Probleme mit ebay Käufer (Spassbieter?)

...
Im schlimmsten Fall findet der Käufer doch noch das Haar in der Suppe
...
Und das kann er genau dann nicht, wenn der TE nach fruchtlosem Fristablauf, den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt und den Kaufgegenstand anderweitig veräußert und sich die Differenz von Erstkäufer holt.

Zu Deiner Schilderung bzgl. der Gerichte wüsste ich gerne, wie oft Du vor Gericht warst und ob Du das schon einmal selbst so erlebt hast. Mir ist das noch nie so passiert.
 
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Danke dir nochmal für deine informativen Kommentare!

Also sobald die Frist verstrichen ist, schreibe ich den Käufer an, dass ich aus diesem Grund vom Kaufvertrag zurücktreten muss und melde ebay einen ungezahlten Artikel, womit ich die Aktion dann abbreche, damit ich den Artikel erneut einstellen kann. Richtig?
Nach erneutem Verkauf des Artikels kann ich dann die Differenz zum erneuten Erlös vom ersten Käufer einfordern...zzgl. der damit verbundenen Kosten nehme ich an.(?)
 
Hallo,

auch wenns jetzt dann offtopic wird, meine "Erlebnisse" vor Gericht, teilweise selbst als Kläger/Angeklagter/Zeuge erlebt oder von meinen Freunden/Bekannten:

- Landgericht: Die Richterin wirkt desinteressiert, redet ständig von anderen Paragraphen, in Protokollen standen andere Sachen wie gesprochen. Auf dezente Nachfrage meines Anwaltes die Antwort der Richterin (nahezu wörtlich gefallen): Ich werde in 6 Monaten in den Ruhestand verabschiedet, davon bin ich noch mindestens 3 Monate krank, das hier ist mir egal, ich entscheid halt irgendwas ... :o so kams auch ... beide Parteien gingen in Berufung ...

- OLG: Beide Parteien finden sich ein, die Richter treten herein, das Begrüßungsprotokoll wird verfasst und dann spricht der Vorsitzende Richter: Er verpasst beiden Parteien einen Einlauf, was das soll, mit so einem "Scheißdreck" deutsche Gerichte zu belästigen und ob wir sonst nichts sinnvolles zu tun hätten. Der hat teilweise richtig geschrieen und einen roten Kopf bekommen, das ging ca. 5 Minuten so. Danach sagte die andere Richterin, sie gehen jetzt für 10 Minuten raus und wir sollten derweil uns einen Vergleich überlegen, ansonsten entscheiden sie was, was beide Parteien schädigt ... :o

- Einer Bekannten fährt ein Auto rein. Das andere Auto hat die Vorfahrt missachtet. Es steigen 4 südländische Herren aus und beschuldigen meine Bekannte. Naja, die Maschinerie läuft an: Polizei, Anzeige, Gericht. Vor Gericht sagt der Richter zu meiner Bekannten: Ich glaube Ihnen Ihre Version, aber die 4 Herren behaupten das Gegenteil, ich muss so entscheiden. Und entgegen der Annahme, dass der Unfallgegner ihren Schaden zahlt, durfte sie beide Schäden zahlen und die Gerichtskosten :o

- Ein anderer Bekannter: Auf einem Parkplatz fährt ein Auto ohne zu schauen aus dem Parkplatz heraus und trifft das Auto meines Bekannten auf der Beifahrerseite in der Türe. Wieder gehts vor Gericht: Der Richter sakegt, auf so einen Parplatzdreck hat er keinen Bock, er entscheidet 50:50, jeder trägt seinen eigenen Schaden und Gerichtskosten :o

4 Verschiedene Gerichte in 4 verschiedenen Städten ... vielleicht kann man jetzt nachvollziehen, warum ich da vorsichtiger agieren würde.

Die "einzigen" positiven Gerichtsgeschichten höre ich bei Scheidungen, aber da überwiegt wohl die Freude endlich wieder frei zu sein ...

@Topic:
Was ich noch nicht so ganz nachvollziehen kann ist der Punkt, dass es jetzt für 150 € verkauft wurde. Dann geht man davon aus, dass man eigentlich bei einem erneuten Verkauf des gleichen Artikels nur rund 60 € rauskommen sollen oder im schlimmsten Fall 25 €. Irgendwas muss ja an deinem Angebot dran sein, dass sich mindestens 2 Leute auf 150 € steigern...

Wegen dem Mangel: Kann der Käufer sich rausreden, wenn er den Mangel mit dem Soundchip zwar gelesen hat, aber das Gebot nicht mehr zurücknehmen konnte (geht glaub afaik 24 Stunden vor dem Ende nicht mehr)? Ebay formuliert in den Bereichen ja relativ tolerant und man bekommt den Eindruck, dass es regulär wäre.

Gruß
 
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Gebotsrücknahme bei laufender Auktion ist aber ungleich Vertragsschluss nach abgeschlossener Auktion.
Und deine Beispiele beziehen sich auf gänzlich andere Bereiche als dem Vertragsrecht. Da gibt es keine Spielräume für Interpretationen, wenn der Vertrag rechtsgültig ist.

Die Auktion ist so hoch gegangen, weil sich mehrere Sammler überbieten wollten. Aber das ist keine Garantie dafür, dass es immer so sein muss.
Der Gleiche Artikel kann in einer anderen Auktion höher gehen, aber, und das ist eher wahrscheinlich, für deutlich weniger Geld verkauft werden.
 
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Du solltest auf alle Fälle eine nachweisbare Form der Rücktrittserklärung abgeben. Entweder Einschreiben-Einwurf oder aber den sichersten Weg über enen Gerichtsvollzieher, der auch Kentnnis von dem Inhalt des Schreibens nimmt und als Zeuge geladen werden kann.

Du kannst den Differenzpreis und die Kosten verlangen, die Dir durch den erneuten Verkauf entstehen.

@wu134

Vielen Dank für Deine Schilderungen. Da bist Du bzw. Deine Bekannten aber wirklich mit "Glück gesegnet".

Dafür gibt es ja einige Mittel, sich zu beschweren, aber da muss der Kollege Anwalt dann auch mitziehen, was mitunter schon einmal schwer fällt, wenn es bedeutet, sich gegen das "System" zu stellen. Man môchte ja in Zukunft noch miteinander verhandeln.

Zur Gebotsrücknahme.

Das Gebot ist letztlich die Annahme des Antrags auf Abschluss eines Kaufvertrages und kann unabhängig von der Zeit auch nicht so einfach wirksam zurückgenommen werden, auch wenn eBay die Möglichkeit technisch einräumt.
Hier gilt für diese Willenserklärung, dass diese nur in engen Grenzen, u.a. bei Irrtum angefochten werden kann. Beim Angebot selbst gibt es noch ein paar mehr Möglichkeiten.
 
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So etwas dürfte über eine Postzustellungsurkunde gehen, oder?
 
Wenn Du Dich für die Einschreibenvariante entscheidest,
nimm das von heiner.hemken genannte "Einwurfeinschreiben", dieses gilt als zugestellt.
Bei einem Einschreiben mit Rückschein könnte die Annahme verweigert werden.
Dann gilt es als nicht zugestellt. So können Fristen verstreichen oder nicht eingehalten werden.
Traurig aber wahr, die günstigere Variante ist leider die sicherere.


Gruß

D.U.
 
Oh...das wußte ich bislang nicht. Ich ging immer vom Gegenteil aus. Danke dir für den Hinweis :)
 
So etwas dürfte über eine Postzustellungsurkunde gehen, oder?

Wenn Du ganz sichergehen willst, lasse über einen Gerichtsvollzieher zustellen.

Beim Einwurfeinschreiben hast Du zwar einen Zustellnachweis, allerdings besteht immer noch die Möglichkeit, dass der Empfänger den Erhalt des Inhalts bestreitet.
 
Ich dachte, so eine Postzustellungsurkunde geht nur per Gerichtsvollzieher....
 
Sooo...Bis heute keine Rückmeldung vom Käufer. Frist lief bis heute. Ich warte noch bis Montag/Dienstag, dass sollte reichen um die Banklaufzeiten zu berücksichtigen (falls er doch noch gezahlt hat).
Dann geht ein Schreiben an ihn raus (per Gerichtsvollzieher), indem ich meinen Rücktritt aufgrund Nichterfüllung des Vertrages erkläre und Schadenersatz geltend mache.
 
'n Zehner....erstmal.

Wenn man mit dem kommunizieren könnte und er sich nicht gleich tot gestellt hätte und sofort gesagt hätte, was Phase ist, dann wäre ich der letzte gewesen.
Aber ich durfte mir Geschichten anhören, in anderen Foren seine Beiträge lesen und alles passte kein bissl zusammen.

Vielleicht lohnt es sich nicht und kostet mich nur meine Zeit, aber so jemand muss auch einfach mal eingebremst werden. Zumal man unter "Sammlerkollegen" nicht solche Storys abzieht.
 
Ich denke mal den hat jemand angeschrieben ala "hey du depp, wieso gibst du soviel dafür aus" und dann hat der bestimmt was anderes gefunden.
 
;D

Das hier ist ein echt schönes Beispiel, um Leuten aus dem Ausland zu zeigen, was "deutsch sein" bedeutet.
Vor Gericht wegen 50 € ziehen, weil man ja recht hat! Dir wurde nichts geklaut, man hat dich nicht verprellt, nein, der Käufer hat nur höflich gebeten, vom Kauf zurücktreten zu können.

Anstatt zu sagen ... hey, der hohe Kaufpreis war ein echter Glücksfall, der sich leider als Niete rausstellt - scheiss drauf, ein anderes mal vielleicht ... machst du einen auf Stalker und Paragraphenmichel. Sorry, aber darf ich dich kurz leise auslachen?

Vielleicht bist du im Recht, vielleicht stehen die Gesetze auf deiner Seite - aber wie hoch ist für dich eigentlich menschliche Grösse?
 
Ok, man muss sich also, um menschlich Groß sein zu dürfen, alles gefallen lassen. Interessante Auffassung.
Der Käufer hat zunächst mal garnix getan, sondern sich nach seinen Freu-Mails einfach mal ganz höflich Zeit gelassen. Dann kamen Ausreden, Versprechen und dann einfach nix mehr.
Mag sein, dass dir an meiner Stelle sowas egal wäre und du lieber kleinlaut den Diener machst. Ich mag jedenfalls nicht ständig meine Gutmütigkeit ausgenutzt sehen. Und ja, dieser Käufer hat nunmal einfach das Pech an die Stelle meines Lebens geraten zu sein, an der ich sage "Es reicht!".

Ich bin ihm mehrfach entgegengekommen. Preislich hat er mich bis 139EUR inkl. Porto gedrückt mit seiner Masche, also mal eben fast 20EUR, wofür ich aber trotzdem die ebay-Gebühren für 151EUR Artikelpreis zahlen muss. Sich der Verkauf an ihn für mich also so darstellt, dass ich am Ende mit 116EUR abzüglich der Verpackungskosten rausgehe.
Trotz dieser Nachverhandlungen und meinem guten Willen, meldet er sich einfach nicht mehr und du fragst nach menschlicher Größe?!

Menschliche Größe sieht für mich so aus, dass ich, wenn ich schon über mein finanzielles Ziel hinausgeschossen bin, trotzdem den Artikel bezahle und mich dann über mich selber ärgere und ich in keinem Fall meine Verantwortung anderen aufbürde.


Möchte mal wissen, was hier los wäre, wenn ich angeschmierter Käufer wäre und der Verkäufer jetzt einen auf Arsch machen würde. Sähe dein Beitrag dann auch so aus? ;)
 
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;D

Das hier ist ein echt schönes Beispiel, um Leuten aus dem Ausland zu zeigen, was "deutsch sein" bedeutet.
Vor Gericht wegen 50 € ziehen, weil man ja recht hat! Dir wurde nichts geklaut, man hat dich nicht verprellt, nein, der Käufer hat nur höflich gebeten, vom Kauf zurücktreten zu können.

Anstatt zu sagen ... hey, der hohe Kaufpreis war ein echter Glücksfall, der sich leider als Niete rausstellt - scheiss drauf, ein anderes mal vielleicht ... machst du einen auf Stalker und Paragraphenmichel. Sorry, aber darf ich dich kurz leise auslachen?

Vielleicht bist du im Recht, vielleicht stehen die Gesetze auf deiner Seite - aber wie hoch ist für dich eigentlich menschliche Grösse?


Man da bleibt mir ja die Spucke weg. Der Käufer wurde nicht gezwungen so viel zu bieten. Im Gegenteil. Ebay weißt mehrmals drauf hin, bevor man überhaupt ein Angebot abgegeben kann, dass Angebote laut Ebay bindend sind.

Es geht manchen übrigens nicht nur ums Geld, sondern auch ums Prinzip. Wenn 50 € nicht viel sind. Bitte, ich geb dir meine Kontonummer. Ich kann 50 € gut gebrauchen. Es ist Monatsende und mein Kühlschrank ist fast leer. Sind ja nur fast 5 3/4 Stunden Arbeit bei Mindestlohn.
 
Hallo dFeNsE,

versteh mich nicht falsch, ich finde das Verhalten des Käufers auch mehr als zweifelhaft. Man sollte zu seinen Worten - und Ebay-Geboten - stehen und du hast allen Grund, dich darüber aufzuregen. Ein jeder sollte mit seinem Gewissen ausmachen, wie und was er tut.

In meiner Auffassung finde ich dein Verhalten jedoch auch übertrieben. Dir entstanden keine Kosten, deinen Artikel kannst du ohne grossen Aufwand wieder einstellen - dir jedoch ist es wichtiger dieser zweifelhaften Person eins mit der Rechtskeule drüberzuwischen. Wozu? Ist es der Ärger über das "verlorene" Geld?

Das Handeln macht die Grösse eines Menschen aus. Und in diesem Fall handelst du falsch, denke ich.
 
Keine Kosten? Er darf erstmal alles rückabwickeln. Alles neu einstellen und dann hoffen, dass er einen ähnlichen Preis erzielt.

Von dem was an zeit und nerven gekostet hat, bis man an dem Punkt war nicht zu reden.

Ich kenne das selber. Und es nervt. Auch Lebenszeit ist kostbar.
 
Wenn 70 € kein Geld für dich sind. Wieso überweist ihm nicht die Differenz? Für ihn und auch für mich ist das viel Geld.

Weißt du was ich für 70 € machen kann? Nächste Woche feiern gehen ohne vorzuglühen und die nächsten 10 Tage vom Schnellimbiss leben. Das könnte ich von 70 €.

Oder mal ein paar neue Klamotten kaufen.

Es geht wohl eher darum, dass man in der Zeit die man in Anwalt, Gericht, usw. steckt mehr Geld verdienen könnte ... Das ganze würde also am Ende nur der eigenen Befriedigung dienen.
 
Ist doch super...dann brauch ja niemals mehr ein Privatmann zum Anwalt rennen und alle beweisen menschliche Größe.
Wozu dann überhaupt noch Mühe in etwas stecken.
Freut dann solche Typen wie den Käufer meines Artikels.

Wie gesagt, bei nem 10EUR, meinetwegen auch 50EUR Artikel...und wenn der Käufer sich meldet (und nicht tot stellt), drauf geschissen. Und das hat auch nix mit "typisch deutsch" zu tun....
 
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Naja, ist ja Deine Zeit. Ich sage nur, wenn Du die Zeit berücksichtigst, ist es ein Verlustgeschäft da jetzt ein Fass auf zu machen.

Ich kaufe und verkaufe aus guten Grund seit Jahren praktisch nichts mehr auf eBay. Ich würde das nur im äußersten Notfall noch machen.
 
Meine Zeit kostet mich nix....wenn ich so anfangen würde zu rechnen, dann dürfte ich auch nicht länger wie 5 Minuten auf dem Boiler hocken.
 
Bei ebay kleinanzeigen gibts jetzt übrigens auch schon welche die meinen die müssen da auf ihren "Vertrag" bestehen inkl Schadensersatz weil man per Mail zugesagt hat. Wegen einem Gegenstand für 5€ ...
 
Korinthenkacker und Erbsenzähler gibts überall.

Aber vielleicht ist diese "Masche" ja nur aus den unzähligen Spassbietern, aus-Versehen-Bietern und Nehm-ich-Zusagern entstanden, die sich tatsächlich nicht mehr melden.
Oder Mitmenschen, die selber ihr Zeug verkaufen wollen und einen "Mitbewerber" so aus dem Rennen kicken.

Das ufert nämlich immer weiter aus und ändert sich wohl erst, wenn Verkäufer tatsächlich öfter von ihrem Recht gebrauch machen.
 
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