Ebay - Verkäufer bricht Geschäft wegen zu niedrigem Ergebnis ab - und stellt den gleichen Artikel wieder ein

Backfire

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Huhu,

die Sache müsste eigentlich "wasserdicht" sein, aber ich möchte keinen Fehler machen und mir deshalb Rat einholen.

Ich habe am Morgen des 28.12. ein Bitfenix Shinobi XL- Gehäuse für 11,01€ ersteigert.

zwischenablage12afsrg.jpg


Am 29.12. hat der Verkäufer den Kauf ohne Angabe von Gründen abgebrochen.

zwischenablage14wfqfm.jpg


Das Gehäuse steht allerdings in der Zwischenzeit, diesmal mit 40€ Mindestpreis, wieder zum Verkauf.

http://www.ebay.de/itm/BitFenix-BitFenix-Shinobi-XL-Big-Tower-schwarz-/262217653102?hash=item3d0d63db6e:g:MSwAAOSwJcZWd6U~

Ich hab alles was irgendwie mit der Sache zu tun hat per Screenshot festgehalten, denn ich möchte, wie ihr euch vielleicht denken könnt, auf Erfüllung des Vertrages bestehen. Wie soll ich vorgehen, soll ich direkt den Verkäufer anschreiben, oder wendet man sich da besser erst an ebay? Hab sowas nämlich noch nicht gemacht, und wäre gerne "auf der sicheren Seite".

mfg
Backfire
 
LOL...zu geil. Solche Typen liebe ich^^
Davon abgesehen, der Kaufvertrag ist nach wie vor gültig und rechtswirksam. Ebay weist ja sogar darauf hin.
Schreib ihm doch einfach, dass der Vertrag nach wie vor besteht und du auf Erfüllung oder ggf. auf Schadenersatz in Form eines solchen Gehäuses/ bzw. der Differenz zum Anschaffungspreis bestehst, sonst rechtliche Schritte vorbehalten blabla, incl. angemessener Frist natürlich.

Tut zwar nix zur Sache. aber hast du schon gezahlt?

Und jetzt riskiert er wegen 30EUR ne negative Bewertung und evtl. anderen Stress?! Da sieht man mal, mit was für einem Spazialisten man da zu tun hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Schreib ihm doch einfach, dass der Vertrag nach wie vor besteht und du auf Erfüllung oder ggf. auf Schadenersatz in Form eines solchen Gehäuses/ bzw. der Differenz zum Anschaffungspreis bestehst, sonst rechtliche Schritte vorbehalten blabla, incl. angemessener Frist natürlich.

Gibts da vielleicht sowas wie einen "Vordruck" oder ein "Standard-Schreiben" in das ich nurnoch "Backi", "Bitfenix Shinobi XL", bzw. halt alle relevanten Variablen einsetze?
In solchen Dingen bin ich doch recht unsicher (ich würde das schon hinkriegen, nur wäre mir wohler, wenn das Schreiben von einem Profi verfasst worden wäre).

btw. gezahlt hatte ich noch nicht. Wollte ich morgen machen.
 
Zwar kein Vordruck aber der Abbruchvorgang ist lt. eBay nur ein technischer Vorgang des Systems und betrifft nicht den gültigen Kaufvertrag.

Wichtige Informationen zu „Kauf abbrechen“

Wenn Sie einen Artikel bei eBay verkaufen, gehen Sie einen rechtsverbindlichen Vertrag ein. Sie haben sich damit verpflichtet, den Kaufvertrag zu erfüllen. Bei der Funktionalität „Kauf abbrechen“ handelt es sich um einen technischen Vorgang, der den zwischen Ihnen und dem Käufer bei eBay geschlossenen Kaufvertrag unberührt lässt. Sollte es sich nicht um einen einvernehmlichen Abbruch handeln, überprüfen Sie bitte vorab, ob Sie rechtlich zum einseitigen Abbruch des Kaufs berechtigt sind.
Wenn Sie einen Kauf abbrechen, kann sich dies negativ auf Ihren Servicestatus auswirken.
Wenn Sie einen Kauf abbrechen, kann der Käufer Sie dennoch bewerten und ggf. eine negative oder neutrale Bewertung abgeben.
Sobald der Abbruch eines Kaufs abgeschlossen ist, können Sie eBay nicht mehr einschalten, falls es Probleme gibt.

Hinweis: Der unberechtigte Abbruch eines Kaufs kann für Sie rechtliche Konsequenzen wie zum Beispiel Schadensersatzansprüche des Käufers haben.
Kauf Abbrechen

Ich drücke dir die Daumen!!
 
Ich hab jetzt das folgende geschrieben, aber noch nicht abgeschickt:

Hallo bugcomment,

leider kann ich ihrem Wunsch nach einer Anullierung des Kaufvertrages über den Artikel: ebay Nr. 262202085560 „Bitfenix Shinobi XL“ nicht nachkommen.
Der Abbruch des Kaufs bei ebay aufgrund eines nicht zufriedenstellenden Höchstgebotes ist nicht zulässig, und führt den Sinn eines Verkaufs per Online- Auktion ad absurdum.
Nehmen sie bitte den entsprechenden Hinweistext aus den ebay- Verkaufsregeln zur Kenntnis:

„Wichtige Informationen zu „Kauf abbrechen“

Wenn Sie einen Artikel bei eBay verkaufen, gehen Sie einen rechtsverbindlichen Vertrag ein. Sie haben sich damit verpflichtet, den Kaufvertrag zu erfüllen. Bei der Funktionalität „Kauf abbrechen“ handelt es sich um einen technischen Vorgang, der den zwischen Ihnen und dem Käufer bei eBay geschlossenen Kaufvertrag unberührt lässt. Sollte es sich nicht um einen einvernehmlichen Abbruch handeln, überprüfen Sie bitte vorab, ob Sie rechtlich zum einseitigen Abbruch des Kaufs berechtigt sind.
Wenn Sie einen Kauf abbrechen, kann sich dies negativ auf Ihren Servicestatus auswirken.
Wenn Sie einen Kauf abbrechen, kann der Käufer Sie dennoch bewerten und ggf. eine negative oder neutrale Bewertung abgeben.
Sobald der Abbruch eines Kaufs abgeschlossen ist, können Sie eBay nicht mehr einschalten, falls es Probleme gibt.

Hinweis: Der unberechtigte Abbruch eines Kaufs kann für Sie rechtliche Konsequenzen wie zum Beispiel Schadensersatzansprüche des Käufers haben.“

Bitte beachten sie, daß der unberechtigte Abbruch (Das wieder Einstellen des Artikels wurde per Screenshot festgehalten und wird im Moment des Rechtsfalles zur Dokumentation ihres Handelsgebahrens herangezogen) nicht akzeptiert wird und mit Sicherheit rechtliche Konsequenzen haben wird.
Sämtliche „onscreen“- Vorgänge des Kaufes, bzw. des Abbruchs ihrerseits, wurden als Screenshots festgehalten. Der Vorgang wird außerdem, zur Gewährleistung meiner rechtlichen Sicherheit, an ebay übergeben.
Da der Abbruch des Vorgangs auf ebay keinerlei Auswirkung auf den zwischen uns geschlossenen rechtsgültigen Kaufvertrag hat, werde ich den Betrag von 18,01€ zeitnah auf das angegebene Konto überweisen. Entsprechend zum Geldeingang erwarte ich dann die Lieferung des erstandenen Artikels.

Dieburg, den 04.01.2016
Igaltsilizium
 
Sieht gut aus! Wenn er darauf nicht reagiert dann wende dich an eBay. Melden solltest du ihn aber eigentlich trotzdem. Solche Vögel brauchen gehörig einen auf den Deckel.
 
Wenn man ein wenig nachtreten will, kann man noch ein Gebot abwarten. Denn dann hat er den nächsten wirksamen Vertrag an der Backe, den er erfüllen muss ;)
 
Ich glaub ich brauch noch so ein Gehäuse^^
 
Ich glaub ich brauch noch so ein Gehäuse^^
und dann besteht er dir gegenüber auf den Kaufvertrag...

Es lohnt einfach nicht gegen diese Spacken weiter vorzugehen, melden bei Ebay, negative Bewerten und ein andern Verkäufer suchen. Wie oft bei meinen Schnäppchen der Artikel angeblich beim Versand runter gefallen ist oder bei Einbruch geklaut wurde (ok, der hat mir auf Nachfrage nen Aktenzeichen genannt, war aber zu faul es zu verifizieren), alles zu Summen wo sich ein Gang zum Anwalt/Gericht einfach nicht lohnt...

Es ist zum kotzen zwar, aber kommt leider immer öfter vor.

TAL9000
 
Nachdem er BFs Mail bekommen hat....(?)
 
Ich hab ihm geschrieben, ja. Hab noch nicht bei ebay reingeschaut, hoffentlich lenkt er ein.

Es könnte gefruchtet haben. Da steht jetzt unter anderem folgendes:

"Gekauft am
Montag, 4. Jan. 2016

Zahlungsmethode
Überweisung"
 
Zuletzt bearbeitet:
Na, dann hoffen wir das beste für dich. Negativ bewerten bitte nicht vergessen, sonnst tritt ein anderer auf den Blindgänger.
Vieleicht einer der sich nicht so wichtig findet und es hinnimmt, wenn er nicht weiss wie mit dem Verkäufer umzugehen ist.
 
@TE

Am besten ist es in so einem Fall, eine genaue Frist zur Lieferung zu setzen, statt den Begriff zeitnah zu verwenden.

Somit ist dann der Verzug des Schuldners besser erkennbar, wenn man dann später vom Kaufvertrag zurücktreten will, um dann den Schadensersatz als Geldforderung per gerichtlichem Mahnbescheid einzutreiben.
 
Also ich hätte einfach nur gerne das Gehäuse :). Ich bastel gerade einen Allround- Rechner auf FM2+/ Kaveri Basis, und der würde sich ein Loch in die Southbridge freuen, wenn er dort einziehen könnte. Dieses Gehäuse wäre ohne diese glückliche Auktion für mich momentan unerreichbar.
 
Na dann hoffe ich das Beste mal, ist ein schönes Gehäuse mit viel Luft. Mein geplanter Kaveri soll eher in was kleines enges einziehen, der würde sich über das Fenix mehr freuen. Macht aber auch mehr Spass dann es zusammen zu bauen wenn man mehr Platz hat...

TAL9000
 
Jetzt ist ihm das Teil runtergefallen. Wie gehe ich weiter vor?
 
Naja,

prinzipiell ist der Untergang einer Sache ein Grund den Verkauf abzubrechen, ABER:

Du kannst auf Grund des Ablaufs (Auktionsende zu deinen Gunsten, Abbruch wegen zu niedrigen Erlöses, Wiedereinstellung ohne Angabe der Beschädigung) nachweisen dass zum Ablauf der Auktion das Gehäuse nicht beschädigt war. Das bedeutet dass der Verkäufer immer noch Schadenersatzpflichtig ist da rein rechtlich gesehen das Gehäuse zum Zeitpunkt des Untergangs an dich verkauft war, es war nur noch in seinem Besitz weil es noch nicht versendet war (es fand also noch kein Gefahrenübergang statt). Der Verkäufer hat die Sache so sorgfältig zu behandeln dass er sie wie beschrieben an dich versenden kann.
Das solltest du ihm mal schreiben, die entsprechenden BGB-Paragraphen findest du mit den entsprechenden Stichworten mit Google.

Gruß Babba
 
Jetzt ist ihm das Teil runtergefallen. Wie gehe ich weiter vor?


Wenn ein leeres Gehäuse runterfällt, kann ja nicht soviel kaputt gegangen sein. Es sei denn, er hat vorher Ziegelsteine reingepackt und es von der Dachspitze fallen lassen. *buck*

Ist dann halt die Frage, wenn du es dir jetzt "wissendlich" defekt zuschicken lässt, ob du dann noch auf weiteren Schadensersatz Anspruch hast, wenn du dann nur noch ein Stück demoliertes Metall bekommst.
 
Würde trotzdem drauf bestehen.
Allein wegen des Umstandes, dass er nicht mit der Masche durchkommt.
Selbst wen das GH dann wirklich Altmetall ist.
Ist doch wahrlich allzu offensichtlich der Hergang ...
Würde also den Verkäufer mit den Hinweisen von Babba63 konfrontieren und auf Erfüllung bestehen.
 
Ich sehe das genauso wie ihr. Als Metaller sehe ich mich auch in der Lage kleinere Falten wieder auszubügeln (das Gehäuse ist nicht heruntergefallen, ist klar). Ich habe nur die Befürchtung, daß der das Ding vor dem Versand so richtig unbrauchbar macht. Für einen Totalschaden habe ich nämlich keine 20€ über. Bei mir ist es monetär immernoch sehr eng.
 
Dann lass Dir vorher Bilder vom angeblich heruntergefallenen Zustand schicken. Am besten mit Beweis im Bild, dass das Bild auch aktuell ist. Bildzeitung von heute oder so.
 
Ich sehe das genauso wie ihr. Als Metaller sehe ich mich auch in der Lage kleinere Falten wieder auszubügeln (das Gehäuse ist nicht heruntergefallen, ist klar). Ich habe nur die Befürchtung, daß der das Ding vor dem Versand so richtig unbrauchbar macht. Für einen Totalschaden habe ich nämlich keine 20€ über. Bei mir ist es monetär immernoch sehr eng.

Das ist bzgl. des Kaufvertrages unerheblich. Da er Dir das Gehäuse schuldet, es aber nicht in dem vereinbarten Zustand liefern kann, macht er sich schadensersatzpflichtig. Wobei zugegeben, es nicht einfach ist, wenn man einen gebrauchten Gegenstand in gleicher Güte woanders zu bekommen.
 
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