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Studiengebühren, trotz dessen ich keine Vorlesungen mehr besuche?
- Ersteller Gammel
- Erstellt am
Gammel
Grand Admiral Special
Hallo!
Ich hab mal ne Frage. Und zwar ob ich Studiengebühren zahlen muss, trotz dessen ich KEINE Vorlesungen mehr besuche. Ich schreibe in diesem Semester (SS08 ) nur noch meine Examensarbeit und habe anschließend im September/Oktober noch eine Klausur sowie das Abschlusskolloqium. Vorlesungen, wie schon erwähnt, nehme ich keine mehr in Anspruch.
Die 500€ sind schon überwiesen, nur hab ich halt heut gerüchteweise gehört, dass man in Fällen wie meinem keine Gebühren mehr zahlen muss. Weiss da jemand genaueres?
Ich hab mal ne Frage. Und zwar ob ich Studiengebühren zahlen muss, trotz dessen ich KEINE Vorlesungen mehr besuche. Ich schreibe in diesem Semester (SS08 ) nur noch meine Examensarbeit und habe anschließend im September/Oktober noch eine Klausur sowie das Abschlusskolloqium. Vorlesungen, wie schon erwähnt, nehme ich keine mehr in Anspruch.
Die 500€ sind schon überwiesen, nur hab ich halt heut gerüchteweise gehört, dass man in Fällen wie meinem keine Gebühren mehr zahlen muss. Weiss da jemand genaueres?
Patmaniac
Grand Admiral Special
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Natürlich musst du zahlen. Die Studiengebühren sind ja nicht an den Vorlesungen gebunden. Selbst wenn du keine Vorlesung, kein Seminar und kein Kolloquium besuchst, musst du trotzdem zahlen, wenn du schließlich immatrikuliert bist.
mqss
Admiral Special
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Wie Patmaniac schon schrieb: Solange Du immatrikuliert bist, musst Du fein deine Gebühren bezahlen.
BoMbY
Grand Admiral Special
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Das hängt zum Teil von dem entsprechenden Landesgesetz als auch von der Uni ab:
z.B.
Studienbeiträge (Studiengebühr) an der Ruhr-Universität Bochum:
z.B.
Studienbeiträge (Studiengebühr) an der Ruhr-Universität Bochum:
Ausnahmen von der Beitragspflicht
Das Studienbeitrags-Gesetz und die Satzung der Ruhr-Universität sehen eine Reihe von Ausnahmen von der Beitragspflicht und Befreiungsgründe vor.
Wichtig:
Sowohl die Ausnahmen wie auch die Befreiungsgründe gelten ausschließlich im Erststudium und im konsekutiven Master-Studium. Im Zweitstudium und auch in den Zusatz- und Ergänzungsstudiengängen gibt es keine Ausnahmen und keine Befreiungsgründe für die Studienbeiträge.
Von der Beitragspflicht ausgenommen sind Studierende, die
- beurlaubt sind (die Vorbereitung von Abschlussprüfungen, auch das Anfertigen einer Abschlußarbeit, erfüllt keinen wichtigen Grund für die Beurlaubung),
- ein Praxis- oder Auslandssemester ableisten,
- ein Praktisches Jahr nach der Approbationsordnung für Ärzte ableisten,
- ausschließlich als Doktorandin oder als Doktorand eingeschrieben sind, soweit sie nicht gleichzeitig in einem anderen Studiengang eingeschrieben sind,
- ausschließlich in einem Studiengang immatrikuliert sind, der nur mit Mitteln Dritter finanziert wird, dessen Träger nicht die Hochschule ist.
[³dgamer]
Grand Admiral Special
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Alles korrekt, kommst du aber mit deinem Studium nur geringfügig über den Semesteranfang drüber, kannst du u.U. die Gebühren wiederbekommen.
Habe mich selber 1 Monat nach Semesterbeginn exmatrikuliert und alles wiederbekommen. Hängt natürlich von der Hochschule ab, nachfragen ist in diesem Fall aber sinnvoll.
Habe mich selber 1 Monat nach Semesterbeginn exmatrikuliert und alles wiederbekommen. Hängt natürlich von der Hochschule ab, nachfragen ist in diesem Fall aber sinnvoll.
larsbo
Grand Admiral Special
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- Noctua NH-L9a
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- SSD
- Samsung 970Pro 1TB NVMe PCIe3
- Optisches Laufwerk
- Pioneer BD-RE slim-line
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- SilverStone ML08-H
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- Corsair SF450 (80PlusGold)
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- Win10pro 64
Zwar total ot, aber in dem Falle muss ich sagen SCNR.....Ich hätt nämlich auch mal ne Frage:
Bei solchen Satzkonstrukten wird ja gerne mal ganz modern "trotzdem" geschrieben, also: ", trotzdem ich keine Vorlesungen mehr besuche.". Das ist schlicht falsch, gilt aber wohl bei manchen als schick. Da gehört das gute alte obwohl rein.
Aber "trotz dessen" höre ich jetzt irgendwie zum ersten Mal. Dass man in NRW gerne auch mal "nach Aldi" geht, hab ich ja schon gehört. Aber das "trotz dessen" war mir bisher noch nicht als Lokalkuriosität aufgefallen. Gibts das tatsächlich irgendwo...?
Ich hab mal ne Frage. Und zwar ob ich Studiengebühren zahlen muss, trotz dessen ich KEINE Vorlesungen mehr besuche.
Bei solchen Satzkonstrukten wird ja gerne mal ganz modern "trotzdem" geschrieben, also: ", trotzdem ich keine Vorlesungen mehr besuche.". Das ist schlicht falsch, gilt aber wohl bei manchen als schick. Da gehört das gute alte obwohl rein.
Aber "trotz dessen" höre ich jetzt irgendwie zum ersten Mal. Dass man in NRW gerne auch mal "nach Aldi" geht, hab ich ja schon gehört. Aber das "trotz dessen" war mir bisher noch nicht als Lokalkuriosität aufgefallen. Gibts das tatsächlich irgendwo...?
andr_gin
Grand Admiral Special
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Studiengebühren sind nicht an Vorlesungen gebunden. In die Vorlesungen kannst du dich ja auch reinsetzen, wenn du nicht angemeldet bist, da das eine öffentliche Veranstaltung ist (bis auf einige Ausnahmen). Da würde ja überhaupt keiner mehr Studiengebühren bezahlen, da er ja offiziell nicht hingeht
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