News Intel verliert Klage gegen Europäische Kommission beim EuG - Geldbuße wegen Missbrauchs marktbeherrschender Stellung bestätigt

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Von Crashtest

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Es ist schon etwas her, aber Intels Marktmissbrauch führte zu einer kleinen Geldbuße von 1,06 Mrd Euro. Dagegen hatte Intel geklagt und nunmehr heute verloren ;)

AZ: T-286/09

Das EuG hat die Geldbuße in Höhe von 1,06 Mrd. Euro, die gegen Intel verhängt wurde, weil das Unternehmen in den Jahren 2002 bis 2007 seine beherrschende Stellung auf dem Markt der x86-Prozessoren missbräuchlich ausgenutzt hat, bestätigt.

Mit Entscheidung vom 13.05.2009 verhängte die Kommission gegen den amerikanischen Mikroprozessorhersteller Intel eine Geldbuße in Höhe von 1,06 Mrd. Euro, weil dieses Unternehmen seine beherrschende Stellung auf dem Markt der x86-Prozessoren (der Prozessor ist eine wesentliche Komponente jedes Computers, sowohl hinsichtlich der allgemeinen Systemleistung als auch in Bezug auf die Gesamtkosten des Geräts. Er wird oft als "Gehirn" des Computers bezeichnet. Für die Herstellung von Prozessoren werden kostspielige Anlagen der Spitzentechnologie benötigt. Die in Computern verwendeten Mikroprozessoren lassen sich in zwei Kategorien einteilen: x86-Prozessoren und auf einer anderen Architektur basierende Prozessoren. Die x86-Architektur ist ein von Intel für seine Mikroprozessoren entwickelter Standard. Sie ist mit den Betriebssystemen Windows und Linux kompatibel. Windows ist primär mit x86-Befehlssätzen verknüpft.) unter Verletzung der Wettbewerbsregeln der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) missbräuchlich ausgenutzt habe. Die Kommission gab Intel zudem auf, die Zuwiderhandlung, falls nicht bereits geschehen, sofort abzustellen. Intel habe seine beherrschende Stellung auf dem Weltmarkt für x86-Prozessoren von Oktober 2002 bis 2007 missbräuchlich ausgenutzt, indem das Unternehmen eine Strategie zum Marktausschluss des einzigen ernsthaften Wettbewerbers, der Advanced Micro Devices, Inc. (AMD) umgesetzt habe. Vor 2000 habe es mehrere Hersteller von x86-Prozessoren gegeben. Die meisten von ihnen seien jedoch vom Markt verschwunden. Intel habe eine beherrschende Stellung innegehabt, weil der Marktanteil des Unternehmens mindestens 70% betragen habe und es für die Wettbewerber wegen der Nichtamortisierbarkeit der Investitionen in Forschung und Entwicklung, gewerblichen Rechtsschutz und Produktionsanlagen äußerst schwierig gewesen sei, in den Markt einzutreten und sich dort zu behaupten. Aufgrund seiner starken beherrschenden Stellung habe an Intel als Lieferant von x86-Prozessoren kein Weg vorbeigeführt. Die Kunden seien gezwungen gewesen, einen Teil ihres Bedarfs dort zu decken. Die missbräuchliche Ausnutzung der beherrschenden Stellung (nach Auffassung der Kommission handelt es sich um eine einzige und fortdauernde Zuwiderhandlung) sei durch mehrere Maßnahmen gekennzeichnet gewesen, die Intel gegenüber seinen Kunden (Computerherstellern) und dem europäischen Elektronik-Einzelhandelsunternehmen Media-Saturn-Holding getroffen habe. Intel habe vier führenden Computerherstellern (Dell, Lenovo, HP und NEC) Rabatte gewährt, die an die Bedingung geknüpft gewesen seien, dass sie alle oder nahezu alle x86-Prozessoren bei Intel kauften. Ebenso habe Intel Zahlungen an Media-Saturn geleistet, die an die Bedingung geknüpft gewesen seien, dass Media-Saturn nur Computer mit x86-Prozessoren von Intel verkaufe. Diese Rabatte und Zahlungen hätten die Treue dieser vier Hersteller und von Media-Saturn sichergestellt und dadurch die Fähigkeit der Wettbewerber von Intel, einen auf den Vorzügen ihrer x86-Prozessoren basierenden Wettbewerb zu führen, erheblich verringert. Das wettbewerbswidrige Verhalten von Intel habe mithin dazu beigetragen, die Wahlmöglichkeit der Verbraucher und die Anreize für Innovationen zu mindern. Ferner habe Intel an drei Computerhersteller (HP, Acer und Lenovo) Zahlungen geleistet, die an die Bedingung geknüpft gewesen seien, Produkte mit AMD-Prozessoren später oder gar nicht auf den Markt zu bringen und/oder den Vertrieb solcher Produkte zu beschränken.

Die Kommission setzte die gegen Intel verhängte Geldbuße anhand der Leitlinien von 2006 auf 1,06 Mrd. Euro. Bei der Festsetzung dieses Betrags wurden die Umsätze bei x86-Prozessoren zugrunde gelegt, die Intel im Jahr 2007, dem letzten Jahr der Zuwiderhandlung, mit Unternehmen auf dem Markt des EWR erzielte (3.876.827.021 Euro). Die Kommission legte sodann anhand der Schwere der Zuwiderhandlung einen Anteil an diesem Umsatz (5% bei einem Höchstsatz von 30%) fest, den sie schließlich mit der Zahl der Jahre der Zuwiderhandlung multiplizierte (fünf Jahre und drei Monate, was einen Faktor von 5,5 ergibt).) fest. Es handelt sich um die höchste Geldbuße, die von der Kommission jemals gegen ein einziges Unternehmen wegen Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln verhängt wurde. Intel hat beim EuG Klage erhoben, mit der sie die Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission, zumindest aber eine erhebliche Herabsetzung der Geldbuße begehrt. In der vorliegenden Rechtssache sind die Association for Competitive Technology als Streithelferin von Intel und die Union fédérale des consommateurs – Que choisir als Streithelferin der Kommission beigetreten.

Das EuG hat die Klage von Intel gegen die Entscheidung der Kommission in vollem Umfang abgewiesen.

Nach Auffassung des EuG handelt es sich bei den Dell, HP, NEC und Lenovo gewährten Rabatten um Exklusivitätsrabatte. Solche Rabatte seien, wenn sie von einem Unternehmen in beherrschender Stellung gewährt werden, mit dem Ziel eines unverfälschten Wettbewerbs auf dem Gemeinsamen Markt unvereinbar. Von Ausnahmefällen abgesehen, beruhten sie nämlich nicht auf einer wirtschaftlichen Leistung, die einen solchen finanziellen Vorteil rechtfertige, sondern zielten darauf ab, dem Abnehmer die freie Wahl seiner Bezugsquellen unmöglich zu machen oder zu erschweren und anderen Herstellern den Zugang zum Markt zu verwehren. Gebe es für sie keine objektive Rechtfertigung, stellten sie eine missbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung dar. Von einem Unternehmen in beherrschender Stellung gewährte Exklusivitätsrabatte seien bereits ihrer Art nach geeignet, den Wettbewerb zu beschränken und die Wettbewerber aus dem Markt zu drängen. Es brauche daher nicht anhand der Umstände jedes Einzelfalls nachgewiesen zu werden, dass sie geeignet waren, den Wettbewerb zu beschränken.

Ein Wettbewerber müsse, um ein attraktives Angebot zu unterbreiten, einem Kunden von Intel nicht nur attraktive Konditionen für die Waren anbieten, die er selbst liefern kann. Er müsse auch das mit der Belieferung durch ihn verbundene Risiko des Kunden kompensieren, den Exklusivitätsrabatt zu verlieren. Wolle der Wettbewerber ein attraktives Angebot unterbreiten, müsse er also den Rabatt, den Intel für den gesamten oder nahezu gesamten Bedarf des Kunden gewährt (einschließlich des Bedarfs, den nur Intel als Lieferant, an dem kein Weg vorbeiführt, decken kann), allein auf den Teil umlegen, den er dem Kunden anbieten kann. Da Exklusivitätsrabatte, die ein Unternehmen in beherrschender Stellung gewähre, bereits ihrer Art nach geeignet seien, den Wettbewerb zu beschränken, war die Kommission – entgegen der Ansicht von Intel – nicht zu einer Würdigung der Umstände des Einzelfalls verpflichtet, um nachzuweisen, dass die Rabatte konkret oder potentiell dazu führten, die Wettbewerber aus dem Markt zu drängen. Es brauche nicht mittels des sog. "as efficient competitor test" geprüft zu werden, ob die Kommission die Geeignetheit der Rabatte, einen ebenso effizienten Wettbewerber wie Intel zu verdrängen, richtig beurteilt habe. Mittels eines solchen Tests solle der Preis ermittelt werden, zu dem ein ebenso effizienter Wettbewerber wie das Unternehmen in marktbeherrschender Stellung seine Produkte hätte anbieten müssen, um den Kunden für den Verlust des vom Unternehmen in beherrschender Stellung gewährten Rabatts zu entschädigen. Da die von einem Unternehmen in beherrschender Stellung gewährten Exklusivitätsrabatte bereits ihrer Art nach geeignet seien, den Wettbewerb zu beschränken, sei die Kommission nicht verpflichtet gewesen, im Rahmen einer Prüfung der Umstände des Einzelfalls nachzuweisen, dass die von Intel gewährten Rabatte geeignet waren, AMD aus dem Markt zu drängen. Dass der Wettbewerber seine Kosten trotz der gewährten Rabatte noch habe decken können, schließe eine Verdrängungswirkung im Übrigen nicht aus. Der Mechanismus der Exklusivitätsrabatte sei nämlich geeignet, den Zugang zum Markt für die Wettbewerber des Unternehmens in beherrschender Stellung zu erschweren, auch wenn der Zugang wirtschaftlich nicht unmöglich sei.

Zu den Zahlungen an Media-Saturn stellt das EuG fest, dass es sich um denselben wettbewerbswidrigen Mechanismus handele wie bei den Verhaltensweisen gegenüber den Computerherstellern, jedoch in einem späteren Stadium der Lieferkette. Die Kommission sei daher nicht verpflichtet gewesen, anhand der Umstände des Einzelfalls zu prüfen, ob diese Zahlungen den Wettbewerb beschränken konnten. Sie habe lediglich nachweisen müssen, dass Intel einen unter der Bedingung der Exklusivität stehenden finanziellen Anreiz gewährt hatte. Selbst wenn eine Verpflichtung der Kommission zu bejahen wäre, konkret nachzuweisen, dass die Exklusivitätsrabatte bzw. Zahlungen, die Dell, HP, NEC, Lenovo und Media-Saturn erhielten, geeignet waren, den Wettbewerb zu beschränken, wäre die Kommission dieser Verpflichtung im Rahmen ihrer Prüfung der Umstände des Einzelfalls rechtlich hinreichend nachgekommen.

Zu den Zahlungen an HP, Acer und Lenovo, damit diese Unternehmen bestimmte Produkte mit AMD-Prozessoren später, gar nicht oder mit Einschränkungen auf den Markt brachten, stellt das EuG fest, dass sie geeignet waren, den Zugang von AMD zum Markt zu erschweren. Intel habe ein wettbewerbswidriges Ziel verfolgt. Verhindere ein Unternehmen in beherrschender Stellung gezielt, dass Waren, die mit einem Produkt in Wettbewerbers ausgestattet sind, auf den Markt gebracht werden, könne sein Interesse nur in der Schädigung des Wettbewerbers bestehen. Solche Verhaltensweisen, die von der Kommission als "ausschließlich auf Wettbewerbsbeschränkungen gerichtete Maßnahmen" bezeichnet werden, seien einem Leistungswettbewerb fremd und stellten eine missbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung dar.

Zu der Frage, ob die Kommission für die Ahndung des wettbewerbswidrigen Verhaltens von Intel völkerrechtlich örtlich zuständig war, stellt das EuG fest, dass sich eine solche Zuständigkeit sowohl daraus ergeben kann, dass das wettbewerbswidrige Verhalten in der Union durchgeführt wurde, als auch daraus, dass es sich dort auswirkte. Das Intel in der Entscheidung der Kommission zur Last gelegte Verhalten sei geeignet, zu wesentlichen, unmittelbaren und vorhersehbaren Auswirkungen im EWR zu führen. Die Kommission sei somit für seine Ahndung zuständig gewesen.

Ferner habe die Kommission die Existenz der in ihrer Entscheidung beanstandeten Exklusivitätsrabatte und ausschließlich auf Wettbewerbsbeschränkungen gerichteten Maßnahmen rechtlich hinreichend nachgewiesen. Das gegen die entsprechenden Feststellungen der Kommission gerichtete Vorbringen von Intel sei zurückzuweisen.

Im Übrigen habe die Kommission rechtlich hinreichend nachgewiesen, dass Intel versucht habe, den wettbewerbswidrigen Charakter seiner Verhaltensweisen zu verschleiern, und eine langfristige Gesamtstrategie verfolgte, um AMD den Zugang zu den strategisch wichtigsten Verkaufskanälen zu verwehren. Schließlich lasse keines der von Intel vorgebrachten Argumente den Schluss zu, dass die verhängte Geldbuße unverhältnismäßig wäre. Sie stehe vielmehr in angemessenem Verhältnis zu den Umständen des konkreten Falls. Die Kommission habe den anhand der Schwere der Zuwiderhandlung ermittelten Anteil am Umsatz auf 5% festgelegt, was im unteren Bereich der bis zu 30% reichenden Bandbreite liege. Außerdem entspreche die Geldbuße 4,15% des Jahresumsatzes von Intel, was weit unter der Obergrenze von 10% liege.

edit - Titel etwas angepasst
 
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Yes, auch wenn das f. Intel peanuts sind..
Eines der vielen Gründe warum ich dieses Unternehmen nicht unterstütze !
 
Nicht ein Euro ist ein peanut für eine AG.
Da wird der Hut im Hauptquartier ordentlich brennen denke ich.
 
Nicht ein Euro ist ein peanut für eine AG.
Da wird der Hut im Hauptquartier ordentlich brennen denke ich.

Intel könnte noch zum EuGH als höhere Instanz aber obs lohnt ... EuGH könnte dem Grunde nach auch die Entscheidung aufheben und eine höhere Strafe verhängen ...
 
http://www.tagesschau.de/wirtschaft/intel116.html schrieb:
... Intel knebelte Computerhersteller der Kommission zufolge durch die Bedingungen für die Rabatte dermaßen, dass in einem Fall ein Produzent sogar das Angebot von AMD ausschlug, eine Million Prozessoren kostenlos zu bekommen.

WTF, dass das damals solche Ausmaße angenommen hat hätte ich nicht gedacht. Das man AMD-CPUs damals nicht gekauft hat, ja das wusste ich, aber nicht mal geschenkt genommen hat, die mussten echt schiss vor Intel gehabt haben...

Zum Urteil:
Meiner Meinung nach ist Intel noch glimpflich davon gekommen, wenn man bedenkt, dass in dem Zeitraum ein Umsatz von ~37Mrd. und ein Gewinn von ~8Mrd. erwirtschaftet wurde.

Wobei, über das Strafmaß wurde ja gar nicht verhandelt, das ist ja immer noch das Urteil von 2009, es wurde lediglich der Widerruf Intels abgewiesen.
 
Es wurde nur der Umsatz in der EU zur Straffindung herangezogen.
 
AMD wollte 1.000.000 CPUs verschenken? Das wären ja mehrere Schiffscontainer voller taufrischer Prozessoren gewesen. Da haben sie wirklich Glück gehabt, dass § 20 III Nr. 2 GWB in diesem Fall nicht anwendbar ist. Jedenfalls eine ziemlich "linke Nummer" von AMD, obwohl sie sich damit ins eigene Fleisch geschnitten hätte. Man wusste sich wohl nicht anders zu helfen, aber was wäre zum Beispiel mit VIA gewesen? Denen wäre als x86 Mitbewerber ein großer finanzieller Schaden enstanden, wenn AMD diese Farce durchgezogen hätte. Bei x86 denkt man immer nur an Intel und AMD, aber VIA vergisst man darüber völlig. Insofern war AMD kein Deut besser als Intel. Beide haben Dreck am Stecken. Das David vs. Golitah Image ist dadurch bei mir empflich angekratzt. Ich dachte AMD hätte es auf die "ehrliche Tour" versucht. Statt dessen brüstet man sich nun noch mit diesen dunklen Machenschaften im Deckmantel der Opferrolle. Für einen Boykott ist es jedoch zu spät. Das Managment ist bereits dabei AMD zu demontieren, da braucht es keinen mehr.
 
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Dirk Meyer hat bereits Januar 2011 seinen CEO Posten bei AMD geräumt. Wenn Rory Read nun immer noch mit dem "Umbruch" beschäftigt ist, dann hat er bisher wohl geschlafen. Ich sehe nur einen Hoffnungsschimmer für AMD und zwar die APUs der Playstation 4 und Xbox One. Ansonsten sieht es recht düster aus. Das Servergeschäft wird seit Jahren stiefmütterlich behandelt und war einst ein Zugpferd, in letzter Zeit sinken die Marktanteile der Radeon GPUs unaufhaltsam und man verlässt künftig (zumindest teilweise) den sicheren x86 Hafen und begibt sich ins hart umkämpfte ARM Haifischbecken. Dort wird mit richtig harten Bandagen gekämpft. Dagegen ist Intel beinah ein Waisenknabe. Da wird AMD nur bestehen können, wenn sie alle Ressourcen bündeln und der Verkauf von Global Foundries - obwohl einst unabwendbar - wird sich wieder einmal rächen. Der entscheidende Fehler des Managments ist in meinen Augen jedoch, dass man eben nicht alle Ressourcen bündelt, sondern sie statt dessen sogar immer weiter auffächert für Projekte, deren Erfolgsaussichten äußerst ungewiss sind. Sie sollten sich zur Zeit lieber auf "One Size Fits All" beschränken und die Finger von risikobehafteten Nischenprodukten lassen.
 
also ich sehe das ganz anders..
Wenn man den Pc/Server Markt im allgemeinen sieht, wie groß is der noch im Vergleich von vor 5-10 Jahren?

Aber nu werden wa zu OT.
Ich bleib AMD auf jedenfall Treu u. werde wenn möglich den blauen Riesen und dessen machenschaften nicht Unterstützen.
Gruß
 
Wenn Rory Read nun immer noch mit dem "Umbruch" beschäftigt ist, dann hat er bisher wohl geschlafen.

Nicht wirklich dsa jetzt ist ja eine rein organisatorische umstrukturierung wie sie wohl von anfang an sinn gemacht hätte, die bisherige Aufteilung war ja extrem dumm GPU und Semicostum im gleichen becken und cpu separat. Das hat man korrigiert ber faktisch ändert sich da wohl genau 0 in R&D.

Da wird der Hut im Hauptquartier ordentlich brennen denke ich.

Nicht wirklich das vergehen ist 10 Jahre lt und der CEO der dafür verantwortlich ist ist wegg, der Umsatz und die Dividende hat sich verdreifacht da wird nichts Brennen die Aktionäre sind zufrieden, und sehen die Billion (0,04$/share) als Geschäftsausgabe an. Da das Ganze erst in weiteren 5 Jahren gezahlt wird das urteil hat keine auswirkung auf das heutige und zukünftige Geschäft. Meiner Meinung nach hat die EU vergessen die unternehmen die das Geld genommen haben zu bestrafen dadurch gibt es kaum eine wirkung auf den Markt. Ein weiteres vergehen hätte auch erst in 12-15 Jahren ein Effekt, die Justiz mahlt da einfach zu Langsam.
 
Die EU hat es nicht vergessen die zu bestrafen. Meines Wissens nach gab es für jene Straffreiheit dafür, dass die überhaupt erst ausgesagt haben. Das sagt schon einiges.
 
Nicht ein Euro ist ein peanut für eine AG.
Da wird der Hut im Hauptquartier ordentlich brennen denke ich.

Die dürften daran im laufe der Jahre daran ein vielfaches verdient haben, wodurch es sich dennoch rentiert hätte, profitieren von der nachhaltigen Schädigung der Konkurrenz und verschleuder aktuell im Kampf um Marktanteile ihre Smartphone/Tablet SOCs.
 
Wobei ich mich bei meiner Aussage nicht so sicher bin, man liest da und dort wiedersprüchliches darüber.
 
Straffreiheit sollte man heute wieder abschaffen, sprich wer Mist gebaut hat muss dafür geradestehen, auch wenn der jenige sich stellt, und wenn es zu einem etwas kleineren Satz ist, so fördert man das ganze noch zusätzlich, weil man braucht ja nichts zahlen wenn man sich stellt.

Was Intel angeht, gut das zahlen die das halt und gut ist. Wird auch nichts daran ändern das AMD in der Lage sein muss für sich selbst geradezustehen, die Intel Nummer zieht jedenfalls bei mir nicht mehr, ist wie eine Endlosschleife einer defekten Schallplatte.

Heute haben wir 2014 und nicht 2004 oder wann war die Mediamarkt und Co "Marktmißbrauchstellung" durch Intel, jedenfalls zu lange als das sie heute irgend einen nennenswerten Eindruck.
 
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AMD wollte 1.000.000 CPUs verschenken? Das wären ja mehrere Schiffscontainer voller taufrischer Prozessoren gewesen. Da haben sie wirklich Glück gehabt, dass § 20 III Nr. 2 GWB in diesem Fall nicht anwendbar ist. Jedenfalls eine ziemlich "linke Nummer" von AMD, obwohl sie sich damit ins eigene Fleisch geschnitten hätte. Man wusste sich wohl nicht anders zu helfen, aber was wäre zum Beispiel mit VIA gewesen?

Seit AMD Mantle herausgebracht hat schreibst du wo du nur kannst gegen AMD. Deine Ausführungen sind falsch. Beim Adressaten haltet es sich nach meinem Wissen um Dell, damals Marktführer und nur Intelverkäufer. Von der 1 Mio. Prozessoren habe sie nur 300 k Athlon Prozessoren abgenommen um den Vertrag mit Intel nicht zu gefährden. Dannach war es auch fast wieder vorbei mit Prozessoren von AMD. Erst Jahre später gab es mal versteckt oder in Nischen Rechner mit AMD Prozesoren. Zumal das von dir herausgesuchte Gesetz auf diesen Fall nicht passt. Und zwar nicht wegen Europarecht sondern weil zur Markteinführung es erlaubt ist, diese Regel zu Unterschreiten. Weder hat AMD ein relativer oder überlegener Marktmacht gehabt. Sie waren auf dem Markt oder Marktbereich von Dell oder den anderen OEM nicht merklich vertreten. Noch war es eine auf Dauer angelegte Aktion. Dieses ist mit einer Promotionaktionen, die seit ewigen Zeiten in allen Bereichen praktiziert werden, verglichbar. Auch ist nicht klar welche Art von Prozessoren AMD damals angeboten hat. Zumal Via auch nicht auf allen Märken damals vertreten war. Oder kennst du einen Hochleistungsserverprozessor von Via aus dieser Zeit?

§ 20 Verbotenes Verhalten von Unternehmen mit relativer oder überlegener Marktmacht
Unternehmen mit gegenüber kleinen und mittleren Wettbewerbern überlegener Marktmacht dürfen ihre Marktmacht nicht dazu ausnutzen, solche Wettbewerber unmittelbar oder mittelbar unbillig zu behindern. Eine unbillige Behinderung im Sinne des Satzes 1 liegt insbesondere vor, wenn ein Unternehmen

2. andere Waren oder gewerbliche Leistungen nicht nur gelegentlich unter Einstandspreis oder


Wie heute muss im Grunde AMD noch Geld mitbringen damit die OEMs ihre Prozessoren abnehmen. Intel hat damals für den Zeitraum von 2002 bis 2008 6 Mrd. $ an Dell wegen der Marktmanipulation überwiesen, dieses entspricht von 10 % (2003) bis 38 % (2006) des Gewinns Dells.

The state of New York has filed a lawsuit against Intel Corp. accusing the chip giant of paying billions of dollars to computer makers in order to discourage them from using microprocessors by Advanced Micro Devices. Dell alone allegedly received $6 billion dollars between 2002 and 2007 and sometimes those payments exceeded Dell’s profits.
http://www.xbitlabs.com/news/cpu/display/20091104200351_Intel_Accused_of_Giving_Dell_6_Billion_for_Exclusivity.html

According to the SEC’s complaint, Intel made exclusivity payments to Dell in order for Dell to not use CPUs manufactured by its rival — Advance Micro Devices, Inc. (AMD). These exclusivity payments grew from 10 percent of Dell’s operating income in FY 2003 to 38 percent in FY 2006, and peaked at 76 percent in the first quarter of FY 2007.
http://www.sec.gov/news/press/2010/2010-131.htm

Zumindest für Dell hat es sich gelohnt
The percentage of the rebate could fluctuate, but reached up to 16% as Dell mulled over using AMD processors. Moreover, in one fiscal quarter Intel’s payments constituted 116% of Dell's reported net income, according to the lawsuit.

Auf Grund von Bilanztricks ist Dell auch die einzige OEM der deswegen belangt wurde.

Diese Gelder buchte das Unternehmen nach den Ermittlungen der SEC als normalen Umsatz – ohne dies jemals bekannt zu machen. Nur dadurch sei es Dell gelungen, seine Gewinnziele zu erreichen, bemängelte die SEC. Und nachdem die Gelder weggefallen seien, habe Dell es wiederum versäumt, seine Anleger über die wahren Gründe der sinkenden Gewinne aufzuklären.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Dell-zahlt-Millionenstrafe-mit-Intel-Geldern-Bilanzen-schoengerechnet-1044040.html

Das zeigt um welche Summen und Großenordnungen es in diesem Fall geht. Auch sehr beeindruckend finde ich die Bereiche in denen die Marktmanipulation statt gefiunden hat. Es waren nicht nur alle großen OEMs sondern auch alle gr. Händler. Aber auch haben sie ihren Compiler benutzt um die Konkurrenz gezielt zu schädigen.

Subtiler ist hingegen die Tatsache, dass Intel laut FTC Compiler so programmiert hat, dass Prozessoren der Konkurrenz beim SPEC-CPU-Benchmark den eigenen Produkten unterlegen waren. Über diese Compiler-Animositäten hatte c't bereits im Jahr 2005 berichtet und später auch einen Patch entwickelt, der Nicht-Intelianern zu einer spürbaren Performance-Steigerung verhalf. Intels Vorgehen sei Teil einer systematischen Kampagne, "überlegene Produkte von Wettbewerbern auszubremsen", die eine Bedrohung für den Marktanteil des Unternehmens darstellten, formuliert die FTC scharf.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/US-Wettbewerbsbehoerde-eroeffnet-Verfahren-gegen-Intel-887834.html

Wobei nicht klar ist ob es nun noch weitere Verfehlungen gab oder diese einfach nicht untersucht wurde.

Der von Intel durchgeführte Marktmissbrauch betraf ja nicht nur AMD sondern auch Via. Ist dir das eigentlich vollkommen gleich. Mir persönlich wäre 1 oder 2 weitere Anbieter wesentlich lieber. Zumal ich von die Zeiten mit weiteren x86 Hersteller wie Cyrix, Amgen, C* irgentetwas noch miterlebt habe.


Das Geld wurde schon damals bei der Entscheidung der EU Kommission auf ein gesperres Konto überwiesen. Von daher wird auch nichts in der nächsten Bilanz auftauchen.
In meinen Augen ist zum einen die Strafzahlung zu gering (10 % des Jahresumsatzes als max Strafe). Auch hat man es versäumt den Gewinn des Marktmissbrauches abzuschopfen. Selbst bei einer höheren Summe bzw. des gesamten Gewinns hätte sich die gesamte Aktion für Intel gelohnt, weil die Indirekten Auswirkung hoher Marktanteil, fehlende Konkurrenz, die anderen Teilnehmer hängen mit drin und können ihr Verhalten nicht großartig ändern, ohne sich selbst zu belasten, noch vorhanden sind. Auch die Kartellbehörden haben nur bedingt ein gutes Bild abgegeben. Die amerikanische Kartellbehörde hat ja erst noch der Entscheidung der EU Kommisssion angefangen zu ermitteln und auf die schnelle eine Einigung mit Intel gemacht um das eigene Gesicht zu wahren. Aber das war in vielen anderen Fällen in der letzten Zeit wie der Manipulation des Referenzzinssatzes im Grunde genauso.
 
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Auch wenn es den meisten nicht klar sein dürfte, genau deswegen hat und hatte es AMD zwischendrin so schwer. Wäre es ihnen mit der überlegenen Architektur möglich gewesen mehr Marktanteile und Käufer zu finden hätten sie eine breitere Einkommensbasis gehabt und damit potenziell mehr Mittel für Forschung. Intel hat im Zeitraum von 2000 bis 2008 alles versucht das zu verhindern, die Mittel waren dabei höchst fragwürdig und auch illegal.

Wenn AMD in dieser Zeit nun herging und einem Hersteller eine Charge CPUs anbietet damit diese einen Vertrag unterzeichnen ist das mindestens genauso legitim.
 
Aber auch haben sie ihren Compiler benutzt um die Konkurrenz gezielt zu schädigen.
Niemand zwingt einen die SPEC Suite mit dem ICC zu komplilieren, aber halt der ICC ist ja trotz allem schneller als Open64 von SGI/AMD. :P
...eine Charge CPUs anbietet damit diese einen Vertrag unterzeichnen ist das mindestens genauso legitim.
Genauso illegitim, würde ich es nennen. Mit sauberen Geschäftspraktiken hat das nicht zu tun, obgleich es eine Reaktion mit selben Mitteln ist.
 
Niemand wusste aber auch, dass Intels Compiler die anderen CPUs einfach nur wegen ihrer ID so sehr benachteiligt.
 
Jepp. Alles in allem wäre eigentlich ne Menge Knast fällig für diverse Leute.
 
Heute haben wir 2014 und nicht 2004 oder wann war die Mediamarkt und Co "Marktmißbrauchstellung" durch Intel, jedenfalls zu lange als das sie heute irgend einen nennenswerten Eindruck.
Aber genau diese Tatsache von damals hat nunmal dazu geführt, dass die Entwicklung bei AMD einige Jahre zurück (hängt).
Und diesen Rückstand kann man ohne die vielen Milliarden, die Intel für die Entwicklung hatte, nie wieder (aufholen).

Marktwirtschaft funktioniert in meinen Augen wie Monopoly. Irgendwann hat Einer einen uneinholbaren Vorsprung/Marktanteil und behält diesen bis zum Schluß.
Ich denke nicht, dass es Irgendwer schaffen kann, einen einmal als Quasi-Monopol ausgebildeten Markt wieder (zurück)zuerobern.
Die Einzige Chance besteht darin, etwas völlig Neues herauszubringen, was den vorherigen Markt komplett ablöst.
Das ist halt mit den ganzen Mobilgeräten und ARM geschehen. Oder durch den Smartphone-Boom, der Nokia vom Thron gestoßen hat.
Bestenfalls greift der Staat irgendwann ein und reguliert den Monopolmarkt, so wie bei der Bundespostikom.

Aber das nützt nun alles nichts mehr. Jetzt kann man allenfalls aufpassen, dass Intel das Spiel nicht wiederholt und rechtzeitig eingreifen. Mit ihren Milliarden können sie es sich leisten, einige Jahre verschlafen zu haben und erst spät in neue boomende Geschäftsfelder einzusteigen.
 
Heute haben wir 2014 und nicht 2004 oder wann war die Mediamarkt und Co "Marktmißbrauchstellung" durch Intel, jedenfalls zu lange als das sie heute irgend einen nennenswerten Eindruck.
Nicht wirklich sieh dir mal an wieviele noch mit XP unterwegs sind, damit hat du wohl auch annähern ein Marktanteil von Leuten, welche immer noch an Intel inside als Qualitätssiegel sehen, egal wie stumpfsinnig die Idee ist. Macht die Sache nicht besser das AMD konkurrenzfähige Produkte liefern muss, aber die Hypothek ist heute dennoch nicht Geschicht, viele kaufen sich max alle 7/10 Jahre ein PC.
 
Jein. Heute kaufen sich viele Leute nicht mehr so oft einen PC. 2004 war noch Boomzeit. Da brauchte selbst Bürosoftware noch Rechenpower. Und genau in dieser Zeit wurde AMD massiv behindert.
 
Genauso illegitim, würde ich es nennen. Mit sauberen Geschäftspraktiken hat das nicht zu tun, obgleich es eine Reaktion mit selben Mitteln ist.

Jede Firma darf Geschenke verteilen, daran ist nichts illegitim. Strafrechtlich relevant wird es erst, wenn eine Firma einer anderen Firma Milliarden Euros(!!!!!!!!!!) zahlt, damit diese von einem Konkurrenten nichts oder quasi nichts kauft. Und genau dafür hat Intel einen erhobenen Zeigefinger bekommen (mehr war die Strafe nicht). Auf Golem.de gab's mal einen Bericht darüber, da stand unter Anderem drin, dass Dell in einem halben Jahr als Spitzenwert eine Milliarde $ von Intel bekommen hat. Das deckt sich ja auch mit dem Post @i-ch.
Und die Strafe waren Peanuts, weil Intel mit Sicherheit durch die Aktion mehr verdient hat, als sie Strafe zahlen mussten.

Die Strafe ist anhand des Umsatzes in einem Jahr (welches weiß ich nicht mehr) in der EU festgemacht. Da diese Praktiken aber über fast 10 Jahre liefen, hätte die Strafe meiner Meinung nach entsprechend 10 mal so hoch ausfallen müssen (jedes Jahr, in dem die Praktiken angewendet wurden einzeln bestraft).

Und wer so verblendet ist und meint, das würde sich aktuell nicht mehr auf AMD auswirken:
Intel hat damit Milliardengewinne eingefahren, die sie klug in die Fertigung investiert haben. Daher ist Intel ja auch bei der Halbleiterfertigung teilweise 4 Jahre vor der Konkurrenz. Bei so einem Fertigungsvorsprung ist die Schaltlogik des Prozessors ja schon fast irrelevant, da ist man quasi automatisch effizienter als die Konkurrenz. Und den Fertigungsvorsprung hat Intel erst seit P4 Zeiten, deckt sich also perfekt mit den "Spenden" an die PC Hersteller. Mit kleinerer Fertigung produziert man natürlich auch noch kostengünstiger, rechnet sich für Intel daher doppelt. Dank weniger Verbrauch Effizienter als die Konkurrenz (damit kann man am Markt teurer verkaufen) und gleichzeitig kann man seine Prozessoren auch noch günstiger fertigen. Steigert den Gewinn gleich doppelt...
 
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