Festplatte aus RMA fall verkauft - käufer macht stress

Assassin

Commodore Special
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Nabend allerseits... Was würdet ihr machen?
Und zwar habe ich eine Server festplatte verkauft die ich nicht getestet habe da die frisch aus der RMA kam und ich die deshalb auch nicht auspacken wollte.
Hier die kleinanzeige: https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s...057ss-600gb-15k-u-min-sas-/494793232-225-4132
Ich habe in den text leider nichts mit reingeschrieben das die ungetestet ist - allerdings auch nichts das die voll funktionsfähig ist. Wahrheitsgemäß eben. Paypal biete ich nur an damits für den käufer schneller geht und er die Ware schneller erhält, und weil ich ungern meine echten Kontodaten angebe.

Der käufer klagt aber jetzt, das die voll defekt ist, da die 600gb platte nur 556gb nach der formatierung hergibt, hat es aber danach selber rausgefunden das es normal ist. Aber auch da die nach wenigen gb schreiben sehr langsam wird, also von 200mb/s auf 15mb/s beim schreiben zusammenbricht.
Als controller hat er einen ganz billichen HBA adapter von Adaptec, einen ASC-1405 http://storage.microsemi.com/de-de/support/sas/sas/asc-1405/
In der Compatibilitätsliste ist die Verkaufte platte auch nicht mit aufgeführt...

Nun macht er eben stress dass ich ihn getäuscht habe und den schrott auf eigene kosten zurücknehmen soll, und ihm sein geld wiedergeben soll :/
Und das obwohl ich versuche ihm zu helfen, z. B. Mit firmwareupdate, oder ob er die wo anders testen kann, da ich mir eben nicht vorstellen kann das die defekt ist, da die certified repaired platten von einem seagate techniker wiederaufbereitet wurde und im regelfall auch da intensiv getestet wird. SMART werte nennt er mir keine.



Aber was machen? Getestet habe ich sie ja nicht wirklich, steht aber eben auch nichts davon in meinem verkaufstext. Hab extra noch unten die klausel hingeschrieben mit privatverkauf, keine garantie oder rücknahme...
 
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Schwierig, eigentlich solltest du durch die Klausel aus dem Schneider sein, aber wer weiß das schon bei der Juristerei. Betrogen hast du ihn meiner Meinung nach nicht, weil du ja nicht wusstest, dass die Platte an seinem Controller nicht so richtig funktioniert, das ist schon ein heftiger Vorwurf. Was sagt Seagate denn dazu, da ist doch noch Garantie drauf.
 
Und die Garantie kann er nicht selber in Anspruch nehmen?!

Ich sehe jetzt das Problem nicht. Die Platte läuft, nur an seinem Controller zu langsam. Die Frage ist ja auch, was will er auf die Platte schreiben, dass die dann so einknickt?
Was verspricht er sich?


Ohne SMART Werte und Screenshots vom Testprogramm bzw. dem Einbruch der Transferrate, würd ich genau garnix machen.
Müsste sich ja bei nem Hardwaretest auch provozieren lassen, wenn sie wirklich defekt ist.

Ihn evtl. noch auf die Garantie hinweisen, die er in Anspruch nehmen kann.
 
Das mit der Garantie habe ich ihm ja auch schon geschrieben- damit will er aber nichts zutun haben und ist ihm zu stressig. Und als ich ihm das mit dem Controller sagte, hat er garnix mehr gesagt und hat ein fall bei PayPall aufgemacht das die nun das geld zurückfordern :(

Ein Screen hat er gemacht vom Testprogramm. Habe auch Paypal den ganzen fall als antwort geschrieben, auch mit dem hinweiß, das der Controller offiziell garnicht für die platte freigegeben ist, und die platte sogar noch Garantie hat was man auch über den hersteller direkt abwickeln kann...
Er Schreibt ja auch, das selbst das Formatieren mit Windows7 oder auch Windows 10 z.B. 3.5h braucht um gerademal 66% fertig zu formatieren.

was für ein mist :( also nächstes mal nicht mehr mit paypal...da will man schon was gutes, und dann sowas :/

ich habe auch schon im netz gelesen, das die Platten gerne mal recht zickig sind mit so manchen Controllern...z.B. hier: http://jooh.no/index.php/2012/11/22/seagate-cheetah-15-k7-write-performance-issue/
 

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ok...also ist das sein problem, paypal macht es vermutlich zu deinem :(

Paypal ist jetzt natürlich blöd. Deswegen nutze ich sowas nie als Verkäufer, sondern nur zum zahlen.
 
ok...also ist das sein problem, paypal macht es vermutlich zu deinem :(

Paypal ist jetzt natürlich blöd. Deswegen nutze ich sowas nie als Verkäufer, sondern nur zum zahlen.

Genau das.

Wenn er es Paypal meldet kannst Du davon ausgehen das Du da bald kein Konto mehr hast.

Nimm die Platte zurück und versuche die Versandkosten zu teilen. Im Zeifel zahlst die halt selber behältst aber ein sauberes Konto
 
...wieso sollten sie das Konto schließen?
Die ziehen die Kohle einfach davon ab und es wird vom Bankkonto abgebucht, der Käufer bekommt seine Kohle zurück und du stehst erstmal ohne Geld und ohne Ware da.
 
also fassen wir zusammen: Du hast das Recht auf Deiner Seite, aber es nützt Dir nichts, weil Du der Willkür von Paypal ausgesetzt bist. Du hast vier Möglichkeiten:

1. drauf bestehen, dann klaut Paypal Dir das Geld und gibt es dem, dem es nicht zusteht, dann mußt Du klagen, wahrscheinlich vor einem US-Gericht, das dauert Jahre, ist irre teuer und Dein Paypal-Konto wird dann sowieso gesperrt.

2. Mach nichts, dann wird Paypal das Geld zurückbuchen und Du bist einfach abgezogen worden: Keine Platte, kein Geld.

3. Leere Dein Konto bei Paypal ganz schnell und zieh die Lastschrifterklärung zurück, bevor er was zurückbuchen läßt, oder lösch das Konto gleich ganz. Weitere Geschäftsbeziehungen zu Paypal dürften sich damit allerdings erledigt haben.

4. Nimm die Platte zurück, dann hast Du wenigstens die Platte wieder. Die wird ja wohl laufen, nur eben nicht bei ihm, bei Dir aber wahrscheinlich schon. So hast Du wenigstens noch eine weitere Festplatte zum Benutzen, und keinen Streß mit Paypal.

Und dann merken: In einen durch das BGB perfekt geregelten Privatverkauf in Deutschland muß sich kein US-Konzern mit irgendwelchen willkürlich zu deren eigenen Nutzen festgelegten abweichenden Regelungen einmischen.
 
Das mit der Größe zeigt ja schon das der Käufer nicht vom Fach ist. Bitte ihn das von einem Fachmann prüfen zu lassen und frage nach SMART Werten.
Es kann auch nur am Kabel liegen.
 
Die ziehen die Kohle einfach davon ab und es wird vom Bankkonto abgebucht, der Käufer bekommt seine Kohle zurück und du stehst erstmal ohne Geld und ohne Ware da.
Du hast das Recht auf Deiner Seite, aber es nützt Dir nichts, weil Du der Willkür von Paypal ausgesetzt bist.

Das ist nicht rechtens. Paypal hat kein gültiges Lastschriftmandat. Dadurch kann man sich das Geld über die Bank innerhalb von 12 Monaten zurückholen. Damit ist der Verkäufer in Fall der Fälle auf der rechtlich sicheren Seite. Allerdings riskiert man sein Konto bei Paypal zu sperren.

zieh die Lastschrifterklärung zurück

Das ist nicht notwendig. Ich kenne niemanden der je Paypal eine Lastschriftvereinbarung gegeben hätte. Das kann nach SEPA Recht nur schriftlich erfolgen nach einer bestimmten Form. Stimmt die Form nicht ist auch die Vereinbarung ungültig. Richtig machen das meist nur die (semi-)öffentlichen Anstalten.
Selbiges gilt auch für Amazon.

VG
 
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also fassen wir zusammen: Du hast das Recht auf Deiner Seite,
Hat er nicht, etwas das als Neuwertig verkauft wird und defekt ist, ist Mangelhaft.

Jemandem zu raten sich mit PayPal anzulegen ist auch reichlich... nun ja dämlich? Die sperren nicht nur das Konto. Die holen sich einen Titel und jagen den Gerichtsvollzieher vorbei. Alles auf kosten des Schuldners.
 
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Hallo,

wenn du die Platte als neuwertig verkaufst, stehst du eigentlich schon dafür gerade, dass sie funktioniert. Wenn Sie dann nicht funktioniert, musst du die Platte zurücknehmen, auch wenn du die Rückgabe ausgeschlossen hast. Deine HDD weicht erheblich von der Beschreibung (funktionstüchtig) ab, daher ist eine Rückgabe zulässig. Die Streitfrage ist jetzt, wo der Defekt liegt. Vielleicht mal selbst anfragen bei Seagate oder Adaptec, ob Probleme mit der Kombination Controller plus HDD bekannt sind. Falls ja, hast du Glück gehabt (falls Paypal mitspielt), wenn nicht, wirst du sie wohl zurücknehmen müssen. Du kannst ja auch nicht beweisen, dass sie funktioniert.

Vielleicht bietest du ihm an, dass er die HDD zu dir schickt und du sie an deinem System testest und er dann sein Geld zurückbekommt, wenn sie sich genauso verhält. Dann hättest du zumindest die HDD wieder zurück, unabhängig was Paypal oder der Käufer sagt oder tut.

Bei Paypal bin ich der Meinung, dass der Käufer mittlerweile auch belegen muss, dass er die Ware wieder zurückschickt (Trackingcode), bevor er sein Geld zurück bekommt. Und beim ersten "Problemfall" wird man noch nicht gesperrt. Eventuell bekommt der Käufer das Geld zurück, ohne dass es dir wieder abgezogen wird. Da gibt es einen Passus, ähnlich wie der Rabattschutz bei der KFZ-Versicherung, ein Unfall ist frei...

Gruß
 
Die Platte ist von Seagate getauscht worden. Zertified Repaired. Das zählt soweit ich weis als neuwertig. Es ist ja auch auch Garantie auf die getauscht Platte vorhanden. Bei unseren Servern bekommen wir im Zweifelsfall auch nicht immer nagelneue sondern "Certified Repaired" Platten.
Die Platte funktioniert ja auch. Nur betreibt sie der Käufer an einem nicht unterstützen HBA. Da kann der Verkäufer nichts dazu. Im Normalfall laufen wohl die meisten Platten an jedem HBA.
Auch nicht unterstützte. Aber wenn es doch mal nicht richtig funktioniert ist weder der Verkäufer noch der HBA Hersteller dran schuld. Da hat der Käufer geschlampt.
 
Die holen sich einen Titel und jagen den Gerichtsvollzieher vorbei.

Auf welcher Grundlage sollen die einen Titel bekommen?
Kommt nicht zuerst der Mahnbescheid den mal locker widersprechen kann?


Jemanden zu raten sich unter keinen Umständen mit PayPal (oder sonst wem) anzulegen, auch wenn man im Recht ist, ist auch reichlich... nun ja ;)

Ich weiß zumindest warum ich PayPal nie nutze und dort auch kein Konto habe, hatte und haben werde...
 
Die Platte ist von Seagate getauscht worden. Zertified Repaired. Das zählt soweit ich weis als neuwertig. Es ist ja auch auch Garantie auf die getauscht Platte vorhanden. Bei unseren Servern bekommen wir im Zweifelsfall auch nicht immer nagelneue sondern "Certified Repaired" Platten.
Die Platte funktioniert ja auch. Nur betreibt sie der Käufer an einem nicht unterstützen HBA. Da kann der Verkäufer nichts dazu. Im Normalfall laufen wohl die meisten Platten an jedem HBA.
Auch nicht unterstützte. Aber wenn es doch mal nicht richtig funktioniert ist weder der Verkäufer noch der HBA Hersteller dran schuld. Da hat der Käufer geschlampt.

Und es besteht die Möglichkeit, dass die HDD trotzdem defekt von der RMA gekommen ist. Dann hat der Käufer den schwarzen Peter. Dass der Controller Schuld ist, sind bislang nur Mutmaßungen, weil die Platte nicht auf der Kompatibilitätsliste steht und ein(!!!) Problemfall. Das ist noch nicht für mich zwingend. Außerdem find ich es interessant, dass der Käufer beweisen muss, dass die HDD funktioniert und nicht der Verkäufer, der sie als neuwertig verkauft hat ...

Zum Thema Paypal möchte ich noch sagen, dass man jederzeit vorher (!!!) die Bedingungen als Käufer und Verkäufer lesen kann und sollte. Dann lassen sich solche Probleme vermeiden. Den Service in Anspruch zu nehmen und dann bei Problemen hinterher meckern, weils nicht klappt ist auch nicht die feine Art. Paypal vermarktet sich als Käuferschutz, da sieht man schon von Anfang an,wo die Prioritäten liegen. Böse Menschen

Gruß
 
Von paypal:
"4. Welche Fälle sind abgesichert?
4.2. Der gelieferte Artikel weicht erheblich von der Artikelbeschreibung des Verkäufers ab."

Das ist hier meiner Meinung nach nicht der Fall, es ist klar gesagt worden, dass es sich um eine Platte aus RMA handelt, daran ändert imho auch nicht das Wörtchen "neuwertig" etwas. Neuwertig bedeutet nunmal nicht neu. Die Frage ist natürlich, wie Paypal das sieht und ob die nicht grundsätzlich pro Käufer entscheiden.

Für den Fall, dass die Platte defekt aus der Reparatur gekommen ist, kann der Käufer die Garantie von Seagate in Anspruch nehmen. Etwas anderes wäre es, wenn der Verkäufer gewusst hätte, dass die Platte ein Macke hat.
 
Die Platte ist von Seagate getauscht worden. Zertified Repaired. Das zählt soweit ich weis als neuwertig. Es ist ja auch auch Garantie auf die getauscht Platte vorhanden. Bei unseren Servern bekommen wir im Zweifelsfall auch nicht immer nagelneue sondern "Certified Repaired" Platten.
Die Platte funktioniert ja auch. Nur betreibt sie der Käufer an einem nicht unterstützen HBA. Da kann der Verkäufer nichts dazu. Im Normalfall laufen wohl die meisten Platten an jedem HBA.
Auch nicht unterstützte. Aber wenn es doch mal nicht richtig funktioniert ist weder der Verkäufer noch der HBA Hersteller dran schuld. Da hat der Käufer geschlampt.

Aber das erkläre mal einem Paypal Mitarbeiter...

Der schaut nur kurz Käufer beschwert sich will Geld wieder, Verkäufer sind eh immer böse..und schon ist die Sachlage für Ihn klar.

Das I-net ist voll von genau solchen Beispielen.

OP ich hoffe Du hast Dir die Seriennummer notiert oder Unterlagen wo die drauf steht..

Den auch das ist ein immer wieder vorkommender Fall.
 
PayPal ist halt ein Käuferschutz, kein Verkäuferschutz ;D

Ich habe bis heute nicht verstanden wieso man PayPal braucht.
Da kann man auch direkt "auf Rechnung" verkaufen.

Zickt der Käufer, hat der Verkäufer automatisch das nachsehen, sowohl auf Rechnung als auch mit PayPal...
 
...

Und dann merken: In einen durch das BGB perfekt geregelten Privatverkauf in Deutschland muß sich kein US-Konzern mit irgendwelchen willkürlich zu deren eigenen Nutzen festgelegten abweichenden Regelungen einmischen.
Kann man so nur unterschreiben.

--- Update ---

Hat er nicht, etwas das als Neuwertig verkauft wird und defekt ist, ist Mangelhaft.
...

Das ist eine Behauptung des Käufers, die er zu beweisen hat.

--- Update ---

...
Die Streitfrage ist jetzt, wo der Defekt liegt.
...
Die Streitfrage ist eher, ob rin Defekt vorliegt und den hat der Kâufer bisher nicht bewiesen.

--- Update ---

Und es besteht die Möglichkeit, dass die HDD trotzdem defekt von der RMA gekommen ist. Dann hat der Käufer den schwarzen Peter. Dass der Controller Schuld ist, sind bislang nur Mutmaßungen, weil die Platte nicht auf der Kompatibilitätsliste steht und ein(!!!) Problemfall. Das ist noch nicht für mich zwingend. Außerdem find ich es interessant, dass der Käufer beweisen muss, dass die HDD funktioniert und nicht der Verkäufer, der sie als neuwertig verkauft hat ...
Als erste Mutmaßung muss doch wohl eher der Defekt angesehen werden.

Der Käufer ist nicht für die Funktionsfähigkeit beweisbelastet, sondern für das Vorliegen des (behaupteten) Defektes. Hinzu kommt noch, dass er auch nachweisen muß, dass dieser Defekt vor Gefährübergang, sprich vor Übergabe an den Paketdienst schon vorgelegen hat.
 
Sehe ich ähnlich, hier liegt kein Defekt vor.
Der Käufer ist einfach nur dreist und/oder unwissend...

Hier liegt schlicht eine Inkompatibilität vor, wenn im Netz steht, dass die Platte an manchen Controllern zickig ist, könnte man auch darauf verweisen...
 
[3DC]Payne;5106840 schrieb:
...

Hier liegt schlicht eine Inkompatibilität vor, wenn im Netz steht, dass die Platte an manchen Controllern zickig ist, könnte man auch darauf verweisen...

Soll ich als Verkäufer einer Festplatte erst alle Kompatibilitätslisten sämtlicher Controller durchforsten ob die Platte die ich verkaufen will drauf steht?
Und dann eine Auflistung mit in den Verkaufstext schreiben?
Mit Sicherheit nicht.

Um die Kompatibilität habe ich mich als Käufer zu kümmern.
Oder fragst du beim Händler nach auf welchen Mainboards die CPU die Du kaufen willst nicht läuft? Oder ob sie auf deinem Mainboard läuft?
 
Soll ich als Verkäufer einer Festplatte erst alle Kompatibilitätslisten sämtlicher Controller durchforsten ob die Platte die ich verkaufen will drauf steht?
Und dann eine Auflistung mit in den Verkaufstext schreiben?
Mit Sicherheit nicht.

Um die Kompatibilität habe ich mich als Käufer zu kümmern.
Oder fragst du beim Händler nach auf welchen Mainboards die CPU die Du kaufen willst nicht läuft? Oder ob sie auf deinem Mainboard läuft?

Ich glaube Du hast es falsch verstanden.
Er (Verkäufer) soll ihn JETZT, nach dem Kauf, drauf aufmerksam machen, dass der Käufer möglicherweise einen inkompatiblen Controler benutzt.

Du kannst die Platte ja zurücknehmen und selber auf Funktionsfähigkeit testen.
Läuft das Ding, kann er es zurück haben...
eben so wie es ein normales Geschäft auch macht.
 
Ach so. Sag es doch gleich :)
 
Hat er nicht, etwas das als Neuwertig verkauft wird und defekt ist, ist Mangelhaft.

Jemandem zu raten sich mit PayPal anzulegen ist auch reichlich... nun ja dämlich? Die sperren nicht nur das Konto. Die holen sich einen Titel und jagen den Gerichtsvollzieher vorbei. Alles auf kosten des Schuldners.

Ist das so?

Sehe wir uns mal die Faktenlage an:

1. Ist das besagte Teil defekt? NEIN! Das sagt selbst der Käufer.
2. Hat Paypal nach deutschem Banken- und EU-SEPA Recht, das Recht von meinem Konto Geld einzuziehen? NEIN!
3. Kann Paypal Kontos sperren? NEIN! Das macht meine Bank nach Veranlassung durch gültiges deutschen Recht, nicht durch irgendein in Deutschland ungültiges Paypalrecht!
4. Wer trägt die Kosten des Verfahrens (wenn es überhaupt ein Rechtsverfahren gibt)? Jedenfalls nicht generell der Beschuldigte!!!einself11

Weise ich meine Bank an, mein Geld von einer Lastschrifttransaktion, wegen eines ungültigen SEPA Mandats zurückzuholen, kann derjeniger der Meint eine Forderung zu haben den Rechtswegs beschreiten (das sind zwei, der Käufer und Paypal). Vorher tretet Paypal seine Forderung an KSP ab, die schreiben dann fröhlich Briefe, machen aus 100€ schnell 2000€ und ziehen doch nicht vor Gericht, weil dort das BGB gilt, nicht die AGB´s von Paypal. Paypal Mahnt also privat.
Das Paypalkonto und die Sperrung dessen, ist das einzige echte Druckmittel was die haben und wo sie selbst Richter spielen können. Deshalb ist mein Paypalkonto auch generell leer.

Für ein gerichtliches Mahnverfahren (was die Grundlage für einen Titel wäre, neben einem Gerichtsprozess, der aber wesentlich teurer und langwieriger ist), muss Paypal nachweisen das Die einen Forderung haben. Der gerichtlichen Mahnung kann ich als Beschuldigter dann trotzdem Wiedersprechen und meine Standpunkte darlegen, der Brief geht das zurück an das Gericht und nicht an den Gläubiger!
Erst dann ist es überhaupt möglich einen Vollstreckungstitel zu erhalten. Vor der Vollstreckung, erhält der Beschuldigte den Vollstreckungsbescheid und kann sich auch dann noch wehren.
Für einen Streitwert in Höhe von 100€, kostet dieser Weg min. 100€ Paypal (für EINEN Titel), wahrscheinlich deutlich mehr, das Paypal nicht in Deutschland residiert und auch so wäre es zweifelhaft bei AGB´s die deutschem Recht widersprechen, also einem wahrscheinlich unrechtmäßigem Geschäft, einen Titel zu erhalten. Ich kenne da keinen Fall bisher bei dem das funktioniert hätte. Dabei ist dann noch nicht klar ob es auf dem gepfändeten Konto überhaupt was zu holen gibt.

VG
 
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