Benachrichtigungstöne und ihre Folgen

SiN

Grand Admiral Special
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Ein sehr skurieler Fall, den wir gerade unter Kollegen besprechen, wo aber jeder seine eigene Meinung hat und da dachte ich mir, stell das ganze mal hier ein.

Folgendes Szenario, ein Arbeitnehmer arbeitet in einem Franchiseunternehmen, seit neustem werden die Server aber nicht mehr vom Arbeitgeber, sondern vom Franchisegeber gestellt. Auf diesen ist ein Benachrichtigungston in einem Programm installiert, den der Arbeitgeber nicht ändern kann (Funktion gesperrt), der aber in den Augen einiger mehr als nur nervend ist. Der Ton ist ein Peitschenschlag, der permanent wiederholt wird (5-10 Sekunden aufs neue), bis die entsprechende Nachricht bearbeitet worden ist. So kann es durchaus vorkommen, das ein Arbeitnehmer diesem Ton permanent ausgesetzt ist, mindestens aber diesen Ton (aufgrund des Programmaufbaus) 20-30 Sekunden mehrfach am Tag ertragen muss.

Und hier setzen nun die verschiedenen Meinungen ein; Ist ein solcher Ton in der Intensität überhaupt erlaubt, weil dieser den Arbeitnehmer massiv unter Druck setzt und der Peitschenschlag zudem mit (mehreren) negativen Eigenschaften behaftet ist, vornehmlich, das man zur Arbeit angetrieben wird (Sklaventum, Pferde).
Die einen meinen (mich eingeschlossen) nein, absolut nicht zulässig, weil Druck aufgebaut wird, die Würde des Arbeitnehmers dadurch angegriffen wird und das je nach persönlicher Familienerfahrung dieser Ton auch Beleidigend oder gar Diskriminierend sein kann, die anderen sagen, ist doch nicht so schlimm.

Um das ganze nun noch zu erschweren, sagt der Arbeitgeber, das er den Ton nicht ändern kann und der Franchisegeber diesen auch nicht ändern wird.

Was habt ihr für Meinungen darüber, wäre das für euch egal oder würdet ihr dagegen vorgehen (und vor allem wie, Anwalt, da ein Gespräch nichts bewirkt hat)?
 
Hallo,

also ich würde den Ton, vorallem mit den ständigen Wiederholungen, auch als Frechheit empfinden und ich möchte behaupten, dass es nicht erlaubt ist und vor Gericht kassiert werden würde. Da es sich um ein Franchise-Unternehmen handelt, hat man doch auch genügend Kundenkontakte, vielleicht als hilfreiche Aussage, dass sich auch schon mehrere Kunden (mit Kindern) beschwert haben. Zählt eventuell mehr als "nur" die Mitarbeiter.

Ansonsten bleibt nur die Beratung bei einem Anwalt, auch wenns die Stimmung gleich vergiftet. Eventuell mal bei einer theoretisch zuständigen Gewerkschaft anfragen. Ein Betriebsrat oder etwas ähnliches wird es wohl nicht geben.

Gruß
 
kann nicht zufällig der Lautsprecher kaputt gehen? *suspect*


Ich würde sagen es ist nicht erlaubt, da es m.E. schon an Folter-Methoden grenzt.
 
Franchiseunternehmen sind ja der Unbegriff der deutschen Burokratie, da bewegt sich nix, egal, was man macht. Langsam, langsamer, Beamte, Franchiseunternehmen. Somit stellen die sich "taub". Und Kundenkontakte gibt es, aber die bekommen das kaum mit bzw. werden das nicht zuordnen können.

Gang zum Anwalt halte auch ich als einziges profanes Mittel, um etwas bewirken zu können, aber
a) ist das Klima vergiftet
und
b) wird der AN höchst wahrscheinlich auf Druck gekündigt (zumindest wird das befürchtet)

Mein Rat war hier, sich schnellstmöglich was anderes zu suchen, aber mir wäre lieber, wenn man beim Rat geben auf etwas handfestes verweisen könnte.
 
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Ohne Presse bewegt sich da sicherlich nichts.


Ist der Peitschenknall eventuell ein Hinweis auf Pferdefleisch im Burger?
 
Ich denke das Arbeitsschutzgesetz dürfte so etwas, auch ohne große Verrenkungen bzgl. der Auslegung, verbieten...
 
Franchiseunternehmen sind ja der Unbegriff der deutschen Burokratie, da bewegt sich nix, egal, was man macht. Langsam, langsamer, Beamte, Franchiseunternehmen. ...
Also eine Franchiseunternehmen als Unternehmensform hat wohl kaum etwas mit der staatlichen Bürokratie zu tun. Seltsame Verkettung.
Gang zum Anwalt halte auch ich als einziges profanes Mittel, um etwas bewirken zu können, aber
a) ist das Klima vergiftet
und
b) wird der AN höchst wahrscheinlich auf Druck gekündigt (zumindest wird das befürchtet)
...
Profan=alltäglich. Der Sinnzusammenhang ist da nicht gegeben.

Es gibt eine Arbeitstättenverordnung und eine Arbeitsschutzordnung, sowie eine Bildschirmarbeitsplatzverordnung. Da wird mit Sicherheit gegen verstoßen.

Wer baut denn den Druck auf, dass der Arbeitgeber kündigen wird? Da schwebt ja noch ein ganz anderes Moment mit, wenn der Franchisegeber dem AG weisungsbefugt ist.
Evtl. Kann mann dass auch öffentlich machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Den Vergleich nannte ich nur, um zu verdeutlichen, das das Franchisesystem extrem langsam agiert und Änderungen kaum vorgenommen werden -> träges System und das Beschwerden beim Franchisegeber nur zu Schulterzucken führen (und beim Arbeitgeber und Franchisenehmer ebenfalls, denn meckert dieser, kann der Entzug der Lizenz drohen :] bzw. es ist nicht unwahrscheinlich, das dieser Druck von oben erhält, unbeliebte Mitarbeiter auf Anordnung zu feuern, weil diese das System kritisieren. Und wie kann ein AN eine Weisungsbefugte Kündigung erkennen, das wird sicherlich schwer.)

Danke für die Stichpunkte, werde das mal so weitergeben.

Öffentlich machen kann man sicherlich, nur wird das die Medien nicht interessieren (zu klein, zu unbedeutend,...) , in Facebook wird es kaum einen Aufschrei geben, weil es entweder gelöscht wird oder nicht beachtet

@gruenmuckel
Nein, es ist keine Burgerbraterei
 
Ich hatte da letztens was von einem Kurierfahrer gelesen, der sich geweigert hatte, das ihm zugeteilte Auto zu benutzen, weil dies voll mit pornografisch anmutender Werbung war (und zwar nur dieses, alle anderen Fahrzeuge waren neutral). Er wurde gefeuert und das Gericht fand das in Ordnung.

Man könnte den Peitschenschlag einfach überhören und behaupten, der liegt in einem ungünstigen Frequenzspektrum und sollte vielleicht durch einen normgerechten Alarmton ersetzt werden.

In welcher Burger-Braterei haben Kunden denn Zutritt zum Server-Raum?? Und was zum Geier will eine Braterei mit Servern??
 
Server sind in dem Zusammenhang keine Racks oder ähnliches, sondern beinahe handelsübliche Rechner, auf denen aber Win Server läuft und die vom Franchisenehmer bereitgestellt und gewartet/konfiguriert werden. Somit stehen die Rechner auch in Kundennähe.

Bin nun auf diese Seite gekommen https://www.mais.nrw/psychische-belastungen , die alle relevanten Punkte im Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Bildschirmarbeitsverdordnung kurz auflistet und zusammenfasst. Kann man gut ausdrucken und weitergeben, ebenso kann ich nun als Tip geben, sich mal an die entsprechende Stelle zu wenden, die hier aufgelistet sind https://www.mais.nrw/ansprechpartner-und-beratung-zum-arbeitsschutz-nrw (kannte ich bisher auch nicht, ich hab das Glück, einen richtig guten Arbeitgeber zu haben, wo man sich über solche Sachen keine Gedanken machen muss)
 
Ich gehe mal davon aus das das Bios/UEFI der Rechner nicht geschützt ist, und sich somit der OnBoard Soundchip deaktivieren lässt. Dann wäre Ruhe, allerdings wenn Anwendungen zum Einsatz kommen wo eine Soundkarte benötigt wird, keine wirkliche Lösung ist. Wenn man schon den Ton der Anwendung nicht abstellen kann.
 
Also mein Onboard-Soundchip läßt mich die Lautstärke je nach Programm einzeln einstellen.
 
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