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Ich habe hier ein kleines Problemchen.
Es geht um eine Federgabel, welche ich um 11/12 - 2011 zum Service bekommen habe.
Der Service, durch welchen mir Unkosten entstanden sind, wurde Ordnungsgemäß durchgeführt. Zusätzlich musste ich ein Ersatzteil besorgen, wodurch mir weitere Kosten enstanden sind.
Dies alles nach vorheriger Absprache mit dem Besitzer der Gabel.
Seitdem die Gabel fertig ist, vertröstet mich der Typ nun schon. Zuletzt hat er sich kurz und ohne groß auf das Thema einzugehen Anfang Dezember 2012 gemeldet. Da wollte er mir weitere Gabeln zum Service geben. Aber seitdem herrscht Funkstille.
Er antwortet nicht mehr. Weder auf Mails noch auf Nachrichten im Forum. Und das obwohl er ständig online ist.
Wat nu?
Es geht um eine Federgabel, welche ich um 11/12 - 2011 zum Service bekommen habe.
Der Service, durch welchen mir Unkosten entstanden sind, wurde Ordnungsgemäß durchgeführt. Zusätzlich musste ich ein Ersatzteil besorgen, wodurch mir weitere Kosten enstanden sind.
Dies alles nach vorheriger Absprache mit dem Besitzer der Gabel.
Seitdem die Gabel fertig ist, vertröstet mich der Typ nun schon. Zuletzt hat er sich kurz und ohne groß auf das Thema einzugehen Anfang Dezember 2012 gemeldet. Da wollte er mir weitere Gabeln zum Service geben. Aber seitdem herrscht Funkstille.
Er antwortet nicht mehr. Weder auf Mails noch auf Nachrichten im Forum. Und das obwohl er ständig online ist.
Wat nu?
Zuletzt bearbeitet:
M
Grand Admiral Special
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Ihr habt ein stinknormales Vertragsverhältnis nach § 631 ff BGB. Du schuldest Leistung, er schuldet im Gegenzug Kohle § 632 BGB und Abnahme § 640 BGB.
Immerhin hätte er vor Vollendung der Reparatur noch kündigen können, aber soweit ich das entnehme, ließ er eine solche Absicht nicht verlauten. Damit darfst Du eine Frist setzen und anschließend mahnen.
.
EDIT :
.
Bei sowas ist immer empfehlenswert eine Anzahlung zu nehmen. Das setzt im Kopf die richtigen Regionen in Gang.
Immerhin hätte er vor Vollendung der Reparatur noch kündigen können, aber soweit ich das entnehme, ließ er eine solche Absicht nicht verlauten. Damit darfst Du eine Frist setzen und anschließend mahnen.
.
EDIT :
.
Bei sowas ist immer empfehlenswert eine Anzahlung zu nehmen. Das setzt im Kopf die richtigen Regionen in Gang.
dFeNsE
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Naja, Anzahlung hatte ich immer vermieden, weil ich ja sowieso die zumeist recht teuren Federgabeln hier habe und sie erst nach Bezahlung wieder an die Leute rausschicken.
Kann ja niemand mit rechnen, dass dem Besitzer an so einem teuren Teil nichts mehr liegt.
Kann ja niemand mit rechnen, dass dem Besitzer an so einem teuren Teil nichts mehr liegt.
Bassey
Captain Special
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Dann schreib ihm doch mal via Post. Du möchtest ja dein Geld und er wohl auch seine Gabel, hat aber vielleicht grad kein Geld. Frag, ob es daran liegt und ihr bezüglich der Bezahlung eine Einigung treffen könnt (vielleicht isser grad nich flüssig und weiß nich was er machen soll). Wenn dir das Geld für die Teile und Unkosten nicht so sehr weh tut, sag ihm, dass er auch in 2 oder 3 Monaten bezahlen kann und dann seine Gabel auch bekommt.
Bei Leuten die nicht Zahlungsfähig sind steht oft das Problem an, dass sie den Kopf ganz tief in den Sand stecken. Klar kannst du auch den Rechtsstreit wählen, aber vielleicht geht´s ja auch so.
Bei Leuten die nicht Zahlungsfähig sind steht oft das Problem an, dass sie den Kopf ganz tief in den Sand stecken. Klar kannst du auch den Rechtsstreit wählen, aber vielleicht geht´s ja auch so.
Bahlermann
Vice Admiral Special
Die Gabel liegt bei dir schon 14 Monate.
Sehr dubios
Sehr dubios
dFeNsE
Grand Admiral Special
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ja...manche haben halt zeit
Onkel Homie
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Na die hast du ja offenbar wenn du so lange als Lager dienst und auch noch die Kohle für die Teile auslegst.
Das ist nett
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ghostadmin
Grand Admiral Special
Frist setzen und wenn nichts kommt die Gabel einfach verkaufen.
Bartfratze
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Die schuldrechtliche Verjährung für die Herausgabe von Sachen beträgt 3 Jahre. Beginn wäre demnach 01.01.2012. Ende der Frist 31.12.2014. Danach kannst du mit der Gabel machen was du willst. Ansonsten musst du halt deine Forderungen geltend machen. Hierfür gilt die gleiche Verjährungsfrist.
Saulus
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Beginn wäre demnach 01.01.2012.
Die Frist beginnt erst wenn die Arbeit vom Kunden abgenommen wurde. Also im schlimmsten Fall beginnt die schlicht niemals.
Nein, das ist Falsch. Die Frist beginnt auch, wenn die Werkleistung abnahmefähig ist, und der Schuldner dieser Verpflichtung nicht nachkommt (§ 640 Abs. 1, Satz 3 BGB), oder es beginnt eine Frist wenn der Gläubiger den Werkvertrag (berechtigt) kündigt (§323ff BGB i.V.m §280ff BGB).