Gemeinschaftsparklatz MFH wird durch Fremde genutzt !

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Gast29012019_2

Guest
Da wir recht wenig Parkplätze haben, ist es schon ein Ärgernis wenn dieser durch Fremde, also weder Besucher, noch Eigentümer, noch Mieter diesen nutzen.

Das geile ist daran die Polizei ist dafür nicht zuständig, man Verwies mich auf das Ordnungsamt. Das Ordnungsamt ist wiederum nur für Öffentliche Parkplätze zuständig. :]

Selbst einen Abschlepper kommen lassen, heißt auch selbst zahlen wenn sich das Unternehmen nicht drauf einlässt die Gebühren von dem Halter oder deren Firma holt.

Zwar haben wir ein Schild, das Fahrzeuge auf eigene Kosten abgeschleppt werden, denke aber das die genauso Schlau sind wie ich und daher mutwillig Parken weil sich eh keiner was machen kann.

Alternativen wie Metall-Bügel etc. sollten erst das letzte Mittel sein, wenn gar nichts mehr geht.

Jemand eine Idee wie man das noch lösen kann, außer durch Abschreckung z.b 4 platte Reifen weil unglücklicherweise Nagelkrallen auf den Boden lagen, so nach dem Motto eigene Gefahr auf Privatgrundstück. Da würde die Polizei quasi auch nichts machen können.

Momentan ist es ein DPD-Fahrzeug, das mit den Hinterreifen auf der Grünfläche steht und diese beschädigt.

Werde gleich mal das Kennzeichen aufschreiben, und die Firma anrufen und mich mit dem Chef verbinden lassen das er ihm sagt das er es zu Unterlassen hat hier auf den Grundstück zu parken. Denke das wird er dann nie wieder machen, da die Chance gering ist den Fahrer selbst zu erwischen.

Ein netter Anruf und es wird dem Fahrer nun mitgeteilt das er dort nicht parken sollte.

Leider stehen nun 2 weitere Fahrzeuge drauf die gerade Leute im anderen Haus besuchen, es ist trotzdem zum kotzen.
 
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Also zumindest hier in Berlin kannst du Abschlepper beauftragen, die die Kosten selber übernehmen und diese selber eintreiben.
Du unterschreibst nur eine Abtretung und der Mitarbeiter macht sich vor Ort sehr genau ein Bild der rechtlichen Situation - in der Regel musst du einen Mietvertrag / irgendwas vorlegen, dass belegt, dass derjenige dort *nicht* stehen darf. Dann läuft das wie von selbst.
 
Ja, für private Parkplätze sind auch die privaten Eigentümer zuständig, kein Ordnungsamt und keine Polizei.
Selbst auf öffentlichen Straßen ist manchmal keine Behörde zuständig, wenn z.B. die Schilder temporär wegen Baustelle oder Umzug aufgestellt werden.

Sind die Hinweisschilder auf das drohende Abschleppen vielleicht zu klein?
Vielleicht noch direkt einen Zettel ans Auto, dass in 2 Stunden abgeschleppt wird.
 
Ich denke mal es liegt an der Ignoranz der Leute, das da trotzdem geparkt wird.

Aber die Idee, wie es E-Center und Co auch machen im Auftrag abschleppen lassen. Da ich im Beirat der Hausverwaltung sitze die das Gebäude verwaltet werden die das Unternehmen beauftragen und ich rufe dann an wenn hier jemand parkt der nicht zum Grundstück gehört und fertig. Ganz denen es zu überlassen da hier anders als beim E-Center keine 1 Stunde Regelung gilt und dann quasi die Fahrzeuge entfernt werden, geht's nur per Anruf.
 
Ich denke mal es liegt an der Ignoranz der Leute, das da trotzdem geparkt wird.

Wen es auf einem Privatgrundstück ist:

Einfach zuparken, am besten mit einem Hänger oder etwas, was nicht jeden Tag bewegt werden muss und stehen bleiben kann.
Und dann abschleppen lassen.
Lernen durch fühlen.
Da kann sich keiner beschweren, da ein Hinweisschild vorhanden ist.
Einige kapieren es sonst nicht.

Auf dem Privatweg zum Grundstück meiner Eltern bekommen das auch einige hin, aber es werden immer weniger.
Einfach mal einen 8m³ Güllefass samt Traktor oder einen 35m³ Erntewagen hinstellen und Ruhe ist.
Da wird dann ganz kleinlaut gefragt, ob die Fahrzeuge zur Seite gefahren werden damit die Rausfahren können und
versprochen nicht mehr im Privatweg zum Bauernhof zu parken.

Wo ist eigentlich das Problem sich an die Hinweise zum Parken zu halten?
Viele Supermärkte beauftragen Private Wachdienste zur Überwachung ihrer Geschäftsparkplätze und verlangen
eine Bearbeitungsgebühr für wildes Parken, ab und zu wird auch abgeschleppt.
 
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Wichtige Voraussetzung: Privates Grundstück, welches man selbst besitzt oder nutzen darf
und ein sichtbarer Hinweis wie ein Schild das es Privat ist und unerlaubtes Parken untersagt ist.
 
Das muss gegeben sein sollte z.b. auch ein Abschlepper vom zugeparten gerufen werden.Wobei jetzt zur Winterzeit kann man auch mit Schnee was anfangen.
 
Wichtige Voraussetzung: Privates Grundstück, welches man selbst besitzt oder nutzen darf
und ein sichtbarer Hinweis wie ein Schild das es Privat ist und unerlaubtes Parken untersagt ist.

Ist vorhanden und aufgestellt, es interessiert aber trotzdem keinen !

Zuparken geht auch nicht, da der Zugang eine Öffentliche Straße mit Sackgasse ist. Rechts unser Haus mit den Parkplätzen davor, zur linken Seite das andere Haus am Ende noch die Zufahrt zu den Garagen.

Dann haben wir hier ganz schnell das Ordnungsamt stehen die das fahrende Güllefass auf eigene Kosten zu entfernen haben. Wäre ein Eigentor.
 
Wir leben immer noch in einem Rechtsstaat. Deswegen sollte ich die legalen Wege einhalten und mein Eigentum nach den gesetzlichen Möglichkeiten frei halten.

Also nach §1004 BGB kann der Eigentümer die Herausgabe des Eigentums verlagenen bzw. die Entzug des Eigentums durch Beseitigung der Störung erwirken. Sprich der Eigentümer (also die Eigentümergemeinschaft) kann dann bei entsprechender Kennzeichnung die abgestellten Autos abschleppen lassen und dann die entstandenen Kosten beim Halter des Fahrzeuges einklagen.

Ich würde erstmal einen entsprechenden Beschluss über die Nutzung des allgemeinen Parkplatzes fassen (Also nur für Eigentümer/Mieter oder deren Besucher) dann Beschließen, was mit unberechtigt parkenden Autor passieren soll. Darüber hinaus mal mit dem örtlichen Abschlepp-Unternehmer sprechen, ob er auch die Autos abschleppt und erst dann wenn der Halter nicht zahlt die Kosten geltend macht.

Ansonsten müssen die Parkplätze bewirtschaftet werden, dann kann der tatsächliche Besitzer dann selber tätig werden. Ist zwar alles ärgerlich, aber anscheinend geht nur noch was mit Schranken und Pollern.
 
Wir leben immer noch in einem Rechtsstaat. Deswegen sollte ich die legalen Wege einhalten und mein Eigentum nach den gesetzlichen Möglichkeiten frei halten.

Also nach §1004 BGB kann der Eigentümer die Herausgabe des Eigentums verlagenen bzw. die Entzug des Eigentums durch Beseitigung der Störung erwirken. Sprich der Eigentümer (also die Eigentümergemeinschaft) kann dann bei entsprechender Kennzeichnung die abgestellten Autos abschleppen lassen und dann die entstandenen Kosten beim Halter des Fahrzeuges einklagen.

Ich würde erstmal einen entsprechenden Beschluss über die Nutzung des allgemeinen Parkplatzes fassen (Also nur für Eigentümer/Mieter oder deren Besucher) dann Beschließen, was mit unberechtigt parkenden Autor passieren soll. Darüber hinaus mal mit dem örtlichen Abschlepp-Unternehmer sprechen, ob er auch die Autos abschleppt und erst dann wenn der Halter nicht zahlt die Kosten geltend macht.

Ansonsten müssen die Parkplätze bewirtschaftet werden, dann kann der tatsächliche Besitzer dann selber tätig werden. Ist zwar alles ärgerlich, aber anscheinend geht nur noch was mit Schranken und Pollern.

Wobei man mit Pollern und Co den möglichen Besuchern, den Zugang erschwert. Aber das andere wird demnächst bei der Hausverwaltung klar gemacht.

--- Update ---

https://www.amazon.de/Yahee-Radkral...6?s=automotive&ie=UTF8&qid=1513596144&sr=1-16

Verhindern das die wegfahren können und Zettel mit Telefonnummer dran und Hinweise das die Entfernung 50€ kostet und die dann auch kassieren

Ich glaube kaum das man selbst im Auftrag der Gemeinschaft des Wohnobjektes bei einem fremden Fahrzeug einfach eine Parkkralle dran machen darf, wenn das rechtlich geht wäre das eine mögliche Alternative. Wird aber wohl denke ehr aus Stress mit dem Falschparkern hinauslaufen, und ich bin kein Türsteher oder Platzwart. Von daher wäre der andere Weg besser.
 
Echt traurig. Alles Assis *traurig*
 
Also das zuparken, was davor/dahinter stellen oder Parkkralle sind Nötigung, auch wenn dies auf dem eigenen Grund und Boden ist, bzw. gemieteten Boden. Hier könnte diese Person wieder die Polizei anrufen und eine Anzeige starten, wegen Nötigung.

Bei mir war das auch schon 2X und die Polizei macht hier nichts und auch das Ordnungsamt nicht, wie schon oben erwähnt. Bei uns gibt es nur ein Abschleppunternehmen das Autos deswegen abschleppt aber die Gebühr dafür muss man selber entrichten und von der Person einklagen.
Was mir die Polizei aber angeboten hat, anhand des Nummerschilds den Halter herauszufinden und diesen Anzurufen, dass das Auto weggefahren werden soll. Was sie dann bei mir auch gemacht haben. Gleichzeitig habe ich mit einem netten Brief, dem Halter des Autos zu verstehen gegeben, ob er des Lesen mächtig ist und solltes es nochmal passieren er Abgeschleppt wird.
 
@ Iceman: Hat der Brief geholfen?

Ist es möglich, die "Wildparker" wegen Nötigung zu belangen?
Ist das der gleiche Sachverhalt wie das zuparken, welches auch Nötigung bedeutet?
 
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Nun ja, zumindest war dieses Auto nicht mehr in der Strasse gesehen ;)
Ich glaube nicht das das unter dem Sachverhalt "Nötigung" zu verstehen ist, wenn jemand auf einem Fremden Parkplatz sich hinstellt.
 
Das parken auf dem Privatweg zum Bauernhof wäre nicht so gravierend, wen die Parker noch Platz zum vorbeifahren mit Landmaschinen wie große Doppel-Heuwender lassen.
Ein 40 cm langer Zinken könnte Kratzer oder Löcher im Pkw hinterlassen. Und das müsste dann wieder bezahlt werden, zusätzlich die Rangierei außen herum.
 
Das kenne ich, von meinem Schwiegervater.
 
was ist mit ner Art "Liste" im Hausflur? "Erstäter" mittels freundlichem Hinweis unter dem Wischer auf das Parkverbot hinweisen und darauf hinweisen, dass im Wiederholungsfall abgeschleppt wird. Und das Kennzeichen entsprechend als "gewarnt" in der Liste im Hausflur eintragen. Parkt der wieder, abschleppen lassen.

Vielleicht ist das eine Variante?
 
Das Problem ist, dass es sehr schwer ist, das Geld von der Person wieder zu bekommen, wenn das Geld das Abschleppunternehmen nicht selbst eintreibt. Und mit diesem Wissen kalkulieren die falsch Parker.

Das Geld müsste man über einen Anwalt wieder einklagen, und solange man keinen Rechtsschutz hat, viel Spaß.
 
Ich finds zwar leider nicht mehr wieder, aber ich kann mich entsinnen, in der Zeitung mal von einem Besitzer eines privaten Parkplatzes (für 1 PKW) gelesen zu haben - der hatte ein Schild aufgestellt: Tagespreis 80?€. Und die hat er dann auch gerichtlich eingeklagt und bekommen, nachdem er ein Knöllchen geschrieben und Fotos gemacht hat. Da der Falschparker nicht zahlen wollte, war es natürlich noch mehr.
 
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