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Automatik Führerschein???
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Neo
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Das is vollkommen Schnuppe, das steht nich drauf. Du kannst mit jedem Klasse B Führerschein Automatik oder NonAutomatik fahren
suppenzorro
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wird die prüfung auf einem automatik - kfz absolviert , ist auch der führerschein auf automatikfahrzeuge begrenzt .umgekehrt ist das nicht so - wird die prüfung auf einem schaltwagen absolviert , kann man automatik - und schaltwagen fahren ...
http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/B.php
mfg birne
http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/B.php
mfg birne
Neo
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Ich werd bekloppt, das steht tatsächlich so im Gesetz! Das hab ich auch noch nich gewusst, und dabei is Fahrschule noch garnich so lange her
Also revidiere meine Aussage von vorhin; Mit dem normalen B-Klasse-Schein kannst Du beides fahren, wenn aber Automatik "draufsteht", dann nur Automatik. Ich kann mir aber nicht vorstellen das dass bei 'ner Verkehrskontrolle kontrolliert wird, ich höre auch zum ersten Mal von dieser (schwachsinnigen!!) Regelung...
Also revidiere meine Aussage von vorhin; Mit dem normalen B-Klasse-Schein kannst Du beides fahren, wenn aber Automatik "draufsteht", dann nur Automatik. Ich kann mir aber nicht vorstellen das dass bei 'ner Verkehrskontrolle kontrolliert wird, ich höre auch zum ersten Mal von dieser (schwachsinnigen!!) Regelung...
Das ist auch irgendwie neu.
Früher, zu Zeiten des alten Führerscheins (Kl 1-5) wurde es lediglich
auf dem Schein vermerkt, wenn die Prüfung auf einem Automatikwagen
abgelegt wurde, eine Beschränkung gab es nicht.
Anders sieht es natürlich bei körperlicher Behinderung aus.
Die Regelung ist ja an Schwachsinnigkeit kaum zu überbieten.
Früher, zu Zeiten des alten Führerscheins (Kl 1-5) wurde es lediglich
auf dem Schein vermerkt, wenn die Prüfung auf einem Automatikwagen
abgelegt wurde, eine Beschränkung gab es nicht.
Anders sieht es natürlich bei körperlicher Behinderung aus.
Die Regelung ist ja an Schwachsinnigkeit kaum zu überbieten.
Mastermind
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Das ist mit einer kleinen Nummer auf der Rückseite des Führerscheins vermerkt unter der Nummer 12: Beschränkungen/Zusatzangaben
Ich hab da ne blöde 1 stehen, wegen meiner Brille. Ohne darf ich aber nicht fahren (und könnte es auch nit)
Ich hab da ne blöde 1 stehen, wegen meiner Brille. Ohne darf ich aber nicht fahren (und könnte es auch nit)
Neo
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Original geschrieben von Mastermind
Ich hab da ne blöde 1 stehen, wegen meiner Brille. Ohne darf ich aber nicht fahren (und könnte es auch nit)
Steht nicht für Brille, sondern für "Sehhilfe". Und Kontaktlinsen sind auch Sehhilfen
GlobalFreak
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finde die regelung allerdings schon sinnvoll. Woher soll man auch schalten können wenn man vorher nur automatik gefahrn ist
Allerdings hab ich noch kein fahrschulfahrzeig gesehen das ne automatik hatte.
Früher war es auch so, dass wenn man in einem automatikfahrzeg fahrstunden hatte, noch zusätzliche schaltstunden machen musste um das schalten zu lernen
Allerdings hab ich noch kein fahrschulfahrzeig gesehen das ne automatik hatte.
Früher war es auch so, dass wenn man in einem automatikfahrzeg fahrstunden hatte, noch zusätzliche schaltstunden machen musste um das schalten zu lernen
meine oma hat son ding. die darf nur automatik fahren. war einmal dabei als kontroliert wurde ob der wagen ne schaltung hat oder nicht. die konnte damals nix anderes machen weil es nur eine fahrschule in der umgebung gab und die hatten nur nen automatik wagen, weil der fahrlehrer nur noch einen arm hatte.
cu itchy2
cu itchy2
Original geschrieben von GlobalFreak
finde die regelung allerdings schon sinnvoll. Woher soll man auch schalten können wenn man vorher nur automatik gefahrn ist
Allerdings hab ich noch kein fahrschulfahrzeig gesehen das ne automatik hatte.
Früher war es auch so, dass wenn man in einem automatikfahrzeg fahrstunden hatte, noch zusätzliche schaltstunden machen musste um das schalten zu lernen
Es geht nur um die Prüfungsstunde!
Es ist also möglich, dass man 177 Fahrstunden auf einem manuell geschalteten
KFZ macht und dann - ggf. zufällig - die Prüfung auf einem Automatikwagen.
Die Regelung ist so sinnlos wie ein Kropf, wo bleiben die Regelungen für
Servolenkungen, Allradfahrzeuge, Cabrios, Halbautomatik oder Bremskraft-
verstärker? Und was ist, wenn das Fahrzeug ein Automatikgetriebe hat, welches
auch manuell bedient werden kann? Hier wiehert der Amtsschimmel, mehr nicht.
Irgendwann gibt es dann einen Lappen für einen Ford Focus 5 Gang und sonst nix.
Original geschrieben von Luanne
Es geht nur um die Prüfungsstunde!
Es ist also möglich, dass man 177 Fahrstunden auf einem manuell geschalteten
KFZ macht und dann - ggf. zufällig - die Prüfung auf einem Automatikwagen.
Die Regelung ist so sinnlos wie ein Kropf, wo bleiben die Regelungen für
Servolenkungen, Allradfahrzeuge, Cabrios, Halbautomatik oder Bremskraft-
verstärker? Und was ist, wenn das Fahrzeug ein Automatikgetriebe hat, welches
auch manuell bedient werden kann? Hier wiehert der Amtsschimmel, mehr nicht.
Irgendwann gibt es dann einen Lappen für einen Ford Focus 5 Gang und sonst nix.
denke eher das das irgendwann abgeschafft wird. ist soweit ich weiß eine alte regel weil früher war das mit dem schalten nciht so leicht wie heute hat sich ja alles weiterentwickelt. *gg* in zeiten von tiptronik, lenkrad schaltung, und multitronik is das nix mehr 8) auch die "normale" schaltung is so weit das es da keine ernsthaften probleme mehr gibt. hebel dahin und fettich. bin mal in nem urlaten wagen von meinem opa gefahren. bis man da nen gang drin hat.... aber heute kann ja schon fast jeder 16 jährige autofahren und schalten.
cu itchy2
DS_BoneDaddy
Grand Admiral Special
sehr sinnvoll, denke da mal an körperbehinderte und alte menschen. stell dir vor du bist auf der Autobahn und die Person vor dir mit nem Automatikschein fährt grade das erste mal seinen Leih-Schaltgetriebe-Wagen und schaltet aus Unwissenheit vom 4. zurück in den 2.
Das Gesetz ist in meinen Augen nur Schutz und nicht Paragraphenreiterei.
Das Gesetz ist in meinen Augen nur Schutz und nicht Paragraphenreiterei.
Mastermind
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Original geschrieben von Neo
Steht nicht für Brille, sondern für "Sehhilfe". Und Kontaktlinsen sind auch Sehhilfen
hab ich auch nie behauptet
ich hab nix anderes gesagt als das ich die 1 da stehen habe, weil ich ne brille beim fahren tragen muss...
Original geschrieben von DS_BoneDaddy
sehr sinnvoll, denke da mal an körperbehinderte und alte menschen. stell dir vor du bist auf der Autobahn und die Person vor dir mit nem Automatikschein fährt grade das erste mal seinen Leih-Schaltgetriebe-Wagen und schaltet aus Unwissenheit vom 4. zurück in den 2.
Das Gesetz ist in meinen Augen nur Schutz und nicht Paragraphenreiterei.
Hallo? Da steht nur etwas von "Fahrprüfung", weder die übrigen Fahrstunden
(üblicherweise hat man doch mehr Übungsstunden als Prüfungsfahrten, oder?) noch körperliche Behinderungen finden Erwähnung oder sind Thema.
Bei Behinderungen bekommt man entsprechende Auflagen (Automatik, Lenkhilfe,
Sehhilfe, Handgas o.ä.). Mit der Fahrprüfung hat das alles nichts zu tun.
GenTomate
Admiral Special
das wusste ich auch noch nicht.
allerdinge kenne ich auch keine fahrschule, die einen automatik-wagen hat.
ich finde die regelung allerdings sehr sinnvoll. automatik-fahren kann jeder!
aber schalten MUSS man üben. wenn man da einfach so durche gegend mit rumcruist kanns nur ins auge gehen.
mfg,
gentomate
ps: mein vadda kriegt jetzt ne automatikkarre. ich finds scheiße, da machts autofahren nur noch halb soviel spaß... ;(
allerdinge kenne ich auch keine fahrschule, die einen automatik-wagen hat.
ich finde die regelung allerdings sehr sinnvoll. automatik-fahren kann jeder!
aber schalten MUSS man üben. wenn man da einfach so durche gegend mit rumcruist kanns nur ins auge gehen.
mfg,
gentomate
ps: mein vadda kriegt jetzt ne automatikkarre. ich finds scheiße, da machts autofahren nur noch halb soviel spaß... ;(
DS_BoneDaddy
Grand Admiral Special
Original geschrieben von GenTomate
ps: mein vadda kriegt jetzt ne automatikkarre. ich finds scheiße, da machts autofahren nur noch halb soviel spaß... ;(
Automatikfahren macht mehr spass als du denkst, wenn die karre ordentlich dampf hat!
ghostadmin
Grand Admiral Special
Original geschrieben von Luanne
Es geht nur um die Prüfungsstunde!
Es ist also möglich, dass man 177 Fahrstunden auf einem manuell geschalteten
KFZ macht und dann - ggf. zufällig - die Prüfung auf einem Automatikwagen.
Die Regelung ist so sinnlos wie ein Kropf, wo bleiben die Regelungen für
Servolenkungen, Allradfahrzeuge, Cabrios, Halbautomatik oder Bremskraft-
verstärker? Und was ist, wenn das Fahrzeug ein Automatikgetriebe hat, welches
auch manuell bedient werden kann? Hier wiehert der Amtsschimmel, mehr nicht.
Irgendwann gibt es dann einen Lappen für einen Ford Focus 5 Gang und sonst nix.
Die Fahrstunden sind doch völlig uninteressant, es geht nur um die Erfüllung der Pflichtstunden. Das einzig entscheidende ist die Prüfung und da zählt dann halt was man gefahren ist. Woher soll der Prüfer wissen wie man Schaltung fährt wenn man bei der Prüfung Automatik fährt?
Irgendwo sinnvoll ists schon weil Schaltung komplett anders und schwieriger ist andersrum verstehe ich nicht warum man mit dem Autoschein kleine Mopeds fahren darf, das hat man genauso wenig gelernt.
1994 war das jedenfalls auch schon so, vielleicht weiß es nur nicht jeder.
DCTH
Grand Admiral Special
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Finde diese Regelung auch sehr sinnvoll... wer noch nie Manuell gefahren ist, kann das nicht so ohne weiteres.... wie sieht das dann aus? 1. Gang auf der Autobahn...oder grad im 5ten und dann auf 'R' wie Rennwagen?
Und dass man die Prüfung 'zufällig' mit ner Automatik macht, obwohl man sonst nur Manuell gefahren ist, kann auch nicht sein...
Das mit den Mopeds... naja, mit B-Klasse darf man nur so Teile bis 50ccm (?) und maximal 25(!)kmh fahren... jedes Fahrrad ist schneller!
Und dass man die Prüfung 'zufällig' mit ner Automatik macht, obwohl man sonst nur Manuell gefahren ist, kann auch nicht sein...
Das mit den Mopeds... naja, mit B-Klasse darf man nur so Teile bis 50ccm (?) und maximal 25(!)kmh fahren... jedes Fahrrad ist schneller!
ghostadmin
Grand Admiral Special
50ccm geht AFAIK bis 50km/h, kannste genauso gut jemand übern Haufen bügeln
OK, das ist also sinnvoll.
Wenn es das wirklich ist, dann ist der Unterschied mit/ohne Servolenkung oder
gar mit/ohne Bremskraftverstärker wesentlich größer. Auch der Unterschied ABS/kein ABS
ist ein größerer, denn daraus ergeben sich ganz andere Regeln für's Bremsen.
Ach ja: Der Fahrlehrer muss nachweisen, dass der Prüfling die Plichtstunden
absolviert hat, dann kann er auch nachweisen, auf welchem Fahrzeug diese
absolviert wurden.
Wie bereits gesagt: Es geht nur um die Prüfungsfahrt, nicht um die Übungsstunden;
was meint Ihr wohl, lernt man in der Prüfungsfahrt? Genau, nichts.
Schreibe ich eigentlich undeutlich?
Und wer da glaubt, er könne nach erfolgreicher Fahrschule, egal ob Automatik oder
Schaltung, ob BMW oder VW auch nur halbwegs fahren, der trägt wohl kräftig zu den
hohen Unfallraten der 18-25 - jährigen bei. Aber egal, Hauptsache es gibt 'ne Vorschrift.
Man kann es mit Vorschriften und Regelungen auch ganz gewaltig übertreiben, wenn
allerdings alle das gut finden, können wir ja noch mehr Vorschriften und Regeln erlassen,
z.B. die Ausweitung des Tüchtigkeitsnachweises in der Klasse C1E auf alle Klassen:
Am besten wäre es, wenn jeder Autofahrer alle 5 Jahre seine Eignung für den
Straßenverkehr erneut nachweisen muss (technisch, charakterlich und ökologisch).
Wo soll das hinführen? Ja sind wir denn in bald Teil der USA?
Wenn es das wirklich ist, dann ist der Unterschied mit/ohne Servolenkung oder
gar mit/ohne Bremskraftverstärker wesentlich größer. Auch der Unterschied ABS/kein ABS
ist ein größerer, denn daraus ergeben sich ganz andere Regeln für's Bremsen.
Ach ja: Der Fahrlehrer muss nachweisen, dass der Prüfling die Plichtstunden
absolviert hat, dann kann er auch nachweisen, auf welchem Fahrzeug diese
absolviert wurden.
Wie bereits gesagt: Es geht nur um die Prüfungsfahrt, nicht um die Übungsstunden;
was meint Ihr wohl, lernt man in der Prüfungsfahrt? Genau, nichts.
Schreibe ich eigentlich undeutlich?
Und wer da glaubt, er könne nach erfolgreicher Fahrschule, egal ob Automatik oder
Schaltung, ob BMW oder VW auch nur halbwegs fahren, der trägt wohl kräftig zu den
hohen Unfallraten der 18-25 - jährigen bei. Aber egal, Hauptsache es gibt 'ne Vorschrift.
Man kann es mit Vorschriften und Regelungen auch ganz gewaltig übertreiben, wenn
allerdings alle das gut finden, können wir ja noch mehr Vorschriften und Regeln erlassen,
z.B. die Ausweitung des Tüchtigkeitsnachweises in der Klasse C1E auf alle Klassen:
Am besten wäre es, wenn jeder Autofahrer alle 5 Jahre seine Eignung für den
Straßenverkehr erneut nachweisen muss (technisch, charakterlich und ökologisch).
Wo soll das hinführen? Ja sind wir denn in bald Teil der USA?
ghostadmin
Grand Admiral Special
wenns dir nur um die Prüfung geht ...
aber wer würde mit Handschaltung üben und die Prüfung mit Automatik machen?
warum sollte Servo, Bremskraftverstärker einen Unterschied machen? mein kleines Auto fährt auch nicht anders wie das große mit der Ausstattung
aber wer würde mit Handschaltung üben und die Prüfung mit Automatik machen?
warum sollte Servo, Bremskraftverstärker einen Unterschied machen? mein kleines Auto fährt auch nicht anders wie das große mit der Ausstattung
Nicht mir, der Vorschrift zur Führerscheinklasse BOriginal geschrieben von ghostadmin
wenns dir nur um die Prüfung geht ...
Wenn's nach mir ginge bekäme niemand mehr einen Führerschein...
aber wer würde mit Handschaltung üben und die Prüfung mit Automatik machen?
warum sollte Servo, Bremskraftverstärker einen Unterschied machen? mein kleines Auto fährt auch nicht anders wie das große mit der Ausstattung [/B]
Mach die ganze Fahrschule mit Servolenker und -bremse und steig dann in ein
älteres Auto ohne Schnickschnack und du weist, was ich meine.
Letztlich ist aber auch das egal, denn das Sammeln von Erfahrung beginnt
völlig unabhängig von Automatik, Servo und ABS erst nach der Fahrschule und von
daher ist auch eine Einschränkung in der Fahrerlaubnis kompletter Unfug.
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