Hauptschulabschluss in Realschulabschluss umwandeln ? (Niedersachsen)

G

Gast29012019_2

Guest
Da ich die Formulierungen meist nicht wirklich interpretieren kann, dazu mal ein paar Fragen.

Erfüllt habe ich folgendes ->

(2) Einen dem Sekundarabschluss I - Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand besitzt, wer nach der Verordnung über berufsbildende Schulen in einer vor dem 1.August 1996 geltenden Fassung

den Berufsschulabschluss erworben oder die Berufsschule erfolgreich besucht hat und eine erfolgreiche Berufsausbildung in einem nach dem Berufsbildungsgesetz, dem Seemannsgesetz oder der Handwerksordnung anerkannten oder als anerkannt geltenden Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungszeit von mindestens zwei Jahren erfolgreich abgeschlossen hat,


Nun aber der Zusatz



Die Voraussetzungen nach Absatz 2 erfüllt oder eine Berufsfachschule, die den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss bei der Aufnahme voraussetzt, erfolgreich besucht hat und

a) im Abschlusszeugnis einen Gesamtnotendurchschnitt von 3,0 oder besser erreicht hat und
b) im Fach Deutsch, in einer Fremdsprache und in einem berufsspezifischen Fach jeweils mindestens befriedigende Leistungen erbracht hat.


Bezieht sich der rote Teil nur auf den schwarzen Teil, oder sind es zusätzliche Anforderungen zu dem Absatz 2 ?

Grundlage bei mir

1.) Erworbenen erfolgreichen Hauptschulabschluss Klasse 9 mit Notendurchschnitt unter 3, hatte allerdings im Englisch Kurs B Note Ausreichend.

2.) Hatte die 10 Klasse damals gemacht aber nicht erfolgreich bestanden, und mich beim Arbeitgeber mit dem Klasse 9 Zeugnis beworben.

3.) Erfolgreich Berufsausbildung abgeschlossen, mit Gesamtnotendurchschnitt 2,5 in Fachtheorie eine Note von 3, aber ohne Englisch !

4.) Die Vorrausetzungen um von Klasse 9 die Klasse 10 zu machen habe ich allerdings erfüllt, da reichte es aus einen A-Kurs mit 3 zu haben, hatte ich mit Mathe damals erreicht.


Kann ich damit nun den Hauptschulabschluss umwandeln oder nicht und wenn ja wo, da es meine Hauptschule nicht mehr gibt. Ist ja auch schon 20 Jahre her. Denke zwar nicht das heute bei einer neuen Bewerbung danach fragen wird, da die wohl ein Arbeitszeugnis sehen wollen, aber schaden kann es sicher auch nicht.
 
Ich lese das "und" bezogen auf den ganzen Absatz. Also (Voraussetzungen nach 2 oder Berufsschule) UND a) b)

100% sagen kann ich es dir aber auch nicht. Ich würde mal der IHK nachfragen, die kennen sich i.d.R. mit sowas aus oder sollten dir zumindest sagen können an wen du dich wenden musst.
 
Für meine Begriffe bezieht sich der rote Absatz auf den Teil hinter "oder eine Berufsfachschule..."
 
Normalerweise Ja, allerdings ist das mit der fehlenden Fremdsprache schwierig und der Antrag könnte deshalb abgelehnt werden.

Einfach mal probieren und die Pferde nicht unnötig wild machen. ;)


Viele Grüße,
stolpi
 
Man muss einen Antrag stellen, in denen du die Bedingungen dafür erfüllst. Je nachdem ob du diese erfüllst oder nicht, wird dieser angenommen oder aber abgelehnt.
 
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