Festplatte aus RMA fall verkauft - käufer macht stress

1. Ist das besagte Teil defekt? NEIN! Das sagt selbst der Käufer.
Wo sagt der Käufer, dass sie nicht defekt ist? Warum würde er denn dann reklamieren? Im Prinzip gehts darum, ob die HDD defekt ist oder der Controller nicht richtig kompatibel ist.
2. Hat Paypal nach deutschem Banken- und EU-SEPA Recht, das Recht von meinem Konto Geld einzuziehen? NEIN!
Aber es funktioniert und wird so gehandhabt. Dann hätten Gerichtsvollzieher und Inkasso-Unternehmen Hochkonjunktur, wenn alle alten Lastschriftverfahren ungültig währen und die Banken sie nicht mehr ausführen würden. Zudem du dann den Ärger hast, wenn Lastschriften nicht ausgeführt werden. Du bekommst die Mahnung usw.
3. Kann Paypal Kontos sperren? NEIN! Das macht meine Bank nach Veranlassung durch gültiges deutschen Recht, nicht durch irgendein in Deutschland ungültiges Paypalrecht!
Es ging nur um die Sperrung des Paypal-Kontos und die kommt dann.
4. Wer trägt die Kosten des Verfahrens (wenn es überhaupt ein Rechtsverfahren gibt)? Jedenfalls nicht generell der Beschuldigte!!!einself11

Weise ich meine Bank an, mein Geld von einer Lastschrifttransaktion, wegen eines ungültigen SEPA Mandats zurückzuholen, kann derjeniger der Meint eine Forderung zu haben den Rechtswegs beschreiten (das sind zwei, der Käufer und Paypal). Vorher tretet Paypal seine Forderung an KSP ab, die schreiben dann fröhlich Briefe, machen aus 100€ schnell 2000€ und ziehen doch nicht vor Gericht, weil dort das BGB gilt, nicht die AGB´s von Paypal. Paypal Mahnt also privat.
Das Paypalkonto und die Sperrung dessen, ist das einzige echte Druckmittel was die haben und wo sie selbst Richter spielen können. Deshalb ist mein Paypalkonto auch generell leer.

Für ein gerichtliches Mahnverfahren (was die Grundlage für einen Titel wäre, neben einem Gerichtsprozess, der aber wesentlich teurer und langwieriger ist), muss Paypal nachweisen das Die einen Forderung haben. Der gerichtlichen Mahnung kann ich als Beschuldigter dann trotzdem Wiedersprechen und meine Standpunkte darlegen, der Brief geht das zurück an das Gericht und nicht an den Gläubiger!
Erst dann ist es überhaupt möglich einen Vollstreckungstitel zu erhalten. Vor der Vollstreckung, erhält der Beschuldigte den Vollstreckungsbescheid und kann sich auch dann noch wehren.
Für einen Streitwert in Höhe von 100€, kostet dieser Weg min. 100€ Paypal (für EINEN Titel), wahrscheinlich deutlich mehr, das Paypal nicht in Deutschland residiert und auch so wäre es zweifelhaft bei AGB´s die deutschem Recht widersprechen, also einem wahrscheinlich unrechtmäßigem Geschäft, einen Titel zu erhalten. Ich kenne da keinen Fall bisher bei dem das funktioniert hätte. Dabei ist dann noch nicht klar ob es auf dem gepfändeten Konto überhaupt was zu holen gibt.

VG
Paypal ist ein Großunternehmen, ich wette, die stoßen den gesamten Vorgang an, wenn es nur um 5 € gehen würde. Ansonsten wäre dem Betrug ja Tor und Tür geöffnet. Und ich weiß nicht inwieweit Paypal dann Schufa-Einträge setzen kann und darf. Das ist auf den ersten Blick unwichtig, aber irgendwann wird es dir Unannehmlichkeiten bereiten, wenn dein Schufa-Konto nicht gut genug aussieht.

Gruß
 
Jep, im nachhinein ist man immer schlauer :/
Der Käufer redet nicht mehr mit mir, nach Smart werte habe ich ihn 2x gefragt aber keine antwort bekommen. Er hat nun halt nen paypal käuferschutz eingeschaltet, ich habe paypal den fall geschildert - auch das die Platte nicht in der liste der unterstützten Platten vom Controller steht. Jetzt warte ich noch auf Paypal's auswertung wie es nun weitergeht.
 
Aber es funktioniert und wird so gehandhabt. Dann hätten Gerichtsvollzieher und Inkasso-Unternehmen Hochkonjunktur, wenn alle alten Lastschriftverfahren ungültig währen und die Banken sie nicht mehr ausführen würden. Zudem du dann den Ärger hast, wenn Lastschriften nicht ausgeführt werden. Du bekommst die Mahnung usw.

Es wird vieles gemacht.
SEPA sieht auch ein digitales Lastschriftmandat vor, dafür fehlt es aber derzeitig an Grundlagen. Welche das sind, müsste ich nochmal nachschlagen wenn es einen genau interessiert. Tatsächlich ist z.B. der Wechsel der Daten von GEZ zu "Beitragsservice" schon Datenschutztechnisch fragwürdig. Das jetzt ne andere Firma Geld von meinem Konto einzieht, sicher nicht rechtens. Selbst wenn die Daten rechtskonform vom Beitragsservice genutzt werden dürfen, heisst das noch lange nicht der Beitragsservice das Recht hat Geld von meinem Konto einzuziehen. Ebenso wenn eine Umstellung von Einzugsermächtigung auf SEPA Lastschrift erfolgt, gilt eine Einzugsermächtigung NICHT als SEPA Lastschiftmandat. Eine Einzugsermächtigung die auf SEPA Lastschrift umgestellt wurde, ist tatsächlich ungültig. Dieses muss neu ausgestellt werden. Das hat z.B. der ADAC gemacht. GEZ nicht.

Geduldet wird das allerdings. Sowohl meine Bank als auch ich dulde Einzüge, von denen ich Kenntnis habe, obwohl kein Lastschriftmandat vorliegt. Warum? Weil ich das Recht habe die folgenden 12 Monate meine Kohle zurückzuholen und der Abbuchende das Risiko trägt. Er muss nachweisen das er ein Lastschriftmandat besitzt, nicht ich.

VG
 
Zuletzt bearbeitet:
Die SEPA-Geschichte beschäftigt in vielen Firmen ne Menge Leute. Ich selbst hab da auch schon Tage mit verbracht eine rechtsgültige oder zumindest halbwegs sichere Lösung zu finden. Aber: Unabhängig ob ein tatsächliches SEPA-Lastschriftmandat vorliegt oder nicht: Durch das zurückholen der Abbuchungen werden die Forderungen ja nicht ansich ungültig. Geld zahlen muss man trotzdem. Jemand der ein Zeitungsabo abschließt kann nach einem Jahr nicht sagen: "Ätsch, ich hab Euch doch gar kein Mandat gegeben, ich hole mein Geld zurück und hatte ein Jahr gratis" ;)
Zudem gibt es mittlerweile zwei Varianten wie Online das schriftliche SEPA-Mandat "umgangen" wird.
Variante 1: Der Kunde gibt durch eine Bestätigung (Checkbox) die Einwilligung zur SEPA-Abbuchung. Er erhält dann direkt eine Mandatsreferenznummer oder diese wird im elektronisch (zB per Mail) mitgeteilt.
Variante 2: Der Kunde verzichtet durch eine Bestätigung (Checkbox) auf das SEPA-Mandat in Schriftform. Er erhält keine Mandatsreferenznummer. Meist wird hier in den AGBs darauf eingegangen, das der Kunde das Recht auf ein schriftliches SEPA-Mandat hat und dieses schriftlich bei Firma XY anfordern kann.

Die Meisten Shops bieten Variante 1 an. Variante 2 halten viele für rechtlich fraglich, vor allem da Teile in die AGB ausgelagert wurden.
aber unabhängig davon: Ein fehlendes Mandat befreit nicht vor den zu zahlenden Beträgen ;)
 
Durch das zurückholen der Abbuchungen werden die Forderungen ja nicht ansich ungültig.

Das ist richtig. Im Falle von selbstjustiz außerhalb des deutschen Rechtssystems diverser Firmen (wie eben auch Paypal), verlagert das zurückholen der Abbuchung die Beweislast in Richtung des Abbuchenden. Er muss dann nachweißen das er ne Forderung hat. Für die Bank ist nur relevant ob ein Manat vorliegt oder nicht. Alles darüber hinaus ist eine Sache zwischen den beiden Geschäftspartnern.
Dadurch hat man also einen Sicherheitsgewinnt und ist in der luxuriösen Lage eine direkte Handhabe gegen Paypal (und Co) zu haben.

Variante 1: Der Kunde gibt durch eine Bestätigung (Checkbox) die Einwilligung zur SEPA-Abbuchung. Er erhält dann direkt eine Mandatsreferenznummer oder diese wird im elektronisch (zB per Mail) mitgeteilt.

Genau diese Variante ist kein gültiges Lastschriftmandat wie auch Variante 2. Für ein gültiges Lastschriftmandat gibt es nur eine Form und die hat schriftlich mit Unterschrift zu erfolgen. Geregelt ist das u.a. im BGB. Der Bank ist es völlig Wurst ob man in irgendwelchen (damit unwirksamen) AGB´s angenommen hat. (Eine Lastschrift muss autorisiert sein. Falls einer nicht weiss was das bedeutet: Man ist autorisiert, bedeutet sinngenmäß man ist befugt etwas zu tun. Zuvor klärt man allerdings wer "man" ist. Das ist eine Authentifizierung. Nur wenn die Idendität feststeht und man bestätigt das man das darf, wird rechtmäßig Geld abgebucht. Eine Checkbox ist keine Autorisierung, ebenso kein gängiger Login wie hier im Forum. Derzeitig würde die Funktion z.B. der ePerso erfüllen. Oder ne Unterschift.)

Die deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat im Implementierungsrageber nur schriftliche Lastschrift vorgesehen. Von den Standpunkt ist man schnell abgerückt und akzeptiert auch Lastschrift ohne Unterschrift. Allerdings sagte man Gleichzeitig das die Beweispflicht im EWR beim Abbuchenden liegt. Konzepte für ein eMandat gibt es, aber keins auf welches sich die DK bisher geeinigt hat.

VG
 
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