Einkommensteuererklärung - wie Entfernungspauschale bei Umzug eintragen?

Eye-Q

Grand Admiral Special
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Mahlzeit,

ich bin gerade dabei meine Einkommensteuererklärung 2007 zu machen, und da stoße ich auf ein Problem: ich bin Anfang Dezember umgezogen, unter anderem damit ich nicht mehr 40 km von der Arbeit entfernt wohne.
Mein Problem ist jetzt dass ja überall meine neue Adresse steht (6 km von der Arbeit entfernt), also die alte Adresse aus der Steuererklärung nicht hervor geht. Wenn ich jetzt die 40 km (einfache Fahrt) eintrage, die ich von Januar bis November hatte, wird das Finanzamt sagen "Du wohnst doch aber nur 6 km von deiner Arbeitsstätte entfernt".
Um das zu verhindern möchte ich möglichst klar machen dass ich von Januar bis Anfang Dezember 40 km entfernt gewohnt habe - wie mache ich das? Hat jemand schon mal so eine Situation gehabt?
 
Hast du noch ne alte Meldebescheinigung oder eine neue woraus Tag des Umzuges und alte Adresse hervorgeht?
 
Die alte Meldebescheinigung müsste ich schauen ob die noch bei meiner Mutter ist (bis Dezember habe ich noch bei ihr gewohnt und mich folglich um solche Sachen nicht wirklich gekümmert), die neue habe ich natürlich hier, die ist auf 4 Tage nach dem Umzug datiert.
 
Einfach beides Eintragen, x Tage 40km, y Tage (rest des Jahres nach Umzug) 6km. Wenn Du es ganz toll machen willst, weist Du noch irgendwie die alte Wohnung nach. Hast Du letztes Jahr schon ne Steuererklärung mit der alten Adresse abgegeben? Dann sollte das überhaupt kein Problem sein. Ansosten gibts doch in den meisten Bundesländern auch Abmeldebestätigungen. Aber im Prinzip kann man immer alles erstmal behaupten, wenn Sie es einem nicht glauben, müssen sie nachfragen oder die Streichung von Ansprüchen wenigstens in den Erläuterungen zum Steuerbescheid erklären. Bei Nachfragen kann man Belege nachreichen, bei letzterem müsste man natürlich Einspruch erheben. Natürlich darf man keine unwahren Dinge behaupten in der Steuererklärung, das wäre versuchte Steuerhinterziehung. Aber grundsätzlich sollen Finanzämter glaubhafte Angaben auch anerkennen, sofern sie nicht unter die Bereiche fallen, die belegt werden müssen (wie Spenden z.B.). Deswegen kann man ja sogar bei verlorenen Belegen "Eigenbelege" geben.

Bei Verringerung der Fahrstrecke um 34km könntest Du versuchen, die Umzugskosten als berufsbedingte Werbungskosten geltend zu machen. Keine Ahnung, ab wann das möglich ist. Aber wenns möglich ist, kannst Du jeden Käse absetzen, bis hin zu neuen Gardinen.....Einfach mal den kleinen Konz lesen.

edit:

hier ist ein schöner Link zu Umzug als Werbungskosten: http://recht-steuern.freenet.de/rat...ype=steuer&paramBold=3&catName=werbungskosten

Bei 68km eingespart pro Arbeitstag (hin- und zurück) könnte ja je nach Strecke schon 1h Ersparnis rauskommen, was für Werbungskostenansatz nötig wäre.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, letztes Jahr hatte ich schon eine Steuererklärung gemacht, mal sehen ob die den Nachweis haben wollen.

Die Fahrtzeit ist von ca. 55 Minuten (mal mehr, mal weniger, je nach Anzahl der Deppen auf den Straßen ;) ) auf 5 Minuten pro Strecke geschrumpft, also werden die Kosten wohl als berufsbedingte Werbungskosten durchgehen und ich kann auch 'ne Umzugspauschale geltend machen.

Wie ich das im Formular eindeutig eintrage werde ich morgen nochmal beim Finanzamt direkt fragen, ganz am Anfang kann man ja auch angeben dass man aus einem anderen Kreis umgezogen ist, ich hoffe dass das dann irgendwie möglich ist im ELSTER-Formular abzubilden.
 
Im Party-Keller geht das sicher. ;)

Aber einen ~9 Jahre alten Thread zum Einstand auszugraben war hoffendlich nur ein versehen. *suspect*
 
ROFL, hat da jemand meinen Thread ausgegraben? *buck* Interessanterweise bin ich letztes Jahr wieder umgezogen (das erste Mal seit dem Erstellen des Threads), auch hier wieder wegen der größeren Nähe zur Arbeit...
 
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