Grundgesetz = Verfassung?

Oi!Olli

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Klar haben wir eine Verfassung.
 
Klar haben wir eine Verfassung.

Muss das jetzt sein?
Eine deutsche Verfassung, wirst du mir nicht zeigen können.
Du kannst mir ein Grundgesetz zeigen, worin steht, das die Deutschen sich nach der Wiedervereinigung eine Verfassung geben sollen.

Und mir ist es total egal ob du oder Gott, Jesus, der Osterhase oder Karl Ranseier das Grundgesetz Verfassung nennen.
Es ist ein Grundgesetz. Wäre es eine Verfassung, das würde diese auch so heißen.

Wir haben ja auch einen Rundfunkgebührenstaatsvertrag, der ein Gesetz sein soll.
Hast du jemals das Schriftstück inkl. Unterschriften zu Gesicht bekommen? Wenigstens als Kopie?
Nein? Wirst du wohl auch nicht.
Soweit mir bekannt, wurde das zwar beschlossen, aber wohl nie unterschrieben. Denn so ist niemand haftbar, für diesen Nonsens.

Es ist mir egal ob du das Grundgesetz für eine Verfassung hältst.
Es ist mir auch egal, ob du dich daran hältst. Wenn du dir das GG anschaust wirst du feststellen, das es sich dabei eigentlich nur um eine schön verpackte Verbotsliste mit starken Einschränkungen für dein Leben in sämtlichen Lebenslagen handelt.
Sämtliche Rechte die dir in diesem GG zugesprochen werden, werden durch das selbe GG sofort wieder aufgehoben, solltest du nicht in einem sehr schmalen Rahmen handeln und leben.

Zahle also deine Abgaben, sage nicht das falsche, fordere nicht zuviel und deine Steuernummer erlischt 40 Jahre nach deinem Tod.
Freiheit.
Vor allem schau dir an, wie oft und auf welche Weise, das GG schon geändert wurde.
Das GG, deine Verfassung, ist nicht deine Verfassung. Es ist ein Vertrag, zur Auflösung der Nationalstaaten.

Mehr auch nicht und nun mach ich auch Ende, mit dem OffTopic.

PS:
Eine Tomate:
800px-Salatgurke.jpg

Author Rainer Zenz at de.wikipedia

Die Verfassung:
N37W4N_255x400.jpg


Ein VW Polo:
Opel_kadett_d_1_v_sst.jpg

Fotograf: Sven Storbeck
 
Zuletzt bearbeitet:
Stimmt nicht! Wir haben ein Grundgesetz, keine Verfassung. ;)
 
Edit:
Bearbeitet, da das Thema ausgelagert wurde:

Und die DDR war demokratisch. Stand ja im Namen.
....
Und ein Wasserhahn ist ein Hahn im Wasser.
Und ein Buch auf dem geschrieben steht, das es das Grundgesetz darstellt, soll die Verfassung sein.
Gelle?!


...Das Grundgesetz war eben keine Verfassung. Und es wurde auch nicht vom Volk in einem Referendum ratifiziert. ...
...Wie aber kam es, dass die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland "nur" ein Grundgesetz war?....
...nach der deutschen Wiedervereinigung vom 3. Oktober 1990, scheint diese Frage anachronistisch zu sein. ...
....Wir haben uns längst daran gewöhnt, dass das Grundgesetz die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist....
Das Grundgesetz ist keine Verfassung, das Grundgesetz ist keine Verfassung, das Grundgesetz ist eine Verfassung, weil wir denken, das es eine ist.
Aha. Politische Bildung. Danke....

Ok, weiter:
...Die Alternative bestand darin, den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes nach Artikel 23 (alt) zu beschreiten oder aber, dem Sinn des Artikels 146 entsprechend, eine neue Verfassung von einer Verfassunggebenden Versammlung ausarbeiten und dann vom deutschen Volk in freier Entscheidung auf dem Wege eines Referendums ratifizieren zu lassen. ...
Auf die Ausarbeitung einer neuen Verfassung wurde verzichtet, die notwendigen Veränderungen wurden im Rahmen des alten Grundgesetzes vollzogen. Auch eine Revision des Grundgesetzes, die für die Zeit nach der Vereinigung vorgesehen war, führte nicht zu einer Totalrevision oder einer neu ausgearbeiteten Verfassung. Damit war dann letztlich aus dem Provisorium ein Definitivum, aus dem Grundgesetz eine Verfassung geworden. ...
Weil man §146 missachtet hat, ist aus dem Grundgesetz, die Verfassung geworden. Aha...soso... ähäm..
Und warum steht §146 noch drin?
Ist Deutschland noch nicht wiedervereinigt und frei, oder hat sich das deutsche Volk noch keine Verfassung gegeben?
Quatsch! Man hat doch §146 außer Acht gelassen und die Bürger denken, das Grundgesetz ist die Verfassung und deswegen ist es auch eine.

Toll.

"Diese Verfassung war von den Militärgouverneuren zu genehmigen und "zur Ratifizierung durch ein Referendum in den beteiligten Ländern" in Kraft zu setzen. ..."
Also hast du für dich eine von den Siegermächten vorgeschriebene "Verfassung", die sich das deutsche Volk durch falsche Annahme nicht selbst gegeben hat, wie es das Grundgesetz vorschreibt.

Eventuell wird der Wasserhahn in 100 Jahren doch ein Hahn im Wasser, wenn es nur genügend Leute glauben.

...Auch 1990 wurde das Grundgesetz als nunmehr gesamtdeutsche Verfassung keinem Referendum unterzogen, was nicht nur von vielen Bürgern der DDR bedauert wurde. Sie waren nun ihrerseits darauf angewiesen, sich das Grundgesetz selbst anzueignen, um es auch zu ihrer (gesamt)deutschen Verfassung werden zu lassen....
Und nochmal wird darauf hingewiesen, das dass Grundgesetz durch keine Verfassung ersetzt wurde, sondern sich die neuen Bürger ebenfalls daran gewöhnen müssen, zu denken das Grundgesetz wäre eine Verfassung.

Steht doch alles da.
Also zeige mir bitte die deutsche Verfassung, wie sie in §146 erwähnt wird und nicht ein Grundgesetz, wovon viele glauben, es wäre eine Verfassung.
Genauso könnte man festlegen, die Erde wäre eine Scheibe, wenn es nur genügend Leute glauben.
So wird aus Unwissenheit dann wohl Wahrheit.





Machen wir gleich weiter ;D
Das macht Spaß!

...Und das Grundgesetz heiße bloß Grundgesetz, nicht Verfassung. Weil es eben keine Verfassung sei....

Das Grundgesetz verliert seine Gültigkeit – und hier muss man das Wort "nur" mitdenken – durch eine neue Verfassung, die vom Volk beschlossen wird. ...
Was schreibt denn da die Zeit?
Die Lügen ;D

Die schreiben doch allen Ernstes das im §146 steht:
Das Grundgesetz verliert seine Gültigkeit.... durch eine neue Verfassung, die vom Volk beschlossen wird. ...
Falsch!
In §146 steht an dieser Stelle, sinngemäß passend auf das Zeitzitat gekürzt:
Dieses Grundgesetz, .... verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Fällt dir etwas auf?
Kleiner Tipp: Dort steht nicht "durch eine neue Verfassung", sondern "an dem eine Verfassung".
Es geht also um eine Verfassung, nicht um eine Neue.

Nebenbei schreiben sie ja selbst "die vom Volk beschlossen wird."
Und? Wurde eine vom Volk beschlossen?
Erinnern wir uns an die Seite der politischen Bildung, die besagt, das sich die Bürger daran gewöhnen müssen, zu denken das Grundgesetz, wäre eine Verfassung.

Also bitte?
Was willst du, außer stänkern?

PS:
Hier der alte §23, auf dem die Wiedervereinigung und die Nichtbeachtung des §146 beruht.

Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Nieder*sachsen, Nord*rhein-West*falen, Rhein*land-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württem*berg-Baden und Württem*berg-Hohen*zollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.
http://de.wikimannia.org/Artikel_23_des_Grundgesetzes_für_die_Bundesrepublik_Deutschland

Also sind die Gebiete der DDR beigetreten und somit gilt das GG auch in den neuen Bundesländern.
Auch hier steht also das Grundgesetz und nicht diese Verfassung!

Obendrein existiert ja §146 immer noch!
Dieser §146 spricht allerdings nicht von einem Beitritt wie der alte §23, sondern von der "Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands".
Da das Grundgesetz nun also noch existiert und seine Gültigkeit hat, bleibe ich bei der These, das Deutschland weder die Einheit, noch seine Freiheit vollendet hat.

Steht halt so im GG, oder halt wenn man es glauben will, der Verfassung.
Eigenartig.
Verschwörungen im GG ;D
 
Zuletzt bearbeitet:
@Olli

Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten. Danke.


Dann mach das bitte auch.

@ KGB
Art. 146

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Da steht nix von, nach der Widervereinigung muss man unbedingt über eine neue Verfassung abstimmen.

Und du kannst lamentieren wie du willst, so gut wie alle sind sich einig. Das GG ist unsere Verfassung, auch wenn es nur als Provisorium geplant wurde.
 
Zuletzt bearbeitet:
...

Da steht nix von, nach der Widervereinigung muss man unbedingt über eine neue Verfassung abstimmen.

Und du kannst lamentieren wie du willst, so gut wie alle sind sich einig. Das GG ist unsere Verfassung, auch wenn es nur als Provisorium geplant wurde.


Du bist ein Troll und das sogar noch recht schlecht dabei.
Wenn du mit verlaub gesagt nicht in der Lage bist, deinen eigenen angeführten Mist zu lesen, geschweige denn zu verstehen, dann ist das dein Bier.
Du nervst mich ungemein, mit deiner Trollerei.

Geh schaukeln, Schmetterlinge jagen oder Nashörner im Tierpark schubsen, aber deinen absolut unqualifizierten Müll, lade bitte woanders ab.

So ziemlich alles was du zu solchen Thematiken schreibst, widerspricht dir selbst oder geht völlig am Thema vorbei.
Lass es einfach bleiben. Bitte.

Genau wie die Verfassung, kannst du mir niemals zu 101% die Stelle zeigen, in der jemand gemeint hätte, eine Verfassung müsse nach der Wiedervereinigung abgestimmt werden.
Bullshit was du schreibst!

Und wenn das GG unsere Verfassung ist, dann mag das für dich gelten.
Lies dir deinen angeführten Link oder meine Zitate daraus nochmals durch und zitiere mir die Stelle, die eindeutig belegt, warum das GG unsere Verfassung ist.
Mach es oder nimm die Finger von der Tastatur.

Und sowas macht sich über die Reichsbürger lustig. Wahnsinn....


Ersetze einfach das Wort Hexe durch Verfassung, dann hat man genau deinen Argumentationsstil.
Nur das man über Monty noch lachen kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nö, unserer Verfassung gilt für alle. Sonst könnte man alle Grundrechte nämlich direkt abschaffen, die leiten sich aus unserer Verfassung her.

Das du andere als Troll bezeichnest ist wirklich köstlich. Derjenige, der andauernd andere beleidigen muss, der selten ohne irgendwelche Abfälligkeiten auskommt und andere niedermacht wirft mir trollen vor.

Und da du anderen mangelndes Textverstänis vorwirfst, du bist ja nicht mal in der Lage zwischen Gegenwart- und Vergangenheitsform zu unterscheiden.

...Das Grundgesetz war eben keine Verfassung. Und es wurde auch nicht vom Volk in einem Referendum ratifiziert. ...
...Wie aber kam es, dass die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland "nur" ein Grundgesetz war?....
...nach der deutschen Wiedervereinigung vom 3. Oktober 1990, scheint diese Frage anachronistisch zu sein. ...
....Wir haben uns längst daran gewöhnt, dass das Grundgesetz die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist....


Das Grundgesetz ist keine Verfassung, das Grundgesetz ist keine Verfassung, das Grundgesetz ist eine Verfassung, weil wir denken, das es eine ist.
Aha. Politische Bildung. Danke....

Weil man §146 missachtet hat, ist aus dem Grundgesetz, die Verfassung geworden. Aha...soso... ähäm..
Und warum steht §146 noch drin?
Ist Deutschland noch nicht wiedervereinigt und frei, oder hat sich das deutsche Volk noch keine Verfassung gegeben?
Quatsch! Man hat doch §146 außer Acht gelassen und die Bürger denken, das Grundgesetz ist die Verfassung und deswegen ist es auch eine.


Artikel 146 steht aus verschiedenen Gründen drin. Einer der Gründe ist eine rechtliche Grundlage, falls es doch mal eine Volksabstimmung über eine neue Verfassung geben sollte.

Was soll der § 146 überhaupt mit der Wiedervereinigung zu tun haben?
 
Zuletzt bearbeitet:
Nö, unserer Verfassung gilt für alle. Sonst könnte man alle Grundrechte nämlich direkt abschaffen, die leiten sich aus unserer Verfassung her.

Das du andere als Troll bezeichnest ist wirklich köstlich. Derjenige, der andauernd andere beleidigen muss, der selten ohne irgendwelche Abfälligkeiten auskommt und andere niedermacht wirft mir trollen vor.

Und da du anderen mangelndes Textverstänis vorwirfst, du bist ja nicht mal in der Lage zwischen Gegenwart- und Vergangenheitsform zu unterscheiden.


Zitat von KGBerlin

...Das Grundgesetz war eben keine Verfassung. Und es wurde auch nicht vom Volk in einem Referendum ratifiziert. ...
...Wie aber kam es, dass die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland "nur" ein Grundgesetz war?....
...nach der deutschen Wiedervereinigung vom 3. Oktober 1990, scheint diese Frage anachronistisch zu sein. ...
....Wir haben uns längst daran gewöhnt, dass das Grundgesetz die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist....

Das Grundgesetz ist keine Verfassung, das Grundgesetz ist keine Verfassung, das Grundgesetz ist eine Verfassung, weil wir denken, das es eine ist.
Aha. Politische Bildung. Danke....
Zitat von KGBerlin


Weil man §146 missachtet hat, ist aus dem Grundgesetz, die Verfassung geworden. Aha...soso... ähäm..
Und warum steht §146 noch drin?
Ist Deutschland noch nicht wiedervereinigt und frei, oder hat sich das deutsche Volk noch keine Verfassung gegeben?
Quatsch! Man hat doch §146 außer Acht gelassen und die Bürger denken, das Grundgesetz ist die Verfassung und deswegen ist es auch eine.





Artikel 146 steht aus verschiedenen Gründen drin. Einer der Gründe ist eine rechtliche Grundlage, falls es doch mal eine Volksabstimmung über eine neue Verfassung geben sollte.

Was soll der § 146 überhaupt mit der Wiedervereinigung zu tun haben?

Wieso sollte ich nicht zwischen den Zeitformen unterscheiden können?
Diese Passagen sind Zitate aus deiner verlinkten Seite! Das habe nicht ich geschrieben!

Und eben in dieser Passage stehen zwei wichtige Punkte.
1. "Wir haben uns längst daran gewöhnt, dass das Grundgesetz die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist"
2. "...Sie waren nun ihrerseits darauf angewiesen, sich das Grundgesetz selbst anzueignen, um es auch zu ihrer (gesamt)deutschen Verfassung werden zu lassen."

Woraus erkennt man nun, das dass Grundgesetz, unsere Verfassung ist?
An eine Verfassung muss ich mich weder gewöhnen, noch muss ich sie werden lassen.
Entweder ist sie eine, oder nicht.

Und auf deine Frage, was §146 mit der Wiedervereinigung zu tun hat:
"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Da steht es.

§146 hat natürlich nichts mit der Wiedervereinigung zu tun, wenn man die Wiedervereinigung von 1990, nicht als "Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands" begreift.
Also so, wie du es tust.

Insofern ist Deutschland für dich weder vereint, noch frei, da du ja sichtbar den Zusammenhang zwischen §146 und der Wiedervereinigung in Frage stellst.
Weiter schreibst du den gleichen Blödsinn wie "die Zeit".
§146 erwähnt nirgends eine neue Verfassung. §146 spricht von einer Verfassung!
Das schreibe ich nun zum 2. mal.

Wenn das GG eine Verfassung wäre, müsste §146 dann nicht eher so lauten?
"Dieses[/STRIKE] Grundgesetz Verfassung, [STRIKE]das die nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine neue Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Und? Lautet §146 so? Nein, tut es nicht.
Also warum ist das GG eine Verfassung? Weil die Seite für politische Meinung schreibt, wir hätten uns daran gewöhnt, im GG eine Verfassung zu sehen und man sich das GG aneignen muss, um es zur Verfassung werden zu lassen?

Und nochmal. Warum muss ich ein GG zur Verfassung werden lassen, wenn es doch eine Verfassung sein soll?

PS:
Hier direkt von der Seite unserer Regierung:
..."Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Mit dem Vollzug der staatlichen Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 ist das Grundgesetz zur gesamtdeutschen Verfassung geworden."
https://www.bundesregierung.de/Cont...Breg/informationen-ueber-das-grundgesetz.html

Hat das deutsche Volk am 3. Oktober 1990 in freier Entscheidung eine Verfassung in Kraft treten lassen?
Habe ich was verpasst?

Zudem es jetzt den nächsten Widerspruch gibt.
Denn die Seite der Bundeszentrale für politische Bildung meint dazu:
Die Alternative bestand darin, den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes nach Artikel 23 (alt) zu beschreiten oder aber, dem Sinn des Artikels 146 entsprechend, eine neue Verfassung von einer Verfassunggebenden Versammlung ausarbeiten und dann vom deutschen Volk in freier Entscheidung auf dem Wege eines Referendums ratifizieren zu lassen.

Aus verschiedenen Gründen, die nicht zuletzt in der Beschleunigung des Vereinigungsprozesses lagen, wurde der erstgenannte Weg beschritten.

Also wurde die Wiedervereinigung laut der BpB nach §23 beschritten und wie hier zitiert, aufgrund von Zeitgründen, der Weg der freien Wahl durch das deutsche Volk verworfen.

Warum steht dann das Gegenteil, auf der Seite der Bundesregierung?

Das GG kann zuvor auch keine Verfassung gewesen sein, steht doch auf der Seite der Bundesregierung:
Das Grundgesetz stellte weder eine Verfassung für das gesamte deutsche Volk dar noch herrschte in seinem Geltungsbereich volle Souveränität.
Warum also eine neue Verfassung, wenn es doch keine alte Verfassung, sondern das GG gab?
Und laut §23 gilt das GG auch in den neuen Bundesländern, eine Verfassung gibt es nur nach §146 und durch die freie Entscheidung des deutschen Volkes.

Also wie nun?
 
Zuletzt bearbeitet:
Sicher das ihr Anliegen 5 Minuten Ruhm waren?
Schließlich saß sie 2 Monate in Haft, ohne das es in den Zeitungen stand.
Und? Was hat das nun gebracht? Nix! Job weg, wenn sie Pech hat Wohnung weg ect.
Eventuell kann man es auch unter "bürgerlichen Ungehorsam" verbuchen.
Ich bekomme jedenfalls Hass, ja Hass, wenn ich daran denke, das ich diesen staatlichen Propagandafunk inkl. seinen Polititbonzen und seinen Seniorenclub finanzieren darf.
Und das Blut kocht mir echt, wenn mir das noch als Beitrag verkauft wird.
Solange man selbst eine Wahrheitsverbiegende Argumentation nutzt sollte man nicht mit dem Finger auf andere Zeigen weil die das selbe machen.
Es ist einfach eine Abgabe wie im tiefsten Mittelalter.
Und wenn man sieht wer oder was schon alles wo geklagt hat, scheinst du mit deiner Aussage, man könne die Vollstreckung verhindern, wohl etwas falsch.
Zahle oder Knast.
Nein ist sie nicht, die Abgabe ist grundsätzlich mehr als gerechtfertigt. Wenn wir die nicht hätten sähe es bei uns aus wie in den USA, da sind die Leute ja sogar so krass medial manipuliert das sie eine kostenlose Krankenversicherung ablehnen. Hier wäre das Volk Minimum genau so dämlich und ist genau so leicht zu manipulieren.
Schutzgeld, Erpressung, irgendwie so kommt mir das vor.
Und was nützt mir der Klageweg, wenn dort doch die gleichen Leute sitzen, wie überall in den Schaltzentralen der Macht.

Pustekuchen.
Man muss die Leute finanzieren, die einen zwingen, sie zu finanzieren.
Mal schauen wann die Zwangsabgabe für Zeitungen kommt.

Ich werde heute Abend den Verein mal anschreiben und nachfragen, warum ich Verträge mit einer nicht rechtsfähigen Firma schließen soll.
Mal schauen was als Antwort kommt.

Das ist kein Vertrag deinerseits das ist ein Vertrag den der Staat gemacht hat. Damals allerdings auf drängen der Besatzungsmacht. Allerdings war die wiederum selbst verschuldet.

Du hast keine Kohle für GEZ? Warum lässt du dich dann nicht befreien? Das ist ein Vordruck den es beim Amt gibt, die haben sogar eine extra Stelle dafür. Muss man nur seinen Hintern mal hinbewegen.
Altschulden kannst du auch mit 5€ im Monat abstottern. Und wenn dein Geld nicht mal dafür reich musst du gar nichts zahlen. Das du das nicht kannst kostet dich eine Unterschrift.


Ja die ÖR haben jedes Maß verloren, weil man sie sich selbst regulieren lässt. Selbstregulierung hat noch nie funktioniert wenn es dabei um Geld ging. Hier ist der Punkt an dem angesetzt werden muss. Denn die ÖR sind eine ABM Maßnahme für irgendwelche talentlosen Schwätzer. Es würde ein oder zwei überregionale Sender ausreichen und wenn es denn sein muss ein Regionaler. Da das Netz ein Info Medium ist müssen sie auch da zu erreichen sein mit einem einzigen Auftritt. Kein Sport, keine Unterhaltungssendungen, keine Gehälter jenseits von gut und böse. Reine Information und mehr nicht ende Gelände. Dann dürfte 1/12 der jetzigen Gebühren ausreichen. Und einen Ethik Rat der auf seine politische Neutralität geprüft wird der das ganze überwacht. Schluß mit der Linken Propaganda in den ÖR. Die wurden mal erschaffen als deutsches Pendant des BBC, der BBC kann aber mit Geld erheblich besser umgehen und produziert mit weniger deutlich bessere Sendungen.

Das ist der Punkt an dem man ansetzen muss. Man muss es verändern und nicht versuchen es komplett zu kippen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Wieso sollte ich nicht zwischen den Zeitformen unterscheiden können?
Diese Passagen sind Zitate aus deiner verlinkten Seite! Das habe nicht ich geschrieben!

Und eben in dieser Passage stehen zwei wichtige Punkte.
1. "Wir haben uns längst daran gewöhnt, dass das Grundgesetz die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist"
2. "...Sie waren nun ihrerseits darauf angewiesen, sich das Grundgesetz selbst anzueignen, um es auch zu ihrer (gesamt)deutschen Verfassung werden zu lassen."

Woraus erkennt man nun, das dass Grundgesetz, unsere Verfassung ist?
An eine Verfassung muss ich mich weder gewöhnen, noch muss ich sie werden lassen.
Entweder ist sie eine, oder nicht.

Und auf deine Frage, was §146 mit der Wiedervereinigung zu tun hat:
"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Da steht es.

§146 hat natürlich nichts mit der Wiedervereinigung zu tun, wenn man die Wiedervereinigung von 1990, nicht als "Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands" begreift.
Also so, wie du es tust.

Insofern ist Deutschland für dich weder vereint, noch frei, da du ja sichtbar den Zusammenhang zwischen §146 und der Wiedervereinigung in Frage stellst.
Weiter schreibst du den gleichen Blödsinn wie "die Zeit".
§146 erwähnt nirgends eine neue Verfassung. §146 spricht von einer Verfassung!
Das schreibe ich nun zum 2. mal.

Wenn das GG eine Verfassung wäre, müsste §146 dann nicht eher so lauten?
"Dieses[/STRIKE] Grundgesetz Verfassung, [STRIKE]das die nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine neue Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Und? Lautet §146 so? Nein, tut es nicht.
Also warum ist das GG eine Verfassung? Weil die Seite für politische Meinung schreibt, wir hätten uns daran gewöhnt, im GG eine Verfassung zu sehen und man sich das GG aneignen muss, um es zur Verfassung werden zu lassen?

Und nochmal. Warum muss ich ein GG zur Verfassung werden lassen, wenn es doch eine Verfassung sein soll?


Was vielleicht daran liegt, dass, das GG eigentlich mal als Provisorum gedacht war, aber so gut funktioniert, dass wir dieses Provisorium behalten haben. Deswegen ja auch die Unterscheidung. Früher war es ein Provisorium. Jetzt ist es unsere Verfassung. Und selbst dieses Provisorium war als Verfassung gedacht. Nur halt als vorübergehende Verfassung. Deswegen heißt es ja auch Bundesverfassungsgericht und nicht Bundesgrundgesetzgericht.

Und verstehe ich dich richtig, du liest § 146 so, dass man nach der Wiedervereinigung eine neue Verfassung hätte beschließen müssen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Was vielleicht daran liegt, dass, das GG eigentlich mal als Provisorum gedacht war, aber so gut funktioniert, dass wir dieses Provisorium behalten haben. Deswegen ja auch die Unterscheidung. Früher war es ein Provisorium. Jetzt ist es unsere Verfassung. Und selbst dieses Provisorium war als Verfassung gedacht. Nur halt als vorübergehende Verfassung. Deswegen heißt es ja auch Bundesverfassungsgericht und nicht Bundesgrundgesetzgericht.
....

Wann und wie wurde aus diesem Provisorium, dann eine Verfassung?


...
Und verstehe ich dich richtig, du liest § 146 so, dass man nach der Wiedervereinigung eine neue Verfassung hätte beschließen müssen?
Nein und nun haben wir gefühlt Punkt Nr. 98482894289482, den du mir weder zeigen noch zitieren kannst und den du ebenfalls völlig aus der Luft greifst.
Bisher konntest du mir weder ein Zitat oder ähnliches bringen, das aufzeigt wann das GG zur Verfassung wurde, geschweige denn deine Behauptungen mir gegenüber auf irgendeine Art belegen.

Danke für die Kommunikation. Das fruchtet bei uns nicht. Weder hier, noch in anderen Themen.
War nett mit dir, also belassen wir es wiedereinmal dabei.

Und? Was hat das nun gebracht? Nix! Job weg, wenn sie Pech hat Wohnung weg ect....
Was es ihr gebracht hat? Eventuell hat sie für sich ihre Würde bewahrt. Aber eigentlich musst du das die Frau und nicht mich fragen.
Alles andere wäre Spekulatius.

...
Solange man selbst eine Wahrheitsverbiegende Argumentation nutzt sollte man nicht mit dem Finger auf andere Zeigen weil die das selbe machen....
Meinst du damit mich, oder diese Frau?

..
Nein ist sie nicht, die Abgabe ist grundsätzlich mehr als gerechtfertigt. Wenn wir die nicht hätten sähe es bei uns aus wie in den USA, da sind die Leute ja sogar so krass medial manipuliert das sie eine kostenlose Krankenversicherung ablehnen. Hier wäre das Volk Minimum genau so dämlich und ist genau so leicht zu manipulieren....
Für mich ist diese nicht gerechtfertigt. Jedenfalls nicht in der derzeitigen Höhe, Form und vor allem der Umsetzung.
Ebenfalls bezweifel ich für mich privat, das diese Abgabe und vor amerikanischen Verhältnissen bewahrt.

Das Volk ist dämlich und lässt sich manipulieren und nur die ÖR verhindern das?
Die Meinungsbildung ist zufällig ein Aufgabengebiet der ÖR.
Keine Manipulation? Wie oft gab es in den ÖR schon komplette Falschmeldungen?
Wie oft berichten die ÖR manipulativ einseitig?

Ansichtssache.
Nebenbei gehörst auch du zum Volk und wärst daher genauso dämlich und manipulierbar.
Nur dank der Tagesschau und Anne will...., denkst du selbstständig und bestehst auf eine Krankenkasse?

Steile These ;D

...
Das ist kein Vertrag deinerseits das ist ein Vertrag den der Staat gemacht hat. Damals allerdings auf drängen der Besatzungsmacht. Allerdings war die wiederum selbst verschuldet. ..
Die Rundfunkabgabe, gab es schon vor den Siegermächten.
Aber so klingt es auch gut. Rundfunkbeiträge als Racheaktion der Siegermächte.
Und wenn die ÖR meinungsbildend sein sollen und von den Besatzungsmächten installiert wurden, dann schützen sie uns sicherlich vor Manipulation und falschem Denken.
Ganz sicher. Demokratie und so.

Es gab schon einmal in Deutschland einen meinungsbildenden ÖR. Für den zahlte man 2RM auf dem Postamt ;)
Mal schauen wann uns das abhören oder aufrufen von Feindsendern verboten wird.
Scheinbar reicht es in Zeiten des Internets nicht, nicht einfach nur nicht darüber oder falsch zu berichten.
Eigene Zensur und Meldestellen, inkl. ausgebildeten Fachpersonal in Überwachung und Meldung, besitzen wir ja schon wieder.
Selbst die Polizei beschäftigt nicht näher benannte "externe Mitarbeiter", um das Internet zu überwachen und gezielt eingreifen zu können.

Nebenbei konnte ich diesen Vertrag noch immer nicht finden.
Die GEZ selbst verweist nur auf ein Infoblatt und die ÖR veröffentlichen nur Broschüren mit Auszügen.
Den Vertrag selbst, inkl. Unterschriften, habe ich nirgends finden können.
Oder sind Staatsverträge, auch ohne Unterschriften gültig?

..
Du hast keine Kohle für GEZ? Warum lässt du dich dann nicht befreien? Das ist ein Vordruck den es beim Amt gibt, die haben sogar eine extra Stelle dafür. Muss man nur seinen Hintern mal hinbewegen.
Altschulden kannst du auch mit 5€ im Monat abstottern. Und wenn dein Geld nicht mal dafür reich musst du gar nichts zahlen. Das du das nicht kannst kostet dich eine Unterschrift. ...

Wie soll ich mich befreien lassen? Das geht auf dem finanziellem Weg nur, wenn der Beitrag höher als die Differenz zur Grundsicherung wäre.
Und da liege ich noch drüber.

Nur habe ich eben nicht die finanziellen Mittel, als das ich das fehlen dieser 18 Euro nicht im Geldbeutel bemerken würde.
Der eigentliche Part der mir sauer aufstößt ist auch nicht, das einen einen Beitrag und einen ÖR gibt, sondern das ich mit meinen Beiträgen einen riesigen Selbstbedienungsladen finanziere, der scheinbar unaufhaltsam weiter ausufert und in seiner derzeitigen Ausprägung, meiner eigenen Haltung und Ansicht, völlig widerstrebt.
Auch würde ich die 18 Euro lieber der Kaufhalle, dem Frisör, der Tankstelle oder dem Restaurant überlassen.
Dort finde ich, wäre der Betrag besser angelegt, als in der Rentenkasse alternder ÖR Mitarbeiter oder Toilettenpapier in den ÖR Verwaltungsbunkern.

Es sind und bleiben 18 Euro die so mir und der Wirtschaft fehlen und die ich nicht ersetzen kann.

...
Ja die ÖR haben jedes Maß verloren, weil man sie sich selbst regulieren lässt. Selbstregulierung hat noch nie funktioniert wenn es dabei um Geld ging. Hier ist der Punkt an dem angesetzt werden muss. Denn die ÖR sind eine ABM Maßnahme für irgendwelche talentlosen Schwätzer. Es würde ein oder zwei überregionale Sender ausreichen und wenn es denn sein muss ein Regionaler. Da das Netz ein Info Medium ist müssen sie auch da zu erreichen sein mit einem einzigen Auftritt. Kein Sport, keine Unterhaltungssendungen, keine Gehälter jenseits von gut und böse. Reine Information und mehr nicht ende Gelände. Dann dürfte 1/12 der jetzigen Gebühren ausreichen. Und einen Ethik Rat der auf seine politische Neutralität geprüft wird der das ganze überwacht. Schluß mit der Linken Propaganda in den ÖR. Die wurden mal erschaffen als deutsches Pendant des BBC, der BBC kann aber mit Geld erheblich besser umgehen und produziert mit weniger deutlich bessere Sendungen.

Das ist der Punkt an dem man ansetzen muss. Man muss es verändern und nicht versuchen es komplett zu kippen.
Und diese Passage entspricht zu 99% meiner Denke. Da sind wir uns fast absolut einig.
Veränderungen halte ich bei diesem System für ausgeschlossen.
Dies ist allerdings nun eine Ansichtssache und Auslegungssache, ob das System reformierbar ist, oder komplett neu gestaltet werden müsste.
Zielführend wären beide Varianten. Ergo so gesehen unstrittig.
 
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Hab das aus dem GEZ-Thread rausgenommen...
 

Wie oft denn nun noch?

Du schreibst und zitierst doch selbst, das dass GG damals ein Provisorium war, da man sich unter den damaligen Umständen, keine Verfassung geben wollte.
Und nun führst du als Beweis an:
Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland. Es wurde vom Parlamentarischen Rat, dessen Mitglieder von den Landesparlamenten gewählt worden waren, am 8. Mai 1949 beschlossen und von den Alliierten genehmigt.
https://www.bundestag.de/grundgesetz

War es damals nun als Provisorium und Verfassungsalternative gedacht, oder als Verfassung?
Werdet euch langsam mal einig, das dreht sich hier im Kreis.
Mal so und mal so. Passen tut es so oder so nicht.
Wie schon zu oft geschrieben, widersprechen sich dort Gesetz, Bundesstelle für politische Propaganda und Bundestag gegenseitig.

Aber da steht nicht das wie!
Auf der Seite der BpB steht doch, das man die Wiedervereinigung im Rahmen des §23 durchführte. Und dort steht nur etwas vom Grundgesetz und nirgends etwas von einer Verfassung!

Also wie wurde aus dem Provisorium Grundgesetz das 1948 beschlossen wurde, da man noch keine Verfassung entwickeln wollte/konnte/durfte, am 3.10.1990 eine Verfassung, wenn doch die Wiedervereinigung auf §23 beruht, in dem geschrieben steht, das dass GG, für das gesamte Deutschland gilt, wenn doch nur §146 von einer Verfassung spricht, die man sich nach einer Vereinigung Deutschland in freier Bestimmung selbst geben kann, nicht muss (damit du endlich begreifst was ich meine).

....
Wo wir schon dabei sind, wo sind denn deine Belege, dass das GG keine Verfassung ist? Immer her damit....
Du hast doch zuerst gemeint, das wir eine Verfassung hätten. Wenn du der Meinung bist, dann ist es an dir es zu beweisen und nicht ich muss das widerlegen.

...
Ach und wenn wir schon beim auseinander nehmen sind. Der 146 könnte gar nicht lauten:... an dem eine neue Verfassung in Kraft tritt... weil das deutsche Volk auch über die alte Verfassung nie abgestimmt hat.
Und wieder. Welche alte Verfassung?
Und nochmal. Das GG war doch eine provisorische Alternative zur Verfassung.
Woher kommt also deine "alte Verfassung"?
Und wenn du der Meinung bist, das es gar nicht "an dem eine neue Verfassung in Kraft tritt" heißen kann, warum führst du dann als Argument einen Zeitungsartikel an, der dies genauso schreibt?

--- Update ---

Hab das aus dem GEZ-Thread rausgenommen...

Wohin und was?
Bei mir schaut noch alles so, wie zuvor aus *noahnung*

Obwohl es mir auch lieber wäre, wenn es dazu ein eigenes Thema gäbe^^

Edit2:
Ok jetzt sehe ich es.
Nur steht bei mir in der Adressleiste, immer noch Boykott gegen GEZ usw.
Egal, wenn es denn funktioniert^^

Danke.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nö, zuerst kam der Scheiß, wir hätten gar keine Verfassung. Natürlich ohne Belege.

Und ja es war ein Provisorium. Es ist heute keines mehr. Weil man entscheiden hat statt wie 1949 geplant nach der Wiedervereinigung eine neue Verfassung auszuarbeiten, das alte GG zu behalten. So einfach ist das.

Mit alter Verfassung meine ich das GG. Aber sagen wir mal, es gäbe wirklich keine Verfassung, könnte der § 146 nicht heißen, wie du es meisnt, da es niemals eine Volksabstimmung in der BRD über eine Verfassung gegeben hat.
 
Meines Wissens kann eine Verfassung nur vom Volk gewählt werden. Da uns in beiden Fällen niemand gefragt hat, was wir davon halten, kann man das Grundgesetz auch nicht als Verfassung bezeichnen. Schäuble plädiert ja seit Jahren für eine (neue) Verfassung, allerdings aus anderen Gründen.
 
...
Und ja es war ein Provisorium. Es ist heute keines mehr. Weil man entscheiden hat statt wie 1949 geplant nach der Wiedervereinigung eine neue Verfassung auszuarbeiten, das alte GG zu behalten. So einfach ist das....
Das könnte man als miesen Erklärungsversuch fast so stehen lassen, wenn es denn eine Verfassung gegeben hätte ;D
In deinem ersten Satz schreibst du, das dass GG ein Provisorium war, woher zauberst du als im 2. Satz, die neue Verfassung, wenn es doch keine alte Verfassung gab?
Und eine Verfassung sollte nicht ausgearbeitet, sondern durch das Volk beschlossen werden.
So steht es im GG.

Die einen schreiben die Verfassung gäbe es seit 1948, eben das GG und die anderen schreiben, man würde das GG heute als Verfassung ansehen.
Siehst du die Widersprüche auf den von dir verlinkten Seiten nicht?

Und du schreibst seit Tagen, das ein provisorisches GG, das keine Verfassung sein sollte, eine Verfassung war, damit man sich nach der provisorischen Nichtverfassung Namens GG, eine neue Verfassung geben konnte.

Wo ist denn da die Logik bitte sehr?

...
Mit alter Verfassung meine ich das GG. ...

Das alte GG war aber keine Verfassung! Egal was du meinst, oder auch nicht.
Das alte GG war eine provisorische Alternative zu einer Verfassung.
Wie kann dann das alte GG eine Verfassung sein, wenn es doch eine provisorische Alternative zu einer Verfassung darstellen sollte?

Ein Gebüsch als Alternative für einen Baum, wird doch nicht zum Baum, weil das Gebüsch ein Gebüsch ist.
Bitte?

.... Aber sagen wir mal, es gäbe wirklich keine Verfassung, könnte der § 146 nicht heißen, wie du es meisnt, da es niemals eine Volksabstimmung in der BRD über eine Verfassung gegeben hat.
Warum soll §146 bedeuten, das es nie eine Volksabstimmung für eine Verfassung in der BRD gegeben hat?
Es gab schlicht und ergreifend, nie eine Volksabstimmung in der BRD für eine Verfassung.

§146 liefert doch nur die Möglichkeit im Falle der Wiedervereinigung, über eine Verfassung entscheiden zu lassen.
§146 schreibt weder eine Verfassung vor, noch benennt sie das GG dazu, geschweige zwingt sie den Staat zu einer Verfassung oder Volksabstimmung.

§146 sagt alleine nur eines aus.
Das GG ist solange gültig, bis es durch eine Verfassung die wiederum vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen wurde, ersetzt wird.

Wurde eine Verfassung durch eine freie Entscheidung des deutsches Volkes beschlossen?
Falls nicht, ist das GG weiterhin gültig, dank §23 im gesamten Staatsgebiet und wir haben trotzdem die Option, uns irgendwann einmal in freier Entscheidung, eine Verfassung geben zu können.

Mehr sagt §146 nicht aus *noahnung*

Also frage ich mich, warum die Bundesregierung meint, 1948 wurde eine Verfassung beschlossen?
Es wurde das Grundgesetz beschlossen, als provisorische Alternative zu einer Verfassung.
Und dieses GG gilt noch heute und ebenfalls dank §23, hat es auch in den neuen Bundesländern seine Gültigkeit.

Ich bestreite hier doch nicht die Gültigkeit des GG, sondern bezweifel, das es eine Verfassung ist.
Denn eine Verfassung tritt laut §146 erst durch das erlöschen des GG in Kraft.

Wie auf der Seite der BpB geschrieben, wurde die Wiedervereinigung im Rahmend es §23 abgewickelt.
Und §23 besagt, das dass GG nach dem Betritt der anderen Länder, ebenfalls dort gelten wird.

Wo ist also das Problem.
Du hast dein GG, ich keine Verfassung.
Die Rechte und Pflichten die wir haben, sind die gleichen.

Nur nenne ich es nicht Verfassung, weil die Bundesregierung ein provisorisches GG als Alternative zu einer Verfassung, Verfassung nennt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe das schon mal geschrieben, ob hier im Forum oder einem anderen weiss ich nicht mehr.

1. Es völlig unerheblich wie es genannt wird. Begriffe ändern sich im Laufe der Zeit, die Bedeutung für eine Sache allerdings nicht. Beispiel, es gab eine Zeit, da war eine Mätresse eine angesehene Persönlichkeit. Es gab auch eine Zeit, da es eine Beleidigung jemanden eine Mätresse zu nennen (was einem extremen Wandel der Bedeutung hinter dem Begriff entspricht). Heute weiß kaum einer mehr etwas mit dem Begriff anzufangen, die Bedeutung kennt aber jeder, auch wenn diese sich im Laufe der Zeit hinter dem Begriff geändert hat und hat auch noch heute Relevanz.
Man macht und nennt Dinge heute einfach anders als vor 100 Jahren. Steif und fest zu behaupten DAS ist eine Verfassung und DAS ist ein Grundrecht ist so lächerlicht wie zu behautpen ich wäre kein deutscher weil im meinem Perso das so nicht drin steht. Warum? siehe 2.
2. Es ist völlig unerheblich WIE ihr es nennt. Auch ist völlig unerheblich wie man sich selbst sieht (ob als Person oder als souveränes Land). Man lebt auf diesen Teil der Galaxie MITEINANDER, manche würde sagen sozial (auf welche Weise auch immer). Daher macht man nicht allein die Regeln, sonder im Zweifelsfall alle anderen.
Im Falle eines Landes ist völlig egal ob man sich selbst ab sofort als souverän erklärt oder ein Gesetz oder ein Gericht oder ein Chuck Norris. Wenn andere Länder die Souveränität nicht anerkennen, kann man die Häuserfassaden im ganzen Land in den Nationalfarben streichen lassen. Das einzige was man erreicht ist eine Aktualisierung des Kartenmaterials bei Google Maps.
3. Nach der Auffassung GG =! Verfassung wäre die BRD ja nicht souverän, in der Theorie. In der Praxis sieht das anders aus. Deutschland hat einen funktionierenden Staatsaufbau und eine Normung (GG) an der sich das Rechtssystem ableitet. DAS entspricht sehrwohl der Definition einer Verfassung.
4. Zu behaupten eine Verfassung könne nur vom Volk gewählt werden ist unsinn. Verfassung wurde und wird immer vom Oberhaupt eines Landes abgesegnet. Das war nie anders. Man könnte allerdings behaupten das eine demokratische Staatsform nur durch einen demokratischen Entscheid enstehen kann. Und selbst so lässt sich die heutige Staatsform erklären. Ich wollte als einzelner nicht das wir eine PKW Maut einführen. Durch Mehrheitsentscheid ist es aber als Folge dazu gekommen. Auch wollten sicher nicht so viele Deutsche das unser Land niedergebombt wird. Trotzdem ist das als Folge eines Mehrheitsentscheides dazu gekommen, wie auch zu dieser Staats- und Rechtsform die wir jetzt haben.

VG
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja, die Souveränität ist auch nicht so ganz geklärt. Es gibt immer noch Gesetze/Verordnungen aus Besatzungszeit, und es gibt keinen Friedensvertrag. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag sichert prinzipiell seit 1990 Souveränität zu, aber angewendet wird diese nur selten. Unsere Politiker wurden auf Kadavergehorsam den USA gegenüber getrimmt, und wer hier Herr im Haus z.B. der Geheimdienste ist (der BND ist ja z.B. auch nur eine Filiale der CIA/NSA), weiß auch niemand.

Das Grundgesetz ist im Prinzip unsere Verfassung, auch wenn das mal so nicht gedacht war. Ansonsten: "Art 146: Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Aber versuch letzteres mal umzusetzen ...
 
"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Da wir keine Verfassung gewählt haben nimmt solange das GG diesen Platz ein und ist damit unsere aktuell gültige Verfassung. Was ist daran nicht zu verstehen? Haben wir eine neue Verfassung gewählt? Nein haben wir nicht, wir könnten es, macht aber keiner. Und daher ist die Diskussion darüber auch mehr als müßig.
Eher im Gegenteil, das was wir seit Jahren an der Regierung haben würde die Verfassung ausarbeiten, diese Regierung verstößt aber ständig gegen das GG. Jetzt darf sich jeder mal klar werden lassen was wir für eine Verfassung bekommen würden wenn es jetzt eine neue geben würde. Und auf das Volk muss keiner hoffen, die würden jeden Mist fressen. Die Diskussion über eine Verfassung halte ich aktuell für sehr gefährlich. Das hat schon was von Sackhüpfen über ein Minenfeld nur weil versprochen wurde am ende des Feldes gibt es einen anderen Sack.
 
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Ich bestreite hier doch nicht die Gültigkeit des GG, sondern bezweifel, das es eine Verfassung ist.
Denn eine Verfassung tritt laut §146 erst durch das erlöschen des GG in Kraft.
Ich gehe d'accord mit Deinen vorherigen Ausführungen, bis auf die oben zitierte.
Artikel 146 GG besagt nicht, dass eine Verfassung durch das Erlöschen des GG in Kraft tritt, sondern dass das GG verliert seine Gültigkeit, wenn eine Verfassung in Kraft tritt. Kleiner aber feiner Unterschied. Letztlich ja auch von Dir mehrfach so in den Erklärungen beschrieben, nur in der letzten nicht. ;)

--- Update ---

Ich habe das schon mal geschrieben, ob hier im Forum oder einem anderen weiss ich nicht mehr.

1. Es völlig unerheblich wie es genannt wird. Steif und fest zu behaupten DAS ist eine Verfassung und DAS ist ein Grundrecht ist so lächerlicht wie zu behautpen ich wäre kein deutscher weil im meinem Perso das so nicht drin steht. Warum? siehe 2.
So lächerlich kann das nun nicht sein, wenn sich selbst Staatsrechtler darüber nicht einig werden können.
2. Im Falle eines Landes ist völlig egal ob man sich selbst ab sofort als souverän erklärt oder ein Gesetz oder ein Gericht oder ein Chuck Norris. Wenn andere Länder die Souveränität nicht anerkennen,...
Hm, Souveränität wirkt sich im Staatsrecht nach innen aus. D.h. der Staat regelt seine internen Dinge unbeeinflusst von anderen, äußeren Einflüssen. Wie passt da die Nichtzustimmung anderer Staaten hinzu?
3. Nach der Auffassung GG =! Verfassung wäre die BRD ja nicht souverän, in der Theorie. In der Praxis sieht das anders aus. Deutschland hat einen funktionierenden Staatsaufbau und eine Normung (GG) an der sich das Rechtssystem ableitet. DAS entspricht sehrwohl der Definition einer Verfassung.
Wenn ich das richtig sehe, dann galten diese Kriterien auch schon vor der Wiedervereinung als gegeben. Damit müsste das GG also zu Zeiten vor 1990 schon eine Verfassung gewesen sein, richtig?
4. Zu behaupten eine Verfassung könne nur vom Volk gewählt werden ist unsinn. Verfassung wurde und wird immer vom Oberhaupt eines Landes abgesegnet. Das war nie anders. Man könnte allerdings behaupten das eine demokratische Staatsform nur durch einen demokratischen Entscheid enstehen kann. Und selbst so lässt sich die heutige Staatsform erklären...
Diese Behauptung steht auch nicht zur Debatte. Nur der Artikel 146 GG erfordert zum Erlöschen des GG eine Verfassung, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

--- Update ---

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Da wir keine Verfassung gewählt haben nimmt solange das GG diesen Platz ein und ist damit unsere aktuell gültige Verfassung...
Das GG ist keine Verfassung, es hat aber Verfassungsrang.
 
Zuletzt bearbeitet:
So lächerlich kann das nun nicht sein, wenn sich selbst Staatsrechtler darüber nicht einig werden können.
...
Das GG ist keine Verfassung, es hat aber Verfassungsrang.

Es gibt immer zu jedem Thema zweifler. Das ändert allerdings nichts daran das unser Staatsaufbau und unser Grundgesetzt der Definition einer Verfassung absolut gerecht werden.
Das einzige woran sich einige aufgeiln ist nur das man vor vielen Jahren etwas Grundgesetzt genannt und in besagten Paragraphen etwas Verfassung. Gemeint ist aber das selbe.

Hm, Souveränität wirkt sich im Staatsrecht nach innen aus. D.h. der Staat regelt seine internen Dinge unbeeinflusst von anderen, äußeren Einflüssen. Wie passt da die Nichtzustimmung anderer Staaten hinzu?

Wenn man nicht hinter dem Mond leben will, wirkt sich die Souveränität eines Staates ausschließlich nach außen aus, bzw. ist das der entscheidende Punkt um nicht hinter dem Mond leben zu müssen.
Rufe ich jetzt als deutsches Volk das dritte Reich aus das ja nie unter gegangen sein soll (*hust*), wie viele Staaten kooperieren und handeln dann noch mit Deutschland? Und wie viele sind drauf und dran hier einzumarschieren um unserem neuen Führer zu Fragen ob bei ihm noch alle Festplatten rund laufen?

Wenn ich das richtig sehe, dann galten diese Kriterien auch schon vor der Wiedervereinung als gegeben. Damit müsste das GG also zu Zeiten vor 1990 schon eine Verfassung gewesen sein, richtig?

Am Grundgesetz selber hat sich zu Zeiten der Wiedervereinigung nichts geändert. Allerdings gibt es einen weiteren Vertrag der sich auf die Souveränität Deutschlands auswirkt. Jetzt sind wir wieder bei dem vorherigen Punkt.

Diese Behauptung steht auch nicht zur Debatte. Nur der Artikel 146 GG erfordert zum Erlöschen des GG eine Verfassung, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Allerdings ist es illusorisch zu behaupten unsere Verfassung könne nur durch Einhaltung der vorherigen Verfassung ersetzt werden. Es wird zwar wieder Leute geben die der Meinung sind GG hat nie seine Gültigkeit verloren weil §blabla... Aber wenn es zu einem Regierungssturz, Übernahme durch eine feindliche Nation oder ähnlich kommt, ist dem neuem Staatsoberhaupt herzlich Wurst was irgendwo geschrieben steht. Wenn man ne neue Staatsform haben will, wird eine Aufgesetzt - völlig unabhängig von dem was irgendwo irgendwann mal geschrieben stand.
Der §146 ist ausschließlich dazu da den demokratischen Charakter in der neuen Verfassung und Staatsform zu erhalten.

VG
 
Zuletzt bearbeitet:
.. Letztlich ja auch von Dir mehrfach so in den Erklärungen beschrieben, nur in der letzten nicht. ;)
....

Ich hatte im Text so viele Wiederholungen um es unmissverständlich auszudrücken, aber irgendwie führte das zu diesem Kurzschluss.
Danke für die Berichtigung. Natürlich war es so herum gemeint ;)

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Das GG ist keine Verfassung, es hat aber Verfassungsrang.
Schön ausgedrückt.

Es gibt immer zu jedem Thema zweifler. Das ändert allerdings nichts daran das unser Staatsaufbau und unser Grundgesetzt der Definition einer Verfassung absolut gerecht werden.....
Unser Staatsaufbau wird der Definition einer Verfassung gerecht?
Wenn würde doch nach deiner Ansicht das Grundgesetz der Definition einer Verfassung gerecht.
So wird ein Schuh draus ;)

...
Das einzige woran sich einige aufgeiln ist nur das man vor vielen Jahren etwas Grundgesetzt genannt und in besagten Paragraphen etwas Verfassung. Gemeint ist aber das selbe....
Lesen bildet ;)
Nachdem eine verfassunggebende Versammlung den Text der Verfassung entworfen hat, wird diese vom Volk in einem Referendum beschlossen.
Das Grundgesetz war eben keine Verfassung.
Und es wurde auch nicht vom Volk in einem Referendum ratifiziert.
Zudem sollte es nicht einen neuen deutschen Nationalstaat begründen, sondern zunächst nur aus den drei westlichen Besatzungszonen ein einheitliches Staatsgebiet machen, also nur einen westdeutschen Staat begründen.

Bundeszentrale für politische Bildung!
http://www.bpb.de/geschichte/deutsc...mentarischer-rat/39014/warum-keine-verfassung

Machen wir weiter:
Diese (eigentlich geplante *Anmerkung von mir) Verfassung war aber, so das Schlusskommuniqué, so zu gestalten, dass sie mit den Erfordernissen der Besetzung und der Kontrolle durch die (West-)Alliierten vereinbart werden konnte.
Diese (eigentlich geplante *Anmerkung von mir) Verfassung war von den Militärgouverneuren zu genehmigen...
Die Spaltung Deutschlands war in ihren Augen nur eine vorübergehende und durfte nicht durch eine Verfassung verfestigt werden.

Man wollte also scheinbar verhindern, das die Spaltung Deutschlands und die Besatzungsrechte, durch eine Verfassung gefestigt werden.

Weiter:
Schließlich plädierten sie in den Koblenzer Beschlüssen für ein "Provisorium" und lehnten einen Volksentscheid entschieden ab.
Daher äußerten sie sich auch sehr reserviert gegenüber der Absicht, "dem zu schaffenden Gebilde den Charakter eines Staates" zu verleihen.

Hier mal der Hinweis, das etwas nicht so sein muss, nur weil es den Charakter von etwas hat.

Weiter:
Somit waren die entscheidenden zwei Begriffe geprägt: anstelle einer "Verfassunggebenden Versammlung" also ein "Parlamentarischer Rat", anstelle einer "Verfassung" ein "Grundgesetz".


Kommen wir jetzt zur "Erklärung", warum das Grundgesetz, eine Verfassung sein soll:
Aus heutiger Sicht, vor allem nach der deutschen Wiedervereinigung vom 3. Oktober 1990, scheint diese Frage anachronistisch zu sein.
Die Frage scheint überholt zu sein, ist also die Antwort?
Scheint es so, oder ist dem so?
Warum ist die Frage anachronistisch?

Antwort:
Wir haben uns längst daran gewöhnt...
Deswegen also? Wir haben uns längst daran gewöhnt, es so zu betrachten.
Wir haben uns also daran gewöhnt, das wir niemals in freier Entscheidung, unserem Volk eine Verfassung geben dürfen.

Wir haben uns daran gewöhnt, ein provisorisches Grundgesetz, das von den Besatzungsmächten genehmigt werden musste und von den Vätern absichtlich und gegen den Willen der Besatzungsmächte. nicht als Verfassung erwirkt wurde, als Verfassung anzusehen.

Weiter wird das französische Sprichwort "C´est le provisoire qui dure – es ist das Provisorium" angeführt, um zu beweisen, das dass Grundgesetz eine Verfassung ist.

Haben wir uns also daran gewöhnt, das dass Grundgesetz aufgrund eines französischen Sprichwortes und der Ablehnung einer Verfassung der Gründerväter des Grundgesetzes, das Grundgesetz zur Verfassung wird?

Man soll sich ja bekanntlich an alles gewöhnen, wenn es nur lang genug dauert.

Nun kann man folgendes trotz aller bisherigen Fakten dagegenhalten:
Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland. Es wurde vom Parlamentarischen Rat, dessen Mitglieder von den Landesparlamenten gewählt worden waren, am 8. Mai 1949 beschlossen und von den Alliierten genehmigt.
https://www.bundestag.de/grundgesetz

Da schreibt die Bundesregierung doch wirklich, das "die Verfassung" 1949 beschlossen und von den Alliierten genehmigt wurde.
Darf man die nun Lügner nennen?
Wir haben doch gerade erst aus der Geschichte gelernt, das eben bewusst auf eine Verfassung verzichtet wurde und 1949 ein Grundgesetz genehmigt wurde.

Nochmal kurz zurück, zur Seite der Bundeszentrale für politische Bildung:
Von Inhalt und Struktur, von Geltung und Anerkennung war das Grundgesetz auch schon in der (alten) Bundesrepublik Deutschland eine vollwertige Verfassung.
Das wurde hier ja auch schon angemerkt.
Allerdings schreibt die Seite für Bundeszentrale für politische Bildung ein paar Zeilen zuvor, folgendes:
Dennoch fehlten ihm entscheidende Attribute: Das Grundgesetz war eben keine Verfassung. Und es wurde auch nicht vom Volk in einem Referendum ratifiziert.
http://www.bpb.de/geschichte/deutsc...mentarischer-rat/39014/warum-keine-verfassung

Also war das Grundgesetz vom Inhalt, Struktur, Geltung und Anerkennung eine Verfassung, obwohl ihm entscheidende Atribute für eine Verfassung fehlten und es keine Verfassung war.
Kurz: Es ist eine Verfassung, weil es keine Verfassung ist.

Heureka! *chatt*

Egal, ich mache mal weiter, auch wenn sich das bestimmt kein Schwein durchliest:
Am 1. Juli 1948 gaben die Militärgouverneure der britischen, französischen und amerikanischen Besatzungszone den Ministerpräsidenten der westdeutschen Länder den Auftrag, eine Verfassung ausarbeiten zu lassen.
Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz schließlich in Bonn feierlich verkündet und unterzeichnet. Am darauffolgenden Tag trat es in Kraft.
https://www.bundesregierung.de/Cont...Breg/informationen-ueber-das-grundgesetz.html

Warum gibt man eine Verfassung in Auftrag und setzt dann ein Grundgesetz in Kraft?
Wenn ich ein Glas Wein bestelle, denn bekomme ich ein Glas Wasser?
Jesus? Sicherlich. Man muss daran glauben :o

Weiter:
Das Grundgesetz soll eine Verfassung sein.
Warum hat die Bundesrepublik Deutschland dann ein Grundgesetz, die Bundesländer die den Bund dieser Republik stellen, haben allerdings Verfassungen.
Das ist schon eigenartig oder?

Selbst die EU sollte einmal eine Verfassung bekommen.
Dummerweise wurde diese von den Franzosen und Niederländern, in einer freien Entscheidung abgelehnt und dadurch trat diese nie in Kraft.

Warum mir allerdings niemand mit der Verfassungskommission kontert, bleibt mir ein Rätsel ;D
Und bevor das jemand macht, mach ich das.

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands (Einigungsvertrag)
Art 5 Künftige Verfassungsänderungen
http://www.gesetze-im-internet.de/einigvtr/art_5.html

Verfassungsänderung? Meinen die das provisorische Grundgesetz, das als Alternative zu einer Verfassung erlassen wurde?

Die Regierungen der beiden Vertragsparteien empfehlen .... Fragen zur Änderung oder Ergänzung des Grundgesetzes zu befassen
https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinsame_Verfassungskommission

Ein Vertrag der Empfehlungen ausspricht und das Grundgesetz mittels Verfassungsänderung ändern möchte.

mit der Frage der Anwendung des Artikels 146 des Grundgesetzes und in deren Rahmen einer Volksabstimmung.
https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinsame_Verfassungskommission

Und wie bekannt sein dürfte, wurde Artikel 146 nicht angewendet, sondern laut Bundeszentrale für politische Bildung, wohl doch Artikel 23 (alt).

Nach Auffassung der Verfassungskommission waren größere Änderungen und vor allem eine Volksabstimmung über das Grundgesetz entbehrlich, weil letztere der Legitimation nichts mehr hinzufügen könne...
https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinsame_Verfassungskommission

Also brauchte es keine freie Entscheidung des Volkes, weil es so oder so, nichts mehr hätte ändern können.
Wenn man überlegt, das 3 Jahre zuvor "Wir sind das Volk" durch die Straßen schallte, irgendwie ein Hohn.

Da möchte das Volk endlich seine freie Entscheidung treffen und dann soll es die Klappe halten ;D

Und ich möchte hier nochmals, an die Worte der Bundeszentrale für politische Bildung erinnern:
Nachdem eine verfassunggebende Versammlung den Text der Verfassung entworfen hat, wird diese vom Volk in einem Referendum beschlossen.
Das Grundgesetz war eben keine Verfassung.
Und es wurde auch nicht vom Volk in einem Referendum ratifiziert.

Und was folgte 1992?

Nach Auffassung der Verfassungskommission waren größere Änderungen und vor allem eine Volksabstimmung über das Grundgesetz entbehrlich, weil letztere der Legitimation nichts mehr hinzufügen könne...


Wenn man nicht hinter dem Mond leben will, ...
Man kann natürlich auch auf der Erde bleiben.
Wissenschaftler des gesamten Planeten, sind ja derzeit noch auf der Suche, nach intelligenten Leben^^

...wie viele Staaten kooperieren und handeln dann noch mit Deutschland? Und wie viele sind drauf und dran hier einzumarschieren um unserem neuen Führer zu Fragen ob bei ihm noch alle Festplatten rund laufen?...

Art. 159 [Besatzungsrecht]
Der vom Kontrollrat für Deutschland und von der Militärregierung für ihre Anordnungen nach Völker- und Kriegsrecht beanspruchte Vorrang vor dieser Verfassung, den verfassungsmäßig erlassenen Gesetzen und sonstigem deutschen Recht bleibt unberührt.
Aus der hessischen Verfassung, die nebenbei angemerkt, durch eine Volksabstimmung am 1. Dezember 194, dann auch in Kraft trat.

..
Allerdings ist es illusorisch zu behaupten unsere Verfassung könne nur durch Einhaltung der vorherigen Verfassung ersetzt werden...
Welche vorherige Verfassung?
Meinst du das provisorisch eingerichtete Grundgesetz, das eingeführt wurde, um eben eine Verfassung zu umgehen?
Oder meinst du die Weimarer Verfassung? Oder doch die aus Bismarks Zeiten?

...
Der §146 ist ausschließlich dazu da den demokratischen Charakter in der neuen Verfassung und Staatsform zu erhalten....

Ach um den demokratischen Charakter zu erhalten. Ausschließlich!
Bitte nicht anwenden, dient nur zum Erhalt der Charaktereigenschaften!


Spätestens seit der Verfassungskommission kann man erahnen, wie uns ein Hauch dieses Charakters berührte und geschwind entfleuchte.

Gute Nacht, Deutschland.

PS:
Jetzt habe ich meinen blöden Vergleich vergessen!

"Kuck mal ein Pandabär!"
"Nein das ist eindeutig ein Braunbär!"
"Egal, es ist ein Bär. Das ist doch das gleiche!"

Jetzt issa aba fertisch.
2,5 Stunden getippt und gesucht.
Reicht jetzt^^
 
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