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Frage zu ALG und zu Gehaltszahlungen
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Oi!Olli
Grand Admiral Special
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Die Frage zu ALG II ist kurz. Ich hab ja jetzt Nachtspeicher und die Kosten übernimmt das Amt. Was ist aber, sobald ich einen Stromrückzahlung bekomme. Für NT ist ja klar, die bekommt das Amt, aber was ist mit der Hauptzeit? Das ist ja mein Stromverbrauch, den ich ja auch selber zahlen darf. Da hab ich keine Lust, dass sich das Amt den Betrag auch unter den Nagel reißt. Und ich wette, dass sie es versuchen.
Und ja, ich werde eine Rückzahlung bekommen, ich gebe immer mehr an, als ich verbrauche, um im Notfall auf der sicheren Seite zu sein.
Die zweite Frage betrifft eine Kollegin:
Sie hatte in ihrer ehemaligen Stelle Probleme mit der Gehaltszahlung und der Abrechnung. Liegt auch beides beim Anwalt. Nur die Frage ist, was soll sie jetzt machen? Sie ist zwar offiziell nicht arbeitslos (ihr wurde ein Aufhebungsvertrag angeboten, bei dem sie aber wohl auf eine Menge Geld verzichten müsste), bekommt aber natürlich auch kein Geld von ihrem Chef.
Kann man da irgendwie ein Darlehen vom Amt bekommen, bis sie die Rückzahlung bekommt, oder ALG 2 beantragen?
Und ja, ich werde eine Rückzahlung bekommen, ich gebe immer mehr an, als ich verbrauche, um im Notfall auf der sicheren Seite zu sein.
Die zweite Frage betrifft eine Kollegin:
Sie hatte in ihrer ehemaligen Stelle Probleme mit der Gehaltszahlung und der Abrechnung. Liegt auch beides beim Anwalt. Nur die Frage ist, was soll sie jetzt machen? Sie ist zwar offiziell nicht arbeitslos (ihr wurde ein Aufhebungsvertrag angeboten, bei dem sie aber wohl auf eine Menge Geld verzichten müsste), bekommt aber natürlich auch kein Geld von ihrem Chef.
Kann man da irgendwie ein Darlehen vom Amt bekommen, bis sie die Rückzahlung bekommt, oder ALG 2 beantragen?
KGBerlin
Grand Admiral Special
Stromrückzahlung musste ich nie an das Amt abtreten.
Die Stromkosten bestreitet man ja von seinem "Einkommen" und die Rückzahlung bekommt man ja nur, da man zuviel gezahlt hat.
So gesehen, ist die Rückzahlung also kein Einkommen.
War zumindest bei mir so.
2.
Beim Amt kann sie soweit ich weiß, so eine Art Überbrückung beantragen.
Allerdings sollte sie ein Aufhebungsvertrag vermeiden.
Meine Frau hatte damals einen gemacht, die neue Arbeit wurde dann doch nichts und vom Amt bekam sie eine 3 Monatige Sperre, da sie den Verlust ihrer Arbeit, selbst verschuldet hat.
Alg2 bekäme sie auch erst ab dem Tag der Antragstellung und nachgezahltes Gehalt, sollte dann voll im Monat des Zulaufs angerechnet werden.
Das Amt findet so oder so einen Weg, sich mehr Geld zu holen, als denen zusteht.
Erfahrung:
Firma pleite, unter Vorwand gekündet.
3 Monate Sperre vom Amt, da selbst verschuldet.
Gerichtsverfahren, ordentliche Kündigung bekommen, keine Nachzahlung vom Amt, allerdings wurde mir die 3 Monate Nachzahlung auf ebenfalls 3 Monate aufgeteilt und angerechnet.
Ergo 3 Monate kein Gehalt bekommen und inkl Rückzahlung 5 Monate kein Geld vom Amt.
Also immer schön vorsichtig mit Kündigungen, Aufhebungsverträgen usw.
Die Stromkosten bestreitet man ja von seinem "Einkommen" und die Rückzahlung bekommt man ja nur, da man zuviel gezahlt hat.
So gesehen, ist die Rückzahlung also kein Einkommen.
War zumindest bei mir so.
2.
Beim Amt kann sie soweit ich weiß, so eine Art Überbrückung beantragen.
Allerdings sollte sie ein Aufhebungsvertrag vermeiden.
Meine Frau hatte damals einen gemacht, die neue Arbeit wurde dann doch nichts und vom Amt bekam sie eine 3 Monatige Sperre, da sie den Verlust ihrer Arbeit, selbst verschuldet hat.
Alg2 bekäme sie auch erst ab dem Tag der Antragstellung und nachgezahltes Gehalt, sollte dann voll im Monat des Zulaufs angerechnet werden.
Das Amt findet so oder so einen Weg, sich mehr Geld zu holen, als denen zusteht.
Erfahrung:
Firma pleite, unter Vorwand gekündet.
3 Monate Sperre vom Amt, da selbst verschuldet.
Gerichtsverfahren, ordentliche Kündigung bekommen, keine Nachzahlung vom Amt, allerdings wurde mir die 3 Monate Nachzahlung auf ebenfalls 3 Monate aufgeteilt und angerechnet.
Ergo 3 Monate kein Gehalt bekommen und inkl Rückzahlung 5 Monate kein Geld vom Amt.
Also immer schön vorsichtig mit Kündigungen, Aufhebungsverträgen usw.
Solidus
Lt. Commander
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Das ist bei Oi!Olli aber anders wegen der Nachtspeicherheizung.Stromrückzahlung musste ich nie an das Amt abtreten.
Die Stromkosten bestreitet man ja von seinem "Einkommen" und die Rückzahlung bekommt man ja nur, da man zuviel gezahlt hat.
Der "normale" Haushaltsstrom ist als Pauschale in der Regelleistung inkludiert. Den bezahlt du also "selbst" und wenn du eine Rückzahlung bekommst, sind es technisch gesehen deine Ersparnisse.
Die Nachtspeicherheizung gehört zu den Kosten für Unterkunft und Heizung und wird soweit angemessen vom Amt übernommen. Eine Rückzahlung mindert den aktuellen Bedarf.
Geregelt in § 22 Abs. 3 SGB II.
Da das allerdings nur für die Heizung und NICHT für den Haushaltsstrom gilt, muss das anteilig berechnet werden. Es wird also nur ein Teil angerechnet. Kann aber auch sein, dass das Amt das großzügig handhabt, damit man sich nicht vor dem Sozialgericht sieht und sich um 3,50 Euro streitet.
ad 2)
Hier verstehe ich nicht, weshalb der AG nicht zahlt, wenn er sogar einen Aufhebungsvertrag angeboten hat. Entweder es gibt einen Arbeitsvertrag und dann muss er zahlen - oder es gibt eben keinen und dann ist sie arbeitslos. Ja, Leistungen können darlehensweise gewährt werden, aber einen Gütetermin beim Arbeitsgericht kriegt man normal in 3 Wochen.
Oi!Olli
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Der Chef ist wohl sehr großzügig, was Vorschriften angeht. Die hatte auch mehrmals 16 Stunden-Schichten.
MagicEye04
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Taucht der Nachtofen nicht separat auf der Rechnung auf?
Oder war das Problem, dass es keinen 2-Tarif-Zähler gab?
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Oi!Olli
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Jein. Ich hab nur einen Zähler und zwar einen Doppelzähler. Also Nebenzeit tauscht schon auf der Rechnung auf, nur auch die Hauptzeit taucht mit auf. Und da ich das Jobcenter kenne und meinen Verbrauch hoch rechnen kann, werden die garantiert auf die Idee kommen, mir auch die Hauptzeit anzurechnen. Und Denn da bekomme ich garantiert Geld wieder. Je nachdem wie mein Verbrauch noch wird 200-400 €.
MagicEye04
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In diesem Fall würde ich mit dem Stromanbieter einen deutlich niedrigeren Abschlag ausmachen und das gesparte Geld für die Nachzahlung auf die hohe Kante legen (und auch für nichts Anderes verwenden, selbst wenn Leute dabei sterben...)
Guckt das Jobcenter denn normalerweise auf die Stromrechnung? Wenn nicht, könnte man den Rest ja schwärzen.
Guckt das Jobcenter denn normalerweise auf die Stromrechnung? Wenn nicht, könnte man den Rest ja schwärzen.
Schattenreich
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es zehält als heizkosten die heizkosten behält das amt ein was über ist so ist es in bremen.
hätte auch gerne die 235e behalten in disen jahr
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Oi!Olli
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Na klar, die gesamte Rückzahlung zählt als Heizkosten. Auch wenn ich die "Heizkosten" zu einem Großteil selber bezahle.
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