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Kfz ins Ausland verkauft, Abmelden ohne Kfz - Brief irgendwie möglich?
L
laubila
Guest
Hallo. Hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann...
Habe mein Kfz über Ebay ins Ausland, nach Luxemburg verkauft. Das Geld habe ich per Überweisung erhalten. Dann kam ein Beauftragter des Käufers und holte Freitag abends bei einem Treffpunkt das Kfz ab. Meine Frau gab den Fahrzeugbrief mit, den Schein haben wir, da der Käufer meinte, den brauche er im Ausland nicht. Wir sollten ihn vernichten.
Da das Fahrzeug hier noch mit dem eigenen Kennzeichen zum vereinbarten Treffpunkt gebracht werden musste, konnten wir das Auto ja nicht schon vorher abmelden. Bei der Fahrzeugübergabe machte meine Frau unsere Schilder ab, der Käufer hatte bereits eigene neue Kennzeichen.
Am Montag darauf wollten wir das Auto abmelden (Zulassungsstelle und Versicherung). Die Zulassungsstelle meldet ohne Brief kein Fahrzeug ab. Die Versicherung meldet das Fahrzeug solange auch nicht ab.
Kontaktaufnahme mit dem Käufer ist nicht mehr möglich. Plötzlich exisitiert die Handynummer und der Ebay-Account nicht mehr, Post an die Adresse in Luxemburg wird zurückgeschickt mit dem Vermerk "Empfänger unbekannt", Emailadresse exisitiert nicht mehr, ... also da ist wohl was faul - immerhin hab ich wenigstens mein Geld! Jedenfalls ist Kontaktaufnahme nicht mehr möglich, um nochmals den Kfz-Brief zum Abmelden zu bekommen.
Polizei und Behörden in Luxemburg können uns nicht weiterhelfen, allein schon aus Datenschutzgründen, hieß es.
Habe eine Kopie des Kfz-Briefes, den original Kfz-Schein, einen einfachen Kaufvertrag und meine Nummernschilder. Außerdem hat meine Frau die Ausweis-Daten des Abholers sowie das neue Luxemburger Kennzeichen aufgeschrieben und die Kfz-Übergabe mit Unterschrift bestätigen lassen.
Alles das reicht aber nicht aus, um das Auto abmelden zu können. Die Zulassungsstelle besteht auf den Kfz-Brief. Kann doch nicht ewig weiter Steuern und Versicherung bezahlen!!!
Wer weiß Rat?
Liebe Grüße,
laubila
Habe mein Kfz über Ebay ins Ausland, nach Luxemburg verkauft. Das Geld habe ich per Überweisung erhalten. Dann kam ein Beauftragter des Käufers und holte Freitag abends bei einem Treffpunkt das Kfz ab. Meine Frau gab den Fahrzeugbrief mit, den Schein haben wir, da der Käufer meinte, den brauche er im Ausland nicht. Wir sollten ihn vernichten.
Da das Fahrzeug hier noch mit dem eigenen Kennzeichen zum vereinbarten Treffpunkt gebracht werden musste, konnten wir das Auto ja nicht schon vorher abmelden. Bei der Fahrzeugübergabe machte meine Frau unsere Schilder ab, der Käufer hatte bereits eigene neue Kennzeichen.
Am Montag darauf wollten wir das Auto abmelden (Zulassungsstelle und Versicherung). Die Zulassungsstelle meldet ohne Brief kein Fahrzeug ab. Die Versicherung meldet das Fahrzeug solange auch nicht ab.
Kontaktaufnahme mit dem Käufer ist nicht mehr möglich. Plötzlich exisitiert die Handynummer und der Ebay-Account nicht mehr, Post an die Adresse in Luxemburg wird zurückgeschickt mit dem Vermerk "Empfänger unbekannt", Emailadresse exisitiert nicht mehr, ... also da ist wohl was faul - immerhin hab ich wenigstens mein Geld! Jedenfalls ist Kontaktaufnahme nicht mehr möglich, um nochmals den Kfz-Brief zum Abmelden zu bekommen.
Polizei und Behörden in Luxemburg können uns nicht weiterhelfen, allein schon aus Datenschutzgründen, hieß es.
Habe eine Kopie des Kfz-Briefes, den original Kfz-Schein, einen einfachen Kaufvertrag und meine Nummernschilder. Außerdem hat meine Frau die Ausweis-Daten des Abholers sowie das neue Luxemburger Kennzeichen aufgeschrieben und die Kfz-Übergabe mit Unterschrift bestätigen lassen.
Alles das reicht aber nicht aus, um das Auto abmelden zu können. Die Zulassungsstelle besteht auf den Kfz-Brief. Kann doch nicht ewig weiter Steuern und Versicherung bezahlen!!!
Wer weiß Rat?
Liebe Grüße,
laubila
boidsen
Grand Admiral Special
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- System?!? Ähhh - bin total unsystematisch... LOL
Den Fall der Zulassungstelle schildern und auf einer Klärung bestehen - bei Behörden in Fällen die von der 08/15-Dienstvorschrift abweichen und somit ein wenig Denkarbeit erforden grundsätzlich gleich nen Vorgesetzten verlangen und ned lang mit der Tippse am Schalter oder dem kleinen Sesselfurzer rumdiskutieren...
Hilfreich wärs evtl. auch vorher mal bei der Versicherung nachzufragen - dort bist nämlich Kunde und ned Untertan
Grundsätzlich gibts auf jeden Fall den Weg über das sog. Aufbietenlassen des Briefs - nur hat dann der Käufer je nach Land der zukünftigen Zulassung u.U. ein größeres Problem...
Hilfreich wärs evtl. auch vorher mal bei der Versicherung nachzufragen - dort bist nämlich Kunde und ned Untertan
Grundsätzlich gibts auf jeden Fall den Weg über das sog. Aufbietenlassen des Briefs - nur hat dann der Käufer je nach Land der zukünftigen Zulassung u.U. ein größeres Problem...
Zuletzt bearbeitet:
SlurmMcKenzie
Grand Admiral Special
Was ist wenn man den Brief einfach als verloren meldet ?
Oder im äußersten Fall einfach die Steuern nicht bezahlt.
Dann gibts ne Zwangsabmeldung. Man muss die Steuern (+ Gebühr) aber dann trotzdem nachzahlen
Oder im äußersten Fall einfach die Steuern nicht bezahlt.
Dann gibts ne Zwangsabmeldung. Man muss die Steuern (+ Gebühr) aber dann trotzdem nachzahlen
boidsen
Grand Admiral Special
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Verloren (oder auch gestohlen) melden wär ja das mit dem Aufbieten lassen...
Und Steuer ned zahlen is wenig ratsam - Steuerschulden führen nämlich im Ernstfall zur Kontopfändung! Zwangsabmeldung gibts da somit ned - die gibts beim Versicherung ned zahlen, was aber wiederum zur Zwangsvollstreckung mit Gerichtsvollzieher etc.und zu nem Schufa-Eintrag führt.
Also beides ned wirklich ratsam...
Und Steuer ned zahlen is wenig ratsam - Steuerschulden führen nämlich im Ernstfall zur Kontopfändung! Zwangsabmeldung gibts da somit ned - die gibts beim Versicherung ned zahlen, was aber wiederum zur Zwangsvollstreckung mit Gerichtsvollzieher etc.und zu nem Schufa-Eintrag führt.
Also beides ned wirklich ratsam...
Ohoh, das hört sich nicht gut an. Hoffentlich bist du nicht auf einen Betrüger reingefallen. Darf man fragen was du für das Auto bekommen hast ?
Die Masche kommt mir aus einem andere Forum sehr Bekannt vor. Ein ausländischer Käufer zahlt per Überweisung, holt das Auto in einer Nacht.- und Nebelaktion ab und Wochen später Platz die Überweisung -> Folge: Auto und Geld sind weg!
Ich möchte Dich jetzt nicht verunsichern aber wie gesagt von solchen Fällen habe ich schon oft gelesen. Evtl. wendest du Dich erstmal an deine Bank und fragst nach ob es Möglich ist das das überwiesene Geld demnächst zurückgebucht wird. Wenn nicht hast du ein Problem weniger. Wenn es Möglich ist dann wird das Geld in nächster Zeit höchstwarscheinlich von deinem Konto verschwinden ....
Die Masche kommt mir aus einem andere Forum sehr Bekannt vor. Ein ausländischer Käufer zahlt per Überweisung, holt das Auto in einer Nacht.- und Nebelaktion ab und Wochen später Platz die Überweisung -> Folge: Auto und Geld sind weg!
Ich möchte Dich jetzt nicht verunsichern aber wie gesagt von solchen Fällen habe ich schon oft gelesen. Evtl. wendest du Dich erstmal an deine Bank und fragst nach ob es Möglich ist das das überwiesene Geld demnächst zurückgebucht wird. Wenn nicht hast du ein Problem weniger. Wenn es Möglich ist dann wird das Geld in nächster Zeit höchstwarscheinlich von deinem Konto verschwinden ....
KGBerlin
Grand Admiral Special
Tja da hast du ein schönes Problem am Hals.
Du zahlst solange für das KFZ bis es dir nichtmehr gehört und das tut es bis du es abgemeldet hast oder/und auf dich nicht mehr registriert ist.
Sprich du zahlst Steuern, Versicherung und sämtliche Folgekosten (Unfälle usw.)
Soweit ich es im Kopf habe ab zur Versicherungt samt Kaufvertrag und das Auto als verkauft melden. Wenn die Versichrung den neuen Besitzer nicht ausfindig machen kann teilt diese dem Vehrkehrsamt mit das dass KFZ nicht mehr versichert ist/wird. Daraufhin versucht das Amt nun das Auto zu finden. Findet das Amt den Inhaber des KFZ nicht wird es europaweit zwangsstillgelegt.
Bis der Brief entgültig an Gültigkeit verliert und du das Auto wirklich los bist kann allerdings bis zu einem Jahr vergehen.
Verkaufe nie ein Auto angemeldet. Ich hab den Mist auch durch hatte aber das Glück das der Käufer den Wagen 4 Tage später umgemeldet hat.
Hast du keine Kopie vom Ausweiß ? Ausweißnummer usw. ?
Du zahlst solange für das KFZ bis es dir nichtmehr gehört und das tut es bis du es abgemeldet hast oder/und auf dich nicht mehr registriert ist.
Sprich du zahlst Steuern, Versicherung und sämtliche Folgekosten (Unfälle usw.)
Soweit ich es im Kopf habe ab zur Versicherungt samt Kaufvertrag und das Auto als verkauft melden. Wenn die Versichrung den neuen Besitzer nicht ausfindig machen kann teilt diese dem Vehrkehrsamt mit das dass KFZ nicht mehr versichert ist/wird. Daraufhin versucht das Amt nun das Auto zu finden. Findet das Amt den Inhaber des KFZ nicht wird es europaweit zwangsstillgelegt.
Bis der Brief entgültig an Gültigkeit verliert und du das Auto wirklich los bist kann allerdings bis zu einem Jahr vergehen.
Verkaufe nie ein Auto angemeldet. Ich hab den Mist auch durch hatte aber das Glück das der Käufer den Wagen 4 Tage später umgemeldet hat.
Hast du keine Kopie vom Ausweiß ? Ausweißnummer usw. ?
Ich stelle mir gerade die Frage, wie der Käufer das Fahrzeug überhaupt ohne KFZ-Brief ANMELDEN konnte, denn das ist ja Voraussetzung um überhaupt ein Kennzeichen dafür zu bekommen.
Angenommen der Käufer hatte tatsächlich Kennzeichen dafür bekommen weil er das Auto angemeldet hat (wie auch immer...), dann muss es auch über ihn versichert sein (man braucht AFAIK bei jeder Anmeldung ja auch eine Versicherungsbestätigung), wodurch kein Schadenfall für unsere Threadersteller passieren dürfte.
Anders sieht es jetzt natürlich aus, wenn die mit gefälschten Kennzeichen die Karre geholt hätten, und jetzt das ursprüngliche Kennzeichen wiederrum fälschen würden, aber das wäre wirklich die hochkriminelle Variante Oo
sämtliche Folgekosten (Unfälle usw.)
Angenommen der Käufer hatte tatsächlich Kennzeichen dafür bekommen weil er das Auto angemeldet hat (wie auch immer...), dann muss es auch über ihn versichert sein (man braucht AFAIK bei jeder Anmeldung ja auch eine Versicherungsbestätigung), wodurch kein Schadenfall für unsere Threadersteller passieren dürfte.
Anders sieht es jetzt natürlich aus, wenn die mit gefälschten Kennzeichen die Karre geholt hätten, und jetzt das ursprüngliche Kennzeichen wiederrum fälschen würden, aber das wäre wirklich die hochkriminelle Variante Oo
Zuletzt bearbeitet:
KGBerlin
Grand Admiral Special
......
Angenommen der Käufer hatte tatsächlich Kennzeichen dafür bekommen weil er das Auto angemeldet hat (wie auch immer...), dann muss es auch über ihn versichert sein (man braucht AFAIK bei jeder Anmeldung ja auch eine Versicherungsbestätigung), wodurch kein Schadenfall für unsere Threadersteller passieren dürfte.
....
Wenn der Käufer das KFZ angemeldet hätte dann wäre dies beim Amt vermerkt und der VK könnte das Fahrzeug abmelden. Da das Amt dies aber nicht zuläßt wird der Käufer das KFZ noch nicht auf seinen Namen zugelassen haben sodaß das Amt davon augeht das er noch der Eigentümer ( nicht gleich mit Besitzer ) des KFZ ist. Und solange das KFZ nicht umgemeldet ist muß er für alles haften denn ein KFZ kann nicht ohne Versicherung zugelassen sein. Sprich solange das KFZ nicht ab oder umgemeldet ist/wird muß es versichert sein und das auf den Eigentümer und Halter. Und dies ist bis zu Ab oder Ummeldung der VK.
Ein Teufelskreis
Deswegen ja zur Versicherung das diese dem KFZ die Versicherung entzieht und dadurch das Amt das KFZ zwangsstilllegt weil es ja dann nicht mehr versichert ist.
Saulus
Grand Admiral Special
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Das Auto wird wenn ja im Ausland angemeldet somit kann er es schon anmelden.
Du kannst hier ja auch ein gestohlenes Auto mit Brief anmelden, das dauert mitunter eine ganze Weile bis die das mitbekommen.
Behaupten das gestohlen oder verloren wäre ganz schlecht, nicht bezahlen ebenso.
Wie gesagt auf Klärung bestehen und Abteilungsleiter holen lassen. Nicht mehr aufstehen bis Sache geklärt. Geld mitnehmen! Weil du dann eine Eidesstattliche Versicherung abgeben musst, kostet glaube ich 35€?
Das abmelden ist grundsätzlich möglich!! Ich hatte mal einen PKW per Kredit bezahlt, der Brief bleibt ja so lange bei der Bank. Nachdem der Kredit abgezahlt war haben die den Brief per Post Versand, und da ist der verschwunden. Mein Auto konnte ich trotzdem abmelden, die Karre war da auch schon längst weg, nicht verkauft sondern verschrottet.
Die zicken immer sind Beamte... nicht beeindrucken lassen! Wie gesagt sitzen bleiben und sich nicht mehr wegschicken lassen. Dann müssen die ihren faulen überbezahlten Arsch bewegen. Die wollen dich nämlich nur abwimmeln weil es mehr arbeit macht.
Du kannst hier ja auch ein gestohlenes Auto mit Brief anmelden, das dauert mitunter eine ganze Weile bis die das mitbekommen.
Behaupten das gestohlen oder verloren wäre ganz schlecht, nicht bezahlen ebenso.
Wie gesagt auf Klärung bestehen und Abteilungsleiter holen lassen. Nicht mehr aufstehen bis Sache geklärt. Geld mitnehmen! Weil du dann eine Eidesstattliche Versicherung abgeben musst, kostet glaube ich 35€?
Das abmelden ist grundsätzlich möglich!! Ich hatte mal einen PKW per Kredit bezahlt, der Brief bleibt ja so lange bei der Bank. Nachdem der Kredit abgezahlt war haben die den Brief per Post Versand, und da ist der verschwunden. Mein Auto konnte ich trotzdem abmelden, die Karre war da auch schon längst weg, nicht verkauft sondern verschrottet.
Die zicken immer sind Beamte... nicht beeindrucken lassen! Wie gesagt sitzen bleiben und sich nicht mehr wegschicken lassen. Dann müssen die ihren faulen überbezahlten Arsch bewegen. Die wollen dich nämlich nur abwimmeln weil es mehr arbeit macht.
KGBerlin
Grand Admiral Special
Das Auto wird wenn ja im Ausland angemeldet somit kann er es schon anmelden.
Du kannst hier ja auch ein gestohlenes Auto mit Brief anmelden, das dauert mitunter eine ganze Weile bis die das mitbekommen.
....Mein Auto konnte ich trotzdem abmelden, die Karre war da auch schon längst weg, nicht verkauft sondern verschrottet.
.....
Hast du alles gelesen ?
Es geht hier nicht um gestohlene Autos ohne Briefe es geht darum das er den Brief nicht mehr hat und es nicht abemelden kann. Einzigste Anlaufstelle ist da die Versicherung und die haben ihm Mist erzählt. Wie du dein Auto ohne Brief abmelden konntest ist mir ein Rätsel. Ok man bekommt einen Verwertungsnachweis den man ja vorlegen muss und ohne den man kein Auto verschrottet bekommt aber selbst dafür wollen die den Brief sehen. Ohne Brief geht eigentlich garnichts es sei denn man bekommt Ersatz dafür.
Ist aber ein anderes Thema.
Wer dem Threadsteller Mist erzählt hat ist seine Versicherung.
Die eigentliche Antwort gab es ja schon hier > http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=69677 ^^
äähh und hier > http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20080912000407AAcaFRc
und hier nehme ich mal an ebenfalls > http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20080702082450AAmz7s2
und hier auch nochmal > http://www.123recht.net/Kfz---Verkauf-ins-Ausland-Abmeldung-ohne-Kfz---Brief-m246glich__f123951.html
achso hier dann nochmal nochmal > http://forum.strassenverkehrsamt.de...uft-abmelden-ohne-kfz-brief-moglich-t479.html
Sollte reichen oder ?
Zuletzt bearbeitet:
ghostadmin
Grand Admiral Special
Warte nicht so lang! Du hast Briefe geschrieben, das braucht zuviel Zeit. Derjenige kann jetzt mit deiner Versicherung und Anmeldung jede Menge Unsinn treiben.
Ist das Geld noch auf dem Konto?
Ist das Geld noch auf dem Konto?
Geh zur Versicherung, nimm den Kaufvertrag mit, schildere denen den Sachverhalt nochmal genau und bitte explizit um eine Erwerberkündigung. Gib denen auch Bescheid, dass du evtl. Kosten vom Ordnungsamt wegen Fahren ohne Versicherungsschutz und Zwangsstillegung übernimmst. Dann entziehen die den Versicherungsschutz und das Fzg wird zur Fahndung ausgeschrieben, weil es zwangsstillgelegt werden muss.
Lass dich nicht abwimmeln, dass ist der übliche Weg und wird bei jeder Versicherung so gehandhabt.
Die Kennzeichen, die der Käufer dabei hatte, können luxemburgische Kurzzeitkennzeichen gewesen sein. Oder die irgendeines andren Fahrzeugs..ohne Brief kann der jedenfalls das Fahrzeug nicht anmelden, auch nicht in Luxemburg.
LG
Lass dich nicht abwimmeln, dass ist der übliche Weg und wird bei jeder Versicherung so gehandhabt.
Die Kennzeichen, die der Käufer dabei hatte, können luxemburgische Kurzzeitkennzeichen gewesen sein. Oder die irgendeines andren Fahrzeugs..ohne Brief kann der jedenfalls das Fahrzeug nicht anmelden, auch nicht in Luxemburg.
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Scarf
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Habe mein Kfz über Ebay ins Ausland, nach Luxemburg verkauft. Das Geld habe ich per Überweisung erhalten.
Überweisungen können nur rückgängig gemacht werden, bis das Geld bei der Empfängerbank angekommen ist. Also nicht mehr, wenn es bereits gutgeschrieben wurde.Ist das Geld noch auf dem Konto?
ghostadmin
Grand Admiral Special
Dann suche mal nach Western Union.
ProphetCHRIS
Grand Admiral Special
Bis jetzt hat sich der Threadersteller ja nicht mehr gemeldet. Warten wirs einmal ab, aber das hört sich wirklich nicht sehr koscher an!!
Ich hab nen Wagen mal in Deutschland gekauft und dann in Frankreich angemeldet. Da brauchte ich den Schein auch nicht.
Ich hab nen Wagen mal in Deutschland gekauft und dann in Frankreich angemeldet. Da brauchte ich den Schein auch nicht.
MDK-Indy
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Da das Fahrzeug hier noch mit dem eigenen Kennzeichen zum vereinbarten Treffpunkt gebracht werden musste, konnten wir das Auto ja nicht schon vorher abmelden.
Wenn das Auto abgemeldet wir darf man noch bis 23:59 Uhr des gleichen tages fahren da die Abmeldung erst um 00:00 inkraft tritt.
Scarf
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keine Bank macht Überweisungen wieder rückgängig, sobald sie auf dem Empfängerkonto eingegangen sind, weil es in diesem Zusammenhang Übereinkünfte der Banken gibt, das nicht zu tun. Da gibts auch keine Ausnahme für die Western Union.Dann suche mal nach Western Union.
Hauptgeschäft der Western Union sind afaik Zahlungsanweisungen, die aber was anderes als Überweisungen sind.
Zum eigtl. Thema: Mir erschließt sich nicht ganz der Sinn, dass man ein Auto nicht ohne den Fahrzeugbrief abmelden kann, also von gesetzgeberischer Seite.
doncortez
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Naja - wär ja ne ganz lustige Nummer dem fiesen Nachbarn mal eben so das Auto abzumelden. Bei der Anzahl an Leuten, die ihre Papiere (also in diesem Fall den Schein) einfach so im Auto liegen lassen, vlt. gar nicht so weit hergeholtZum eigtl. Thema: Mir erschließt sich nicht ganz der Sinn, dass man ein Auto nicht ohne den Fahrzeugbrief abmelden kann, also von gesetzgeberischer Seite.
Tante Edith sagt: Jetzt mal Spaß beiseite - Er kann ja durchaus glaubwürdig bezeugen, dass er sein Fahrzeug ordnungsgemäß verkauft hat. Also warten wir einfach ab, was nun bei rausgekommen ist.
Zuletzt bearbeitet:
Scarf
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Das wäre allerdings eine nicht unbedingt wünschenswerte MöglichkeitNaja - wär ja ne ganz lustige Nummer dem fiesen Nachbarn mal eben so das Auto abzumelden. Bei der Anzahl an Leuten, die ihre Papiere (also in diesem Fall den Schein) einfach so im Auto liegen lassen, vlt. gar nicht so weit hergeholt
Ich hatte aber auch eher daran gedacht, dass man nur auf sich selbst zugelassene Fahrzeuge auch ohne Brief abmelden kann.
ghostadmin
Grand Admiral Special
jau, er hat ihm aber den schein gegeben und den brief behalten ^^
Ne anders rum, nur Schein behalten
.
EDIT :
.
keine Bank macht Überweisungen wieder rückgängig, sobald sie auf dem Empfängerkonto eingegangen sind, weil es in diesem Zusammenhang Übereinkünfte der Banken gibt, das nicht zu tun. Da gibts auch keine Ausnahme für die Western Union.
Hauptgeschäft der Western Union sind afaik Zahlungsanweisungen, die aber was anderes als Überweisungen sind.
Zum eigtl. Thema: Mir erschließt sich nicht ganz der Sinn, dass man ein Auto nicht ohne den Fahrzeugbrief abmelden kann, also von gesetzgeberischer Seite.
Der Brief ist das einzige Dokument welches nachweist das man Eigentümer des KFZ ist. Wenn man keinen Brief hat z.b. bei ausländischen Fahrzeugen, kann man auch anderweitig nachweisen das das Fahrzeug einem selbst gehört.
Per Scheck ist sowas möglich, bei Überweisung wohl doch nicht:
http://www.fid-gesundheitswissen.de...erschutz/die-neuen-tricks-der-auto-betrueger/
Bis jetzt hat sich der Threadersteller ja nicht mehr gemeldet. Warten wirs einmal ab, aber das hört sich wirklich nicht sehr koscher an!!
Ich hab nen Wagen mal in Deutschland gekauft und dann in Frankreich angemeldet. Da brauchte ich den Schein auch nicht.
Den Schein nicht, aber den Brief!
Wenn das Auto abgemeldet wir darf man noch bis 23:59 Uhr des gleichen tages fahren da die Abmeldung erst um 00:00 inkraft tritt.
Völliger Blödsinn (tschuldigung). Die Zulassungsplakette wird runtergekratzt und damit darfst du nur noch auf kürzestem Weg nach Hause/zur Werkstatt (oder wo auch immer dein Fzg hin soll) fahren, und zwar nur im selben Landkreis. Erwischt dich die Polizei anderswo (sie kennt ja den Sitz der Zulassungsstelle und kann sich die entsprechende Fahrtroute schnell zusammenreimen), gibts richtig Ärger wegen Fahren ohne Zulassung in Verbindung mit Fahren ohne Versicherungsschutz (der erlischt nämlich gleichzeitig mit der Minute der Abmeldung).
skyphab
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Naja - wär ja ne ganz lustige Nummer dem fiesen Nachbarn mal eben so das Auto abzumelden. Bei der Anzahl an Leuten, die ihre Papiere (also in diesem Fall den Schein) einfach so im Auto liegen lassen, vlt. gar nicht so weit hergeholt
So ist es lustiger Weise in der Schweiz. Es gibt nur den Fahrzeugausweis, das war's. Den muss man auch immer dabei haben und optimaler Weise liegt der nicht im Handschuhfach...
MDK-Indy
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Wenn das Auto abgemeldet wir darf man noch bis 23:59 Uhr des gleichen tages fahren da die Abmeldung erst um 00:00 inkraft tritt.
Völliger Blödsinn (tschuldigung). Die Zulassungsplakette wird runtergekratzt und damit darfst du nur noch auf kürzestem Weg nach Hause/zur Werkstatt (oder wo auch immer dein Fzg hin soll) fahren, und zwar nur im selben Landkreis. Erwischt dich die Polizei anderswo (sie kennt ja den Sitz der Zulassungsstelle und kann sich die entsprechende Fahrtroute schnell zusammenreimen), gibts richtig Ärger wegen Fahren ohne Zulassung in Verbindung mit Fahren ohne Versicherungsschutz (der erlischt nämlich gleichzeitig mit der Minute der Abmeldung).
Du hast Wissen, und zwar garkeines (tschuldigung).
Fl3X
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- Betriebssystem
- Win10 64bit
- Webbrowser
- Firefox
Wow! Was für ein Konter!
Du kannst sicherlich den Gesetzestext zitieren der das Regelt, oder ?
Einfach nur Unwissenheit bescheinigen grenzt an Trollerei!
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