Studiengebühren, trotz dessen ich keine Vorlesungen mehr besuche?

Gammel

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Hallo!

Ich hab mal ne Frage. Und zwar ob ich Studiengebühren zahlen muss, trotz dessen ich KEINE Vorlesungen mehr besuche. Ich schreibe in diesem Semester (SS08 ) nur noch meine Examensarbeit und habe anschließend im September/Oktober noch eine Klausur sowie das Abschlusskolloqium. Vorlesungen, wie schon erwähnt, nehme ich keine mehr in Anspruch.

Die 500€ sind schon überwiesen, nur hab ich halt heut gerüchteweise gehört, dass man in Fällen wie meinem keine Gebühren mehr zahlen muss. Weiss da jemand genaueres?
 
Natürlich musst du zahlen. Die Studiengebühren sind ja nicht an den Vorlesungen gebunden. Selbst wenn du keine Vorlesung, kein Seminar und kein Kolloquium besuchst, musst du trotzdem zahlen, wenn du schließlich immatrikuliert bist.
 
Wie Patmaniac schon schrieb: Solange Du immatrikuliert bist, musst Du fein deine Gebühren bezahlen.
 
Das hängt zum Teil von dem entsprechenden Landesgesetz als auch von der Uni ab:

z.B.
Studienbeiträge (Studiengebühr) an der Ruhr-Universität Bochum:

Ausnahmen von der Beitragspflicht

Das Studienbeitrags-Gesetz und die Satzung der Ruhr-Universität sehen eine Reihe von Ausnahmen von der Beitragspflicht und Befreiungsgründe vor.

Wichtig:
Sowohl die Ausnahmen wie auch die Befreiungsgründe gelten ausschließlich im Erststudium und im konsekutiven Master-Studium. Im Zweitstudium und auch in den Zusatz- und Ergänzungsstudiengängen gibt es keine Ausnahmen und keine Befreiungsgründe für die Studienbeiträge.

Von der Beitragspflicht ausgenommen sind Studierende, die

  • beurlaubt sind (die Vorbereitung von Abschlussprüfungen, auch das Anfertigen einer Abschlußarbeit, erfüllt keinen wichtigen Grund für die Beurlaubung),
  • ein Praxis- oder Auslandssemester ableisten,
  • ein Praktisches Jahr nach der Approbationsordnung für Ärzte ableisten,
  • ausschließlich als Doktorandin oder als Doktorand eingeschrieben sind, soweit sie nicht gleichzeitig in einem anderen Studiengang eingeschrieben sind,
  • ausschließlich in einem Studiengang immatrikuliert sind, der nur mit Mitteln Dritter finanziert wird, dessen Träger nicht die Hochschule ist.
 
Alles korrekt, kommst du aber mit deinem Studium nur geringfügig über den Semesteranfang drüber, kannst du u.U. die Gebühren wiederbekommen.
Habe mich selber 1 Monat nach Semesterbeginn exmatrikuliert und alles wiederbekommen. Hängt natürlich von der Hochschule ab, nachfragen ist in diesem Fall aber sinnvoll.
 
Zwar total ot, aber in dem Falle muss ich sagen SCNR.....Ich hätt nämlich auch mal ne Frage:


Ich hab mal ne Frage. Und zwar ob ich Studiengebühren zahlen muss, trotz dessen ich KEINE Vorlesungen mehr besuche.

Bei solchen Satzkonstrukten wird ja gerne mal ganz modern "trotzdem" geschrieben, also: ", trotzdem ich keine Vorlesungen mehr besuche.". Das ist schlicht falsch, gilt aber wohl bei manchen als schick. Da gehört das gute alte obwohl rein.

Aber "trotz dessen" höre ich jetzt irgendwie zum ersten Mal. Dass man in NRW gerne auch mal "nach Aldi" geht, hab ich ja schon gehört. Aber das "trotz dessen" war mir bisher noch nicht als Lokalkuriosität aufgefallen. Gibts das tatsächlich irgendwo...?
 
"Trotz dessen" ist ne ganz normale Wortkombination. Und keine Kuriosität.

Im Englischen heist es "despite that"...

Ich hoffe ich konnte deinen Horizont erweitern :-D
 
Studiengebühren sind nicht an Vorlesungen gebunden. In die Vorlesungen kannst du dich ja auch reinsetzen, wenn du nicht angemeldet bist, da das eine öffentliche Veranstaltung ist (bis auf einige Ausnahmen). Da würde ja überhaupt keiner mehr Studiengebühren bezahlen, da er ja offiziell nicht hingeht;)
 
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