Fahrradfahr-Frage

Devastators

Grand Admiral Special
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Folgenes Szenario:

Die Straße ist für Fahrräder explizit gesperrt und der Fahrradfahrer muss in diesem Bereich auf dem Bürgersteig fahren (freigegeben)
Es existiert allerdings kein Fahrradweg.

Frage:
Gibt es eine Vorschrift auf welcher Seite man den Bürgersteig befahren muss?

Problem:
Wir sind quasi "gegen" die Fahrtrichtung gefahren, weil auf dieser Seite der Straße weniger Nebenstraßen vorhanden sind und diese auch noch breiter ist.
Wir hatten 2 Kleinkinder dabei.


Wir wurden dann allerdings von einem Passanten ziemlich übel beschimpft, weil wir entgegen der Fahrtrichtung gefahren sind.
Ich finde allerdings kein Paragraph oder Urteil der diese Behauptung untermauert.

Auch ein ADFC findet dort keine konkreten Worte:
http://www.adfc.de/files/2/110/113/Verkehrsrecht_fuer_Radfahrer.pdf
"Gehweg – Radfahrer frei"
Es ist nur Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben.

Man könnte noch mit dem Rechtsfahrgebot argumentieren.
Dieses gilt m.E. allerdings nur innerhalb einer Fahrbahn/Fahrradstreifen etc. und nicht bei der Wahl des Bürgersteiges ?!?


Witzig ist übrigens auch die unsichere Urteilslage, ob ich bei meinen Kindern auf dem Bürgersteig fahren sollte, die Kinder auf die Straße müssen oder man getrennt fährt, am besten noch mit parkenden Autos dazwischen.
Letzteres wurde schon wegen mangelnder Aufsichtspflicht verurteilt.
 
Ohne Gewähr, soweit ich das weiß:
Wenn auf beiden Seiten der Straße in die Richtung, in die ihr gefahren seid, Schilder mit "Gehweg - Radfahrer frei" am Anfang der Gehwege stehen, dürft ihr auf beiden Seiten fahren.
Wenn "Gehweg - Radfahrer frei" nur auf der rechten Seite am Anfang steht, darf man nur auf der rechten Seite fahren (außer Kinder bis 8 Jahren, die müssen immer auf Gehwegen fahren).

Es steht ja auch folgendes auf Seite 5 des verlinkten PDFs:
Ein einzeln stehendes Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ erlaubt das Fahren auf dem linksseitigen Radweg, verpflichtet aber nicht dazu.
 
Ist recht einfach - es gibt es rundes blaues Schild mit Fußgänger und Radfahrer - mal nebeneinander und mal untereinander.
Nebeneinander ist klar, daß der Radfahrer sich auf diese Seite zu begeben hat und untereinander bedeutet "einigt euch, teilt euch den Weg".
Ist eines der beiden Schilder vorhanden darf nur auf diesem Weg gefahren werden (auch nicht auf der Fahrbahn).
Auf der linken Seite nie außer ein solches blaues Schild verpflichtet dich dazu.
Was nicht jeder weiß: Wenn ein Radweg vorhanden ist aber kein blaues Schild darf der Radfahrer auch auf die Fahrbahn. Macht im Berufsverkehr manchmal riesig Spaß.
Die genaue Altersgrenze für Kinder hab ich gerade nicht parat aber kleine gehören auf den Fußweg, auch ohne gesonderte Erlaubnis.
Zus. zu den blauen gibt es dann noch die kleinen "Fahrrad erlaubt" Zusatzschilder an Fußwegen - das ist dann eben zusätzlich erlaubt, nicht verpflichtend.
Klar muss sein: Wenn keine Sonderregeln angeordnet sind (blaues Schild = Gebot = du musst, nicht Erlaubnis) hat der Radfahrer auf der rechten Seite zu fahren, Fußwege sind nicht erlaubt, dann Fahrbahn.

Bin nur Radfahrer und ADFC Mitglied - aber Kein Anwalt oder Richter, keine Rechtsberatung an dieser Stelle.
 
In Deutschland herrscht Rechtsverkehr. Also muss man hier auch den rechten Bürgersteig benutzen.
Und nicht das gleich wieder die Gesetzesreiter um die Ecke kommen: Wenn der Bürgersteig nicht für den Radverkehr durch das Zusatzzeichen "Radfahrer frei" freigegeben ist, dann ist das Fahren mit dem Rad auf dem Bürgersteig verboten. In diesem Fall hätte man schieben müssen.

PS: Solche Fragestellungen können hier zu weilen ziemlich ausarten...eigene Erfahrung. :(

Edit: Komisch...erst will keiner und dann alle auf einmal....:)
 
Der Bürgersteig ist für Radfahrer "frei", eben weil man dort durch bauliche Änderungen die Straße für Fahrräder explizit gesperrt hat.

Ich muss aber tatsächlich mal nachgucken, ob auf beiden Seiten für beide Richtungen der Bürgersteig "frei" ist.
 
Der Bürgersteig ist für Radfahrer "frei", eben weil man dort durch bauliche Änderungen die Straße für Fahrräder explizit gesperrt hat.

Die Sperrung der Straße für Radfahrer berechtigt dich nicht automatisch zur Nutzung des Gehweges! Als Radfahrer wundert man sich, aber wenn dort der Gehweg nicht durch das Zusatzzeichen explizit freigegeben wurde, hättest du an dieser Stelle absteigen und schieben müssen.
Macht natürlich nur keiner. Kommts aber zum Unfall, wirst du der Hauptschuldige sein.

Waren die Kinder im Hänger oder im Sitz quasi bei dir "an Board" oder sind sie auf eigenen Rädern gefahren?
 
Waren die Kinder im Hänger oder im Sitz quasi bei dir "an Board" oder sind sie auf eigenen Rädern gefahren?

Stimmt - ich hab einfach mal selbstfahrende Kinder vorausgesetzt - muss nicht so sein.

Die PDF Datei von oben habe ich nun auch durch und nichts gefunden was mich überrascht hätte aber einen Fehler hab ich gefunden der grob sagt "der Autofahrer rechnet nicht mit einem Rad von LINKS" Da hätte rechts stehen müssen... Wie schreibt man noch Korinthenkacker...? Fährt der Radfahrer auf der rechten Seite kommt er an einer Einmündung für den Autofahrer von links - damit kann man rechnen... Im betreffenden Abschnitt geht es aber um Radfahrer die auf der linken Straßenseite kommen und den Autofahrer treffen - und dann kommen die von rechts! Da wurde ich auch schon mehrfach angefahren.
 
Zuletzt bearbeitet:
nene, die Kinder fahren schon selber...
Mit Hänger sind wir immer normal auf der Straße gefahren.

und der Bürgersteig ist freigegeben... wurde hier auch groß Diskutiert und kritisiert.
 
Der Bürgersteig ist für Radfahrer "frei", eben weil man dort durch bauliche Änderungen die Straße für Fahrräder explizit gesperrt hat.

Ich muss aber tatsächlich mal nachgucken, ob auf beiden Seiten für beide Richtungen der Bürgersteig "frei" ist.

Falls ja, darfst du getrost davon ausgehen: In Fahrtrichtung rechts. Irgendwo in der StVO gibts da für Radwege einen Paragraphen (frag mich jetzt nicht welchen). Und der wird dann äquivalent angewandt. Sollte das nicht anwendbar sein, weil z.B. nur auf einer Seite ein entsprechend nutzbarer Bereich vorhanden ist, muss in Gegenrichtung abgestiegen und geschoben werden, oder aber zumindest besondere Sorgfalt beim Fahren.
Das Ganze hängt sehr von den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten ab, und vom Richter, der das dann entscheidet.

--- Update ---

Witzig ist übrigens auch die unsichere Urteilslage, ob ich bei meinen Kindern auf dem Bürgersteig fahren sollte, die Kinder auf die Straße müssen oder man getrennt fährt, am besten noch mit parkenden Autos dazwischen.
Letzteres wurde schon wegen mangelnder Aufsichtspflicht verurteilt.

Das ist nicht witzig, sondern typisch deutsch. Du darfst nicht auf dem Bürgersteig fahren. Sind die Kinder noch nicht alt genug, müssen sie dort fahren. Ergo musst du ihnen entweder hinterher rennen oder eben auf der Straße nachfahren. Vor Gericht wird das allgemein so entschieden: alle absteigen und schieben!
 
Auf einen Gehweg, egal ob er gekennzeichenet ist oder nicht, darf man Fahrzeuge bis 1m breite schieben. Alles was breiter ist hat dort garnichts zu suchen,
Ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr, diese müssen dort fahren und bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen diesen benutzen. An sich muss eine Person die mindestens 16 Jahre alt ist als begleitung dabei sein und parallel zum Gehweg fahren, ist dies nicht möglich, müssen beide schieben.
Nähert man sich einen Kreuzungs/Übergangs- bereich, hat die Begleitung abzusteigen, sowie auch das Kind und die begleitung muss zusammen mit den Kind jene stelle zu Fuß passieren.


Der Bürgersteig ist für "Radfahrer frei" Dieses Schild gibt es nicht und was du meinst bedeutettet, dass die Straße für den Radfahrer frei ist und ist ein Bürgersteig eine Straße- nein!
Ein Straße wird wegen Bauarbeiten mit Sicherheit nicht nur für RadVERKEHR gesperrt, sondern für Fahrzeuge aller Art, wobei hier dann meist das Zusatzschild Radverkehr frei angebracht wird. Sollte es dennoch so sein (passiert meist bei Baustellen), bist du dazu verpflichtet mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren bzw bei antreffen von Fußgänger oder Fahrzeugen musst du(sowie die Kinder( dann absteigen- hier greift durch die unklare Verkehrsitutaion der Vertrauengrundsatz nicht mehr!


Wenn du allgeimein in so einer Situation nicht weiter weißt bzw dir nicht ganz sicher bist, frag lieber in einer Fahrschule nach, bevor du dort wieder langfährst. Die helfen an sich gerne und wollen dafür auch kein Geld- die sind überhaupt froh, wenn jemand mal aus eigenen Interesse sich Informiert, bevor noch am ende was passiert ;-)
 
Zuletzt bearbeitet:
Mal ganz abgesehen von all den Vorschriften: mit so zwei kleinen Möppeln würde ich grundsätzlich zur Sicherheit der Kleinen auf dem Gehweg fahren und für den pöbelnden Passanten den Spruch "Lächeln, Winken, dabei "ARSCHLOCH" denken" gelten lassen. Hier in Deutschland sind wir leider alle viel zu sehr auf Gesetze und Recht und Ordnung fixiert statt auch mal den gesunden Menschenverstand walten zu lassen.

Dass man eigentlich den rechtsseitigen Bürgersteig zu nutzen hat (was mir auch schon eine Verwarnung der Polizei eingefahren hat) solle dennoch klar sein: denn man kann nicht immer davon ausgehen dass entgegenkommende abbiegende Autofahrer damit rechnen dass Ihnen aus der falschen Richtung Fahrräder entgegenkommen.
 
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Also, ich hab noch mal geguckt.

Es ist tatsächlich so, dass nur in Fahrtrichtung Fahrradfahrer dieses Schild haben http://www.unterwegs-in-spandau.de/gallery/zeichen-und-symbole/radfahrer-frei-500.png

Ich bin auch der Meinung, stände es linksseitig, wäre dort der Bürgersteig auch befahrbar. Ist hier aber nicht so. Sachlage also geklärt. (Der motzende Passant hatte recht, allerdings nicht allgemeingültig sondern in diesem speziellen Fall)

Ansonsten kenne ich kein Paragraphen der dies genau regelt.
Ist auf beiden Seiten ein expliziter Fahrradweg, dann existieren dort genaue Paragraphen.


Vielleicht noch mal zur Allgemeinheit:
Die Straße wurde um eine Straßenbahn erweitert und der Bürgersteig ausgebaut (inkl. Haltestellen etc.)
Die Straße ist wegen der geringen Breite und der dort nun liegenden Schienen nur für Fahrräder gesperrt worden (beschildert!)
Nach viel Bürgerstress wurde nachträglich wenigstens der Bürgersteig für Fahrräder wieder freigegeben, sonst hätte man das Fahrrad gut 1 km schieben müssen.



Und es existiert tatsächlich ein Urteil (Amtsgerichts Traunstein aus dem Jahr 2004 zeigt (AZ: 311 C 734/04)), dass Eltern die Aufsichtspflicht verletzten, wenn diese auf der Straße und ihre (Klein-)Kinder auf dem Bürgersteig fahren.
Für diese Konstellation existiert keine anständige Regelung.
Es wird dann sogar eher empfohlen, bei den Kleinkindern auf dem Bürgersteig zu fahren.
 
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Finde solch fragen immer erstaunlich, links ist eigentlich immer alles verboten es sei denn es sei ausgeschildert.
Zudem ist das Gesetz klar, das Kind auf dem Bürgersteig und die Eltern direkt[/B] daneben auf der Strasse, das schliesst links fahren aus (rechtsfahrgebot des Elternteils).

Zum Urteil, da wurde die Mutter bestraft, weil sie auf der anderen Strassenseite gefahren ist und nicht direkt beim Kind.

Dh. das Gesetz ist soweit klar, da fehlt jedoch der Fall mit Parkplätzen zwischen Strasse und Bürgersteig.
Wobei auch da klar ist Kind und Begleitung gehören auf eine Seite der Strasse,
Dh. Wer was nicht erlaubtes macht, muss immer damit rechnen verwarnt zu werden und im Falle eines Unfalles mindest teilschuldig zu tragen.
Klar eigentlich ist es Unsinn, wenn die Begleitperson andere Rechte hat als der Begleitete.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du hast Recht, das Kind fuhr links auf dem Gehweg, weil recht keiner war.
Die Mutter fuhr rechts auf der Straße.

Aber hast Du Dir mal die Urteilsbegründung angeschaut?
Sie hätte zum einen selbst auf dem Gehsteig fahren können (zwar ordnungswidrig, dennoch häufig anzutreffen!) oder aber sie hätte mit dem Kind den rechten Fahrbahnrand benützen müssen, und zwar in der Weise, dass das Kind in unmittelbarer Nähe fährt, so dass sie hätte beobachten können, wie sich das Kind konkret verhält." Das Amtsgericht empfiehlt also: Lieber gegen die StVO verstoßen, als weit weg vom Kind sein.

um es mal auf den Punkt zu bekommen
"StVO und Aufsichtspflicht kollidieren miteinander"

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/...-dem-schutz-instinkt-kollidiert-a-772218.html
 
Nein, StVO kollidiert nicht mit aufsischtspflicht, wiedereinmal fehlt dem Journalist kausales denken.
Das Menschennrecht ist auch höher gesttellt ls nationales Recht, im zweifelsfall ignoriert man 2teres.
Die 2. Variante wäre StVO Konform Kind bei Mutter auf der Strasse, der linksseitige Bürgersteig ist irrelevant, ob der da ist oder nicht spielt keine Rolle.
Ob dass die sichert variante ist sei dahingestellt.

Alternativ gibt der Richter an sei es gescheiter gegen die StVO zu Verstossen (und damit eine sichere Variante zu wählen)n als die Aufsichtspflicht zu verletzen.
Die Frau hat die dümmste der 4 Variantenn gewählt. Die 4 wäre auf dem linken Bürgersteig laufen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die 2. Variante wäre StVO Konform Kind bei Mutter auf der Strasse

Konform ?


§ 2 Abs. 5 StVO.
Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen

Das Kind hat auf der Strasse nichts zu suchen.
 
Ich habs oben schon einmal gesagt aber nicht so deutlich: mir ist SCHEISSEGAL was irgend ein geltendes Gesetz sagt, meine Gesundheit geht vor. ICH bin schließlich derjenige der sonst ggf. später mit geplatztem Schädel im Krankenhaus liegt. Das soll nicht heissen dass ich nicht StVO-konform fahre, aber dass ich eben in der konkreten Situation wo es zu entscheiden gilt, ggf. die Option wähle die für meine Gesundheit die Beste ist.

Ein Beispiel ist z.B. lieber den entgegenkommenden Autofahrer, der mir nicht blinkend die Vorfahrt nimmt abbiegen zu lassen, statt auf meinem StVO-Recht zu beharren und über die Motorhaube zu segeln. Und genauso würde ich auch mit Kind auf dem Bürgersteig fahren sofern das die sicherste Option ist, es ist auch niemandem geholfen wenn Mama oder Papa auf der Straße überfahren werden nur um hier StVO-konform zu handeln.
 
ich stimme Dir doch vollkommen zu, dennoch muss es erlaubt sein, die juristisch (nicht sinnvollste) korrekte Vorgehensweise zu diskutieren.

Im Urlaub sind wir mit unserem großen (damals 5) auf der Landstraße zum nächsten Dorf gefahren.
Da gab es kein Fahrradweg und auch kein Gehweg.
Er konnte damals aber schon mit 5 ziemlich sicher Fahrrad fahren.
Ich bin dann mit dem "Kurzen" im Fahrradanhänger ziemlich Straßenmittig hinterher und habe quasi die ganze Spur für ihn blockiert.

99% aller Autofahrer waren aber sehr Umsichtig und sind auch sehr vorsichtig dran vorbei gefahren, eben weil sie wussten, da fährt ein Fahranfänger.

Bei uns in der Stadt würde ich meine Kinder auf keinen Fall auf der Straße fahren lassen :P
Da sind entgegenkommende Rennradfahrer auf Fahrradwegen schon Lebens-gefährlich genug.
Die glauben und Leben auch mit der Meinung, auf einem Rennrad darf man unter allen Bedingungen beliebig schnell fahren... Und haben beim Überholen oder entgegenkommen gerne mal 30-40 Sachen drauf.
Wenn da mal was passiert, gibt es Verletzte... vielleicht nicht durch den direkten Unfall...
 
Habe das nicht persönlich gemeint, wollte nur allgemein meine Meinung zum Thema nochmal deutlich unterschreiben.

Zu den Rennradfahrern kann man leider nur sagen auch da gibt es viele Arschgeigen die meinen was bessere zu sein. Für Rennradler gilt das Gleiche wie für "normale" Radfahrer, und dass man Rücksicht auf schwächere Verkehrsteilnehmer nimmt sollte jedem klar sein.
 
Ja die stelle kenn ich, ist keiner vorhanden rechts gibt es keinen. Schliesslich geht es um den Schutz des Kindes und der ist nun mal links auf dem Gehweg weniger gewährleistet als ein auf der Fahrbhn rechts fahrendes Kind mit hintendran einem Elternteil, aus dem Grund ist es konform mit StVO den linken Gehweg mit Gegenverkehr nicht zu benutzen.
Teilweise ist die absicht des Gesetzes der Maßstab sollte es zu einem Streit kommen.

Besteht Sinn und Zweck des § 2 Abs. 5 Satz 1 StVO aber gerade in der
Gewährleistung einer räumlichen Trennung der Kinder von dem gleichgerichteten
oder entgegenkommenden Verkehr, ...

--- Update ---

Es bringt uch nix mit dem Kind auf dem Gehweg zu gehen, es frei laufen zu lassen auf der Strassenseite, ne das Kind gehört da auch trotz aller Gesetzeskonfomität auf die Seite der Begleitperson die der Strasse abgewndte ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Schliesslich geht es um den Schutz des Kindes und der ist nun mal links auf dem Gehweg weniger gewährleistet als ein auf der Fahrbhn rechts fahrendes Kind mit hintendran einem Elternteil,

Veto, kann ich in keiner Weise nachvollziehen.

Der Gehweg ist für Fußgänger, und die haben keine einheitliche Reiserichtung.
Es ist also bzgl. der Fußgänger vollkommen Schnuppe ob das Kind links oder rechts fährt, die Gefahr ist auf beiden Seiten gleich.
An Straßen etc. muss das Kind immer (!) absteigen... also auch dort keine erhöhte Gefahr.

Bei dem normalen Straßenverkehr ist es Lebensmüde ein Fahranfänger auf die Straße zu lassen.
Ich weiß auch nicht woher Dein Quote kommt.
 
Das hier ist ein Diskussionsforum, es dient u.A. zum Meinungsaustausch.

Wenn hier Diskussionen nicht erwünscht sind, möge ein Moderator den Thread bitte schließen, denn die Eingangsfrage wurde ja geklärt :]
 
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