern läßt sie Blut riechen.
Solltest Du allerdings "schuldig" sein, wird dieser bestenfalls auch nur die UE modifizieren können. Das Downloaden dabei ist ja nichtmal das Illegale. Problematisch ist, das Du es in Tauschbörsen gleichzeitig HOCHLÄDST. Das Herunterladen ist erst ab 2008 illegal.
 
was kostet eigentlich so ein Besuch beim eigenen Anwalt?

Urheberrechtsverletzungen sowie andere Probleme in diese Richtung (Copyright etc.) sind ja meißt von der Rechtschutz ausgenommen *noahnung*

Greift in manchen Fällen nicht vielleicht sogar die privatHaftpflicht, wenn man nachweisen kann, nichts bewusst geladen zu haben?
(es stimmen ja sehr oft Name und Inhalt nicht überein)
?
 
@ shiningdragon:

Das mit up- und download ist mir schon bekannt. Jedoch finde ich den ersten Eintrag von Sepp hier so interessant, weil er ja eindeutig für "uns" Beschuldigte spricht.
Ich habe bis jetzt jedoch leider nichts vergleichbares gelesen, dass Leute die der Zahlungsaufforderung überhaupt nicht nachgekommen sind auch nicht weiter dafür belangt wurden. Das klingt mir ein bisschen zu einfach, denn ansonsten bräuchten wir hier gar nicht weiter zu diskutieren sondern den Forderungen einfach nicht nachkommen...
 
Ich habe einige Verfahren in diesen Sachen geführt. Keiner meiner Mandanten hat gezahlt. Keiner wurde bis heute verklagt.
 
Moin,

wenn Anwalt, dann nicht aus den gelben Seiten. :]
Sollte sich schon mit Urheberrecht auskennen.

Privathaftpflicht oder Rechtschutzversicherung greift hier nicht.

Noch ein Link für Abgemahnte, falls noch nicht bekannt.
KlickKlack



.
EDIT :
.

@Sepp,
Ich habe einige Verfahren in diesen Sachen geführt.
...wie hast Du die geführt?
Eine mod. UE abgeben lassen und abwarten?
Ruhe ist doch erst nach 3 Jahren oder?


CU
Rosso²
 
Genau. Mod. UE. 3 JAhre sind Ende des Jahres rum. Darum meldet Waldorf sich jetzt auch wieder. Der letzte Versuch.
 
Hallo,

Mir ist gerade auch ein ähnlicher Brief ins Postfach geflattert. Allerdings von der Kanzlei KuW und es geht ihnen wohl um Warhammer Mark of Chaos. Damit 150 Euro zu zahlen habe ich mich eigentlich schon abgefunden, aber irgendwie bringt es doch ein mulmiges Gefühl die Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Wie üblich ist die Frist natürlich so gesetzt, dass es recht eng wird vorher richtige juristische Beratung einzuholen (Am nächsten Mittwoch muss das Geld überwiesen werden. Die Post kam hier 16.00 Uhr vorbei). Meine Frage ist daher, wie riskant es ist sich mit der Bezahlung 1,2 Tage mehr Zeit zu lassen um sich mit einem Anwalt darüber auszutauschen ? Da Sepp scheinbar auch Anwalt ist, würde ich mich über seinen persönlichen Rat sicherlich nicht beklagen ;)

Mit freundlichen Grüssen, Wes
 
Zurück
Oben Unten