News Steam entfernt per Zwangsupdate einige Songs aus GTA San Andreas.

User-News

Von Oi!Olli

Hinweis: Diese "User-News" wurde nicht von der Planet 3DNow! Redaktion veröffentlicht, sondern vom oben genannten Leser, der persönlich für den hier veröffentlichten Inhalt haftet.
Laut Golem und einigen Threads in den Steamforen hat Steam mit dem letzten Update ca 18 Songs entfernt. Scheinbar sind bei Rockstar die Rechte für Titel wie Woman to Woman von Joe Cocker oder Killing in the Name von Rage against the Machine ausgelaufen.

Laut einigen Usern bei Steam gibt es seitdem auch noch einige Probleme bei bestimmten Auflösungen, mit den Spielständen und mit Mods. Dafür werden jetzt Controller unterstützt.

Den Patch umgehen kann man nicht, die einzige Möglichkeit das Update zu verhindern wäre Steam im Offlinemodus zu starten und vorher die Dateien zu sichern, da Steam inzwischen leider auch nicht mehr ewig im Offlinemodus betrieben werden kann. Und dann nach jedem Patchversuch wieder in den Offlinemodus zu wechseln und die Dateien zurück zu kopieren.

Nachtrag:

Link zum Artikel von Golem und zu den Steam Foren:

http://steamcommunity.com/app/12120/discussions/0/

http://www.golem.de/news/steam-rock...er-patch-aus-gta-san-andreas-1411-110411.html
 
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Ich lach mich nur noch schlapp, wie sich der ganze Onlinevertrieb und Itemmarkt entwickelt. War mal alles gefeiert von Leichtgläubigen als proKunde, außer dem Ersparnis aus Sessel zu kommen für die Anschaffung hats nix gebracht. Im Gegenteil, die Qualität sinkt, Onlinezwang, kaum noch dedizierte Server (nach paar Jahren ist Sense) und jetzt wird einem sogar die Musik geklaut.

Wie passt das speziell mit der Musik nun eigentlich mit deutschem Recht zusammen? Bin mir sicher die haben ne Klausel in der EULA sowas nachträglich zu ändern, aber rechtsgültig is ja nich alles sein, vor allem wenn der Leistungsumfang nicht nur verändert, sondern unzweifelhaft reduziert wird.
 
Na dann dürfte ja jetzt ein guter Zeitpunkt sein, meine Offline-Version zu verkaufen. ;) Die Steam-Version will nun bestimmt keiner mehr haben.

--- Update ---

Ich lach mich nur noch schlapp, wie sich der ganze Onlinevertrieb und Itemmarkt entwickelt. War mal alles gefeiert von Leichtgläubigen als proKunde, außer dem Ersparnis aus Sessel zu kommen für die Anschaffung hats nix gebracht. Im Gegenteil, die Qualität sinkt, Onlinezwang, kaum noch dedizierte Server (nach paar Jahren ist Sense) und jetzt wird einem sogar die Musik geklaut.

Wie passt das speziell mit der Musik nun eigentlich mit deutschem Recht zusammen? Bin mir sicher die haben ne Klausel in der EULA sowas nachträglich zu ändern, aber rechtsgültig is ja nich alles sein, vor allem wenn der Leistungsumfang nicht nur verändert, sondern unzweifelhaft reduziert wird.

Du kaufst ja nicht die Software, sondern nur das Recht, diese zu nutzen. Wenn die Musik, die jetzt nachträglich entfernt wurde, integraler und beworbener Bestandteil des Spiels wäre, sieht die Sache vielleicht anders aus.
 
Ob Du nun nur Nutzungsrecht oder doch Besitzrecht erwirbst, hat doch keinen Einfluss auf vereinbarten Leistungsumfang. Ich hab doch generell das Recht auf Nacherüllung bzw. Kompensation, wenn der vereinbarte Leistungsumfang nicht geleistet wird ... siehe zB Leasing beim Automobil.

Und die Musik ist durchaus eine integrale Produkteigenschaft, die von Bedeutung ist und den Wert des Spiels bestimmt, das wird Dir jedes halbwegs seriöse Review bestätigen.

Wie gesagt, was in der Eula so alles ausgeschlossen wird, muss noch lang nicht gültig sein. Aber irgendwie scheint der Kunde schon Sonderregeln für den Softwaremarkt sich einzubilden, die nirgends im Recht vereinbart sind ... zumindest meines Wissens nach. Ich bin gern bereit mich dahingehend zu korrigieren, wenn da jemand Ausnahmeregeln im HGB kennt.
 
Ob Du nun nur Nutzungsrecht oder doch Besitzrecht erwirbst, hat doch keinen Einfluss auf vereinbarten Leistungsumfang. Ich hab doch generell das Recht auf Nacherüllung bzw. Kompensation, wenn der vereinbarte Leistungsumfang nicht geleistet wird ... siehe zB Leasing beim Automobil.

Und die Musik ist durchaus eine integrale Produkteigenschaft, die von Bedeutung ist und den Wert des Spiels bestimmt, das wird Dir jedes halbwegs seriöse Review bestätigen.

Wie gesagt, was in der Eula so alles ausgeschlossen wird, muss noch lang nicht gültig sein. Aber irgendwie scheint der Kunde schon Sonderregeln für den Softwaremarkt sich einzubilden, die nirgends im Recht vereinbart sind ... zumindest meines Wissens nach. Ich bin gern bereit mich dahingehend zu korrigieren, wenn da jemand Ausnahmeregeln im HGB kennt.

Bei einer Software erwirbst Du nur das Recht, eine Sache (hier Software) zu nutzen. Software kann jederzeit ohne Deine Zustimmung geändert werden, was ja z. B. bei automatischen Updates regelmäßig passiert. Normalerweise werden dadurch Fehler behoben und Features hinzugefügt, aber es können auch Features gestrichen werden, wie es hier der Fall ist. Schwierig wird es nur, wenn der Hersteller eine vorher zugesicherte Eigenschaft entfernen würde. Das Einzige, was hier zählt, ist die Verkaufsverpackung und die Werbung für das Spiel durch den Hersteller. Wenn dort nirgends diese Musiktitel explizit genannt werden, können diese auch jederzeit entfernt werden.

Außerdem spielt hier das HGB gar keine Rolle, sondern nur das BGB und dort ist der Erwerb eines Nutzungsrechts nicht explizit geregelt.
 
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