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Vorladung zur Polizei
- Ersteller Rifur
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Erstmal vorweg, ich hab mir mal einen neuen Account für die Frage besorgt *hust*
Ich hab vor einigen Tagen eine Vorladung bekommen. Ich soll am Montag dort auftauchen. Ich bin beschuldigter und ich weiß um was es geht. Ich weiß auch, dass ich dort nicht hin muss. Und genau das ist das was ich vorhabe. Ich werde nicht hingehen. Nur, wie geht es denn weiter wenn ich nicht dort war? Gibt es dann wieder Post mit einer Vorladung oder wie läuft das ganze ab?
Ich hab vor einigen Tagen eine Vorladung bekommen. Ich soll am Montag dort auftauchen. Ich bin beschuldigter und ich weiß um was es geht. Ich weiß auch, dass ich dort nicht hin muss. Und genau das ist das was ich vorhabe. Ich werde nicht hingehen. Nur, wie geht es denn weiter wenn ich nicht dort war? Gibt es dann wieder Post mit einer Vorladung oder wie läuft das ganze ab?
dFeNsE
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Je nach Schwere der Anschuldigung würde ich einen Anwalt aufsuchen....oder wenn Du nichts zu befürchten hast, einfach hingehen. Der Grund steht doch normalerweise in der Vorladung selber, oder nicht?
Naja, sowas klärt sich meist schnell.
Aber generell brauchst Du als Beschuldigter imho garnix machen...es sei denn irgendwann kommt mal ne Vorladung zu einer Gerichtsverhandlung. Bei mehrfachem Nichterscheinen könnte man dich dann zwangsvorführen.
Ich hatte auch schonmal zwei Vorladungen wegen Sachen, die ich garnicht gewesen sein konnte.
Bin hingegangen und nach ein paar Tagen waren die Fälle erledigt.
Hört sich in diesem Beamtendeutsch immer schlimmer an, als es letztlich ist.
Naja, sowas klärt sich meist schnell.
Aber generell brauchst Du als Beschuldigter imho garnix machen...es sei denn irgendwann kommt mal ne Vorladung zu einer Gerichtsverhandlung. Bei mehrfachem Nichterscheinen könnte man dich dann zwangsvorführen.
Ich hatte auch schonmal zwei Vorladungen wegen Sachen, die ich garnicht gewesen sein konnte.
Bin hingegangen und nach ein paar Tagen waren die Fälle erledigt.
Hört sich in diesem Beamtendeutsch immer schlimmer an, als es letztlich ist.
Hallo,
ja der Grund steht oben mit drin. Geht halt um meine Beziehung... genau genommen bin ich halt seit etwas über einen Jahr mit einer zusammen die 16 ist. Wir waren in den letzten Wochen etwas unvorsichtiger gewesen. Also genau genommen... wir hatten das versteck spiel irgendwie satt gehabt. Es hat natürlich nicht lang gedauert bis ihre Eltern das rausbekommen haben. Die haben mich dann halt Angezeigt genau genommen geht es wohl um "§ 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen"
Da wir uns halt weiterhin treffen... nur jetzt wieder auf die heimliche schiene, weiß ich von ihr das sie eine Aussage bei der Polizei machen sollte. Das hat sie getan. Ich weiß auch was sie denen alles gesagt hat und das sie auch alles einfach wahrheitsgemäß beantwortet hat.
Einige Tage später bekam ich halt diese Vorladung. Allerdings hatte meine Freundin mich schon vorgewarnt gehabt. Dort hin will ich allerdings nicht. Deswegen würde mich interessieren, wie es dann weiter geht
Die haben ja Ihre Aussage... sollte doch sowieso reichen. Außerdem ist das ganze ja nunmal keine Straftat. Vielleicht eine moralische Sache, aber nunmal nichts verbotenes.
ja der Grund steht oben mit drin. Geht halt um meine Beziehung... genau genommen bin ich halt seit etwas über einen Jahr mit einer zusammen die 16 ist. Wir waren in den letzten Wochen etwas unvorsichtiger gewesen. Also genau genommen... wir hatten das versteck spiel irgendwie satt gehabt. Es hat natürlich nicht lang gedauert bis ihre Eltern das rausbekommen haben. Die haben mich dann halt Angezeigt genau genommen geht es wohl um "§ 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen"
Da wir uns halt weiterhin treffen... nur jetzt wieder auf die heimliche schiene, weiß ich von ihr das sie eine Aussage bei der Polizei machen sollte. Das hat sie getan. Ich weiß auch was sie denen alles gesagt hat und das sie auch alles einfach wahrheitsgemäß beantwortet hat.
Einige Tage später bekam ich halt diese Vorladung. Allerdings hatte meine Freundin mich schon vorgewarnt gehabt. Dort hin will ich allerdings nicht. Deswegen würde mich interessieren, wie es dann weiter geht
Die haben ja Ihre Aussage... sollte doch sowieso reichen. Außerdem ist das ganze ja nunmal keine Straftat. Vielleicht eine moralische Sache, aber nunmal nichts verbotenes.
dFeNsE
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ich würd zum anwalt und mich einfach mal beraten lassen....
SPINA
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Wenn du über 21 Jahr alt warst (vor einem Jahr), dann könnte der Straftatbestand ggf. schon erfüllt sein. Ich denke da an Abs. III, Nr. 1.Außerdem ist das ganze ja nunmal keine Straftat. Vielleicht eine moralische Sache, aber nunmal nichts verbotenes.
Hallo,Wenn du über 21 Jahr alt warst (vor einem Jahr), dann könnte der Straftatbestand ggf. schon erfüllt sein. Ich denke da an Abs. III, Nr. 1.
der Teil ist mir bekannt. Weiter unten heißt es dann aber:
Wäre ja dann die Anzeige ihrer Eltern. Ich denke mal das geht als Antrag durch. Und ja, ich war damals über 21. Und nochmal ja, als wir zusammen gekommen sind da war sie noch ganze zwei Monate lang 15 gewesen. Da es in der Zeit aber keine sexuelle Handlungen gab wäre der Teil erledigt. Und ab 16 gibt es dort keine Einschränkungen mehr.(5) In den Fällen des Absatzes 3 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
Ich werde mal gucken, ob ich Montag früh einen Anwalt befragen kann. Denke aber eher nicht das es klappen wird. Ist doch ziemlich kurzfristig. Um 13 Uhr wäre ja schon der Termin.
dFeNsE
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du musst nicht hin....
das ist ja das tolle wenn man beschuldigter ist.
oder du gehst hin und verweigerst ganz offiziell erstmal die aussage. ist aber ansich auch egal, weil dein nichterscheinen das gleich ein grün ist....
und dann zum rechtsbeistand, der alles weitere regelt
evtl hilfreich:
http://www.beschuldigtenvernehmung.de/fragen-zur-beschuldigtenvernehmung.html
das ist ja das tolle wenn man beschuldigter ist.
oder du gehst hin und verweigerst ganz offiziell erstmal die aussage. ist aber ansich auch egal, weil dein nichterscheinen das gleich ein grün ist....
und dann zum rechtsbeistand, der alles weitere regelt
evtl hilfreich:
http://www.beschuldigtenvernehmung.de/fragen-zur-beschuldigtenvernehmung.html
Zuletzt bearbeitet:
Also, ich war nicht da gewesen. Ich hatte heute Morgen mit einen Anwalt Telefoniert gehabt. Er hatte mir zwei Möglichkeiten genannt. Und meinte dann, dass er mir Möglichkeit 1 Empfehlen würde. Die wäre immerhin für mich ohne Kosten
Ich sollte einfach nicht hingehen und somit die Aussage verweigern. Er meint, dass es dann so weiter gereicht wird und das er davon ausgeht das es eingestellt wird. Es gibt die Aussage der Tochter (meine Freundin) und dann eventuell noch die Aussage der Eltern, die auf irgendwelche vermutungen beruht. Sie waren nunmal nicht Anwesend gewesen und können nicht sagen wie es nun war. Das kann nur meine Freundin und ich. Und sie hat die Angaben gemacht. Aufgrund dessen meinte er, dass es vermutlich eingestellt wird. Es müsste ja auch bewiesen werden das es eben nicht so war. Und das dürfte schwierig sein wenn das angebliche Opfer doch schon alles gesagt hat und sich nicht als Opfer sieht.
Seine zweite Möglichkeit war dann, dass ich eine Aussage mache. Da meinte er aber das er nicht empfielt diese Mündlich bei der Polizei zu machen. Dann lieber mit Anwalt und eine Schriftliche Aussage abgeben. Aber das wäre dann mit kosten verbunden. Also empfielt er mir Möglichkeit 1. Die ist erstmal kostenlos. Sollte doch noch etwas anderes kommen soll ich mich wieder bei ihm Melden.
Das war eigentlich alles was er gesagt hat. Am ende meinte er noch, dass es besser wäre sich mit den Eltern zusammen zu setzen. Das würde einiges an Ärger ersparen sofern man irgendwie einen Punkt findet mit denen beide Seiten leben können.
Ich sollte einfach nicht hingehen und somit die Aussage verweigern. Er meint, dass es dann so weiter gereicht wird und das er davon ausgeht das es eingestellt wird. Es gibt die Aussage der Tochter (meine Freundin) und dann eventuell noch die Aussage der Eltern, die auf irgendwelche vermutungen beruht. Sie waren nunmal nicht Anwesend gewesen und können nicht sagen wie es nun war. Das kann nur meine Freundin und ich. Und sie hat die Angaben gemacht. Aufgrund dessen meinte er, dass es vermutlich eingestellt wird. Es müsste ja auch bewiesen werden das es eben nicht so war. Und das dürfte schwierig sein wenn das angebliche Opfer doch schon alles gesagt hat und sich nicht als Opfer sieht.
Seine zweite Möglichkeit war dann, dass ich eine Aussage mache. Da meinte er aber das er nicht empfielt diese Mündlich bei der Polizei zu machen. Dann lieber mit Anwalt und eine Schriftliche Aussage abgeben. Aber das wäre dann mit kosten verbunden. Also empfielt er mir Möglichkeit 1. Die ist erstmal kostenlos. Sollte doch noch etwas anderes kommen soll ich mich wieder bei ihm Melden.
Das war eigentlich alles was er gesagt hat. Am ende meinte er noch, dass es besser wäre sich mit den Eltern zusammen zu setzen. Das würde einiges an Ärger ersparen sofern man irgendwie einen Punkt findet mit denen beide Seiten leben können.
Cr@zed^
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Muss man auch nicht nachvollziehen.
Andererseits verstehe ich auch die Aufregung nicht.
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32/25 Jahre - so schlimm ist es nun auch wieder nicht, sind ja nicht mehr im Mittelalter
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32/25 Jahre - so schlimm ist es nun auch wieder nicht, sind ja nicht mehr im Mittelalter
Ich muß dir ehrlich sagen, das ich nicht nachvollziehen kann wie man mit über 21 sich in ein 15 jähriges Mädchen "verlieben" kann. Wenn ihr Vater auch nur halb so hitzköpfig wie ich ist, wünsch ich dir jetzt schon mal viel Erfolg!
KGBerlin
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Mit 22 hab ich meiner damaligen Freundin auch zum 18. Geburtstag gratuliert und erst nach weiteren 3 Monaten erfahren, warum sich ihre Mutter über die 18 rote Rosen gewundert hat.
Was jeder macht sollte jeder selbst wissen.
Solange es keine Geschichten sind wo.... naja
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32/25 Jahre - so schlimm ist es nun auch wieder nicht, sind ja nicht mehr im Mittelalter
Ja sowas kenne ich auch. 20 Jährige Kollegin und Freund schon 34.
Wobei 15 Jahre alter Freund und Mädel über 21 scheint ja wieder zu gehen.
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Wobei 15 Jahre alter Freund und Mädel über 21 scheint ja wieder zu gehen.
Wieso, ist rechtlich gesehen genauso bedenklich... Gibt auch "sexuellen Mißbrauch" durch Frauen an Jungs/Männern (der laut einer Doku vor annodazumal gar nicht so selten sein soll)..
Von einem über 21-jährigen sollte man erwarten können, da er sich der rechtlichen Schwierigkeiten bei einer Beziehung mit einer unter 16-jährigen bewusst ist... Als Sozialarbeiter kenne ich allerdings mehrere solche Beispiele, und wenn die Beziehung nicht verheimlicht wird, ist es in der Regel für die Eltern des Kindes idR. kein Problem... Nur sollte man das eben vorher wissen.... Wenn die Eltern nun Streß schieben, war das vorher offensichtlich nicht geklärt!
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Rechne das mal 10 Jahre weiter, dann ist das wieder völlig normal...
32/25 Jahre - so schlimm ist es nun auch wieder nicht, sind ja nicht mehr im Mittelalter
Und wenn ich es 4 Jahre zurückrechne? 18/11 wäre dann auch okay?
Ich will mal hoffen, dass meine Tochter total unattraktiv wird und ich mir vor ihrem 16. keine Gedanken um eventuelle Jungs/Männer machen muss Ich wüsste auch nicht, wie ich bei meiner unter 16-jährigen Tochter bei einem deutlich über 20-jährigen Mann reagieren würde... Wobei wie erwähnt, wenn es einen offenen Umgang gibt, ich eher nichts dagegen hätte als ihm in den Hintern zu treten...
Zuletzt bearbeitet:
Sagi T
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Der Mensch handelt selbstverantwortlich! Ich glaube man kann einer, "damals", fast 16 jährigen schon zugestehen sowas selber zu entscheiden...
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Scho recht! Ändert aber nichts an der Rechtslage! Und das zu verstehen, sollte man von einem über 21-jährigen erwarten können!
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Scheint nen guter Anwalt zu sein 100% richtiges Vorgehen.
Wer allein zu einer solchen Vorladung geht, kann sich eigentlich nur selbst reinreiten.
Zumal dies ja kein kleiner Verstoß ist.
Aber auch bei kleinen Delikten würde ich nie dort hingehen. Die sollen mir ja die Tat nachweisen, da geh ich doch nicht hin und liefere den noch die Vorlage.
Ist genauso wie die Fangfrage: "Sie wissen das Sie zu schnell gefahren sind?" Wer hier "Ja" sagt , gibt zu unter Vorsatz gehandelt zu haben.
Es gilt immer noch, man muss keine Aussage treffen, wo man sich selbst belastet.
Wer allein zu einer solchen Vorladung geht, kann sich eigentlich nur selbst reinreiten.
Zumal dies ja kein kleiner Verstoß ist.
Aber auch bei kleinen Delikten würde ich nie dort hingehen. Die sollen mir ja die Tat nachweisen, da geh ich doch nicht hin und liefere den noch die Vorlage.
Ist genauso wie die Fangfrage: "Sie wissen das Sie zu schnell gefahren sind?" Wer hier "Ja" sagt , gibt zu unter Vorsatz gehandelt zu haben.
Es gilt immer noch, man muss keine Aussage treffen, wo man sich selbst belastet.
Was sagt denn die Rechtslage? Ich hatte ja nun mit einen Anwalt Telefoniert. Also wusste er natürlich dann auch das wir schon zusammen kamen als sie noch 15 war. Aber auch das hat er nicht als Problem gesehen. Verboten ist erstmal nur alles unter 14. Ab 14 gibt es dann die Regelung mit den wenn der andere über 21 ist. Soweit so gut. Spielt aber keine große Rolle. Denn der rest mit dem Ausnutzen etc. muss auch noch da gewesen sein. Sofern das nicht vorliegt ist es nunmal keine Straftat. Das kann man drehen und wenden wie man will. Im zweifel muss ein Richter am ende entscheiden ob es nun so war oder nicht. Aber auch dazu meinte er, dass wir ja immer noch zusammen sind. Und das nun schon seit über einen Jahr.... was soll da ein Richter noch groß entscheiden. Scheinbar ging es dann hier wohl nicht nur um das eine. Zumal es dann auch erst nachgewiesen werden muss. Und wenn beide Teile sagen das es nicht so war was dann? Zumal zu der Zeit sowieso nichts gelaufen ist... und Händchenhalten geht wohl nicht als sexuelle Handlung durch.Scho recht! Ändert aber nichts an der Rechtslage! Und das zu verstehen, sollte man von einem über 21-jährigen erwarten können!
Also nein, er ist sich sicher, dass es einen Brief geben wird mit den Hinweis, dass das ganze eingestellt wird. Und wie gesagt, wenn nicht soll ich mich ja noch einmal bei ihm melden.
Werde auch bei gelegenheit eine Rückmeldung geben. Was nun gekommen ist. Allerdings weiß ich nicht wie lange es nun dauert bis ich wieder irgendwas von denen hören werde.
PS. Mir war vieles bewusst vor allem das es riesen Probleme geben wird sobald es rauskommt. Nicht umsonst wollte ich mich zuerst nicht darauf einlassen. Aber am ende haben die Gefühle halt doch gesiegt. Und bis jetzt läuft es immer noch gut zwischen uns. Da sehe ich hier im Dorf andere die ständig neue haben. Sich aber nun natürlich trotzdem das Maul zerreißen müssen
Shai Hulud
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Die Rechtslage sagt das, was Du hier schon korrekt dargelegt hast. Aber in dem Paragraphen steht auch das "Aber" drin, was wie von mir dargelegt durch einen offenen Umgang von Anfang an vielleicht hätte vermieden werden können.
Du schreibst ja selbst im PS:
Das Problem ist jetzt da. Ob es riesig wird? Wohl nicht, wenn Deine Freundin für Dich Stellung bezieht und der Anwalt die Situation richtig einschätzt. Aber durch diese unruhige See musst Du nun. Alles Gute auf jeden Fall!
Du schreibst ja selbst im PS:
Mir war vieles bewusst vor allem das es riesen Probleme geben wird sobald es rauskommt.
Das Problem ist jetzt da. Ob es riesig wird? Wohl nicht, wenn Deine Freundin für Dich Stellung bezieht und der Anwalt die Situation richtig einschätzt. Aber durch diese unruhige See musst Du nun. Alles Gute auf jeden Fall!
Denke ich auch. Bin kein Jurist, aber so wie ich die Gesetzeslage beurteil sind 14-15 Jährige einfach eine Grauzone für >21 Jährige Partner. Kann OK sein, muss es aber nicht...Das Problem ist jetzt da. Ob es riesig wird? Wohl nicht, wenn Deine Freundin für Dich Stellung bezieht und der Anwalt die Situation richtig einschätzt. Aber durch diese unruhige See musst Du nun. Alles Gute auf jeden Fall!
Das ihr das verheimlicht hat war aber m.E. wirklich nicht sonderlich klug. Sowas kommt immer raus.
Gruß,
Max
Hallo,
ich hab zwar noch nichts weiter von denen gehört aber es tut sich eine neue Frage auf
Cheffe will das ich nächste Woche für zwei Tage ins Ausland verschwinde. Lust hab ich keine... aber der, der eigentlich vorgesehen war liegt nun im Krankenhaus.
Könnte es Probleme beim einchecken geben? Ich wäre dann zwei Tage unterwegs bzw. weg
ich hab zwar noch nichts weiter von denen gehört aber es tut sich eine neue Frage auf
Cheffe will das ich nächste Woche für zwei Tage ins Ausland verschwinde. Lust hab ich keine... aber der, der eigentlich vorgesehen war liegt nun im Krankenhaus.
Könnte es Probleme beim einchecken geben? Ich wäre dann zwei Tage unterwegs bzw. weg
Cherry
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Unwahrscheinlich, daß du da Probleme kriegst. Bisher gibts ne Anzeige, weiter nix. Wenn man da schon nichtmehr reisen dürfte, wäre das ganzschön heftig
Cherry
Cherry
Tante Emma
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Wenn (...) es zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte und ihr beide glaubhaft versichern könnt, das es zu keinen sexuellen Handlungen (auch nicht einvernehmlich) in der Zeit der Minderjährigkeit gekommen ist und es keine Indizien dafür gibt, dann passiert rein garnichts.
Huhu,
dann mal eine kurze Rückmeldung. Die Ausreise war kein Problem. Und heute lag dann auch ein netter Brief im Briefkasten. Das ganze wurde eingestellt.
Ging aber recht schnell. Ich hatte gedacht, dass es einige Monate dauern wird bis ich da wieder was höre. Aber somit ist die Sache nun wohl erledigt.
dann mal eine kurze Rückmeldung. Die Ausreise war kein Problem. Und heute lag dann auch ein netter Brief im Briefkasten. Das ganze wurde eingestellt.
Ging aber recht schnell. Ich hatte gedacht, dass es einige Monate dauern wird bis ich da wieder was höre. Aber somit ist die Sache nun wohl erledigt.
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