Bundesgerichtshof bestätigt Deep Links

Mighty

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Heute gab es ein mit Spannung erwartetes Urteil des <a href="http://www.bundesgerichtshof.de/" TARGET="b">Bundesgerichtshofs</a> Karlsruhe, in welchem die Rechtmäßigkeit sogenannter <i>Deep Links</i> bestätigt wurde.

In dem vorliegenden Fall hatte die <a href="http://www.vhb.de/" TARGET="b">Verlagsgruppe Handelsblatt</a> gegen den Internetsuchdienst <a href="http://www.paperboy.de/" TARGET="b">Paperboy</a> geklagt. Paperboy bietet eine Suchmaschine, welche Inhalte aus Zeitungen im Internet auswertet und dabei, direkt auf die entsprechenden Artikel, vorbei an eventuellen Werbungen der Startseite, verlinkt. Die Verlagsgruppe, Herausgeber von „DM“ und „Handelsblatt“, welche darin eine Verletzung ihrer Urheberrechte an den Artikeln sah und eine unzulässige Ausnutzung ihrer Datenbanken, hatte zunächst vorm zuständigen Landgericht mit Erfolg geklagt. In nächster Instanz traf man sich vorm Oberlandesgericht und schlussendlich nun beim Bundesgerichtshof, der nun in letzter Instanz ein Urteil fällen musste.

<ul><i>Die Beklagten handelten auch nicht wettbewerbswidrig, wenn es ihr Suchdienst durch Hyperlinks ermögliche, unmittelbar auf Artikel zuzugreifen, die im Rahmen der Internetauftritte von "Handelsblatt" und "DM" öffentlich zugänglich seien. Dadurch würden die Leistungen der Klägerin nicht unlauter ausgebeutet. Der Suchdienst biete der Allgemeinheit einen erheblichen Zusatznutzen, indem er eine Vielzahl von Informationsquellen erschließe. Die Herkunft der nachgewiesenen Artikel werde nicht verschleiert. Es sei auch nicht unlauter, wenn die Nutzer durch Deep-Links an den Startseiten der Internetauftritte der Klägerin vorbeigeführt würden. Auch wenn der Klägerin dadurch Einnahmen für die Werbung auf den Startseiten entgingen, könne sie nicht verlangen, dass nur der umständliche Weg über die Startseiten gegangen werde und die Möglichkeiten der Hyperlinktechnik ungenutzt blieben. </ul></i>

Die komplette Pressemitteilung des Bundesgerichthofs findet Ihr <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Sort=3&Datum=2003&Art=pm&client=3&anz=96&pos=0&nr=26553&id=1058534501.43" TARGET="b">hier</a>

Dieses Urteil wurde von der gesamten Internetpresse gefeiert, denn nicht nur Paperboy, sondern auch <a href="http://www.newsclub.de/" TARGET="b">NewsClub</a> und <a href="http://www.net-clipping.de/" TARGET="b">Net-Clipping.de</a> standen in der Vergangenheit wegen ähnlicher Klagen vor Gericht. Auch <a href="http://www.google.de" TARGET="b">Google</a> hat erst vor kurzem einen neuen <a href="http://news.google.de/" TARGET="b">Nachrichtendienst</a> eingeführt.

Thx @Patmanic und Ausbeiner
 
Gut! Wenn das Urteil andersrum gefallen wäre, hätte das wirklich eine riesige Einschränkung bedeutet!

Und den Kläger kann man ja wohl wirklich nur als Holzkopf bezeichnen - statt die Werbung durch den Indexdienst zu begrüßen und die Struktur der Werbung anzupassen, gleich zum Gericht zu rennen... :]

Irgendwie muss ich beim Begriff Hyperlinktechnik grinsen;D - ich weiß nicht warum...
 
Begrüssenswert. Scheinbar sitzen mittlerweile auch BGH Richter vorm Internet und haben keine Lust auf Werbung.
 
Original geschrieben von SUNSHINE
Begrüssenswert. Scheinbar sitzen mittlerweile auch BGH Richter vorm Internet und haben keine Lust auf Werbung.

Finde ich auch, bis zu dem Urteil kannte ich nur den Newsdienst von Google und der ist imo genial. Den nutze ich regelmässig um über aktuelles Tagesgeschehen auf dem laufenden zu bleiben, zum Fernsehen oder Nachrichten hören bleibt mir meist keine Zeit, da ist der Dienst dann schon brauchbar.
 
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