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Heise darf weiter über AnyDVD berichten
- Ersteller Sepp
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Sepp
Grand Admiral Special
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Nun hat auch das OLG München wie schon das Amtsgericht festgestellt, dass die bloße Berichterstattung über eine Software, die einen Kopierschutz umgehen kann, von der Pressefreiheit gedeckt ist. Allerdings gilt das nicht für einen Link, der auf die Seite des Herstellers gesetzt ist. Dieser sei nicht rechtens, so die Auffassung des OLG.
Da es sich bei dem Verfahren um ein solches des einstweiligen Rechtschutzes handelt, ist diese Entscheidung rechtskräftig. Die Parteien können nun jedoch noch das Hauptsacheverfahren einleiten, welches wegen des durch das OLG bestätigten Streitwertes von 500.000 € wohl bis zum BGH gegen könnte.
Den link zum entsprechenden Thread bei Heise gibt es hier.
Da es sich bei dem Verfahren um ein solches des einstweiligen Rechtschutzes handelt, ist diese Entscheidung rechtskräftig. Die Parteien können nun jedoch noch das Hauptsacheverfahren einleiten, welches wegen des durch das OLG bestätigten Streitwertes von 500.000 € wohl bis zum BGH gegen könnte.
Den link zum entsprechenden Thread bei Heise gibt es hier.
Zuletzt bearbeitet:
ich glaube in der news fehlt der link hierher zu den kommentaren.
ansonsten finde ich es klasse, daß heise sich gegen so einen schwachsinn wehrt.
ebenso wie in anderen fällen wie bei den damaligen "explorer"-massenabmahnungen des herrn von gravenreuth.
ich wünsche heise viel erfolg.
ansonsten finde ich es klasse, daß heise sich gegen so einen schwachsinn wehrt.
ebenso wie in anderen fällen wie bei den damaligen "explorer"-massenabmahnungen des herrn von gravenreuth.
ich wünsche heise viel erfolg.
L
Lepox
Guest
Sepp schrieb:aus diesem Posting
Die Parteien können nun noch jedoch noch das Hauptsacheverfahren einleiten, welcjes wegen des durch das OLG bestätigten Streitwertes von 500.000 € wohl bis zum BGH gegen könnte.
Fehler markiert.
Ansonsten wünsche ich Heise auch gutes Gelingen.
Der Link zu Heise fehlt auch.ich glaube in der news fehlt der link hierher zu den kommentaren.
Er ist zwar hier bei den Kommentaren verzeichnet, fehlt jedoch beim Bericht auf der Startseite.
Zuletzt bearbeitet:
[MTB]JackTheRipper
Grand Admiral Special
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In dem Satz, der schon mit 2 Fehlern zitiert wurde, noch das erste "noch" entfernen...
sniper.de
Grand Admiral Special
wenn du mich fragst ist die ganze Sache an sich verdammt lächerlich.
Nur weil Heise drüber berichtet, kopiert doch nicht alle Welt sofort irgendwelche Sachen.
Das hat die Welt wenn dann auch schon vorher getan!
Und dann frage ich mich: Wozu dann dieser Prozess?
Geld...
Nur weil Heise drüber berichtet, kopiert doch nicht alle Welt sofort irgendwelche Sachen.
Das hat die Welt wenn dann auch schon vorher getan!
Und dann frage ich mich: Wozu dann dieser Prozess?
Geld...
Winfo
Lt. Commander
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Hier noch ein Link, der in der Meldung auch gut passen würde:
http://www.heise.de/heisevsmi/
Dort dokumentiert heise den gesamten Fall inkl. Schriftstücke etc.
http://www.heise.de/heisevsmi/
Dort dokumentiert heise den gesamten Fall inkl. Schriftstücke etc.
armin3000 schrieb:
wenn, und das auch OHNE link, in einem artikel über ein bestimmtes produkt berichtet wird, dann werden selbst daus mit hilfe einer suchmaschine das produkt ausfindig machen. denn mit google kann ja nun jeder umgehen, der im internet surft.
als konsequenz wird es wahrscheinlich in deutschland bald eine zensur der suchmaschinen geben. alle suchergebnisse zu produkten, die das urheberrecht kompromittieren, werden zensiert, damit die musik- und filmindustrie keine angst mehr haben muß.
Tom24
Grand Admiral Special
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Sage mal, weshalb benutzt du das Futur?als konsequenz wird es wahrscheinlich in deutschland bald eine zensur der suchmaschinen geben
In Deutschland findet eine Zensur der Suchmaschinen statt, mal ganz abgesehen von den Massenmedien, die sind eh schon komplett von solchen Dingen durchdrungen.
http://cyber.law.harvard.edu/filtering/google/
http://cyber.law.harvard.edu/filtering/
http://europa.eu.int/information_society/activities/sip/projects/filtering/index_en.htm
Also wir werden schon seit Jahren nach Strich und Faden verarscht.
@Sepp
Aber weswegen hat nur Heise das Recht darüber zu schreiben?
MFG Bobo(2005)
Ob man dies als Verarsch*n bezeichnet, oder als Öffentlich Rechtliches Brainwashing, mit Trash von privaten Anbietern, liegt im Auge des Betrachters.Tom24 schrieb:aus diesem Posting
... mal ganz abgesehen von den Massenmedien, die sind eh schon komplett von solchen Dingen durchdrungen.
http://cyber.law.harvard.edu/filtering/google/
http://cyber.law.harvard.edu/filtering/
http://europa.eu.int/information_society/activities/sip/projects/filtering/index_en.htm
Also wir werden schon seit Jahren nach Strich und Faden verarscht.
Aber weswegen hat nur Heise das Recht darüber zu schreiben?
[Orthy.de] Ist solch ein Text etwa illegal? Ist die P3D-Newsmeldung etwa auch strafrechtlich verfolgbar? ... ich denke nicht, das ist ja der Witz an der Meldung von Heise. Schlimm genug, dass die Presse keine direkten Links zur Firma Slysoft und deren geächteteter DVD-Software gesetzt werden dürfen.So so ... man darf auch über illegale Software schreiben, nur darf man nicht alles freigibig verlinken. Der Anlass des Prozesses war ein Artikel zu Kopierschutzmechanismen auf DVD und der Firma Slysoft. Der Link zur Firma mit dem Programm AnyDVD gilt nun als presserechtlich sittenwidrig und illegal, so etwas wird nicht mehr von der Pressefreiheit gedeckt. Bobo(2005_Q3)
MFG Bobo(2005)
Fusseltuch
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sniper.de schrieb:aus diesem Posting
wenn du mich fragst ist die ganze Sache an sich verdammt lächerlich.
Nur weil Heise drüber berichtet, kopiert doch nicht alle Welt sofort irgendwelche Sachen.
Das hat die Welt wenn dann auch schon vorher getan!
Und dann frage ich mich: Wozu dann dieser Prozess?
Geld...
Heise hat doch den prozess angestrengt, da sie damals nicht auf die abmahnung reagiert haben. Heise will halt rechtssicherheit für schreiberlinge erzwingen und der anwalts/industrie abmahn-willkür entgegenwirken - denke nicht, dass es ihnen um geld geht.
Ursprünglich wollte man Heise ja auch das berichten verbieten, wenn ich das noch richtig im kopf habe, also haben sie ja schon einen teilerfolg erwirkt - gut so.
cologne46
Admiral Special
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Als Erstes muß man Heise Danke sagen, daß sie die Abmahnung nicht akzeptiert haben und es vor Gericht gebracht haben. Das dann die Gerichte ein Urteil fällen, daß an der Praxis im Internet vorbeigeht, ist natürlich schade. Zu einem Bericht im Internet gehört nunmal ein Link. Aber das ist eben übliche Praxis und steht nicht in einem der vielen Gesetze.
Bin mal gespannt, ob daraufhin Gesetze geändert werden. Denn so geht das natürlich nicht.
Bin mal gespannt, ob daraufhin Gesetze geändert werden. Denn so geht das natürlich nicht.
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