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Paysafecard sperrt PIN, horrende Nachweise, Bargeldauszahlung
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Einbecker
Commodore Special
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Mir wurde durch das Unternehmen Paysafecard die PIN meiner Prepaidkarte gesperrt, angeblich aufgrund von Zugriffsverletzungen ohne mir dies weiter zu erläutern. Zur Entsperrung muss die Paysafecard sowie der Personalausweis beidseitig kopiert und via Emailanhang an den Support(sitzen die überhaupt in der BRD?) versendet werden. (Soweit mir geläufig ist es in D-Land untersagt den Perso einzuscannen.) Noch dreister wird’s bei Rückerstattung: Kopie von PSC, Perso und Wohnsitznachweis in Form von letzter Stromrechnung, Melde- oder Steuerbescheid. Zudem werden 7.50 € Gebühren fällig!
Letzte mal psc, das brauche ich nicht erwähnen, aber wo stehen meine Rechte als Verbraucher? In der Vorverkaufsstelle verweist man auf psc- ist dem tatsächlich so oder sind die als Verkäufer nicht meine Vertragspartner? Und kann mir jemand etwas zu einer Rückerstattung in Bargeldform erläutern, existieren da Verbraucherrechte zwecks aufsuchen eines Geldinstitutes um mir den Betrag in Bar(immerhin noch gesetzliches Zahlungsmittel) auszahlen zu lassen und meine Papiere vorzulegen?
Letzte mal psc, das brauche ich nicht erwähnen, aber wo stehen meine Rechte als Verbraucher? In der Vorverkaufsstelle verweist man auf psc- ist dem tatsächlich so oder sind die als Verkäufer nicht meine Vertragspartner? Und kann mir jemand etwas zu einer Rückerstattung in Bargeldform erläutern, existieren da Verbraucherrechte zwecks aufsuchen eines Geldinstitutes um mir den Betrag in Bar(immerhin noch gesetzliches Zahlungsmittel) auszahlen zu lassen und meine Papiere vorzulegen?
OBrian
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Man muß dabei bedenken, daß Paysafecard, Ukash usw. in erheblichem Maße für illegale Transaktionen benutzt werden oder zumindest für welche, bei denen die Leute einen Grund haben, nicht verfolgbar zu sein (z.B. Bezahlen von Premiumaccounts von Hostern zum Runterladen von Raubkopien, irgendwelche Telefonsexdienste, von denen die Ehefrau nix erfahren soll o.ä.). Das zieht auch allerlei Gesindel an, entsprechend wird das Unternehmen ganz sicher gehen wollen, daß Rückzahlungen an die richtigen gehen, da erscheint es nachvollziehbar, daß man sich eindeutiger legitimieren soll als es vielleicht z.B. bei einer Rabattkarte vom Bäcker notwendig wäre.
Ich bin aber relativ sicher, daß das nicht deren Geschäftsmodell ist, ihre Kunden zu vergraulen, um 7,50 € abzustauben, denke also, daß da wirklich was vorgefallen ist. Besonders kundenfreundlich wirkt das nicht, aber die meisten dieser Vorfälle dürften wie üblich ja auch auf Fahrlässigkeit der Kunden zurückzuführen sein (fahrlässiger Umgang mit Passwörtern usw.), also ist es nachvollziehbar, daß sie das abwälzen wollen, die Gebühren haben ja auch einen Abschreckungseffekt, damit etwas besser aufgepaßt wird. Das steht auch so in den AGB, wird übrigens auch bei Wikipedia erwähnt, müßte man als Kunde also vorher mitgekriegt haben.
Wenn Du kein Konto hast oder keins angeben willst, dann wirst Du wohl auch einen Scheck anfordern können, aber das könnte ggf. weitere Gebühren kosten, kA was die da nehmen, im Zweifel würde ich da einfach mal anrufen und fragen. Dieses Kopieren vom Perso ist in der Tat strenggenommen zweifelhaft, aber dafür gibt es ja das Postident-Verfahren, mit dem Du Dich legitimieren kannst. Das wäre auch rechtssicherer als nicht beglaubigte Kopien/Scans, die ja gephotoshoppt sein könnten. Auch da würde ich mit mit dem Anbieter in Verbindung setzen, wie das am besten zu machen ist, das Postident-Verfahren bietet Paysafecard auch an, glaube ich.
Ob es sich im Endeffekt lohnt, wegen ein paar Euro dagegen vor Gericht zu ziehen, daß die Rückzahlungsbedingungen unverhältnismäßige hohe Hürden darstellen, wage ich zu bezweifeln. Immerhin gehen die Karten ja glaube ich eh nur bis maximal 100 €.
Ich bin aber relativ sicher, daß das nicht deren Geschäftsmodell ist, ihre Kunden zu vergraulen, um 7,50 € abzustauben, denke also, daß da wirklich was vorgefallen ist. Besonders kundenfreundlich wirkt das nicht, aber die meisten dieser Vorfälle dürften wie üblich ja auch auf Fahrlässigkeit der Kunden zurückzuführen sein (fahrlässiger Umgang mit Passwörtern usw.), also ist es nachvollziehbar, daß sie das abwälzen wollen, die Gebühren haben ja auch einen Abschreckungseffekt, damit etwas besser aufgepaßt wird. Das steht auch so in den AGB, wird übrigens auch bei Wikipedia erwähnt, müßte man als Kunde also vorher mitgekriegt haben.
Wenn Du kein Konto hast oder keins angeben willst, dann wirst Du wohl auch einen Scheck anfordern können, aber das könnte ggf. weitere Gebühren kosten, kA was die da nehmen, im Zweifel würde ich da einfach mal anrufen und fragen. Dieses Kopieren vom Perso ist in der Tat strenggenommen zweifelhaft, aber dafür gibt es ja das Postident-Verfahren, mit dem Du Dich legitimieren kannst. Das wäre auch rechtssicherer als nicht beglaubigte Kopien/Scans, die ja gephotoshoppt sein könnten. Auch da würde ich mit mit dem Anbieter in Verbindung setzen, wie das am besten zu machen ist, das Postident-Verfahren bietet Paysafecard auch an, glaube ich.
Ob es sich im Endeffekt lohnt, wegen ein paar Euro dagegen vor Gericht zu ziehen, daß die Rückzahlungsbedingungen unverhältnismäßige hohe Hürden darstellen, wage ich zu bezweifeln. Immerhin gehen die Karten ja glaube ich eh nur bis maximal 100 €.
Einbecker
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Danke Dir! Das Postident-Verfahren klingt für mich dann schon wesentlich seriöser, hoffentlich lassen sie sich darauf auch ein.
OBrian
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kann sein, daß das nur für registierte Kunden gemacht wird. PSC unterschiedet ja zwischen welchen, die einen angemeldeten Account haben bei ihnen und welchen, die nur die Karte an der Tanke gekauft haben, also anonym sind. Möglicherweise (kann ich nicht beurteilen) ist es sinnvoll für Dich, sich da erst als Kunde normal anzumelden und dann die gesperrte Karte über diesen Account rückabzuwickeln. Die 7,50 € werden aber sicherlich so oder so fällig.
zrainer
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Die Eingabe von mehreren paysafecard PINs am Bezahlfenster ist ab 5.9.2012 für in Deutschland gekaufte paysafecard PINs bis auf Weiteres nicht mehr möglich. Du kannst pro Zahlung nur eine paysafecard PIN einlösen.
Das Restguthaben auf deiner paysafecard kannst du bei weiteren Einkäufen selbstverständlich verwenden, bis es aufgebraucht ist. Alle paysafecard PINs behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Kannst du das Restguthaben deiner paysafecard nicht vollständig aufbrauchen, erhältst du die Möglichkeit, dieses *kostenfrei auf dein deutsches Bankkonto überweisen zu lassen. Dazu steht dir ab 5.9.2012 die Möglichkeit zur Verfügung, online eine Rücküberweisung zu beantragen. Gib bitte im Online Formular für Rücküberweisungen in den dafür vorgesehenen Feldern deine paysafecard PINs sowie Name und Bankdaten an. Das summierte Restguthaben von maximal 50 Euro pro Tag wird dir innerhalb von 5 Werktagen auf deinem Bankkonto gutgeschrieben.
*Kostenfrei wurde 2013, durch 7.50€ ersetzt
Anonym ist man nur, wenn man sein Restguthaben ggf nicht vollständig nutzt und nicht mehr als eine Karte a 50€ erwirbt!
Ich will dir ja ungerne die hoffnung nehmen, aber auf alternative Rückzahlungswege, lassen die sich leider nicht ein. (Perso Kopie und Rechnung mit deinen Namen oder du kriegst dein Geld nicht zurück)
@OBrian: Nur dieses Gesindel (also jene kriminellen davon) zahlen per Nachname bzw: schicken per PayPal Geld an "Freunde" oder versenden Geld an eine Packetstation (mit gefälschter Adresse)
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Ich will dir ja ungerne die hoffnung nehmen, aber auf alternative Rückzahlungswege, lassen die sich leider nicht ein. (Perso Kopie und Rechnung mit deinen Namen oder du kriegst dein Geld nicht zurück)
Also von einer Rechnung mit meinem Namen war da bislang keine Rede, handelt sich um den typischen Kassenbeleg im Einzelhandel. Ich störe mich einfach daran eine gesetzeswidrige Handlung(einscannen eines amtlichen Lichtbildausweises) auszuführen, zumal der PSC Support nichtmal in Deutschland sitzt, auch die Callcenter Mitarbeiter sprechen da allesamt sehr gebrochenes deutsch. In Deutschland ist es übrigens auch nicht erlaubt diese Kopien zu archivieren, wie ich das gegen ein Unternehmen wie PSC(Wien/Amsterdam) später vielleicht mal auf dem Rechtsweg durchsetzen soll