Wann hat der Vermieter ein Besichtigungsrecht

Schattenreich

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hallo

der Vermieter hat sich angekündigt ohne Grund
will er die Wohnung sehen darf er das

ich bin nicht der erste der raus geflogen ist wegen einer Kleinigkeit es sind schon 3 Parteien raus geflogen aus dem miet Verhältnis


ps:
alle 3 hatten Katzen,
so wie ich auch ,
beim eine wurde gesagt entweder Katzen weg oder raus Wurf aus der Wohnung bei allen 3 war auch der Tier Schutz und da war alle ok ,
bei mir war er noch nicht
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn die Haustierhaltung im Vertrag verboten ist und du eine Katze hast, hast du ggf. schlechte Karten da die Mietsache (=Eigentum des Vermieters) durch die Katze beschädigt werden könnte (z.B. zerkratzer Lack auf Türen, zerkratzte Wände, Urinflecken, ...)

Ich würde an deiner Stelle dem örtlichen Mietverein beitreten und die Sach- und Rechtslage dort mit einem Experten besprechen. Zumal der Vermieter wohl schon mehrfach wegen Tierhaltung dem Vormieter gekündigt hat - zuletzt läuft das dann ggf. auf eine Gerichtsverhaltung hinaus.
 
Zuletzt bearbeitet:
der Vermieter hat mir Tiere erlaubt er wusste es damals das ich ein Hund und Katze habe

ok werde ich dann machen
 
Zuletzt bearbeitet:
der mied vertrag ist damals Verbrand im Keller Brand

--- Update ---

danke für den Link den werde ich es anstreben den Antrag zu bekommen von mein Arzt was ja auch stimmt

Tierhaltung aus psychischen Gründen soll nur dort erlaubt werden müssen, wo die psychischen Gründe erhebliches Gewicht haben, LG Hamburg, WuM 1996, S. 532.

deswegen habe ich ja auch Tiere das ich nicht ganz am Rad drehe hier
 
Lass Dir eine Kopie des Mietvertrages schicken und frage gleich mal, auf welche dort aufgeführte Passage er sich beim Besichtigungswunsch beruft.
 
Ok mache ich

habe noch das gefunden

Alle Mieter haben ein aus Art. 13 Abs 1 u. 14 GG (Grundgesetz) abgeleitetes Recht, in ihren Mieträumen in Ruhe gelassen zu werden (vgl. BVerfGE 32, 54 <75>) Dem Besitzrecht des Mieters kommt gegenüber dem Eigentumsrecht des Vermieters aus Artikel 14 Grundgesetz nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) eine herausgehobene Bedeutung zu (BVerfG MZM 2004, 186 ff; AG Bonn NJW-RR 2006, NJW-RR Jahr 2006 Seite 1387 ff).

Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter über das Besichtigungsrecht sind grundsätzlich möglich und zulässig. In vorformulierten Mietverträgen sind aber alle Klauseln, die ein Besichtigungsrecht ohne konkreten Anlaß und ohne Vorankündigung oder in Abwesenheit des Mieters vorsehen, als unwirksam (wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters § 307 BGB) anzusehen.

Der Vermieter ist somit ohne Zustimmung des Mieter nicht dazu berechtigt das Mietobjekt (Wohnung oder Gewerberaum) zu betreten. Das bedeutet, dass der Vermieter vor jeder Besichtigung die Zustimmung des Mieters einholen muss.
 
wegen "Kleinigkeiten" fliegt auch niemand aus der Wohnung.

Bis man Mieter aus einer Wohnung heraus bekommt, muss der schon ganz schön was anstellen.

Klar, er kann den Vertrag kündigen... aber dann geht man zum Anwalt/Mieterverein, regelt alles und wohnt einfach weiter.

Bis zur Räumungsklage ist es ein sehr sehr langer Weg.
Und Du hast es ja gefunden: Wenn Du nicht möchtest, darf er gar nicht in die Wohnung rein.
 
bis jetzt hat sich der Vermieter nicht gemeldet nach dem ich ihn das geschigt habe .

kann es sein das es mit der Garage zusammen hängt habe eine anfrage raus gesendet wegen einer Garage dann Kamm der Brief hmmm ist Grade mein Gedanke
 
Grundsätzlich darf der Vermieter alle 2 Jahre mal vorbeischauen.
Ansonsten Betreten nur bei konkreten, berechtigten Anlässen.

Im Zweifel entscheidet das Gericht. Erst wenn der Mieter ein rechtskräftiges Urteil ignoriert, ist das ein Kündigungsgrund.
 
hallo

der Vermieter hat sich angekündigt ohne Grund
will er die Wohnung sehen darf er das

ich bin nicht der erste der raus geflogen ist wegen einer Kleinigkeit es sind schon 3 Parteien raus geflogen aus dem miet Verhältnis


ps:
alle 3 hatten Katzen,
so wie ich auch ,
beim eine wurde gesagt entweder Katzen weg oder raus Wurf aus der Wohnung bei allen 3 war auch der Tier Schutz und da war alle ok ,
bei mir war er noch nicht

Wenn im Mietvertrag nicht drinsteht, das Tierhaltung verboten ist kann er im Grunde nichts machen. Kenne viele wo es in den Mietverträgen drin steht.
 
hi
werde mir die tage eine Wohnung anschauen andere Vermieter

der neun Vermieter sagte 1 Monat kostenlos mieten dafür müsste ich die Wohnung selber streichen das ist kein Problem für mich Tiere sind auch erlaubt so lang Stuben rein


die alte Wohnung soll ich weiß streichen aber was mache ich jetzt damit http://www.planet3dnow.de/vbulletin/threads/425183-Farbe-blaetter-ab
 
Hi,
mein Vermieter schaut auch öfter vorbei. Aber mich stört es nicht solange er sich immer vorher ankündigt.
Würde er aber auf einmal unangekündigt vor der Tür stehen, fände ich das ehrlich gesagt nicht toll.
Aber so wie es jetzt ist, finde ich das nicht so schlimm.
 
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