Fahrradfahr-Frage

Wer sagt denn so was? Aber ich finde es interessant, daß mancher es vorher wusste...
 
;D

...und nu lass mal noch überzeugte Autofahrer hier mitmachen. Dann fliegen die Fetzen. :)

Zum Thema:

Du findest es richtig wenn beide Gehwege für den Radverkehr zugelassen sind, die "englische" Variante zu fahren, weil ja die Fussgänger sich (StVO-konform) auch nicht dran halten. Merkst du was? Fußgänger dürfen das, Radfahrer laut StVO aber nicht, weil sie mit einem Fortbewegungsmittel unterwegs sind. Und genau da liegt der Unterschied.
Auch glaube ich nicht, dass beide Gehwege in beiden Richtungen für den Radverkehr zugelassen worden sind. Je nach Breite des Gehweges kommt es da dann schon mal zu einem Aufeinandertreffen zweier Radfahrer, welches jeder kennt und zumindest ich hasse. Und je nach Einsicht der betroffenen Radfahrer kann es da schon mal Knirsch geben.
 
Du findest es richtig wenn beide Gehwege für den Radverkehr zugelassen sind
habe ich nie behauptet *suspect*

Es ging um die Aussage, dass Kinder lieber auf der Straße fahren anstatt "links" auf dem Gehweg (Der für Fahrradfahrer komplett tabu ist)
 
Der Gehweg ist für Fußgänger, und die haben keine einheitliche Reiserichtung.
Es ist also bzgl. der Fußgänger vollkommen Schnuppe ob das Kind links oder rechts fährt, die Gefahr ist auf beiden Seiten gleich.

Doch hier (ob nun nur bezüglich Fußgänger oder nicht). Und gerade für unsichere Kinder teilweise kreuzgefährlich wenn ihnen ein (schneller) Radfahrer, der für ihn auf der richtigen Seite fährt, entgegenkommt.
Wenn das Kind rechts auf dem Gehweg fährt, dann sind die meisten von hinten kommenden Radfahrer so intelligent zu erkennen, dass hier eine Gefahrensituation entstehen kann, da das Kind den Verkehr von hinten nicht beobachten kann/muss und deswegen unerwartete Bewegungen machen kann.
 
Ich weiß auch nicht woher Dein Quote kommt.

Aus einem Urteil zu einem Unfall auf einem Fahrradweg mit einem Kind, das Kind darf nicht auf einem Fahrradweg fahren, der Autofahrer wollte mit dem Gehwegartikel die Schuld der Mutter zuschieben, dabei hat er verloren. Alleine schon Aufgrund der Herkunft der heutigen Regelung Art.2 war seine argumentation Fragwürdig.

Klar, haben die darauf laufenden Fussgänger keine einheitliche Richtung, die <8 Jährigen Fahradfahrer haben jedoch eine Hauptrichtung, und damit ergebensich gefahren beim kreuzen. Da sich meiner Erfahrung nach auf dem Gehweg dann das Rechtsfahrgebot durfchsetzt. Daher ist überall wo vertretbar den in Fahrtrichtung rechts Liegende Fahrradweg zu bevorzugen.

Bei dem normalen Straßenverkehr ist es Lebensmüde ein Fahranfänger auf die Straße zu lassen.

Nun, dem ist nichts anzufügen, wer seine Reiseroute plant achtet auf einer richtige Umgebung. Die STvO ist ja so doof das sie explizit separate Fahrradwege den Kindern zu befahren verbietet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielleicht noch mal zur Allgemeinheit:
Die Straße wurde um eine Straßenbahn erweitert und der Bürgersteig ausgebaut (inkl. Haltestellen etc.)
Die Straße ist wegen der geringen Breite und der dort nun liegenden Schienen nur für Fahrräder gesperrt worden (beschildert!)
Nach viel Bürgerstress wurde nachträglich wenigstens der Bürgersteig für Fahrräder wieder freigegeben, sonst hätte man das Fahrrad gut 1 km schieben müssen.
Nur mal allgemein zu solchen Situationen und Aussagen:
Man könnte ja auch einfach woanders langfahren, wo es keine Gleise etc. gibt. Bei 1km gehe ich mal von einer längeren Strecke aus.
Ich finde es immer wieder erstaunlich, welche Mühen und Gefahren Radfahrer auf sich nehmen, nur um stur auf einer bestimmten Straße zu fahren.
Kann ich bei mir vor der Tür auch regelmäßig beobachten. Da ist eine Hauptverkehrsstraße, kein Gehweg, kein Radweg, nur eine schmale Fahrbahn, wo Autos im Berufsverkehr dicht an dicht und meist auch zu schnell fahren. Ca. 20m parallel dazu führt ein autofreier Weg, ausgeschildert als Fernradweg. Dort kann man entspannt fahren. Aber es finden sich immer wieder ***, die meinen, unbedingt auf der Hauptstraße lang radeln zu müssen, nur um vielleicht 2 Sekunden schneller voranzukommen. Natürlich sind sie deutlich langsamer als die Autos und halten damit den kompletten Verkehr auf, denn überholen geht an der Stelle auch nicht.
Ich such mir jedenfalls lieber umwegige Routen auf Nebenstraßen raus, anstatt mich mit Autos um den knappen Verkehrsraum zu streiten.
 
Doch hier (ob nun nur bezüglich Fußgänger oder nicht). Und gerade für unsichere Kinder teilweise kreuzgefährlich wenn ihnen ein (schneller) Radfahrer, der für ihn auf der richtigen Seite fährt, entgegenkommt.
Wenn das Kind rechts auf dem Gehweg fährt, dann sind die meisten von hinten kommenden Radfahrer so intelligent zu erkennen, dass hier eine Gefahrensituation entstehen kann, da das Kind den Verkehr von hinten nicht beobachten kann/muss und deswegen unerwartete Bewegungen machen kann.

Auf dem Gehweg hat der normale Fahrradfahrer nichts zu suchen... verstehe Dein Problem nicht.
Nur Kinder dürfen auf einem normalen Gehweg fahren, da kommt kein Radfahrer entgegen, weder links noch rechts ;)

--- Update ---

Nur mal allgemein zu solchen Situationen und Aussagen:
Man könnte ja auch einfach woanders langfahren, wo es keine Gleise etc. gibt. Bei 1km gehe ich mal von einer längeren Strecke aus.


Du verstehst das Problem nicht wirklich.
Diese (Haupt-)Straße war die letzten 80 Jahre lang vollkommen frei.
Erst durch den Umbau im letzten Jahr, ohne Berücksichtigung der Fahrradfahrer, ist diese Problematik erst entstanden.
Es war eine vollkommene Fehlplanung und die Fahrradfahrer haben mächtig Stunk gemacht.

--- Update ---

Die STvO ist ja so doof das sie explizit separate Fahrradwege den Kindern zu befahren verbietet.

Wir reden voll aneinander vorbei.
 
Du verstehst das Problem nicht wirklich.
Diese (Haupt-)Straße war die letzten 80 Jahre lang vollkommen frei.
Erst durch den Umbau im letzten Jahr, ohne Berücksichtigung der Fahrradfahrer, ist diese Problematik erst entstanden.
Es war eine vollkommene Fehlplanung und die Fahrradfahrer haben mächtig Stunk gemacht.
Ich denke schon, dass ich es verstanden habe.
Solche Beispiele gibts bei uns auch durch die Sanierung alterwürdiger Straßenbahnabschnitte, wo dann plötzlich Fußgänger, Radfahrer, Ladenbesitzer mit Auslage vorm Laden und Straßencafes mal eben mit 3m auskommen sollen.
Da fahr ich halt dort nicht mehr lang mit dem Rad, auch wenn ich es die letzten 80 Jahre gemacht habe. Höchstens mit der Straßenbahn, die ja nun immerhin nicht mehr im Stau steht.
 
Auf dem Gehweg hat der normale Fahrradfahrer nichts zu suchen... verstehe Dein Problem nicht.
Nur Kinder dürfen auf einem normalen Gehweg fahren, da kommt kein Radfahrer entgegen, weder links noch rechts ;)

Im vorliegenden Fall waren aber laut deiner Aussage beide Gehwege für Radfahrer frei gegeben. Was, wie und wo allgemeingültig ist, spielt also in deinem Fall hier keine Rolle und habe ich auch nicht in Frage gestellt. Aber lass mal, sehe schon...das führt bei dir zu nix. :]

PS: Und ein Problem habe eher mit uneinsichtigen Menschen, die weder jeder Vernunft die Gesundheit der eigenen Kinder riskieren.
 
nein, stimmt so nicht.

in meinem persönlichen Fall habe ich ja aufgeklärt (selber nachgeguckt), dass nur der jeweils rechtsseitige Gehweg für Räder frei ist.

Bei dem erwähnten Gerichtsurteil existierte der Gehweg nur auf der "linken" Seite (wo das Mädchen gefahren ist).

Ein Beispiel wo beide Seiten für Räder frei sind, gab es hier m.E. gar nicht.

Dann kam Deine Aussage, dass man lieber das Kind auf der Straße fahren lässt, anstatt links auf dem Gehweg (wie im Urteil geschehen) und das es StVO Konform wäre.
Ich bleibe bei der Aussage, dass ich mein Kind lieber links auf dem Gehweg fahren lasse (und auch selber dort hinterherfahre...) anstatt, dass wir beide auf der Fahrbahn fahren. (rechter Gehweg existiert nicht)

--- Update ---

Ich denke schon, dass ich es verstanden habe.
Solche Beispiele gibts bei uns auch durch die Sanierung alterwürdiger Straßenbahnabschnitte, wo dann plötzlich Fußgänger, Radfahrer, Ladenbesitzer mit Auslage vorm Laden und Straßencafes mal eben mit 3m auskommen sollen.
Da fahr ich halt dort nicht mehr lang mit dem Rad, auch wenn ich es die letzten 80 Jahre gemacht habe. Höchstens mit der Straßenbahn, die ja nun immerhin nicht mehr im Stau steht.

Sofern der "Umweg" nicht das ganze Vorhaben ruiniert (mal eben den km zum Real mit dem Rad) ist das ja ok.
Es sollte ja auch nur den Hergang der ganzen Problematik verdeutlichen.
In meinem Konkreten Fall war der "alte" Gehweg kaum noch nutzbar und teilweise kein Meter breit.
Dieser ist jetzt breiter, dafür dann auch mit Fahrrad befahrbar.

--- Update ---

Schliesslich geht es um den Schutz des Kindes und der ist nun mal links auf dem Gehweg weniger gewährleistet als ein auf der Fahrbhn rechts fahrendes Kind mit hintendran einem Elternteil, aus dem Grund ist es konform mit StVO den linken Gehweg mit Gegenverkehr nicht zu benutzen.

vielleicht noch mal die Passage auf die ich mich beziehe.
Da geht es weder um freigegebene Gehwege noch um Fahrradwege, sondern um das Kind was regulär auf dem Gehweg fahren darf.

Ich bleibe aber auch gerne bei meiner Aussage, dass wir aneinander vorbei reden und jeder eine andere Situation gerade im Kopf hat.
 
Vielleicht noch mal zur Allgemeinheit:
Die Straße wurde um eine Straßenbahn erweitert und der Bürgersteig ausgebaut (inkl. Haltestellen etc.)
Die Straße ist wegen der geringen Breite und der dort nun liegenden Schienen nur für Fahrräder gesperrt worden (beschildert!)
Nach viel Bürgerstress wurde nachträglich wenigstens der Bürgersteig für Fahrräder wieder freigegeben, sonst hätte man das Fahrrad gut 1 km schieben müssen.

Ich glaube ich kenne die Stelle die du meinst (Linie 310 an der Total-Tanke?). Da würde ich als Fahrradfahrer auch lieber auf der linken Seite fahren. Ein Fall von absoluter Fehlplanung!
 
Ich glaube ich kenne die Stelle die du meinst (Linie 310 an der Total-Tanke?). Da würde ich als Fahrradfahrer auch lieber auf der linken Seite fahren. Ein Fall von absoluter Fehlplanung!

Oah, sind wir etwas Nachbarn :)

Genau... Total bis Real... einfach nur katastrophal ;D
Ich müsste mal Fotos Posten, wie irrsinnig da an manchen Stellen der Gehweg ist. Manchmal kein Meter mehr Platz, da alter Baumbestand, Ampeln und mittlerweile ja auch die Oberleitungs-Masten mitten auf dem Gehweg platziert sind.

Aber die fragwürdige Linie 310 ist ein ganz anderes Thema :)
 
vielleicht noch mal die Passage auf die ich mich beziehe.
Da geht es weder um freigegebene Gehwege noch um Fahrradwege,
sondern um das Kind was regulär auf dem Gehweg fahren darf.

Ich bleibe aber auch gerne bei meiner Aussage, dass wir
Aaneinander vorbei reden und jeder eine andere Situation gerade im Kopf hat.

Nun, das Zitat aus dem sollte nur zeigen das die Gehwegpflicht relativ zu sehen ait.
Bei der von mir gemeinten Situation, geht es um die Nutzung des linksseitigen Gehweges durch eine Familie. (Begleitperson, nicht stvo konform)
Da ist immer mit gegenverkehr zu rechnen mit genauso verblendeten Eltern auf dem Gehweg. Beim Kreuzeen hab ich es in solchen situationen noch nicht erlebt, dass sich auf dem Gehweg ein englisches aneinander vorbei einstellt, daher sind die Kinder die relativ zur Strasse links fahren gefärdet, noch mehr dadurch das zusätzlich noch dem Gegenverkehr erlaubt ist mit dem Rad auf dem Gehweg zu fahren.

Das ist nun mal ne reale ituationituation die du nicht sehen willst.
Und mitunter das Szennario, welches dazu führt, dass linke Gehwege selten
für linksseitigea Fahren freigegeben werden.
Wenn der dir zugewisesene weg nicht passt nimmt man die beste alterntive,das ist selten der linke Gehweg.

Zudem gibt in Bochum sicher ne alternativen, als Fahrradfahrer meidetbmann eh wo möglich die Hauptstrassen, daas die minimal länger sind kann keine Ausrede sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist nun mal ne reale ituationituation die du nicht sehen willst.
Und mitunter das Szennario, welches dazu führt, dass linke Gehwege selten
für linksseitigea Fahren freigegeben werden.
Wenn der dir zugewisesene weg nicht passt nimmt man die beste alterntive,das ist selten der linke Gehweg.

Also die reale Situation an der Stelle sieht wirklich so aus dass das Befahren des linken Gehwegs problemlos geht. Er ist breit und teilweise durch Parkstreifen von der Straße abgeschirmt. Wenn ich dort mit dem Rad und Kindern unterwegs wäre dann würde ich ihn ebenfalls befahren.

Zudem gibt in Bochum sicher ne alternativen, als Fahrradfahrer meidetbmann eh wo möglich die Hauptstrassen, daas die minimal länger sind kann keine Ausrede sein.

An der Stelle nicht, man MUSS zur Zeit daher da die Straßenbuddler sehr fleißig sind. "Minimal" längere Umwege die in Verbindung mit Kindern befahrbar sind gibt es derzeit kaum. Und besonders radfahrerfreundlich ist die Gegend sowieso nicht. Überall stampft man Radwege aus dem Boden und an hier diskutierten Stelle schafft man es ein absolut radfahrerfeindliches Gebiet zu schaffen.



Oah, sind wir etwas Nachbarn :)

Sieht wohl ganz so aus. ;)
 
Nun, das Zitat aus dem sollte nur zeigen das die Gehwegpflicht relativ zu sehen ait.
Bei der von mir gemeinten Situation, geht es um die Nutzung des linksseitigen Gehweges durch eine Familie. (Begleitperson, nicht stvo konform)
Da ist immer mit gegenverkehr zu rechnen mit genauso verblendeten Eltern auf dem Gehweg. Beim Kreuzeen hab ich es in solchen situationen noch nicht erlebt, dass sich auf dem Gehweg ein englisches aneinander vorbei einstellt, daher sind die Kinder die relativ zur Strasse links fahren gefärdet, noch mehr dadurch das zusätzlich noch dem Gegenverkehr erlaubt ist mit dem Rad auf dem Gehweg zu fahren.

Das ist nun mal ne reale ituationituation die du nicht sehen willst.
Und mitunter das Szennario, welches dazu führt, dass linke Gehwege selten
für linksseitigea Fahren freigegeben werden.
Wenn der dir zugewisesene weg nicht passt nimmt man die beste alterntive,das ist selten der linke Gehweg.

Zudem gibt in Bochum sicher ne alternativen, als Fahrradfahrer meidetbmann eh wo möglich die Hauptstrassen, daas die minimal länger sind kann keine Ausrede sein.


hier reden zu viele aneinander vorbei.

In meinem persönlichen Beispiel ist der linke Gehweg z.Z. nicht freigegeben, da gibt es gar kein Diskussionsbedarf. Wenn ich trotzdem links fahre, tue ich das nicht StVO Konform.
Soweit sind wir uns doch alle einig.
Das man besser rechts fährt als links, ist soweit klar sofern rechts der Weg ähnlich gut ist wie links.
In meinem Beispiel ist der linke um längen besser als der Rechte (gibt mir dennoch kein Recht dort zu fahren)


Nun zur eigentlichen Aussage, die wohl bewusst ignoriert wird.
Schliesslich geht es um den Schutz des Kindes und der ist nun mal links auf dem Gehweg weniger gewährleistet als ein auf der Fahrbhn rechts fahrendes Kind mit hintendran einem Elternteil, aus dem Grund ist es konform mit StVO den linken Gehweg mit Gegenverkehr nicht zu benutzen.
Ich denke es ist weitaus weniger erlaubt das Kind auf der Straße fahren zu lassen (ist absolut verboten), als links auf dem Gehweg.
Da ein Kind "sowieso" auf dem Gehweg fahren darf, dürfte für das Kind jeder Gehweg frei sein. (Da fehlt mir jetzt ein genauer Paragraph, wieso das Kind nicht links fahren DARF)
Das es auf dem rechten Gehweg sicherer unterwegs ist, mag i.A. so stimmen...
Aber existiert rechts kein Gehweg (wie in dem Urteil), ist der Linke Gehweg der Straße m.E. in jedem Fall vorzuziehen.

Die gute Frau wäre dann wahrscheinlich besser gefahren, wenn sie ebenfalls beim Kind auf dem Gehweg geblieben wäre.
Dann hätte sie zumindest den Unfall aktiv verhindern können und nur eine Knolle riskiert.

Und generell, soweit habe ich das hier entnehmen können:
Es existiert kein Paragraph für die notwendige Fahrtrichtung für den Gehweg.
Man darf auf jeden Gehweg fahren der für diese Ríchtiung freigegeben ist, egal ob links oder rechts. Den Linksseitigen freigegebenen Gehweg wird man wohl seltener antreffen, daher existiert das Problem in der Realität nicht.

Und zurück zum Urteil:
Es wurde behauptet der Autor hat keine Ahnung.
Mir ist keine vollkommen Gesetzeskonforme und StVO Konforme Lösung dieses Problems bekannt, dies hat auch der Autor behauptet.
Die genannte Lösung hier (Kind auf die Straße) ist m.E. der fatalste Lösungsvorschlag.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die genannte Lösung hier (Kind auf die Straße) ist m.E. der fatalste Lösungsvorschlag.

Nein, das ist so falsch, auf einer Hauptstrasse/stark befahrene schmale Strasse mag es eins schlechte Lösung sein,
auf allen anderen ist es sicher keine schlechte Lösung.

Im Urteil steht klip un klar was mit Begleiung, die StVO Konforme lösung ist. Wobwi da noch die vaariante Laufen und schieben ist, welche niccht genannt wird.
Dem Autor gefällt diese Lösung nicht deshalb, sagt er danach den schmarren mit es gäbe keine StVO Konforme Lösung, die gibt es ist jedoch sicher unbefriedigend.. Obwohl die einnsatz vorher seteht,
Das ist eine Bbauernfängereihaltung wie man sie regelmässig bei Politiker antrifft. Zumal findet man sie sonnt auchh nur bei Fahrradverbänden welche damit ihre existenz berechtfertigen, und damit ihre finaanzierung

Passt einem dies nicht wegen dem Verkehr, ist Gesetzeskonform nur das wählen einer Alternativroute möglich.

(Da fehlt mir jetzt ein genauer Paragraph, wieso das Kind nicht links fahren DARF)
Alleine darf es da fagren keine Frage, nur wenn du es beaufsichtigt hast du die Pflicht das mehr oder weniger direkt zu tun was euch gemeinsam Gesetzeskonform das fahren links verbietet.
Das dies so ist, wird wohl den nicht fahrradfahrenden Politiker zu verdanken sein, und es ist klar das die Lösung dumm ist ein Kind wird selten alleine mit dem Fahrrad unterwegs sein damit
müsste man das Begleitperson erlauben, da zu fahrenn wo das Kind <8 fahren muss, unabhängig ob der Gehweg frei dür radfahrer ist.

Wenn zwischen Total und Real der Weg wirklich breit genug ist zum kreuzen mit anderen Familien 2m+ kann das durchaus Praktikabel sein den zu nutzen.
Mit dem heutigen Gesetz stehst du bei einem Unfall trotzdem dumm da.

Ich bin selbat oft mit Kindergruppen 8+ unterwegs, daher sehe ich deine bedenken.
Ich wähle aus dem Grund Strecken, welche Hauptverkehrswege meiden.
Wobei die Umgebung eher ländlich ist und primär in der Schweiz ist,
wo die Gesetze anderst liegen, trotzdem überlegt man sich das selbe.

Hier gepostet habe ich eigentlich nur, wegen dem imho unverantwortlichen
verhalten mit Kindern unterwegs zu sein Ohne bewusstsein, dass man sich falsch verhällt,
wobei das inzwischen auf die Mehrheit der Verkehrsteilnehmer zutrifft.
Dazu noch das offensichtliche falsch lesen des Urteilsspruches.
 
Nein, das ist so falsch, auf einer Hauptstrasse/stark befahrene schmale Strasse mag es eins schlechte Lösung sein,
auf allen anderen ist es sicher keine schlechte Lösung.

Das "Kind auf der Straße" ist absolut verboten, da gibt es nichts zu rütteln. (gerne noch mal: § 2 Absatz 5 StVO).
Und ich werde in Hundert Jahren nicht mit einem 3 Jahre alten Kind (meine Kinder sind 3 und 5 und fahren "leider" beide gerne schon selber) auf einer halbwegs stärker befahrenen Straße fahren.
Ich verstehe auch nicht, wie man ansatzweise darauf kommen kann, dies könnte StVO Konform sein, wenn exakt diese Situation geregelt ist.
Vielleicht fehlt mir auch nur die Kreativität.


Hier gepostet habe ich eigentlich nur, wegen dem imho unverantwortlichen
verhalten mit Kindern unterwegs zu sein Ohne bewusstsein, dass man sich falsch verhällt,
Du könntest der Passant sein, der unterwegs gemeckert hat ;D
Frag Dich mal, wieso ich hier diese Frage gestellt habe ;)
Ich wollte mich informieren, weil ich es zu diesem Zeitpunkt tatsächlich nicht wusste ;) Ich weiß es jetzt und werde nächstes Mal vielleicht doch wieder den rechten Gehweg wählen.
 
Ne schlimmer. Ich wäre da auf dem Gehweg in Fahrtrichtung der angrenzenden Strasse unterwegs
und würde dir mit deinen 2 kein Platz machen beim Kreuzen an schmaler Stelle.
Wie jeder 2. Radfahrer interessiert das Gehwegverbot nicht, wenn ich alleine unterwegs bin interesier mich das verbot nicht.
In deinem bsp wäre da fahren erlaubt.

Das "Kind auf der Straße" ist absolut verboten, da gibt es nichts zu rütteln.
(gerne noch mal: § 2 Absatz 5 StVO).
Nein, demnach dürftest du keine Strassen befahren, welche kein Gehweg beesitzt,
was genau nicht der Fall ist, zudem dürfte der Richter, dann die Aussage nicht machen.
Damit ist solang es kein gegenteiliges Urteil gibt, möglich ungestraft am korrekten Fahrbahnrand
mit dem Kind unterwegs zu sein, auch wenn links ein Gehweg ist.
(Amtsgericht Traunstein AZ: 311 C 734/04)
Interessant wird die Begründung des Urteils.
Sie hätte zum einen selbst auf dem Gehsteig fahren können (zwar ordnungswidrig, dennoch häufig anzutreffen!)

oder aber sie hätte mit dem Kind den rechten Fahrbahnrand benützen müssen, und zwar in der Weise, dass das Kind in unmittelbare ...r Nähe fährt, so dass sie hätte beobachten können, wie sich das Kind konkret verhält.
 
Zuletzt bearbeitet:
Interessante Meinung...
Du siehst mich und meine Kinder lieber auf der Verkehrsstraße, Hauptsache Dir kommt auf dem Gehweg niemand entgegen ;-)
Du bist bestimmt mit Rennrad unterwegs, oder? ;D
btw.: zumindest den Kindern würde ich an Deiner Position Platz machen, könnte sonst zu leichter Erregung der Eltern führen und nichts ist gefährlicher als erzornte Eltern möglicher verletzter Kinder ;D
Da hilft Dir im Zweifelsfall auch kein Fahrradhelm mehr.

(Amtsgericht Traunstein AZ: 311 C 734/04)
Interessant wird die Begründung des Urteils.
Sie hätte zum einen selbst auf dem Gehsteig fahren können (zwar ordnungswidrig, dennoch häufig anzutreffen!)
oder aber sie hätte mit dem Kind den rechten Fahrbahnrand benützen müssen, und zwar in der Weise, dass das Kind in unmittelbarer Nähe fährt, so dass sie hätte beobachten können, wie sich das Kind konkret verhält.

Das hat der Richter auch gesagt..
Leider hat sich die Frau für die dritte und schlechteste Variante entschieden.
Alle drei Varianten sind nicht StVO Konform, so oder so. Es gibt halt keine korrekte Vorgehensweise, nur weniger schlechte als die Gewählte.


Und ja, wenn kein Gehweg, dann noch immer "kein Kind auf der Straße".
Dann musst Du woanders lang fahren, wurde konkret in diesem schlechten Artikel vom schlechten Autor auch so erwähnt.

Noch vertrackter wird die Lage, wenn es gar keinen Fußweg gibt - beim Radeln zum Badesee vor den Toren der Stadt keine so ungewöhnliche Situation. Dürfen siebenjährige Kinder auf so einer typischen Landstraße überhaupt Radfahren? Die Beamten im Bundesverkehrsministerium raten von solch einem Ausflug ab: [...] "Vermeiden Sie zum Wohle Ihrer Kinder Situationen, in denen Kinder auf der Straße fahren müssen", lautet die Empfehlung aus dem Ministerium. [...] Verkehrsrechtler Kettler will in den Tipps der Beamten vor allem eins erkennen: Hilflosigkeit.
Diese Unwissenheit und Hilflosigkeit kann ich persönlich nachempfinden.
 
Nein, das wäre eher Kind fährt in aufgehende Autotüre, da ich rechts vorbeifahren dabei fällt mir die Kette zufällig bei der Tür raus, dem Rechtsfahrgebot folgend. Da glaube ich nicht das du für mich Zeit hättest.
Lol, wie soll das Kind nur radfahrenleren, wenn es bis 10 nie auf der Strasse fährt. Die Aussage hat nichts mit Hilfloaigkeeit zu tun.
 
Lol, wie soll das Kind nur radfahrenleren, wenn es bis 10 nie auf der Strasse fährt.

ich denke hier laufen unsere Meinungen auseinander und enden in absurden und dummen Äußerungen.
Mein 3 Jähriger fährt (unerlaubter Weise) auf keiner Hauptstraße damit Typen wie Du freie Fahrt haben und auch noch glauben, die StVO gebe Euch recht.
Und glaub mir, ich beobachte mein Kind beim fahren sehr genau... da brauche ich keine 1/10-Sekunde um zu realisieren, ob mein Kind mutwillig abgedrängt wurde.


btw.: "links" wird man eher vom parkenden Auto beim Türöffnen gesehen, als wenn man sich rechtsseitig von Hinten nähert (und der Beifahrer einfach die Türe öffnet ohne nach hinten zu gucken)
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gibt halt keine korrekte Vorgehensweise, nur weniger schlechte als die Gewählte.
Es gibt doch eine adäquate Lösung und diese wurde schon genannt: Absteigen und Schieben

Damit hätte Mutter und Kind weder sich selbst, noch jemand anderen (auf dem linken Bürgersteig) in Gefahr gebracht.
 
Es gibt doch eine adäquate Lösung und diese wurde schon genannt: Absteigen und Schieben

Damit hätte Mutter und Kind weder sich selbst, noch jemand anderen (auf dem linken Bürgersteig) in Gefahr gebracht.

vollkommen richtig und eben die einzig sichere und StVO Konforme Möglichkeit, allerdings ja keine Lösung des Problems wie man mit den Kindern richtig "fährt" ;-)
Da kann ich dann u.U. auch auf den Ausflug verzichten oder komplett anders planen, als wenn ein kleineres Kind sein Rad mal eben 1-2km schieben muss.
Es ist auch mehr eine theoretische Frage, die hier ja direkt auf Unverständnis stößt.
Ich werde es von Situation zu Situation immer wieder abhängig machen, ob wir alle unsere Räder schieben oder ob genug Platz auf dem Gehweg ist und kein Gegenverkehr sein Recht über das Wohl des Kindes stellt.

Da wünscht man die Kinder lieber auf die Straße, als auf dem unerlaubten oder viel mehr unerwünschten Gegenverkehr... lässt tief blicken.
 
Wer links fährt wird leichter von Autos übersehen weil die nicht mit Verkehr aus der anderen Richtung rechnen.

Ich kann mich nur wiederholen. Man sollte seine Kinder auf keinen Fall dazu bringen auf der falschen Seite zu fahren.
Weniger Türen in die Fresse sind kein Argument wenn man überrollt wird weil der Autofahrer nur die Richtung schaut wo der Verkehr fliesst.
 
Ich kann mich nur wiederholen. Man sollte seine Kinder auf keinen Fall dazu bringen auf der falschen Seite zu fahren.
Weniger Türen in die Fresse sind kein Argument wenn man überrollt wird weil der Autofahrer nur die Richtung schaut wo der Verkehr fliesst.

Mal ganz davon ab, dass ich als Autofahrer an Kreuzungen immer in beide Richtungen schaue (und nicht den von rechts kommenden Fußgänger oder Fahrradfahrer ignoriert überfahre), müssen (!) die Kinder beim Überqueren einer Fahrbahn sowieso absteigen.

Deine Genannte Gefahrenquelle existiert streng juristisch nach StVO gar nicht. (§ 2 Abs. 5 der StVO)

Und sogar wenn ich legal als Erwachsener rechts auf dem Bürgersteig fahre und eine Straße überqueren muss, würde ich niemals ungebremst und ohne zu gucken, ob das Auto mich sieht, über die Straße fahren.
Mir bringt es nichts recht gehabt zu haben, wenn ich danach 3m unter der Erde liege.
 
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